Mittwoch, 28. September 2011

Niedersächsische Staatskanzlei

5. Juli 2011
Weitere Mitteilung

201-01432/4-905

Im Namen von Herrn Ministerpräsident McAllister danke ich Ihnen für Ihre E-Mail. Leider ist es dem Ministerpräsidenten nicht möglich, bei der Vielzahl der ihn erreichenden Eingaben in allen Fällen persönlich zu antworten.

Ich habe Ihr Schreiben daher an das in der Sache zuständige Nieders. Justizministerium abgegeben.

Da sich jetzt der Niedersächsische Landtag mit Ihrer Angelegenheit befasst, bitte ich das Ergebnis dieser Prüfung abzuwarten.

Georges

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Georges,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Juli 2011. Mein erster Gedanke: Schon wieder niedersächsisches Justizministerium? Dieses Ministerium hat sich nach der Beschlagnahme meiner Computer doch nie um meine Beschwerden gekümmert.  Stets bekam ich ein paar dürre Zeilen - dann geschah nichts mehr. Über zwei Jahre lang...

Als ich Ende vorigen Jahres auf Neustart "Entschädigung" gegangen war, bekam ich von Dr. Hackner aus eben diesem Ministerium eine Antwort (4121 E - 402.79/07), die mich verwirrte. Er schrieb, dass er den Sachverhalt "noch einmal" geprüft habe und fügte hinzu: "Insbesondere habe ich festgestellt, dass Ihnen dem Bericht der Staatsanwaltschaft Hannover zu Folge weder eine Entscheidung zugesagt worden ist noch der erbetene Beschluss früher zugesandt werden konnte."

Was damit gemeint war, habe ich bis heute nicht verstanden. Fakt ist: Als die Staatsanwaltschaft von Hannover mit ihren juristischen Schritten (NZS - 3744 Js 59979/03) gegen mich Beinbruch erlitten hatte (Anklage vor dem Amtsgericht in Burgdorf mit angeblichen Beweismitteln, die gar keine waren, Unverständnis des Hildesheimer Landgerichtes für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft von Hannover), rief mich ein Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover an und versprach mir eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz. Ich müsse mich nur für eine kurze Zeit still verhalten. Das war im November 2006! Anschließend sprach ich auch noch mit einem Herrn Morich von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen technischer Fragen. Denn der Computer, der am 3. November 2003 beschlagnahmt worden war, wies nach der Rückgabe zahlreiche Macken auf.

Nie vergessen werde ich auch, dass Staatsanwalt Franke die Berufung gegen den Freispruch vor dem Burgdorfer Amtsgericht am 9. Juni 2006 so begründete: "Insgesamt wird bei einer erneuten Hauptverhandlung festzustellen sein, dass dem Angeklagten die Begehung der ihm mit der Anklage vom 23. 2. 2006 ohne Verbleib vernünftiger Zweifel nachzuweisen und er nach dem Gesetz zu verurteilen sein wird." (Originalzitat - ich habe nichts weggelassen oder hinzugefügt!)

Die Verhandlung in Hildesheim jedoch verlief ganz anders als von der Staatsanwaltschaft in Hannover gedacht. Der Vorsitzende Richter wischte jeden Vorwurf gegen mich in Minutenschnelle vom Richtertisch. Von dem Berufungsansinnen blieb nichts übrig.

Bis dahin hatte ich bereits zwei Jobs verloren...

8. Juli 2011
Die Endlos-Schleife/Zweites Schreiben der Staatskanzlei

Der Eingang Ihres weiteren Schreibens vom 5. 7. 2011 wird bestätigt. Wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 4. 7. 2011 mitgeteilt habe, ist eine Zuständigkeit des Herrn Ministerpräsidenten nicht gegeben.

Ich habe Ihr Schreiben daher an das in der Sache zuständige Nieders. Justizministerium abgegeben.

Georges

Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

2. Juli 2011
Jetzt im Rechtsausschuss

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages hat mir heute mitgeteilt, dass sich der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit meiner Eingabe beschäftigt. Die Landesregierung wird um eine Stellungnahme gebeten. Meine Eingabe hat die Nummer 02416/01/16 erhalten.

Petitionsausschuss antwortet

25. Juni 2011
Petition 4-17-07-3001-022277

Betr. Staatsanwaltschaften
Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

für Ihr o. a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe abgesehen wird, da die Prüfung ergeben hat, dass für deren parlamentarische Bearbeitung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Landesvolksvertretung zuständig ist. Die Anschrift lautet

Landtag Niedersachsen
Postfach 44 07
30044 Hannover

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihre Eingabe dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in der vorgetragenen Angelegenheit unmittelbar an die Landesvolksvertretung zu richten.

25. Juni 2011
Mail an McAllister

Petition 4-17-07-3001-022277

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch Ihre Frau hat bereits versucht, mir zu helfen. Leider ohne Erfolg. Dabei geht es um ein verschlepptes Verfahren nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis mir der Prozess gemacht worden ist. Wenn ich nicht darauf gedrungen hätte, wäre mein "Fall" wohl in Vergessenheit geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover strickte für den Prozess eine Klageschrift zusammen, in der Beweismittel auftauchten, die am Prozesstag gar nicht in ihrem Besitz waren. Ich hatte sie längst wieder, weil sie meine Unschuld bewiesen. Folgerichtig endete der Prozess am Gründonnerstag 2006 mit einem Freispruch aus "tatsächlichen Gründen". Auch das Hildesheimer Landgericht zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover.

Anfang November 2006 schien der Spuk zu Ende zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover versprach mit telefonisch eine Entschädigung, hielt sich aber nicht an dieses Versprechen.

Beim Petionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich am 28. April 2011 als letzte Möglichkeit eine Eingabe gestartet. Die ist nun zuständigkeitshalber an den niedersächsischen Landtag weitergeleitet worden.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung.

Petition

25. Mai 2011
Danke für die Unterstützung

Ich bedanke mich bei allen, die sich beteiligt haben. Diese Petition hat auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen.