Freitag, 21. Dezember 2012

Hinterausgang zugenagelt

Und nun, Herr Staatsanwalt Türkay?

Mit Telefongesprächen habe ich den Hintereingang für die Staatsanwaltschaft von Hannover zugenagelt. Den wollte Staatsanwalt Türkay am 30. November 2012 nehmen, als er eine mail von mir "zuständigkeitshalber" an die Kripo von Garbsen weiterleitete. Thema ist und bleibt eine Entschädigung für einen Computerschaden und für die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens, das zweieinhalb Jahre dauerte. In dieser Zeit musste ich eine von mir gerade gegründete Zeitschrift wieder einstellen, verlor ich zwei weitere Jobs.

Da meine Behauptung nicht dementiert worden ist, scheint nun Tatsache zu sein: Anfang November 2006 rief mich der Chef der Staatsanwaltschaft Hannover, Manfred Wendt, an und versprach mir eine Entschädigung. Darauf habe ich bis heute gewartet, wen ich auch einschaltete, irgendwie wurde ich stets abgewimmelt.

Heute bekam ich vom Leiter des Kriminal- und Ermittlungsdienstes bei der Polizeiinspektion Garbsen die versprochene Bescheinigung für die geführten Gespräche und den Gesprächsinhalt: "In diesem Telefonat haben Sie mir u. a. mitgeteilt, dass Sie von der Staatsanwaltschaft Hannover eine Entschädigung für die offensichtlich beschädigt ausgehändigten Computer erwarten." Vereinbarungsgemäß wurde mir auch mitgeteilt, dass die Kripo von Garbsen dafür nicht zuständig ist, weil sie auch nicht für die unsachgemäße Lagerung meiner Computer zuständig war (Bild 27).

An den Justizminister von Niedersachsen

Dienstag, 18. Dezember 2012

An den Justizminister

Katz- und Maus-Spiel der Staatsanwaltschaft von Hannover
Sehr geehrter Herr Justizminister,

da mich allmählich das Gefühl beschleicht, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Katz- und Maus-Spiele bevorzugt, gebe ich meiner kurzen Darstellung die Würze. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover sind meine beiden Computer beschlagnahmt worden. Zwei Tage zuvor hatte ich die erste Ausgabe einer neuen Zeitschrift auf den Markt gebracht, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beiden beschlagnahmten Computer. Auf meine Bitte, diese Dateien kopieren zu dürfen, damit ich meine Zeitschrift nicht gleich wieder einstellen muss, reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht.

Das Ermittlungsverfahren dauerte drei Jahre. Den ersten Computer hatte ich nach einem Jahr wieder bekommen, den zweiten nach drei Jahren! Dieser zweite Computer hatte nur noch Schrottwert. Darüber informierte ich sogleich die Staatsanwaltschaft von Hannover und bekam prompt einen Anruf, vorher war bereits meine Mutter angerufen worden. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich Wendt nannte und behauptete, Rechtspfleger zu sein, versprach mir eine Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

In den folgenden Jahren pochte ich immer wieder auf mein Recht, der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärten den jeweils anderen Ausschuss für zuständig. Dieses Hin und Her endete vor einem Vierteljahr. Der Petitionsausschuss hat sich für zuständig erklärt.

Seit wenigen Wochen bin ich im Besitz der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, in der alle Vorgänge aus den Jahren 2003 und 2004 dokumentiert werden. Ich stellte fest, dass meine beiden Computer bei der Kripo von Garbsen gelagert worden sind. Hinweise der Kripo, dass eine solche Lagerung gar nicht Sache der Kripo sei und dringende Bitten um eine Lagerung bei der Staatsanwaltschaft von Hannover wurden ignoriert.

Mit dieser Tatsache konfrontierte ich die Staatsanwaltschaft von Hannover, außerdem stellte ich am 31. Oktober 2012 die Frage, ob es sich bei dem Anrufer aus November 2006 tatsächlich um einen Rechtspfleger gehandelt hatte. Ich hätte inzwischen die Vermutung, dass es sich um den Chef der Staatsanwaltschaft gehandelt hatte.

Vorige Woche bekam ich ein Schreiben von Staatsanwalt Türkay. Meine Frage zu dem Anrufer beantwortete er nicht, er teilte mir lediglich mit, dass er meine Beschwerde "zuständigkeitshalber" an die Kripo von Garbsen weitergeleitet habe. Mit der sprach ich gestern. Da sich die Kripo von Garbsen erst schlau machen musste, versprach man mir einen Rückruf. Davon bekam ich am gestrigen Nachmittag zwei. Endlich rührte sich also etwas. Der zweite Kripobeamte, der mich anrief, hatte das Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen und war darüber ebenso erstaunt wie ich. Wir waren uns einig, dass nicht die Kripo von Garbsen für die Computerverschrottung per unsachgemäßer Lagerung verantwortlich zu machen ist, sondern die Staatsanwaltschaft von Hannover, die nicht für eine ordnungsgemäße Lagerung gesorgt hatte.

Dass wir miteinander gesprochen haben, will mir die Kripo Garbsen schriftlich geben. Staatsanwalt Türkay habe ich darüber bereits informiert. Auch er wird das Schreiben von der Kripo bekommen. Ich wiederhole noch einmal: Drei Jahre hat das Ermittlungsverfahren, das 2004 immer wieder von der Presse durchgehechelt worden ist, gedauert, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs. Den Höhepunkt erreichte die gegen mich laufende Verleumdungskampagne, als der Rechtsanwalt der hiesigen Lokalzeitung in einem öffentlichen Gebäude verkündete, ich sei wohl vorbestraft.

Meine Erkenntnisse aus dem Aktenstudium habe ich in vier Flugblättern zusammengefasst, die Sie sich über staatsanwaltschafthannover.blogspot.com herunterladen können.

Letzte Anmerkung: In unregelmäßigen Abständen habe ich mich beim niedersächsischen Justizministerium beschwert. Auf diese Beschwerden bekam ich stets die Antwort, dass man die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bitten werde. Jedes Schriftstück befindet sich in der mir vorliegenden Akte, der Schriftwechsel mit dem Justizministerium aber nicht. Ich bekam auch nie eine Stellungnahme...

Tatsächlich vorhanden

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen




Montag, 17. Dezember 2012

Tatsächlich vorhanden

Ein Staatsanwalt mit Namen Türkay

Das ist doch schon einmal etwas: Bei der Staatsanwaltschaft von Hannover gibt es tatsächlich jemanden, der Türkay heißt - und Staatsanwalt ist er auch. Das hat mir heute Nachmittag die Kripo von Garbsen bestätigt. Von der bekam ich nicht nur den versprochenen Rückruf, sondern zwei. Erst meldete sich mein Gesprächspartner von heute Vormittag, dann derjenige, der das Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen hat: "Ich wusste gar nicht so Recht, was ich damit anfangen sollte. Den Fall kannte ich nicht. Ich wollte den Brief eigentlich auch gar nicht beantworten."

Als ich diesen Kripobeamten darüber aufgeklärt hatte, was mit meinen beschlagnahmten Computern zwischen 2003 und 2006 geschehen ist, waren wir uns einig: "Dafür war die Staatsanwaltschaft in Hannover zuständig." Deswegen könne es auch nicht sein, dass jetzt die Verantwortung auf die Kripo von Garbsen abgewälzt werden solle. Mein Kommentar dazu: "Ich will, dass dieses Spiel endlich beendet wird. Immer will  die Staatsanwaltschaft von Hannover den Schwarzen Peter weiterreichen."

Der Kripobeamte will mir schriftlich bestätigen, dass er mich angerufen hat und dass wir die Auffassung teilen: Die Staatsanwaltschaft von Hannover ist zuständig. Sie hat also auch den Computerschaden in Höhe von rund 4 000 Euro zu verantworten. Eine Kopie dieses Schreibens soll Staatsanwalt Türkay bekommen.

Da ich morgen in Hannover bin, habe ich außerdem eine weitere Polizeidienststelle angerufen, der ich die Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover präsentieren möchte.

Mail an Staatsanwalt Türkay


Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Türkay,

ich habe heute mehrmals mit der Kripo von Garbsen telefoniert, die über Ihr Schreiben vom 30. November 2012 genauso erstaunt ist wie ich. Wir besprachen am Telefon auch die Mitteilungen aus dem Jahre 2004, in denen es um die Lagerung meiner Computer ging. Wir waren uns einig, dass dafür keinesfalls über einen so langen Zeitraum die Kripo von Garbsen zuständig war. Doch dringende Bitten an die Staatsanwaltschaft Hannover, endlich über den Verbleib meiner beiden Computer zu entscheiden, wurden ignoriert. Als ich meinen zweiten Computer Anfang November 2006 (also nach drei Jahren) zurück bekam, musste ich feststellen, dass er schrottreif war. Darüber informierte ich damals sofort die Staatsanwaltschaft von Hannover, die mir umgehend eine Entschädigung versprach. Dafür zeichnete ein Herr Wendt verantwortlich, über den Sie mir offenbar nichts verraten wollen. Die Kripo von Garbsen hat Verständnis dafür geäußert, dass ich den Chef der Staatsanwaltschaft für den Anrufer halte.

Die heutigen Telefonate wird mir die Kripo von Garbsen schriftlich bestätigen. In dem Schreiben soll auch stehen, dass die Kripo von Garbsen für den Computerschaden nicht verantwortlich gemacht werden kann. Sie bekommen eine Kopie dieses Schreibens.

Ich bin morgen in Hannover und werde die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mitnehmen, die offenbar nur noch mir vorliegt. Ich komme gegen 10 Uhr an. Meine Handy-Nummer lautet 01626754308.
In der Zeit, in der die Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren zeitweise vergessen hat, verlor ich drei Jobs.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Kopie Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Pet. 4-17-07-3001-022277


Gespräch mit Kripo Garbsen


Gespräch mit Kripo Garbsen

Ich soll einen Rückruf bekommen

Ohne Aktenzeichen oder Vorgangsnummer kann man sich heutzutage gleich bei einem Bestatter anstellen und auf seine Beerdigung warten. Man existiert nicht mehr. Doch das Aktenzeichen meines Falles aus dem Jahre 2003 habe ich, außerdem besitze ich seit ein paar Wochen die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover.

Mit Fakten aus dieser Akte habe ich heute die Kripo in Garbsen überrascht. Die bekam bekanntermaßen dieser Tage Post aus Hannover. Absender war der Staatsanwalt Türkay, der die Verantwortung für die unsachgemäße Lagerung meiner am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer nach Garbsen verlagert hatte.

Mein Gesprächspartner bei der Kripo in Garbsen fand mich natürlich in seinem Computer nicht mehr. Also schilderte ich ihm in aller Kürze meine Geschichte und äußerte auch ihm gegenüber den Verdacht, dass ich Anfang November 2006 nicht von einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich am Telefon Wendt nannte, belogen worden bin, sondern vom Chef persönlich.

"Stimmt", sagte der Kripo-Beamte, "der heißt Manfred Wendt." Sogleich wies ich meinen Gesprächspartner darauf hin, dass ich mich allein verarschen könne und mich frage, was die Staatsanwaltschaft von Hannover nun von der Kripo in Garbsen wolle. Die habe die Staatsanwaltschaft von Hannover im Jahre 2004 doch mindestens zweimal darauf hingewiesen, dass sie für die dauerhafte Lagerung meiner Computer nicht zuständig sei.

Das Gespräch endete mit dem Versprechen des Kripo-Beamten, dass er sich erkundigen werde, wer dieses Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen habe. Dann werde er mich zurückrufen.

Fax an Türkay

Samstag, 8. Dezember 2012

Fax an Türkay

Und an die Kripo von Garbsen
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Türkay,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November 2012, das mich und wohl auch die Kripo von Garbsen gestern erreicht hat. Meine zweimal gestellte Frage, ob es sich bei dem Anrufer, der mir Anfang November 2006 telefonisch eine Entschädigung versprochen hat, tatsächlich um einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover mit Namen Wendt oder vielmehr um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover handelte, wurde von Ihnen leider nicht beantwortet.

Mir liegt seit einigen Wochen die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus November und Dezember 2003, außerdem aus dem Jahre 2004 vor. Darin enthalten sind eine Hausmitteilung der Kripo Garbsen vom 8. März 2004 und ein Schreiben der Kripo Garbsen, das am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen ist. Beide Male wurde auf die Lagerprobleme in Garbsen hingewiesen, die Staatsanwaltschaft Hannover wurde "dringend" um eine Entscheidung über die weitere Lagerung meiner beiden Computer gebeten, zumal die Polizei dafür nur vorübergehend zuständig sei.

Den ersten Computer, der sich bei der Datensicherung nicht einmal hochfahren ließ, bekam ich nach einem Jahr wieder, den zweiten nach drei Jahren. Bereits fünf Monate nach der Beschlagnahme meiner Computer hatten mich die Ermittlungen der Kripo Garbsen entlastet. Bei dem zweiten Computer handelte es um ein Siemens-Produkt, das ich am 12. November 2002 für 999 Euro gekauft hatte. Auf der Festplatte befand sich später auch ein Programm für die Erstellung von Zeitungen, das damals mehr als 2000 Euro kostete.

