Dienstag, 21. Juni 2016

Sebastian Edathy (XVIII)

SPD-Fraktionschef Oppermann in Bedrängnis

Dokumente des Bundeskriminalamts (BKA) könnten SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann in der Edathy-Affäre in Bedrängnis bringen. Nach Informationen des SPIEGEL wurden in Chronologien, die als Verschlusssache eingestuft wurden, zwei Telefonate zwischen Oppermann und dem damaligen BKA-Chef Jörg Ziercke in einer Entwurfsversion dokumentiert. In späteren Versionen der Dokumente seien die Hinweise auf die Anrufe von Mitarbeitern aus dem BKA gelöscht worden.

Spiegel online, 14. März 2015

Pressemitteilung: Generalstaatsanwalt Lüttig meldet sich krank

Hannover - 17. März 2015. Das Niedersächsische Justizministerium hat am (heutigen) Dienstag die Niedersächsische Landesregierung und den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages über den Sachstand zum ausgesetzten Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle informiert. Der Inhalt lautet sinngemäß wie folgt:

1. Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig hat über seinen Rechtsbeistand mitgeteilt, dass er aus gesundheitlichen Gründen für mehrere Wochen dienstunfähig ist.

2. Dr. Lüttig hat zugesichert, für die Dauer seiner Dienstunfähigkeit auf die Ausübung seiner Dienstgeschäfte zu verzichten und sich jeder dienstlichen Tätigkeit zu enthalten.

3. Das Justizministerium hat Dr. Lüttig angewiesen, sich vor einer beabsichtigten Wiederaufnahme der Dienstgeschäfte persönlich im Ministerium zum Dienstantritt zu melden.

4. Vor diesem Hintergrund und im Sinne der Verhältnismäßigkeit ist die Anordnung vorläufiger dienstrechtlicher Maßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich.

Darüber hinaus hat Dr. Lüttig angekündigt, sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern zu wollen.

Weitergehende Informationen werden derzeit nicht öffentlich mitgeteilt.

Landtagssitzung 19. März 2015

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Die kanadische Polizei stieß im Rahmen der Operation „Spade" auf einen internationalen Vertrieb von Kinderpornographie. Laut einer Pressekonferenz der Polizei in Toronto im November 2013 konnten weltweit bis zu diesem Zeitpunkt 341 Menschen festgenommen und 386 Kinder gerettet werden. Die kanadische Firma „azov Films" vertrieb kinderpornographische Filme auch nach Deutschland. Die kanadische Polizei stellte 2011 über Interpol auch dem Bundeskriminalamt eine Kundenliste der Firma zur Verfügung. Im Herbst 2013 stellte sich heraus, dass der damalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy ein Kunde der Firma „azov Films" war.

Im Februar 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft Hannover ein Strafverfahren gegen Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornographie, das am 2. März 2015 gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro nach § 153 a der Strafprozessordnung vom Landgericht Verden eingestellt wurde. In Niedersachsen gab es neben Herrn Edathy weitere Kunden der Firma „azov Films". Diese Firma ist auch nicht der einzige Vertriebsweg von Kinderpornographie gewesen. Über zahlreiche andere Wege findet weiterhin der Vertrieb von Kinderpornographie statt.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wann fanden bei den übrigen Verdachtsfällen der Operation „Spade" in Niedersachsen Ermittlungsverfahren mit Hausdurchsuchungen und Strafverfahren statt?
  2. In wie vielen Fällen wurden in Niedersachsen Strafverfahren bei den weiteren Verdachtsfällen der Operation „Spade" gegen eine Geldauflage eingestellt, in wie vielen Fällen kam es zu einer Anklage und zu Verurteilung?
  3. Wie viele Strafverfahren wegen Kinderpornographie gab es in 2014 in Niedersachsen, und wie wurden diese abgeschlossen?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

In den bei der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangenen Verfahren der Operation „Spade" ergingen zwischen dem 26.07.2013 und dem 13.02.2014 gegen 38 Beschuldigte Durchsuchungsbeschlüsse.

Zu 2.:

Von den genannten Verfahren endeten 7 mit einer Einstellung nach § 153a StPO. In bislang 9 Fällen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage. Davon kam es in bislang 6 Fällen zu einer Verurteilung.

