Mittwoch, 23. November 2011

Intro



Wie ein Hamster im Rad

Heinz-Peter Tjaden, heute Internet-Redakteur in Wilhelmshaven, ist 2003 in einen ungeheuerlichen Verdacht gebracht worden: Verbreitung von Kinderpornografie auf einer seiner Homepages. Die Kripo dringt am 3. November 2003 um 7 Uhr morgens in seine Wohnung ein, beschlagnahmt völlig harmlose CD´s, dazu zwei Computer. Aus der Presse erfährt der Beschuldigte monatelang mehr als von den Ermittlungsbehörden, ohne ersichtlichen Grund verschleppt die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren, das Justizministerium des Landes Niedersachsen reagiert beschwichtigend auf Tjadens Proteste, Jahr für Jahr, erst als Heinz-Peter Tjaden Anfang 2006 wieder einen Anwalt einschaltet, der von der Staatsanwaltschaft Hannover Akteneinsicht verlangt, erhebt die Behörde Anklage, und zwar vor Akteneinsicht des Anwaltes von Tjaden.

Zu den Prozessen schickt die Staatsanwaltschaft Hannover völlig unvorbereitete Vertreter, nach Freispruch vor dem Amtsgericht und Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht Hildesheim wird Tjaden von einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover belogen, von einem Anwalt der „Wilhelmshavener Zeitung“ (Dr. Cord Imelmann) ist er schon vorher öffentlich verleumdet worden - es liest sich wie ein schlechter Roman, doch es ist eine Dokumentation eines unglaublichen Justizskandals, die Heinz-Peter Tjaden unter dem Titel „Im Namen desVolkes? - Und plötzlich ein Kinderpornograf“ bei www.lulu.com veröffentlicht hat. Zu diesem fast schon atemberaubenden Skandal-Buch gelangt man über
http://stores.lulu.com/hwilmers

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Dienstag, 22. November 2011

Das Opfer ist schuld (III)

23. November 2011
Petitionsausschuss des Bundestages leitet Prüfung ein

Beim niedersächsischen Landtag, beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft von Hannover bin ich mit meinen Eingaben auf Grund gelaufen. Also habe ich mich wieder an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der sich bislang für nicht zuständig erklärt hat. Heute bekam ich diese Antwort:

"Betr.: Staatsanwaltschaften, Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011, Ihre Online-Petition vom 18. 10. 2011 und Ihre e-mail 19. 10. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

aufgrund Ihres weiteren Schreibens habe ich nunmehr eine Prüfung eingeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reuther."

Darauf habe ich erwidert:

"Sehr geehrter Herr Reuther,

Pet. 4-17-07-3001-022277,

ich lasse Ihnen weitere Dokumente zukommen. Wie Sie wissen, sind am 3. November 2003 in Burgdorf meine beiden Computer, fünf Disketten, 28 CD-Rom und ein kleines Notizbuch beschlagnahmt worden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover rührte sich nicht einmal, als meine Anwältin am 21. September 2004 der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass ein Unbekannter auf meinen Internet-Seiten einen Link mit dem Titel "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" eingerichtet hatte.

Am gleichen Tage teilte mir die Kripo von Garbsen mit, dass ich bei der Polizeinspektion Hannover-Land einen meiner beiden beschlagnahmten Computer wieder abholen könne. Ich bat die Kripo daraufhin, man möge den Computer zum Polizeirevier von Burgdorf bringen. Dort werde er von einem Bekannten abgeholt.

So geschah es. Die Polizei händigte meinem Bekannten den Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Rom und das kleine Notizbuch aus, weil nichts Tatrelevantes gefunden worden war.

Und was führte die Staatsanwaltschaft Hannover am 23. Februar 2006 in ihrer Anklageschrift (NZS 3744 Js 59979/03) als Beweismittel auf? Meinen zweiten beschlagnahmten Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Roms und das kleine Notizbuch! Von der Datei, die sich auf diesem Computer befand, gab es eine Schwarzweiß-Kopie in Passfoto-Größe. Dazu merkte das Hildesheimer Landgericht am 20. Juli 2006 an: "Ich gehe davon aus, dass die Person älter als 14 Jahre ist. Jedenfalls lässt sich - auch aufgrund der schlechten Qualität der Ablichtung - nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Person unter 14 Jahre alt ist."