Nach der Rückgabe dieses Computers stellte ich erhebliche Mängel fest, die Staatsanwaltschaft von Hannover wurde darüber von mir sofort informiert. Deswegen rief mich Herr Wendt an. Er bat mich um ein paar Tage Geduld. Ich bekäme eine Entschädigung, wenn ich nicht weiter für Wirbel sorge. Den Computer konnte ich nur noch verschrotten.

Was die Kripo Garbsen nun zu diesem Vorgang sagen soll, ist mir ein Rätsel. Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat Ihrer Mitteilung zufolge die Akte vernichtet, auch die Polizei in Garbsen wird wohl kaum noch Dokumente aus dieser Zeit besitzen, zumal der Kripo Garbsen gar kein Vorwurf zu machen ist. Das bei der Staatsanwaltschaft Hannover am 1. September 2004 eingegangene Schreiben habe ich über meine Seiten staatsanwaltschafthannover.blogspot.com ausschnittsweise verlinkt.

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden

Eine Kopie dieses Faxes bekommt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Wer bekommt den Schwarzen Peter?

Freitag, 7. Dezember 2012

Wer bekommt Schwarzen Peter?


Jetzt soll die Kripo von Garbsen zuständig sein

Sehr geehrte Damen und Herren,




mit mail vom 31. Oktober 2012 habe ich die Staatsanwaltschaft von Hannover um Auskunft gebeten, ob dort noch ein Mitarbeiter mit dem Namen Wendt beschäftigt ist. Darauf bekam ich bislang keine Antwort.


Aus der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover geht hervor, dass meine beiden beschlagnahmten Computer nach der Auswertung monatelang bei der Kripo in Garbsen gelagert worden sind, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover darauf hingewiesen worden war, dass die Kripo für die Lagerung weder den notwendigen Platz hatte noch dafür zuständig war.

Den ersten Computer bekam ich nach einem Jahr zurück, den zweiten nach drei Jahren. Da der zweite Computer unzählige Macken aufwies, beschwerte ich mich darüber bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Anfang November 2006 rief mich deswegen ein Mitarbeiter an, der sich Wendt nannte und angeblich Rechtspfleger war. Auch bei meiner Mutter hatte er sich telefonisch gemeldet. Er versprach mir - wie Sie wissen - eine Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

Da sich viele fragen, ob es sich bei diesem angeblichen Rechtspfleger nicht tatsächlich um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover handelte, habe ich die Staatsanwaltschaft befragt.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Az. 3744 Js 59979/03

Kopie dieser mail an die Staatsanwaltschaft Hannover und an die Presse
staatsanwaltschafthannover.blogspot.com 

Diese mail habe ich am 7. November 2012 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt. Eine Kopie bekam die Staatsanwaltschaft von Hannover. Darauf reagierte Staatsanwaltschaft Türkay mit den folgenden Zeilen, die mich heute auf dem Postweg erreichten:

"Sehr geehrter Herr Tjaden, Ihre E-Mail vom 7. 11. 2012 habe ich mit gleicher Post zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Garbsen weitergeleitet, da Sie angeben, dass Ihre beiden Computer dort gelagert wurden und zumindest einer der beiden Computer nach Rückgabe an Sie "Macken" aufwies. Die Akten des Verfahrens 3744 Js 59979/03 wurden nach Ablauf der in der Aktenordnung vorgesehenen Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß vernichtet und stehen daher nicht mehr zur Verfügung." (Bild 25)

Das Thema Wendt hat der Staatsanwalt wohl übersehen, auch meinen Hinweis, dass die Kripo von Garbsen für die Lagerung meiner beiden Computer gar nicht mehr zuständig gewesen ist, ignoriert er. Beschlagnahmt worden sind meine Computer am 3. November 2003. Schon am 8. März 2004 gab es bei der Kripo von Garbsen eine Hausmitteilung mit dem Vermerk "Aufgrund akuter Kapazitätsprobleme der Asservatenstelle bitte umgehend abklären, wie mit den Asservaten weiter verfahren werden soll." 

Das war offenbar auch am 1. September 2004 noch nicht geschehen. An diesem Tag ging bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein Bericht der Kripo von Garbsen ein, die "dringend" um eine Entscheidung über den Verbleib der Computer gebeten wurde. Kriminaloberkommissar Selzer wies die Staatsanwaltschaft darauf hin: "Die Polizei ist nur vorübergehend für die Verwahrung zuständig." (Bild 26)

Wendt noch da?

Vier Flugblätter über meinen Fall




Dienstag, 4. Dezember 2012

Verzögerte Verzögerung

Was soll die Staatsanwaltschaft von Hannover schon machen? Natürlich negative Schlagzeilen. Hans-Jürgen Lendeckel hat jetzt als Behördensprecher einem "Spiegel"-Bericht zaghaft widersprochen, dass in Sachen Wulff mit einer Entscheidung, ob Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten erhoben wird oder nicht, erst nach der niedersächsischen Landtagswahl zu rechnen sei. Das könne er nicht bestätigen, sagte er. Möglicherweise muss er erst einmal in Erfahrung bringen, wann die Wahl stattfindet.

Zu der "Spiegel"-Vermutung, dass die Beweislage gegen Wulff dünn sei, sagt Hans-Jürgen Lendeckel gar nichts. Die Erfahrung hat mich bekanntermaßen gelehrt, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover auch Anklage ohne Beweise erheben kann. Aus dem Schneider ist der ehemalige Bundespräsident also weder so noch so.

Wir erinnern uns: Die Staatsanwaltschaft von Hannover ist vor über neun Monaten zum Wohnhaus von Wulff in Großburgwedel gefahren und hat dort alles eingesackt, was man für die Ermittlungen benötigt. Ein halbes Jahr später, hieß es damals, werde das Ergebnis feststehen. Das hat man mir am 3. November 2003 auch erzählt. Dann vergingen fast zweieinhalb Jahre. War ebenfalls eine verzögerte Verzögerung.

Geärgert hat sich Hans-Jürgen Lendeckel eigenen Angaben zufolge über die Behauptung, die Staatsanwaltschaft von Hannover gebe interne Informationen weiter. Das macht die nie, weiß auch ich. Die Staatsanwaltschaft von Hannover nimmt nämlich gelegentlich sogar Informationen nicht zur Kenntnis, die sie eigentlich bereits hat. Wie bei mir die Information, dass ich unschuldig bin.

In Hannover tuscheln sie. Angeblich hat der "Spiegel" die Ermittlungsakte schon seit geraumer Zeit. Wenn das so ist, muss man sich doch nicht darüber wundern, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht weiter kommt. Soll die etwa jedesmal den "Spiegel" anrufen, wenn sie wissen möchte, was in dieser Akte steht?

In den nächsten sechs Wochen soll sich der Filmproduzent David Groenewold auf die Staatsanwaltschaft von Hannover einlassen. Dabei geht es um Reisen nach Sylt und zum Oktoberfest in München. Ob sich Wulff auf diese Einladungen eingelassen hat, steht also vor Mitte Januar 2013 nicht in der Akte, die sich beim "Spiegel" befindet. Wer soll denn dann noch vor der Wahl das Ergebnis verkünden? Der "stern", weil der nicht am 21. Januar 2013 erscheint, sondern ein paar Tage früher?

Wer ist eigentlich dieser Wendt?

Mittwoch, 28. November 2012

Wendt noch da?

Ein drittes Mal frage ich nicht

28. November 2012. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover schweigt weiter...Ein drittes Mal fragen werde ich nicht!

Pressestelle schweigt sich aus

21. November 2012. Da sich nun der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages endlich intensiv mit meinem Fall beschäftigt, fragte ich am 31. Oktober 2012 die Pressestelle der Staatsanwaltschaft von Hannover, ob es in dieser Behörde tatsächlich einen Rechtspfleger namens Wendt gibt. Ich hätte inzwischen den Verdacht, dass es sich bei dem Anrufer um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover, Manfred Wendt, gehandelt hatte. Keine Antwort. Ich stellte die Frage ein zweites Mal. Keine Antwort…

Betretenes Schweigen


Schriftliche Anfrage an Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover

2. November 2012. Vorgestern habe ich dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover eine schriftliche Anfrage geschickt. Dabei geht es um einen Mitarbeiter, der mich Anfang November 2006 angerufen hat, um mir eine Entschädigung zu versprechen. Dieser Mitarbeiter gab sich als Rechtspfleger aus und hieß angeblich Wendt.

Geschickt habe ich dem Pressesprecher auch die Serie, die ich nach Sichtung meiner Akte gestartet habe.

Der Link zur Serie 


Mail an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Petition 4-17-07-3001-02227

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit mail vom 31. Oktober 2012 habe ich die Staatsanwaltschaft von Hannover um Auskunft gebeten, ob dort noch ein Mitarbeiter mit dem Namen Wendt beschäftigt ist. Darauf bekam ich bislang keine Antwort.

Aus der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover geht hervor, dass meine beiden beschlagnahmten Computer nach der Auswertung monatelang bei der Kripo in Garbsen gelagert worden sind, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover darauf hingewiesen worden war, dass die Kripo für die Lagerung weder den notwendigen Platz hatte noch dafür zuständig war.

Den ersten Computer bekam ich nach einem Jahr zurück, den zweiten nach drei Jahren. Da der zweite Computer unzählige Macken aufwies, beschwerte ich mich darüber bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Anfang November 2006 rief mich deswegen ein Mitarbeiter an, der sich Wendt nannte und angeblich Rechtspfleger war. Auch bei meiner Mutter hatte er sich telefonisch gemeldet. Er versprach mir - wie Sie wissen - eine Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

Da sich viele fragen, ob es sich bei diesem angeblichen Rechtspfleger nicht tatsächlich um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover handelte, habe ich die Staatsanwaltschaft befragt.

Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Krumme Straße 1
26384 Wilhelmshaven
Az. 3744 Js 59979/03
Kopie dieser mail an die Staatsanwaltschaft Hannover und an die Presse
staatsanwaltschafthannover.blogspot.com 

Freitag, 16. November 2012

Petitionsausschuss

Leitet meinen Fall an Berichterstatter weiter

Wächst sich meine Geschichte nun zu einem politischen Skandal aus? Heute habe ich wieder einmal Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen (Foto 24). Diesem Ausschuss teilte ich inzwischen mit, dass laut Akte der Staatsanwaltschaft Hannover meine beiden am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer unsachgemäß gelagert worden sind. Aus einer weiteren mail von mir erfuhr der Ausschuss zudem, dass ich mich vergeblich bei der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover danach erkundigt habe, ob es in dieser Behörde tatsächlich einen Rechtspfleger gibt, der Wendt heißt.

Ein Mitarbeiter, der sich so nannte, hatte mich Anfang November 2006 angerufen. Auch bei meiner Mutter klingelte das Telefon, weil er mich dort vermutete. In diesem Telefongespräch wurde mir eine Entschädigung versprochen. Die bekäme ich, wenn ich ein paar Tage still hielte. Dieses Versprechen ist gebrochen worden. Deshalb fragte ich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hannover auch, ob es sich bei diesem Mitarbeiter namens Wendt gar nicht um einen Rechtspfleger, sondern um den Chef der Behörde gehandelt hatte.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir mit Schreiben vom 13. November 2012 mit, dass "der Vorgang nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet" werde.

Auch diese "Tjadenn"-Flugblätter bekam der Petitionsausschuss 

Montag, 12. November 2012

Stecken die weg


"Es wäre für die Staatsanwaltschaft ein Debakel, wenn sich herausstellte, dass der Verdacht hinten und vorn nicht reicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nun nach all dem bisherigen Aufwand auch noch die Wulff'schen Flitterwochen in die Ermittlungen einbezogen hätte, wäre dies ein Geständnis gewesen, dass das bisher so ist - und man daher auch noch den letzten Dreck zusammenkratzen muss."

Schreibt die "Süddeutsche Zeitung". 

Den letzten Dreck zusammenkratzen müssen, soll für die Staatsanwaltschaft mit einem Debakel im Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff enden? Da kennt die "Süddeutsche" aber das "Haus der Staatsanwälte" in Hannover nicht. Der Bau ist seinerzeit so schnell hochgezogen worden, dass sich die ersten Risse durch Wände und Decken zogen, als die Büros noch leer standen. Ich war dort 1989 zu einem persönlichen Gespräch mit einem Staatsanwalt und sprach leise, damit sich von der Decke keine Betonbrocken lösten und mich erschlugen. Davon hat sich das "Haus der Staatsanwälte" nie erholt...

Als mich das Burgdorfer Amtsgericht Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hatte, kratzte die Staatsanwaltschaft von Hannover auch in meinem Fall den letzten Dreck zusammen. Nach einer Anklage ohne Beweismittel legte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht von Hildesheim Berufung ein, die abgelehnt wurde. Schon war die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Celle und drückte dort die Berufung durch, weil ein Richter eine Berufung nicht ablehnen könne, wenn die Schuld des Angeklagten dafür zu gering sei. Dann nagelte die Staatsanwaltschaft los und behauptete, man werde mich nun überführen.

Das führte bei der Berufungsverhandlung zu einem Wutanfall des Richters - der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover hatte vorsichtshalber meine Akte gar nicht analysiert. Die kenne er erst seit gestern, sagte er. Dass ich während eines verschleppten Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren hatte, interessierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht die Bohne. Man belog mich einfach. Meine Beschwerden hatte schon vorher das niedersächsische Justizministerium gar nicht weitergeleitet. Die im Ministerium müssen sich gedacht haben, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover sowieso nicht zur Vernunft gebracht werden kann.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Christian Wulff wird also kein Debakel für die Staatsanwaltschaft von Hannover, sie ist business as usal...

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Staub drauf?

Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven sucht meine Akte

25. Oktober 2012 - Hoffentlich staubt es nicht zu sehr: Eine Rechtsanwaltsgehilfin aus Wilhelmshaven macht sich nun im Archiv ihrer Kanzlei auf die Suche nach meiner Akte. Die stammt aus dem März 2006. Damals bin ich in anderer Sache von einem Anwalt dieser Kanzlei vertreten worden. Irgendwann erzählte ich ihm, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mich wohl vergessen hatte. Das machte ihn hellhörig, er sagte: "Ich werde Ihre Akte anfordern."

Einige Wochen später rief er mich an und teilte mir mit, dass die Akte nunmehr eingetroffen sei. Ich antwortete: "Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich inzwischen angeklagt. Die sind wohl wach geworden, weil Sie meine Akte angefordert haben."

"Obwohl ich noch gar keine Akteneinsicht hatte?" war eine Frage meines Anwaltes, die ich auch nicht beantworten konnte. Dann fragte er mich, ob er mich vertreten solle. Das sei nicht nötig, sagte ich, dafür sei die Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover zu lächerlich. Er bot mir an: "Bevor ich die Akte zurückschicke, mache ich Kopien, wenn Sie diese Kopien bezahlen." Ich stimmte zu. Seither sind die Kopien irgendwo im Archiv dieser Kanzlei.

Da ich inzwischen den Eindruck habe, dass mich beispielsweise das Justizministerium von Niedersachsen nicht verstehen will, wenn ich mich über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwere und auch schon behauptet hat, ich sei an der Verschleppung des Verfahrens schuld, könnten diese Kopien noch wichtig werden.

Eingeschaltet habe ich im Laufe der Zeit drei Anwälte. Der erste stammte aus Burgdorf bei Hannover, wo am 3. November 2003 meine Wohnung von der Kripo Garbsen in aller Herrgottsfrühe gewaltsam betreten wurde, eine Anwältin aus Hannover, die dem Geschehen machtlos gegenüberstand und die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht einmal in Wallung bringen konnte, als jemand im Netz den Link "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" gesetzt hatte, und jener Wilhelmshavener Anwalt, der meine Akte erst bekam, als ich bereits angeklagt worden war.

Deshalb erschien ich vor dem Amtsgericht in Burgdorf und vor dem Landgericht in Hildesheim ohne Anwalt. Immer noch im Ohr habe ich die Ankündigung des Burgdorfer Anwaltes, er werde sich mit einem CDU-Ratsherrn, der in seinem Magazin öffentlich über mich herzog, nicht anlegen. Diese Artikel habe ich damals regelmäßig kopiert und an die Staatsanwaltschaft von Hannover geschickt. Eine Reaktion gab es nicht.

NZS 3744 Js 59979/03
Petition 4-17-07-3001-0222-77

Emsig in Burgdorf

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

27. Oktober 2012 - Da mich die Staatsanwaltschaft von Hannover schmoren ließ und jeden Hinweis auf eine gegen mich laufende Verleumdungskampagne ignorierte, wendete ich mich in regelmäßigen Abständen an das Justizministerium von Niedersachsen, das mir ebenso regelmäßig eine Überprüfung versprach, für die der Oberstaatsanwalt zuständig sei, der meine Akte anfordern werde.

Siehe Bilder 14 bis 16 in diesem Bilderbogen

Doch eine Antwort bekam ich nie. In der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, die nun in meinem Besitz ist und die lückenlos durchnummeriert wurde, gibt es auch keinen einzigen Hinweis darauf, dass eine solche Überprüfung jemals stattgefunden hat. Auch meine Schreiben an das Justizministerium von Niedersachsen finde ich nicht. Dafür kann es eigentlich nur zwei Erklärungen geben: Entweder hat das Justizministerium von Niedersachsen meine Beschwerden nicht weitergeleitet oder die Staatsanwaltschaft von Hannover hat sie verschwinden lassen.

Dubiose Rolle des niedersächsischen Justizministeriums

Flugblätter zu diesem Thema


Wohin mit meinen Computern?

8. März 2004: Die Untersuchung meiner beiden Computer, der CD´s und eines kleinen Notizbuches ist abgeschlossen. Die Kripo Garbsen teilt der Staatsanwaltschaft von Hannover ihre Erkenntnisse mit. Die Zusammenfassung lautet: “Es konnten keine konkreten Hinweise auf die Erstellung der Homepage des Beschuldigten erlangt werden, da die Homepage nicht mehr existent ist und somit ein Abgleich von aufgefundenen Dateien mit der Original-Homepage nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus konnten verschiedene Hinweise auf das Bestehen von Webseiten erlangt werden, die mit dem Beschuldigten in Verbindung gebracht werden könnten. Hinweise auf ein Verbreiten von pornografischen Schriften oder sexuellem Missbrauch konnten nicht erlangt werden.” Dafür ausgewertet worden sind auch alle mails, die ich verschickt habe.

Weiterhin wurden meine beiden Computer bei der Kripo in Garbsen gelagert, die der Staatsanwaltschaft von Hannover bereits mitgeteilt hatte, dass sie dafür gar keinen Platz habe. Eigentlich hätte nun das Ermittlungsverfahren eingestellt werden müssen, denn alle Vorwürfe waren in sich zusammengebrochen. Dazu merkte die Kripo von Garbsen noch an, dass meine Anwältin telefonisch über das Ergebnis informiert worden sei.