Zu 3.:

Eine gesonderte Statistik für Fälle von Kinderpornografie existiert nicht. Aus dem Zentralstellenjahresbericht vom 06.02.2015 ergibt sich Folgendes:

Im Jahr 2014 wurden von der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover 1706 Verfahren gegen bekannte und 374 Verfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet. Einschließlich der Bestände aus dem Vorjahr hat die Staatsanwaltschaft im letzten Jahr 2306 Verfahren gegen bekannte Täter geführt. 1729 dieser Verfahren gegen insgesamt 1984 Beschuldigte wurden abgeschlossen. Es wurden 294 Anklagen erhoben. 27 Verfahren endeten mit dem Erlass eines Strafbefehls und 127 Verfahren durch Einstellung nach § 153a StPO, weitere 54 durch Einstellung nach § 153 StPO, 72 durch Einstellung nach § 154 StPO, 120 durch Einstellung nach § 45 JGG, 4 durch vorläufige Einstellung nach § 154f. StPO und 626 durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. In 514 Fällen wurde das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft abgegeben. Sonstige Erledigungsarten betrafen 148 Fälle. Die Differenz erklärt sich durch Wiederaufnahmen vorläufig eingestellter Verfahren.

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 31 der Abgeordneten Horst Schiesgeries und Volker Meyer (CDU):

Die Abgeordneten hatten gefragt:

In der Unterrichtung vom 25. Februar 2015, Drs. 17/3044, durch das Niedersächsischen Justizministerium wurde eine Tabelle mit einer Auflistung der in den Vorgang Edathy eingebundenen Landesbediensteten übersandt. Für das Niedersächsische Justizministerium wird dort unter den laufenden Nrn. 17 ff. aufgeführt, welche Bediensteten des MJ wann durch wen kontaktiert worden sein sollen. Für den Staatssekretär des MJ, die damalige Leiterin des Ministerbüros des MJ, den Leiter der Pressestelle des MJ sowie die Justizministerin wird dort als Datum der Unterrichtung über das Ermittlungsverfahren Edathy der 29. Januar 2014 genannt. Für den seinerzeitigen persönlichen Referenten der Justizministerin wird demgegenüber als Datum der Unterrichtung über das Ermittlungsverfahren der 10. Februar 2014 genannt.

Am 5. Februar 2015 meldete stern.de unter der Überschrift „Edathy-Untersuchungsausschuss: Fast alle sind sauer auf Hartmann" zur Aussage von Edathys Rechtsanwalt Noll vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages: „Ende Januar 2014: Edathy habe ihm dann per SMS geschrieben, ‚er habe von H. erfahren, dass dieser von Z. gehört habe, dass es jetzt ernst würde'. Das habe Edathy ihm dann auch noch mal auf Nachfrage bestätigt. Noll war da gerade im Urlaub, in Valencia. H. war Hartmann, Z. der BKA-Chef Ziercke."

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Ist es zutreffend, dass der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin in den Jahren 2011 bis 2013 seitens der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen als Mitarbeiter für die Teilnahme an den Sitzungen des sogenannten Gorleben-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages benannt war, dessen stellvertretender Vorsitzender der seinerzeitige Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy (SPD) war?
  2. Welche Kontakte hatte der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin wann, wie und mit welchem Inhalt zu bzw. mit Herrn Sebastian Edathy?
  3. Wann hat der bisherige persönliche Referent der Niedersächsischen Justizministerin, gegebenenfalls auch als Privatperson, erstmalig Informationen bzw. Kenntnisse über einen strafrechtlich relevanten Verdacht und/oder ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Sebastian Edathy von wem erfahren?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Wie sich aus dem öffentlich zugänglichen Bericht des ersten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode („Gorleben-Untersuchungsausschuss") ergibt, war der frühere persönliche Referent der niedersächsischen Justizministerin vom 08.06.2011 bis zum 30.04.2013 als Mitarbeiter der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für diesen Untersuchungsausschuss benannt (vgl. BT-Drucks. 17/13700). In seiner Dienstzeit als persönlicher Referent und auch danach hatte er keinerlei Kontakte zu Herrn Sebastian Edathy. Im Übrigen verweise ich auf die Angaben in der Landtags-Drucksache 17/3044.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

siehe Vorbemerkung.