Ergo: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich ohne jedes Beweismittel angeklagt, das Verfahren über zwei Jahre verschleppt...

Samstag, 19. November 2011

Opfer ist schuld (II)

19. November 2011
Verzögerungen gehen auf meine Kappe?

Das niedersächsische Justizministerium hat mir laut Schreiben des Niedersächsischen Landtages vom 1. November 2011 vorgeworfen, ich hätte die Dauer des Verfahrens mit einer "Vielzahl" von Eingaben verlängert. Soll wohl heißen: Der Staatsanwaltschaft von Hannover kann man keinen Vorwurf machen.

Doch auch hier wird geschwindelt. Gründonnerstag 2006 bin ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden. Mein Computer hat während der Verhandlung im Zimmer der Richterin gestanden. Im Juli 2006 weist das Hildesheimer Landgericht einen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft Hannover zurück.

Darauf weise ich die Staatsanwaltschaft Hannover am 21. Juli 2006 hin und fordere die Herausgabe meines Computers. Zur Antwort bekomme ich am 25. Juli 2006: "In obengenannter Sache wird mitgeteilt, dass hier ein Beschluss des Landgerichts Hildesheim nicht bekannt ist und daher eine Herausgabe des Computers nicht erfolgen kann."

Den Computer bekomme ich erst Anfang November 2006 zurück.

Im Mai 2007 will ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Für die Eingabe fehlt mir der Einstellungsbeschluss des Hildesheimer Landgrichtes. Ich bitte das Landgericht Hildesheim um Zusendung. Eine Antwort bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Hannover. Die schreibt am 24. Mai 2007: "...die Akte befindet sich zur Zeit beim Amtsgericht Burgdorf und daher kann von hier nichts veranlasst werden."

Doch auch das Burgdorfer Amtsgericht hat meine Akte nicht. Ich erfahre, dass sie am 27. März 2007 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ausgetragen worden sei. Seit zwei Monaten weiß niemand, wo sich meine Akte befindet?

Und all dies habe ich verschuldet?

Das Opfer ist schuld (III)

Donnerstag, 3. November 2011

Opfer ist schuld

3. November 2011
Mit welchem Fall beschäftigt sich der Niedersächsische Landtag?

Präsident des Niedersächsischen Landtages
Herrn Rasche
Postfach 4407

30044 Hannover

Ihr Zeichen II/73-02416/01/16
Eingabe-Nr. 02416/01/16
Bundestag Pet-ID 25249

Sehr geehrter Herr Rasche,

Prolog

Heute vor acht Jahren, 7 Uhr morgens in Burgdorf: Eine Frau und ein Mann stehen vor meinem Bett, geben sich als Kripobeamte aus, werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Mit dabei sind zwei städtische Zeugen. Meine Wohnung wird durchsucht, beschlagnahmt werden meine beiden Computer und CD´s mit Bildbearbeitungsprogrammen und mit Fotos von Kinderfesten, die wir in Burgdorf organisiert haben.

In den nächsten Tagen geht unser Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf” den Bach hinunter, das von uns geplante achte Kinderfest fällt aus. Die Kripo von Garbsen rückt Dateien, die ich auf einem meiner Computer für eine am 1. November 2003 gegründete Zeitung gespeichert habe, nicht heraus.

Aus der Presse erfahre ich Neuigkeiten über meinen Fall, meine Anwältin protestiert dagegen bei der Staatsanwaltschaft in Hannover, denn sie hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen. Nach einem halben Jahr hat sie die Akte, nimmt Stellung. Es geht um eine Datei an drei Stellen eines meiner beiden Computer.

Da sich bis zum 3. November 2004 nichts weiter getan hat, wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht mir eine Stellungnahme. Die bekomme ich nicht.

Die Kripo von Garbsen gibt mir einen meiner beiden Computer zurück, dazu die beschlagnahmten CD´s. Begründung: “Nichts Tatrelevantes drauf.”

Erscheint ein weiterer Bericht über meinen Fall, leite ich den an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Reagiert wird nicht.

Auch am zweiten Jahrestag der Computerbeschlagnahme wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht eine Stellungnahme. Bekomme ich nicht.

Dann schalte ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven ein, der verlangt Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagt mich an, bevor mein Anwalt die Akte hat. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft von Hannover die CD´s auf, die ich längst wiederhabe, weil nichts Tatrelevantes drauf ist.

Gründonnerstag 2006 werde ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus “tatsächlichen Gründen” freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Berufung ein, wird vom Landgericht Hildesheim zur Rücknahme der Berufung aufgefordert. Das Oberlandesgericht von Celle entscheidet, dass die Berufung nicht abgelehnt werden könne, weil mir nichts Gravierendes vorgeworfen wird. Zu rechnen sei allenfalls mit einem Bußgeld.

Das Hildesheimer Landgericht stellt Ende September 2006 das Verfahren ein, kritisiert die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover und stellt fest: Die Datei, um die es geht, ist gar nicht kinderpornografisch...Man hätte mich also nie anklagen dürfen.

Ich schalte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Wieder vergehen drei Jahre, bis sich der Gerichtshof für nicht zuständig erklärt.

Aus dem Internet erfahre ich, dass die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen ist. Ich schildere ihr meinen Fall. Sie antwortet, dass sie mein Schreiben an das niedersächsische Justizministerium weiterleiten werde. Das sei die Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaft Hannover. Wir schreiben den 8. November 2010.

Ihre Antwort

Mit Datum vom 1. November 2011 teilen Sie mir mit, der Landtag könne sich nicht für mich verwenden, Grundlage sei “die Mitteilung des Justizministeriums in der Stellungnahme zu Ihrer Eingabe” gewesen, dass sich “Verzögerungen in der Bearbeitung des Vorgangs” ergeben hätten, weil sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu oft mit meinem Fall beschäftigen musste.

Welchen Vorgang meinen Sie bzw. das Justizministerium? Die Beschlagnahme meiner Computer? Kann nicht sein. Denn da ist die Staatsanwaltschaft Hannover nach Einschätzung des Hildesheimer Landgerichtes viel zu lange untätig gewesen. Auch jährliche Erinnerungen können wohl kaum als Eingabeflut bewertet werden. Außerdem hat sich das Justizministerium nie um meine Beschwerden gekümmert. Sonst hätte ich doch wohl die versprochenen Stellungnahmen bekommen....

Meinen Sie also den Vorgang, der mit der Weiterleitung meines Schreibens an die Gattin des niedersächsischen Ministerpräsidenten entstanden ist? Hat sich Dunja McAllister geirrt, als sie meinte, diese Weiterleitung könne nützlich sein?

Dann schreiben Sie noch: “Zum anderen hat der Landtag bekanntlich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.” Habe ich etwa gegen meinen Freispruch oder gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert? Welche gerichtlichen Entscheidungen meinen Sie also in meinem Fall?


Ich habe mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der bekanntermaßen der Auffassung gewesen ist, der Niedersächsische Landtag sei zuständig. Irren sich in meiner Sache etwa alle? Jeder, der mir irgendwie helfen will, läuft auf?

Vor langer Zeit habe ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Man ahnt, was geschehen ist: nichts. Ich habe bis heute nicht einmal eine Bestätigung, dass meine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist...

Opfer ist schuld (II) 

Dienstag, 18. Oktober 2011

Abgelehnt

18. Oktober 2011
Der Niedersächsische Landtag entscheidet

Eingabe-Nummer 02416/01/16

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihre Eingabe, betr. Entschädigungsforderung, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages beraten.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 entsprechend der Empfehlung des Ausschusses abschließend entschieden. Er sieht sich nicht in der Lage, sich für Ihr Anliegen zu verwenden.

Rasche
Vizepräsident

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Rasche,

aus Ihrer Mitteilung schließe ich, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet 4-17-07-3001-02227) versehen haben muss, als mir dieser Ausschuss am 20. Juni 2011 mitteilte, meine Petition werde zuständigkeitshalber an den Niedersächsischen Landtag weitergeleitet.

Denn aus Ihren Zeilen kann ich nur schließen, dass der Niedersächsische Landtag nicht zuständig ist, denn sonst hätten Sie mir wohl eine Begründung für die Ablehnung meiner Entschädigungsforderung liefern müssen. "Kann sich nicht verwenden" bedeutet nach meinem Verständnis "ist nicht zuständig". Oder irre ich mich? Sollte ich mich nicht irren, dann informieren Sie bitte den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darüber, dass er nach Ihrer Auffassung zuständig ist.