TjadennIV




Dienstag, 30. Oktober 2012

Anzeiger für Burgdorf und Lehrte

Verleumdung im Internet

30. Oktober 2012. Mitte September 2004 setzte jemand im Internet einen Link “Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven” Hier klicken. Meine Anwältin forderte die Staatsanwaltschaft von Hannover am 21. September 2004 auf, sofort aktiv zu werden. Auch das von mir informierte Landeskriminalamt von Niedersachsen schrieb deswegen am 23. September 2004 an die Staatsanwaltschaft. Getan wurde nichts. Die Staatsanwaltschaft von Hannover sei nicht zuständig, hieß es am 28. September 2004 in einer Verfügung.

Verfahren wird verschleppt – dazu noch Lügen

Geschäftsmann schreibt an nicht zuständige Polizei

29. Oktober 2012. Die Ausgabe des “Anzeiger für Burgdorf und Lehrte” vom 7. November 2003 mit dem Bericht von Martin Lauber über eine Wohnungsdurchsuchung in Burgdorf, bei der es angeblich um “Kinderpornos auf Internetseiten” gegangen ist, war noch druckfrisch, als sich Georg F. Tesch, Geschäftsführer der expert EHG GmbH, an die Schreibmaschine setzte und einen Brief an die gar nicht zuständige Burgdorfer Polizei verfasste. Der erste Absatz lautete: “Lieber Herr Bode, die heutige Presse informiert, dass zwei beschlagnahmte Computer im Zusammenhang von Internetverbreitung kinderpornografischer Abbildungen stehen. Burgdorfer Insider können dem Presseartikel leicht entnehmen, daß diese Computer aus dem Besitz des Herrn Heinz-Peter Tjaden stammen könnten.” Einen dieser beiden Computer hätte ich, schrieb Tesch weiter, vor einem Jahr in seinem Geschäft gekauft, er sei noch nicht vollständig bezahlt, womit nun wohl auch nicht mehr zu rechnen sei.

Für den expert-EHG-Geschäftsführer Georg F. Tesch war ich also bereits ein Kinderpornograf mit schlechter Zahlungsmoral. Schlecht war auch das Gespräch von Martin Lauber am 6. November 2003 mit dem ahnungslosen Pressesprecher der Polizeiinspektion Hannover-Land, Ingo Ulbrich, verlaufen. Ingo Ulbrich berichtete am 19. November 2003 in seiner Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Hannover, der “Anzeiger”-Redakteur habe seinen Anruf mit diesem Hinweis beendet: “Jetzt sei dieses Bild dort auf der Homepage nicht mehr vorhanden.” Das verschwieg Martin Lauber am 7. November 2003 in seinem Bericht…

Weitere Informationen

TjadennIII

TjadennII

Tjadenn

Dienstag, 16. Oktober 2012

Offene mail

An den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum


sehr geehrter herr baum,

schon als sie bundesinnenminister gewesen sind, habe ich ihr eintreten für rechtsstaatlichkeit stets bewundert. ich stimme ihnen zu, wenn sie sagen, dass auch die derzeitigen vorgänge um christian wulff skandalös seien. aber auch ich habe negative erfahrungen mit der staatsanwaltschaft von hannover gemacht. die ließ am 3. november 2003 meine computer und cd´s beschlagnahmen. meine wohnung wurde morgens um 7 uhr von der kripo in garbsen geöffnet, die beamten holten mich aus dem schlaf wegen einer datei, die angeblich kinderpornografisch war. irgendjemand informierte die lokalpresse über die wohnungsdurchsuchung, die auf einer halben seite so berichtete, dass ich in der kleinstadt burgdorf bei hannover sofort erkannt werden konnte. wie das ermittlungsverfahren lief, erfuhr ich auch nur aus der presse. meine anwältin protestierte erfolglos dagegen, die akte bekam sie erst nach über einem halben jahr und vielen spekulationen in den medien incl. stellungnahmen der pressesprecherin der staatsanwaltschaft hannover.

angeklagt wurde ich schließlich nach fast zweieinhalb jahren. ohne jedes beweismittel. die datei war gar nicht kinderpornografisch, die beschlagnahmten cd´s hatte ich längst zurück. dennoch wurden sie in der klageschrift als beweismittel aufgeführt...vom amtsgericht in burgdorf wurde ich aus tatsächlichen gründen freigesprochen, das landgericht hildesheim stellte das verfahren ein und rügte die staatsanwaltschaft hannover wegen unerklärbarer untätigkeit über einen langen zeitraum. in dieser zeit hatte ich drei jobs verloren...

seither kämpfe ich um eine entschädigung. überall vergeblich. der petitionsausschuss des bundestages schickte mich unlängst zum rechtsausschuss des niedersächsischen landtages, weil der zuständig sei, was dieser allerdings bestritt. nach einer ungewöhnlichen aktion hat sich der petitionsausschuss des deutschen bundestages wieder meines falles angenommen.

in meinem blog staatsanwaltschafthannover.blogspot.com berichte ich über meinen fall. auch mein ermittlungsverfahren ist gläsern gewesen - und somit den gesetzen widersprechend. meine verfassungsbeschwerde vom 15. dezember 2009 ist angeblich verschwunden...

kopie petitionsausschuss des deutschen bundestages

4-17-07-3001-02227


 

Montag, 15. Oktober 2012

Kachelmann

Wenn Staatsanwälte etwas durchstechen

"Der frühere Innenminister Gerhart Baum und der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer konnten zum konkreten Fall auch nicht viel beitragen. Sie erklärten aber immerhin, dass Kachelmann Unrecht geschehen sei, nicht zuletzt dadurch, dass die Staatsanwaltschaft offenbar ausgerechnet in der Phase, in der sich Kachelmann am wenigsten wehren konnte, Akten an die Presse reichte. "Dass Medien und eine schwache Staatsanwaltschaft auf diese Weise auf Kosten des Betroffenen kooperieren, kann nicht sein", sagte Hassemer. Gegen ein solches "Durchstechen" müsse entschiedener vorgegangen werden, forderten Baum und Hassemer."

Schreibt "Spiegel online" heute über eine Sendung mit Günther Jauch. Im Studio zu Gast waren der ehemalige TV-Wetterfrosch Jörg Kachelmann und seine Frau. Zunder bekam der Wetterfrosch von "Bild"-Mann Tiedje, dass Kachelmann so viele Frauen belogen habe, sei schlimm. Darum ging es in der Sendung aber eigentlich gar nicht, sondern um eine von einer Staatsanwaltschaft forcierte Vorverurteilung in den Medien. Da kannte sich Tiedje aus, es sei eben so, dass Staatsanwälte gern etwas so lange durchstechen, bis die ersten Berichte veröffentlicht werden. Gerhart Baum fielen in diesem Zusammenhang Christian Wulff und die Staatsanwaltschaft Hannover ein. Was da geschehe, sei skandalös und müsse per Staatshaftung verhindert werden. Recht hat der Mann.