Zu 2.:

siehe Vorbemerkung.

Zu 3.:

siehe Vorbemerkung.


 


Pressemitteilung des Justizministeriums zu Landtagsdebatten am 19. März 2015
Die Information des Niedersächsischen Landtags von dem Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Lüttig am Freitag, den 20. Februar 2015, war zwingend geboten. Der Landtag hatte einen Anspruch darauf, von diesen besonders bedeutsamen Ermittlungsverfahren unverzüglich Kenntnis zu erhalten.

Der Generalstaatsanwalt aus Celle ist am Donnerstag, den 19. Februar 2015, zunächst fernmündlich davon informiert worden, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen gegen ihn als Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats führt. Ihm wurden die gegen ihn erhobenen Vorwürfe auf seinen eigenen Wunsch hin noch am selben Nachmittag auch schriftlich mitgeteilt.

Im Übrigen weist das Ministerium noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass für die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens lediglich ein Anfangsverdacht vorliegen muss. Die weiteren Ermittlungen werden ergeben, ob sich dieser Anfangsverdacht erhärtet. Bis zu einer Verurteilung gilt hier - wie in jedem anderen Verfahren auch - die Unschuldsvermutung.

SPD-Führung will Edathy-Ausschluss

Sebastian Edathy hat nach Ansicht der SPD-Führung nichts mehr in der Partei zu suchen - das teilte der Parteivorstand der zuständigen Schiedskommission beim SPD-Bezirk Hannover inzwischen auch schriftlich mit. Vor Ablauf einer entsprechenden Frist ging am Dienstag eine Stellungnahme aus dem Willy-Brandt-Haus in Hannover ein, in dem die SPD-Spitze den Ausschluss Edathys fordert.

Spiegel online, 25. März 2015

Probleme beim Parteiausschluss
Jetzt hat der Parteichef einen Rückschlag erlitten. Die Trennung von Edathy zu vollziehen, die ihr Vorsitzender aufrief, stellt die SPD vor Probleme. Das Ende der fast 25-jährigen Beziehung Edathys mit der SPD verfügt nämlich nicht Sigmar Gabriel. Eine dreiköpfige Schiedskommission in Edathys SPD-Heimatbezirk Hannover spricht das Urteil.

Nach stern-Informationen hat diese Kommission, der ein pensionierter Richter vorsteht, vor einigen Wochen grundsätzliche Mängel in der Antragsbegründung angemahnt. Der Inhalt reichte der Schiedskommission bei weitem nicht, um Edathy das Parteibuch zu entziehen.
stern, 22. April 2015 