Sollte ich mich irren, wäre also doch der Niedersächsische Landtag zuständig, müsste ich annehmen, dass sich in Hannover niemand mit dem niedersächsischen Justizministerium, das nie auf meine Aufforderungen zur Beschleunigung des Verfahrens reagiert hat, und mit der Staatsanwaltschaft Hannover, die nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig" geblieben ist, anlegen will.

Für diesen Fall schlage ich vor: Sie versehen den Eingang des Niedersächsischen Landtages mit einem Schild. Auf dem könnte stehen: "Wir haben vor nichts Angst. Nur vor dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Hannover."

Dann hätte ich auch eine Erklärung dafür, warum mich im November 2006 ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft Hannover ausgab, angerufen hat. Der versprach mir bei diesem Anruf eine Entschädigung, wenn ich nur etwas Geduld hätte. Geduld hatte ich, eine Entschädigung bekam ich nicht. Was Herrn Wendt wohl nicht kümmern musste. Denn wenn der gewusst hätte, dass sich niemand mit der Staatsanwaltschaft Hannover anlegt, hätte der auch gewusst, dass er versprechen darf, was er will...

Montag, 17. Oktober 2011

An den Ausschuss

17. Oktober 2011
Für Rechts- und Verfassungsfragen

Eingabe-Nr. 02416/01/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich schlage mich weiterhin mit den Folgen der Computerbeschlagnahme am 3. November 2003 herum. Dazu die jüngsten Informationen:
 
Gisela van der Heijden, seit Anfang des Jahres Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, teilte mir gestern mit, dass der Anfang Juli 2011 fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch offenbar das Privatleben von Kritikern ausspioniert hat. Fand Ruthard Stachowske nichts, erfand er demnach drauflos.

Das ist nach Angaben von Gisela van der Heijden und nach meinen eigenen Recherchen der gegenwärtige Kenntnisstand: Über mich behauptete Stachowske, ich sei pädophil. Sobald ich das schriftlich habe, gehe ich gegen Stachowske strafrechtlich vor. Das wäre dann nur eine Strafanzeige mehr. Die gibt es inzwischen von mehreren Seiten. Hat am Samstag die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" berichtet.

In alten Akten fand die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch) so mancherlei. Dazu gehörte auch ein Artikel, den ein Magazinmacher aus Burgdorf im Frühjahr 2004 geschrieben hat. In dieser Stadt bin ich bis Ende 2003 Lokalredakteur gewesen, zog dann nach Wilhelmshaven um und wirkte dort bei der Gründung einer Wochenzeitung mit. Dieser Magazinmacher behauptete dennoch, ich sei wohnungslos...Zur Stachowske-Sammlung gehört auch ein Artikel des "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 7. November 2003. Berichtet wurde darüber, dass die Kripo meine Wohnung durchsucht hatte. Morgens um 7 Uhr stand die plötzlich neben meinem Bett, meine Wohnungstür war aufgehebelt worden.

Wenn ich nicht jedes Jahr beim Justizministerium des Landes Niedersachsen auf der Matte gestanden hätte, wäre meine Akte wohl längst verstaubt. Angeklagt wurde ich erst, als ich zum zweiten Mal einen Anwalt eingeschaltet hatte. In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover wurden Beweismittel aufgeführt, die sie gar nicht mehr hatte, weil sie mir von der Kripo Garbsen bereits im Herbst 2004 zurückgegeben worden waren. Begründung: "Ist nichts Tatrelevantes dabei."
 
Vom Burgdorfer Amtsgericht wurde ich am Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen, die Staatsanwaltschaft Hannover ging in Berufung und behauptete, sie werde mich überführen. Vom Vorsitzenden Richter Brinkmann am Landgericht Hildesheim musste sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagen lassen, dass auch das einzige Beweismittel keins war.
 
Richter Brinkmann stellte das Verfahren ein. Er hätte mich auch ein zweites Mal frei gesprochen. Sagte aber: "Einstellung halte ich für besser. Die Fronten sind verhärtet. Spreche ich Sie frei, stehen Sie möglicherweise in einem halben Jahr vor dem Oberlandesgericht in Celle, weil die Staatsanwaltschaft Sie nicht in Ruhe lässt."
 
In der Urteilsbegründung merkte dieser Richter an, dass die Staatsanwaltschaft "aus unerfindlichen Gründen" eineinhalb Jahre gar nichts getan habe. In dieser Zeit hatte ich drei Jobs verloren. Das begann bereits im November 2003. Ich hatte am 1. November 2003 zum ersten Mal eine Zeitschrift herausgegeben, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beschlagnahmten Computer. Diese zweite Ausgabe sollte am 15. November 2003 erscheinen. Ich bat um diese Dateien. Meiner Bitte wurde nicht nachgekommen. Ich musste die Zeitschrift einstellen.

Mittwoch, 28. September 2011

Niedersächsische Staatskanzlei

5. Juli 2011
Weitere Mitteilung

201-01432/4-905

Im Namen von Herrn Ministerpräsident McAllister danke ich Ihnen für Ihre E-Mail. Leider ist es dem Ministerpräsidenten nicht möglich, bei der Vielzahl der ihn erreichenden Eingaben in allen Fällen persönlich zu antworten.

Ich habe Ihr Schreiben daher an das in der Sache zuständige Nieders. Justizministerium abgegeben.

Da sich jetzt der Niedersächsische Landtag mit Ihrer Angelegenheit befasst, bitte ich das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.

Georges

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Georges,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Juli 2011. Mein erster Gedanke: Schon wieder niedersächsisches Justizministerium? Dieses Ministerium hat sich nach der Beschlagnahme meiner Computer doch nie um meine Beschwerden gekümmert.  Stets bekam ich ein paar dürre Zeilen - dann geschah nichts mehr. Über zwei Jahre lang...

Als ich Ende vorigen Jahres auf Neustart "Entschädigung" gegangen war, bekam ich von Dr. Hackner aus eben diesem Ministerium eine Antwort (4121 E - 402.79/07), die mich verwirrte. Er schrieb, dass er den Sachverhalt "noch einmal" geprüft habe und fügte hinzu: "Insbesondere habe ich festgestellt, dass Ihnen dem Bericht der Staatsanwaltschaft Hannover zu Folge weder eine Entscheidung zugesagt worden ist noch der erbetene Beschluss früher zugesandt werden konnte."

Was damit gemeint war, habe ich bis heute nicht verstanden. Fakt ist: Als die Staatsanwaltschaft von Hannover mit ihren juristischen Schritten (NZS - 3744 Js 59979/03) gegen mich Beinbruch erlitten hatte (Anklage vor dem Amtsgericht in Burgdorf mit angeblichen Beweismitteln, die gar keine waren, Unverständnis des Hildesheimer Landgerichtes für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft von Hannover), rief mich ein Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover an und versprach mir eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz. Ich müsse mich nur für eine kurze Zeit still verhalten. Das war im November 2006! Anschließend sprach ich auch noch mit einem Herrn Morich von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen technischer Fragen. Denn der Computer, der am 3. November 2003 beschlagnahmt worden war, wies nach der Rückgabe zahlreiche Macken auf.

Nie vergessen werde ich auch, dass Staatsanwalt Franke die Berufung gegen den Freispruch vor dem Burgdorfer Amtsgericht am 9. Juni 2006 so begründete: "Insgesamt wird bei einer erneuten Hauptverhandlung festzustellen sein, dass dem Angeklagten die Begehung der ihm mit der Anklage vom 23. 2. 2006 ohne Verbleib vernünftiger Zweifel nachzuweisen und er nach dem Gesetz zu verurteilen sein wird." (Originalzitat - ich habe nichts weggelassen oder hinzugefügt!)

Die Verhandlung in Hildesheim jedoch verlief ganz anders als von der Staatsanwaltschaft in Hannover gedacht. Der Vorsitzende Richter wischte jeden Vorwurf gegen mich in Minutenschnelle vom Richtertisch. Von dem Berufungsansinnen blieb nichts übrig.

Bis dahin hatte ich bereits zwei Jobs verloren...

8. Juli 2011
Die Endlos-Schleife/Zweites Schreiben der Staatskanzlei

Der Eingang Ihres weiteren Schreibens vom 5. 7. 2011 wird bestätigt. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 4. 7. 2011 mitgeteilt habe, ist eine Zuständigkeit des Herrn Ministerpräsidenten nicht gegeben.