Mit dem Auftreten von Jörg Kachelmann bei Jauch möchte ich mich nicht ausführlich beschäftigen,      ich fand seine Äußerungen über das angebliche Vergewaltigungsopfer nur beschämend. Dieser Wetterfrosch scheint gar nicht begriffen zu haben, dass es sich bei dieser Frau letzten Endes auch nur um ein Opfer einer unappetitlichen Geschichte handelt, die immer und immer wieder fortgeschrieben wird. Von beiden Seiten.

Wie man sich fühlt, wenn man aus den Medien erfährt, was eine Staatsanwaltschaft wie die aus Hannover angeblich in einem Ermittlungsverfahren herausgefunden hat, weiß ich aus Erfahrung. Dagegen protestierte auch meine Anwältin vergeblich. Dass der Staatsanwaltschaft von Hannover schließlich nur noch der Klageweg ohne Beweismittel blieb, um ihr illegales Gesicht zu wahren, war nur der logische Höhepunkt eines gläsernen Ermittlungsverfahrens, das mich drei Jobs kostete. Das Durchstechen von Informationen hat Methode. Da stimme ich Tiedje zu. Auch so mancher Staatsanwalt liest lieber seinen Namen in einer Zeitung als die Gesetze...

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich meines Falles, der am 3. November 2003 begann, wieder angenommen. Vielleicht nimmt er sich auch des Durchstech-Themas an...

Offene mail an den ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum


Freitag, 21. September 2012

Salbe wieder da

Petitionsausschuss sagt erneute Prüfung zu

Die Salbe, die ich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. September 2012 geschickt habe, habe ich wieder. Meine Postbotin stand heute mit einem Päckchen aus Berlin vor meiner Wohnungstür.

Völlig wirkungslos ist die Salbe der Pharma Naturheilmittel Ehrlich GmbH aus Bad Wurzach jedoch nicht geblieben. In einem Begleitschreiben wurde mir erneut eine Prüfung meines Falles zugesagt, der am 3. November 2003 mit einer Durchsuchung meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover begann und fast drei Jahre später zumindest juristisch vor dem Landgericht in Hildesheim endete. Richter und Schöffen stellten damals einstimmig fest,  dass eine angeblich kinderpornografische Datei, die ich verbreitet haben sollte, gar nicht kinderpornografisch war. Vorher hatte mich bereits das Burgdorfer Amtsgericht aus "tatsächlichen Gründen" freigesprochen, weil ich bewies, dass ich diese Datei gar nicht verbreitet hatte. Angeklagt worden war ich von der Staatsanwaltschaft Hannover ohne jedes Beweismittel. Fast zweieinhalb Jahre hatte die Staatsanwaltschaft von Hannover meinen Fall verschleppt, sie klagte mich auch erst an, als ich zum zweiten Mal einen Anwalt einschaltete, der meine Akte anforderte. Die bekam er erst, als ich bereits verklagt worden war. Ich verteidigte mich vor Gericht allein.

Da die Staatsanwaltschaft von Hannover im ersten halben Jahr stets nur die Medien mit Informationen versorgt hatte, nicht aber meine damalige Anwältin und mich, inszenierten ein paar Leute eine Verleumdungskampagne gegen mich, die mich drei Jobs kostete. 2004 kehrte ich in meine Heimatstadt Wilhelmshaven zurück, auch dort holte mich diese Geschichte ein. Der Anwalt der "Wilhelmshavener Zeitung" behauptete im Februar 2005 auf einem Gerichtsflur, dass ich "wohl vorbestraft" sei.

Alle meine Versuche, das Verfahren zu beschleunigen oder überhaupt in Gang zu bringen, scheiterten jahrelang, die Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung äußerte Verständnis für meine Ungeduld, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verwies mich nach fast drei Jahren auf die deutschen Instanzen. Schon im November 2006 hatte mir ein Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich Wendt nannte, erst meine Mutter und dann mich anrief, eine Entschädigung versprochen, wenn ich kurze Zeit still hielte. Was ich leider tat.

Im Juni 2011 wendete ich mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der meinen Fall an den niedersächsischen Landtag weiterleitete. Der erklärte sich für nicht zuständig,  der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sagte mir deshalb am 16. November 2011 eine weitere Prüfung zu, die am 20. Februar 2012 mit dem Bescheid endete, der Ausschuss habe "keine Möglichkeit, auf Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen".

Nun ist die Salbe nach Berlin gereist und wieder zurückgekehrt - und jetzt kann der Petitionsausschuss der Staatsanwaltschaft Hannover auf die Füße treten?

Die von-Pontius-zu-Pilatus-Schreiben

Dienstag, 11. September 2012

Salbe für Ausschuss

Petitionsausschuss bekommt dieses Päckchen.
Foto: Heinz-Peter Tjaden



















"Pflegende Therapiebegleitung" für Kersten Steinke

Da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf meinen Vorschlag vom 27. Februar 2012 nicht reagiert hat, bekommt die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke heute ein Päckchen von mir. Den Ausschuss bat ich damals um Zusendung eines Brummkreisels, weil nach meiner Erfahrung eine Eingabe nach Berlin schicken so sinnlos ist wie auszukreiseln, ob man jemals angehört wird oder nicht.

In meinem Fall haben der niedersächsische Landtag und der Bundestag die Zuständigkeit für meinen Fall jeweils dem anderen Parlament zugeschoben. Salbe könnte dagegen helfen. Die Heilstoffe stammen aus dem Bad Wurzacher Moor. More kann niemand für eine "pflegende Therapiebegleitung" (so die Herstellerangabe) tun. Hat Kersten Steinke erst diese Salbe im Nacken, sitze ich ihr auch nicht mehr im selben.

Haltbar ist diese Salbe bis 2014. So lange hätten mich sicherlich Land- und Bundestag noch hin- und hergescheucht, wenn ich geglaubt hätte, dass irgendwann doch noch ein Ausschuss der Staatsanwaltschaft von Hannover im Nacken sitzt, bis die endlich erklärt, warum in Deutschland jemand von ihr ohne ein einziges Beweismittel angeklagt werden kann - und zwar nach zweieinhalb Jahren Untätigkeit. In der Zeit habe ich drei Jobs verloren. Dagegen hilft allerdings keine Salbe...

Ob sich Kersten Steinke für mein Päckchen endlich mit einem Brummkreisel revanchiert, bleibt abzuwarten. Eine Einreibung hat sich dieser Ausschuss aber auf jeden Fall verdient...