Die niedersächsische Justizministerin am 13. Mai 2015 im Landtag

Ich möchte sogleich auf die erstellten Personenlisten, die dem „Edathy-Untersuchungsausschuss" des Deutschen Bundestages vorgelegt worden sind, eingehen.
Die Listen sind vollständig und dem Ausschuss zuletzt auf seinen ausdrücklich formulierten Wunsch auch noch chronologisch geordnet vorgelegt worden.
Dafür, dass zunächst unterschiedliche Einzellisten erstellt worden waren, die später in einer überarbeiteten Gesamtliste zusammengefasst worden sind, gab es sachliche Gründe, die mit ein wenig gutem Willen leicht nachzuvollziehen sind.
Diese Gründe sind sowohl gegenüber dem Niedersächsischen Landtag als auch gegenüber dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bereits dargelegt worden.
Grundlage für das dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages am 25.09.2014 übersandte Personenverzeichnis war der Beweisbeschluss 18 (27) 9. Eine zweite Auflistung wurde für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (LT-Drs. 17/2980, Ergänzung Drs. 17/3044) im Februar-Plenum des Niedersächsischen Landtages erstellt. Dass diese beiden Listen nicht inhaltsgleich waren, erklärte sich aus unterschiedlichen Fragestellungen und Abfragezeiträumen.
Mit Schreiben vom 17.03.2015 kam die Landesregierung einer weiteren Bitte des Untersuchungsausschusses um Vorlage einer zusammengefassten Gesamtliste nach.
Eine dementsprechende Unterrichtung des Niedersächsischen Landtages erfolgte mit Schreiben vom 19.03.2015 verbunden mit der Bitte, die Liste wegen der darin aufgeführten Klarnamen von Landesbediensteten als vertraulich zu behandeln.
Nachdem die Mitglieder des 2. Untersuchungsausschusses in der Folgezeit zusätzlich den Wunsch nach einer chronologisch geordneten Gesamtliste geäußert hatten, kam die Landesregierung auch diesem Ersuchen nach und übersandte mit Schreiben vom 17.04.2015 eine in chronologisch geordneter Form zusammengestellte Gesamtliste.
In der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses am 23.04.2015 wurde die Landesregierung darum gebeten, den Zeitraum für die Abfrage zu erweitern und einen von der bisherigen Fragestellung nicht umfassten Personenkreis mit in die Liste aufzunehmen.
Ging es anfänglich darum, die Personen mitzuteilen, die davon positiv Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- und jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy ermittelt wird, so galt es nunmehr, auch die Personen mitzuteilen, die theoretisch Kenntnis erlangt haben könnten.
Die daraufhin erstellte, neu-sortierte Gesamtliste umfasst - wie bereits zuvor - in chronologischer Abfolge die Personen (einschließlich Dienstbezeichnung und Dienststelle) und jeweiligen Geschehnisse sowie Gesprächspartner, die Gegenstand sowohl des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 als auch der Mündlichen Anfrage von Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages waren. Lediglich die Art der Darstellung ist verändert worden. Diese neue chronologische Gesamtliste ist inhaltlich mit den früheren Listen identisch.
Darüber hinaus wurden auf ausdrücklichen Wunsch des 2. Untersuchungsausschusses in seiner Sitzung am 23. April 2015 Auflistungen der Bediensteten aus dem Geschäftsbereich des Niedersächsischen Innenministeriums und des Niedersächsischen Justizministeriums erstellt, die theoretisch die Möglichkeit einer Kenntnisnahme hätten haben können, beispielweise IT-Mitarbeiter, die Zugriff auf elektronische Daten nehmen können.
Diese den geäußerten Wünschen entsprechend neu sortierte Gesamtliste sowie weitere Auflistungen hat die Landesregierung der Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 11.05.2015 übersandt.
Ich möchte nun zu einem weiteren Vorgang kommen, der in der Vorbemerkung angesprochen wird.
In der Vorbemerkung konfrontieren die Fragesteller die Landesregierung mit der Aussage eines Zeugen, die dieser am 6. Mai 2015 vor dem 2. Untersuchungsausschuss gemacht haben soll.
In diesem Zusammenhang bleibt festzustellen, dass das Strafverfahren gegen Sebastian Edathy abgeschlossen ist. Für die Landesregierung verbietet es sich, die verfahrensabschließende Entscheidung des Gerichts zu kommentieren. Dass, was aus Sicht des Gerichts einer Erörterung in öffentlicher Verhandlung bedurfte, ist erfolgt. Die Landesregierung hat die gerichtliche Entscheidung zu respektieren. Ihr steht es nicht an, vertrauliche Akteninhalte öffentlich bekanntzugeben und sich daraus ergebende Ermittlungsergebnisse zu erörtern und zu bewerten.
Zu einer Bewertung der in der Vorbemerkung zitierten Zeugenaussage unter Heranziehung der Ermittlungsakten ist die Landesregierung auch unter einem weiteren Gesichtspunkt nicht befugt. Es handelt sich um eine Zeugenaussage in einem nicht abgeschlossenen Untersuchungsverfahren. Die Bewertung der dort erhobenen Beweise obliegt dem 2. Untersuchungsausschuss deutschen Bundestages.
Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass eine Herausgabe der Ermittlungsakten im Übrigen nicht nur an den 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erfolgt ist.
Die Landesregierung war auch mehrfach mit Aktenvorlagen nach Art. 24 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung befasst, die das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy und die damit in Zusammenhang stehenden Verfahren zum Gegenstand hatten.
Diesen umfangreichen Aktenvorlagen liegen Beschlüsse der Landesregierung vom 25.03.2014 (50. Sitzung zu TOP IX der Niederschrift), 20.05.2014 (57. Sitzung zu TOP VII.1 der Niederschrift), 15.07.2014 (64. Sitzung zu TOP VII. 1 der Niederschrift), 30.09.2014 (72. Sitzung zu TOP III Nr. 1 der Niederschrift) und 15.12.2014 (83. Sitzung zu TOP X Nr. 4 der Niederschrift) zugrunde.
Die aufgrund der vorgenannten Beschlüsse herausgegebenen Aktenbestandteile liegen den Abgeordneten zur Einsichtnahme vor. Sie wurden der Landtagsverwaltung in 4 Tranchen mit Übersendungsschreiben vom 26.03.2014, 22.07.2014, 07.10.2014 und 22.12.2014 übergeben.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zur Beantwortung der Frage Nr. 1 darf ich zunächst auf meine vorhergehenden Ausführungen getätigten verweisen.
Wie bereits dargestellt, liegen den Listen unterschiedliche Fragestellungen und differierende Stichtage zugrunde.
Die Landesregierung hat den 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vollständig und gewissenhaft unterrichtet.
Zur Beantwortung der Frage Nr. 2:
Bereits bei der Beantwortung vorheriger parlamentarischer Anfragen war Herr Minister Pistorius gemeinsam mit Herrn Kruse bemüht, den konkreten Tag des Gesprächs, in dem Herr Kruse den Minister informiert hat, zu verifizieren. Beide konnten und können den genauen Tag aus der Erinnerung leider nicht mehr genau bestimmen. Nach einem solch langen Zeitraum liegt dieses auch in der Natur der Sache.
Herr Polizeipräsident Kruse hat Minister Pistorius in der zweiten Oktoberhälfte über ein bundesweites Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert, von dem möglicherweise auch das niedersächsische Bundestagsmitglied Sebastian Edathy betroffen sein könnte.
Weitere Einzelheiten sind dem Minister von Herrn Kruse nicht mitgeteilt worden, und der Minister hat auch nicht nach weiteren Einzelheiten gefragt. Die Information hat er zum damaligen Zeitpunkt zur Kenntnis genommen. Für ihn bestand aufgrund der ihm übermittelten Information kein Handlungsbedarf.
Auch hier möchte die Landesregierung - wie bereits unzählige Male zuvor - klarstellen, dass der Minister bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über die Durchsuchungsmaßnahmen des Büros und der Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten mit niemandem darüber gesprochen hat und auch nicht nach dem Sachverhalt gefragt wurde. Minister Pistorius wundert sich darüber, dass seine Verschwiegenheit von Einzelnen offenbar als ungewöhnlich angesehen wird. Diese strikte Amtsverschwiegenheit entspricht aber seinem Rechtsverständnis. Ein Rechtsverständnis, das er im Übrigen mit der übergroßen Mehrheit der Amtsträger in diesem Land teilt.
Weder Herr Kruse noch Minister Pistorius können sich leider an den genauen Tag des Gesprächs erinnern. Der Minister wäre froh, sich genauer erinnern zu können, da er in diesem Fall nicht wiederholt dazu gefragt werden würde. Die Festlegung auf ein Datum wäre aber nach wie vor rein spekulativ. Der Zeitraum der zweiten Oktoberhälfte lässt sich dadurch herleiten, dass Polizeipräsident Kruse, wie er unter anderem vor dem Untersuchungsausschuss im Bundestag ausgeführt hat, selbst erst am 15.10.2013 von dem o. g. Umstand erfahren hat und den Minister insofern vorher nicht informieren konnte.
Sicher ist sich Herr Kruse, dass er den Minister nicht am selben Tag seiner eigenen Unterrichtung, sondern erst einige Zeit später informiert hat. Für die zweite Oktoberhälfte spricht, dass in dem Kalender des Ministers am 25.10.2013 ein an dem Tag eingetragener Telefontermin mit Herrn Polizeipräsident Kruse („Herr Polizeipräsident Kruse ruft im Auto an (Thema: Verfahren)") geplant war.
Ob dieses Telefonat tatsächlich durchgeführt worden ist und ob es um die Information zu Herrn Edathy ging, kann der Minister nicht mehr bestimmt sagen.
Zur Beantwortung der Frage Nr. 3 verweise ich ebenfalls zunächst auf meine Vorbemerkungen.
Die Landesregierung hat dem Landtag keine verlässlichen Erkenntnisse dazu vorenthalten, ob der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy eine Wohnung vor den Durchsuchungsmaßnahmen überhastet verlassen, mögliche Beweismittel vernichtet, beschädigt oder beiseite geschafft hat oder vor den Durchsuchungsmaßnahmen gewarnt gewesen sein könnte.

Oberstaatsanwalt: Edathy ist informiert worden

Wer hat über den Kinderpornografie-Verdacht gegen Sebastian Edathy geplaudert? Die Frage, wer wem wann was verriet, will der Untersuchungsausschuss des Bundestags zum Fall Edathy klären. Am Donnerstag haben die Ausschussmitglieder den Leitenden Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich und Oberstaatsanwalt Thomas Klinge von der Anklagebehörde in Hannover als Zeugen angehört. Dass zahlreiche Politiker, Ermittler und Amtsträger vom Verdacht beziehungsweise den Ermittlungen gegen Edathy wussten, ist mittlerweile bekannt. Thomas Klinge sagte am Donnerstag allerdings, er gehe davon aus, dass auch Edathy selbst informiert war.

NDR, 21. Mai 2015

Edathy muss SPD nicht verlassen

Sebastian Edathy muss die SPD nicht verlassen, seine Parteimitgliedschaft ruht nach einem Beschluss der zuständigen Schiedskommission lediglich drei Jahre. Eine Niederlage für die Führung der Sozialdemokraten.

Spiegel online, 1. Juni 2015

Gabriel verhaspelt sich

Es ist die Stunde der Wahrheit: SPD-Chef Sigmar Gabriel, Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und SPD-Fraktions-Chef Thomas Oppermann mussten am Donnerstag im Untersuchungsausschuss zum Fall Edathy aussagen.

Bild, 18. Juni 2015

Hartmann soll aussagen

Union und Grüne erwarten vom SPD-Abgeordneten Michael Hartmann nach seiner anstehenden Rückkehr in den Bundestag eine vollumfängliche Aussage über seine Rolle in der Affäre um Sebastian Edathy. "Er sollte der Empfehlung von Sigmar Gabriel folgen und aussagen", sagt Armin Schuster, CDU-Obmann im Edathy-Untersuchungsausschuss. Der Ausschuss hatte kürzlich seine Zeugenbefragung abgeschlossen.

Spiegel online, 11. Juli 2015


Gespräch mit Irene Mihalic (Die Grünen)
Es gibt Anzeichen dafür, dass Sebastian Edathy Beweismittel verschwinden ließ, mit denen man ihm den Besitz von Kinderpornographie hätte nachweisen können. Die Daten auf seinem iPad hat er gelöscht, einen Computer als gestohlen gemeldet. Aber die Frage, wer Edathy gewarnt hat, will der Ausschuss in seinem Abschlussbericht nicht beantworten?
Die Koalition sagt, dass es klar ist, dass Edathy gewarnt wurde. Aber sie sucht in ihrem Bericht hilflos danach, wer die Informationsquelle gewesen sein könnte. Dabei verweigert sie sich der offensichtlichen Erklärung, die von mehreren Zeugen bestätigt worden ist.
ntv, 3. Oktober 2015

Edathy soll aus der SPD fliegen

Die SPD-Spitze will den früheren niedersächsischen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy nach der Kinderpornografie-Affäre aus der Partei werfen. Nun kommt es im Parteiordnungsverfahren zu einer mündlichen Verhandlung. Edathy veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite eine entsprechende Ladung der SPD-Bundesschiedskommission. Die Anhörung soll am 12. Februar in der Berliner Parteizentrale im Willy-Brandt-Haus stattfinden. Die Anhörung ist nicht öffentlich, Parteimitglieder dürfen aber teilnehmen.

Der Westen, 19. Januar 2016


Kein Ausschluss aus der SPD

Sebastian Edathy wird nicht aus der SPD ausgeschlossen. Darauf haben sich der ehemalige Bundestagsabgeordnete und die Partei nach einer Anhörung vor der sozialdemokratischen Bundesschiedskommission geeinigt. Er muss allerdings seine Mitgliedsrechte für fünf Jahre ruhen lassen.

Spiegel online, 12. Februar 2016

Ermittlungsverfahren gegen Hartmann eingestellt
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hartmann spielt keine Rolle mehr im Fall Edathy. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Hartmann wurde vorgeworfen, Edathy über das Verfahren informiert zu haben.
tagesschau, 21. Juni 2016



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