Ich habe Ihr Schreiben daher an das in der Sache zuständige Nieders. Justizministerium abgegeben.

Georges

Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

2. Juli 2011
Jetzt im Rechtsausschuss

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages hat mir heute mitgeteilt, dass sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit meiner Eingabe beschäftigt. Die Landesregierung wird um eine Stellungnahme gebeten. Meine Eingabe hat die Nummer 02416/01/16 erhalten.

Petitionsausschuss antwortet

25. Juni 2011
Petition 4-17-07-3001-022277

Betr. Staatsanwaltschaften
Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

für Ihr o. a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe abgesehen wird, da die Prüfung ergeben hat, dass für deren parlamentarische Bearbeitung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Landesvolksvertretung zuständig ist. Die Anschrift lautet

Landtag Niedersachsen
Postfach 44 07
30044 Hannover

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihre Eingabe dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in der vorgetragenen Angelegenheit unmittelbar an die Landesvolksvertretung zu richten.

25. Juni 2011
Mail an McAllister

Petition 4-17-07-3001-022277

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch Ihre Frau hat bereits versucht, mir zu helfen. Leider ohne Erfolg. Dabei geht es um ein verschlepptes Verfahren nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis mir der Prozess gemacht worden ist. Wenn ich nicht darauf gedrungen hätte, wäre mein "Fall" wohl in Vergessenheit geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover strickte für den Prozess eine Klageschrift zusammen, in der Beweismittel auftauchten, die am Prozesstag gar nicht in ihrem Besitz waren. Ich hatte sie längst wieder, weil sie meine Unschuld bewiesen. Folgerichtig endete der Prozess am Gründonnerstag 2006 mit einem Freispruch aus "tatsächlichen Gründen". Auch das Hildesheimer Landgericht zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover.

Anfang November 2006 schien der Spuk zu Ende zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover versprach mit telefonisch eine Entschädigung, hielt sich aber nicht an dieses Versprechen.

Beim Petionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich am 28. April 2011 als letzte Möglichkeit eine Eingabe gestartet. Die ist nun zuständigkeitshalber an den niedersächsischen Landtag weitergeleitet worden.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung.

Petition

25. Mai 2011
Danke für die Unterstützung

Ich bedanke mich bei allen, die sich beteiligt haben. Diese Petition hat auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen.

Donnerstag, 26. Mai 2011

Versicherung ausbezahlt


7. Januar 2011
Rückvergütung meiner Lebensversicherung

Über ein halbes Jahr ist seit der Wohnungsdurchsuchung vergangen - um weiter finanziell über die Runden zu kommen, lasse ich mir meine Lebensversicherung auszahlen. Dabei kommt es immer zu finanziellen Einbußen.

Sonntag, 1. Mai 2011

Impressum


Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven

Telefon 04421/809286
0157/854 84 053
Fax 03221/2329 510
Tjadenheinzpeter@aol.com

v. i. S. d. P.

Heinz-Peter Tjaden schreibt auch für http://www.readers-edition.de/ und http://www.sajonara.de/


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Freitag, 14. Januar 2011

Danke!

Der Staatsbürger, in dessen Rechte eingegriffen wird, hat aber einen Anspruch darauf, die Gründe dafür zu erfahren: denn nur dann kann er seine Rechte sachgemäß verteidigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. 2. 1981, VII R 86/78,  BFHE 133, 1, 2, BStBl II 1981, 493 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 1. 1957  - 1 BvR 253/56 BVerfGE 6, 32, 44).

30. Dezember 2010
An alle Faxabsender

Auch heute hat mir jemand mitgeteilt, dass er das hier veröffentlichte Fax an Dunja McAllister, Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe und Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, abgeschickt habe. Dafür herzlichen Dank!

Nicht nur laut gebrochenem Versprechen der Staatsanwaltschaft von Hannover, sondern auch nach meinem Dafürhalten steht mir eine Entschädigung zu. Denn: Beschlagnahmt worden sind am 3. November 2003 meine beiden Computer. Auf der Festplatte des einen Computers wurde gar nichts gefunden, auf der Festplatte des zweiten Computers eine einzige Datei, die angeblich kinderpornografisch war (Das Landgericht von Hildesheim stellte fast drei Jahre später fest, dass dies nicht stimmte.)

