Montag, 30. Juni 2014

Der Fall Edathy (X)

 



Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lokalzeitung "Die Harke"
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:
In der Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 wurde in den dringlichen Anfragen der Fraktionen der CDU und FDP die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy thematisiert. Dabei antwortete hauptsächlich die Justizministerin auf die meisten Fragen der Mitglieder des Landtages.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung an allen von der Justizministerin aufgestellten Tatsachenschilderungen fest und, wenn nein, an welchen nicht?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Auftreten des Journalisten der Zeitung Die Harke aus Nienburg während der Durchsuchung der Wohnung Sebastian Edathys am 10. Februar 2014 heute?
3. Welches Ergebnis hat der von der Justizministerin angeforderte Bericht zur Erstellung von Fotos zu der Durchsuchung der Wohnung Sebastian Edathys?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Niedersächsische Landesregierung ist stets bestrebt, dem Informationsbedürfnis des Niedersächsischen Landtags in größtmöglichem Umfang Rechnung zu tragen und nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig Auskunft zu erteilen.

In der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags hat die Landesregierung des­halb am 17. Februar 2014 die Anfragen der Fraktion der FDP (Drs. 17/1232) und der CDU (Drs. 17/1238) sowie die zusätzlich gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dabei hat sie einerseits ihren seinerzeitigen Kenntnisstand zu Grunde gelegt. Andererseits durfte sie nach Artikel 24 Abs. 1 und 3 der Niedersächsischen Verfassung nur insoweit Auskunft erteilen, als weder Erfordernisse laufender strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch überwiegende Rechte Dritter entgegen­standen.

Auch in der Folge hat die Landesregierung dem Niedersächsischen Landtag, seinen Ausschüssen und Abgeordneten in der parlamentarisch vorgesehenen Form im Umfang des verfassungsrechtlich Zulässigen Auskunft erteilt. Umfassend zu den in der Plenarsitzung vom 24.2.2014 aufgeworfenen Fragen und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung ist insbesondere in der Antwort der Landesregierung vom 16.6.2014 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (LT-Az. II/725-732) Stellung genommen worden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Dies vorangeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2:
Das Verhalten des Journalisten der Zeitung Die Harke während der am 10.2.2014 erfolgten Durchsuchung der Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy ist Gegenstand des von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Hausfriedensbruchs eingeleiteten und inzwischen von der Staatsanwaltschaft Verden geführten Ermittlungsverfahrens 417 Js 21820/14. Die Ermittlungen dauern noch an, weshalb sich die Landesregierung derzeit einer Bewertung enthält.

Zu 3:
Der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Hannover vom 4.3.2014 enthält eine Bewertung eines Presseartikels der Harke vom selben Tag „Der Platzverweis, den es nie gab ...." und Ausführungen zum Stand des Ermittlungsverfahrens. Außerdem ist ihm eine Sachverhaltsdarstellung des ermittlungsleitenden Oberstaatsanwalts beigefügt. Angaben zum jeweiligen Inhalt können mit Rücksicht auf das noch laufende Ermittlungsverfahren zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

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Der Fall Edathy (XI): Der Daumen zeigt nach unten?

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