Dienstag, 31. Juli 2012

Passiert in Laatzen

68-Jährige glaubt: "Ich werde von der Staatsanwaltschaft Hannover gemobbt"
 
Laatzen/Hannover – 31. Juli 2012 (tj). Sie wird von der Staatsanwaltschaft in Hannover gemobbt: Davon ist die 68-jährige Bärbel E. aus Laatzen überzeugt. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere Staatsanwälte und einen Richter des Amtsgerichtes von Hannover hat sie jetzt dem niedersächsischen Justizminister Busemann ihr Leid geklagt. Hintergrund ist ein Nervenkrieg unter Nachbarn. “Warum beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft damit, warum wird nicht ein vom Gericht bestellter Schiedsmann eingeschaltet?” fragt sich die 68-Jährige.

Nervenkrieg ohne Ende?

Freitag, 20. Juli 2012

Nachgehakt

Mail an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie an meine Bestellung eines Brummkreisels vom 27. Februar 2012 erinnern? Motto: “Kreiseln Sie sich doch einmal Ihren zuständigen Ausschuss”. Außerdem habe ich für Sie noch eine Neuigkeit: Nach einer Anfrage, wo denn meine Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 geblieben sei, antwortete mir das Gericht Ende Mai 2012, sie sei in Karlsruhe nicht bekannt. Da mir nicht bekannt ist, ob man eine Verfassungsbeschwerde außer als mail, Internet-Fax und auf dem Postweg auch noch auf einem anderen Weg verschicken kann, frage ich Sie höflich, ob es auf dem Markt inzwischen einen “Brummkreisel dir deine Verfassungsbeschwerde durch die Wohnung, bevor sie woanders nicht ankommt” gibt. Den hätte ich dann gern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Möglicherweise teilen Sie mir im Oktober 2015 mit, dass diese mail bei Ihnen nicht angekommen ist.

Montag, 9. Juli 2012

Kein Brummkreisel

Im Juli 2007 wird das Burgdorfer Amtsgericht der Lüge bezichtigt

Nicht einmal einen Brummkreisel hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für mich bestellt, Bundespräsident Joachim Gauck reagierte nicht, ob das Bundesverfassungsgericht inzwischen meine Verfassungsbeschwerde wiedergefunden hat, ist mir nicht bekannt.

Bekannt ist mir dagegen, dass Strafanträge gegen Richterinnen und Richter selten etwas bringen. Die werden meistens mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt. Zu solchen Strafanträgen habe ich auch keine Veranlassung gesehen. Besonders fassungslos über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover war das Landgericht von Hildesheim. Dass jemand ohne Beweismittel angeklagt und in eine Berufungsverhandlung gescheucht werden kann, ist bis dahin wohl eher unbekannt gewesen. Auch einen Strafantrag gegen die hannoversche Staatsanwaltschaft ist mir nie in den Sinn gekommen.

Dass ich  2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten wollte, habe ich bereits geschildert. Doch am 24. Mai 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, sie könne "nichts veranlassen", weil meine Akte "zur Zeit beim Amtsgericht in Burgdorf" sei. Das hatte mich Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Warum war meine Akte über ein Jahr später wieder bei diesem Amtsgericht?

Das ist gar nicht wahr, teilte mir das Burgdorfer Amtsgericht mit, die Akte ist nicht mehr hier. Also schaltete ich am 20. Juni 2007 die Onlinewache des Landeskriminalamtes von Niedersachsen ein. Weitergeleitet wurde mein Schreiben an die hannoversche Staatsanwältin Fischer, die meine Beschwerde als Strafantrag gegen die Staatsanwältin Kretzschmar wertete, die das Ermittlungsverfahren gegen mich verschlampt hatte.

Staatsanwältin Fischer stellte das von ihr selbst eingeleitete Ermittlungsverfahren umgehend wieder ein und bezichtigte das Amtsgericht von Burgdorf in ihrem Einstellungsbeschluss vom 27. Juli 2007 der falschen Auskunft, wenn man es milde ausdrückt, der Lüge, wenn man es auf den Punkt bringt. Die hannoversce Staatsanwältin schrieb: "Letztendlich sind die Akten hier erst wieder im Juli 2007 eingegangen." Ein genaues Datum nannte sie nicht.

Nachgehakt