Den Untersuchungsbericht der Kripo von Garbsen bekam die Staatsanwaltschaft von Hannover im April 2004. Aufgrund dieses Berichtes hätte das Ermittlungsverfahren sofort wieder eingestellt werden müssen. Sagen alle Anwälte, die sich mit diesem Thema befassen.

Der Spuk endete aber erst im September 2006. Das Verfahren dauerte also 28 Monate länger. In dieser Zeit verkaufte ich meine Lebensversicherung und mein Auto, um über die Runden zu kommen. Vor der Wohnungsdurchsuchung habe ich als selbstständiger Redakteur zuletzt 2 650 Euro im Monat verdient. Ziehe ich davon die staatliche Unterstützung ab, die ich seit dem 1. Januar 2005 bekomme, ergibt sich ein monatlicher Verdienstausfall von rund 2 000 Euro. Die Entschädigung, die ich bekomme, könnte also bis 56 000 Euro hoch sein.

Ich warte auf ein Angebot!

14. Januar 2011
Bisher keine Reaktion

Auf die Faxe haben bis heute weder das niedersächsische Justizministerium noch Dunja McAllister reagiert.

Samstag, 1. Januar 2011

Neujahrswunsch

24. Dezember 2010
Für unbürokratische Lösung

Das Jugendamt von Münster versinkt wohl gerade in einer Fax-Flut, weil Unzählige Protest anmelden gegen das Vorgehen der Behörde. Ich habe den Protestlern dafür eine schriftliche Vorlage geliefert, die geht jetzt rund. Einige erkundigten sich, ob man den Text auch per mail verschicken könne. Kann man.

Auch in meinem Fall gibt es ein merkwürdiges Verhalten von Behörden: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich belogen, das niedersächsische Justizministerium wimmelte mich ab, obwohl die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, mir schriftlich versicherte, dass vom Ministerium eine angemessene Reaktion verlangt werden könne.

Nun meine Bitte: Schickt den folgenden Text an Dunja McAllister:

Opferhilfe Niedersachsen
Schirmherrin Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax 051161621034
bernd.olthoff@justiz.niedersachsen.de
Zeichen des Niedersächsischen Justizministeriums 4121 E 402.79/07

Sehr geehrte Frau McAllister,

wir kennen Herrn Tjaden als Zeitgenossen, der anderen hilft. So lieferte er in jüngerer Zeit dem Runden Tisch Heimerziehung Erfahrungsberichte ehemaliger Heimkinder, er springt für Eltern in die Bresche, wenn es Probleme mit Jugendämtern gibt und er tritt für ehemalige Drogenabhängige mit Rat und Tat ein. Dafür lässt er sich meistens nicht einmal die Kosten erstatten, weil er stets Rücksicht nimmt auf die finanzielle Situation der Betroffenen.

Aus dem Internet haben wir nun erfahren, was Herr Tjaden seit dem 3. November 2003 mit der Staatsanwaltschaft Hannover und mit dem Niedersächischen Justizministerium erlebt hat. Trotz seiner Proteste dauerte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn fast zweieinhalb Jahre, bis er seinen zweiten Computer wieder hatte, vergingen drei Jahre. Dieser Computer war bei der Rückgabe beschädigt. Das Hildesheimer Landgericht merkte an, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover aus unerfindlichen Gründen lange Zeit untätig geblieben sei.

In dieser Zeit hat Herr Tjaden drei Jobs gleich wieder verloren, weil das Verfahren immer wieder öffentliches Thema war. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover lieferte der Presse sogar Informationen, bevor die Anwältin von Herrn Tjaden Akteneinsicht bekommen hatte. Auf einen Protest der Anwältin gegen diese Öffentlichkeitsarbeit wurde auch nicht reagiert.

Niemand hat bis heute bestritten, dass Herrn Tjaden von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen worden ist. Bestritten wird auch nicht, dass dieses Versprechen gebrochen worden ist.

Sehr geehrte Frau McAllister,

lassen Sie bitte nicht locker, bis eine unbürokratische Lösung gefunden worden ist.

Frohes Fest

Name/Unterschrift

An alle Fax- und mail-Absender: Teilt mir bitte mit, wenn ihr aktiv geworden seid. Danke.

heinzpetertjaden@arcor.de