Montag, 10. September 2012

Neue Enthüllungen

War Bettina Wulff mit einem Bundespräsidenten verheiratet?

Der von "Bild" zum Starreporter der "Süddeutschen Zeitung" ernannte Hans Leyendecker hat das Sendungsbewusstsein gewisser blogger beklagt, die Bettina Wulff in Rotlicht getaucht hätten. Er selbst sei als Angestellter eines Printmediums eher an Verendungsfrustsein erkrankt, da inzwischen jede Zeitung in Deutschland an Auflagenschwund leide. Mittlerweile kenne er jede Leserin und jeden Leser seiner Artikel persönlich.

Nun drohen im Internet weitere Enthüllungen über Bettina Wulff. Googelt man ihren Namen, erscheinen nicht nur die Zusätze "Prostituierte", "Escort" oder "Artemis", sondern angeblich auch "Bundespräsident". Deswegen soll die bislang ziemlich unbekannte Frau aus Großburgwedel Strafanzeige gegen google gestellt haben.

Dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover: "Das kann ich nur bestätigen." Zu den Hintergründen könne er aber noch nichts sagen. So behaupte diese Bettina Wulff aus Großburgwedel, es habe einen Bundespräsidenten gegeben,  der Christian Wulff heiße. In einem Ermittlungsverfahren müsse nun erst einmal geklärt werden, ob das zutreffend sei.

Auch zu der in der Strafanzeige aufgestellten Behauptung, gegen diesen Christian Wulff gebe es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover, das im Frühjahr 2012 eingeleitet worden sei, könne er noch nichts sagen. Nicht ausschließen könne er, dass diese Behauptung zutreffend sei. Jedoch: "Ermittlungsverfahren, die älter sind als drei Monate, geraten bei uns wieder in Vergessenheit."

Dafür trage jener Christian Wulff die Verantwortung, falls es ihn tatsächlich jemals als Bundespräsident gegeben haben sollte. Wer sich nicht alle vier Wochen bei der Staatsanwaltschaft von Hannover danach erkundige, ob und seit wann gegen ihn ermittelt werde, müsse sich damit abfinden, dass Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, falls es diese gegeben haben sollte.

Sonntag, 9. September 2012

Wohnung ist unverletzlich

Aber die Kripo von Garbsen darf Tür aufhebeln lassen?

In der eigenen Wohnung soll man sich sicher fühlen, wer eine Wohnung betreten darf, bestimmt der Eigentümer bzw. Mieter. So steht es im Grundgesetz. Ausnahmen werden gesetzlich geregelt. Beispielsweise im Polizeigesetz.

§ 31
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

Aus dem Blickwinkel dieses Paragraphen betrachtet, hat die Kripo von Garbsen am 3. November 2003 illegal gehandelt, als sie sich gegen 7 Uhr morgens mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zu meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover verschaffte und mich aus dem Schlaf riss. Damals behauptete ein Kripo-Beamter, er habe vorher geklingelt. Das muss mehrere Minuten vor 7 Uhr morgens gewesen sein, denn es dürfte eine Zeitlang gedauert haben, bis die Kripo einen Schlüsseldienst auftreiben konnte.

Und wie wird Nachtzeit definiert? Im November ist es um 7 Uhr morgens in Norddeutschland noch dunkel - wie die Nacht. Außerdem musste niemand vor mir geschützt werden, ich war allein in der Wohnung. Auch eine dringende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung bestand nicht.

Auch dieser offensichtliche Gesetzesverstoß dürfte zu den Gründen gehören, warum man mich seit Jahren von Pontius zu Pilatus schickt...

Donnerstag, 30. August 2012

Wendt lernt

Wie hat die Staatsanwaltschaft von Hannover meine berufliche Existenz vernichtet - und wie hätte das verhindert werden können? Alles, was hier unter Annahme steht, entspricht der Wahrheit. Was unter Vorgehensweise steht, hat die Staatsanwaltschaft von Hannover unterlassen.

Ein Grundkursus für die Mitarbeiter von Manfred Wendt

Annahme: Übermittelt wird vom Landeskriminalamt in Düsseldorf eine mail eines Bürgers aus Witten, der mitteilt, er habe beim googeln unter "Attentat auf amerikanischen Präsidenten" eine Internet-Seite mit einer zweifelhaften Datei gefunden.

Vorgehensweise: Wir googeln "Attentat auf amerikanischen Präsidenten". Angezeigt werden uns weit über 500 000 Einträge. Hat der Hinweisgeber diese Einträge alle gelesen? Wir rufen den Hinweisgeber an oder lassen ihn von der örtlichen Polizei befragen.

Annahme: Der Hinweisgeber hat für die Internet-Seite mit der angeblich zweifelhaften Datei eine AOL-Adresse angegeben.

Vorgehensweise: Wir rufen AOL an und erkundigen uns nach Einzelheiten. Dabei erfahren wir, dass Internet-Seiten mit der angegebenen Adresse nicht öffentlich sind und von Suchmaschinen allerhöchstens dann gefunden werden können, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.

Annahme: Der Beschuldigte kennt Leute in Witten, ist in dieser Stadt schon einmal oder mehrmals zu Besuch gewesen.

Vorgehensweise: Wir lassen den Beschuldigten von der örtlichen Polizei vernehmen. Der gibt zu Protokoll, dass er vor etwa zehn Jahren mit einer Mutter von zwei Kindern aus Witten zusammen gewesen sei. Die Kinder aus ihrer geschiedenen Ehe hießen mit Nachnamen genauso wie der Hinweisgeber.

Annahme: Wir haben es mit einer zweifelhaften Datei im Internet zu tun, die auf einer nichtöffentlichen Seite von einem Hinweisgeber aus Witten gefunden worden sein soll, der dafür im Zweifelsfalle erst einmal über 500 000 Einträge bei google gelesen haben müsste.

Vorgehensweise: Wir bitten das Landeskriminalamt von Düsseldorf, uns Hinweise nur zu schicken, wenn sie einigermaßen glaubwürdig klingen. Keinesfalls tauchen wir an einem Montag um 7 Uhr morgens bei einem auf mehr als zweifelhafte Weise Beschuldigten auf, wir lassen auch nicht seine Wohnungstür aufhebeln, wir betreten auch nicht sein Schlafzimmer, wir reißen ihn nicht aus dem Schlaf. Wir haben nämlich längst einem Experten die Datei gezeigt, der uns sagt: Diese Datei ist gar nicht zweifelhaft...



Sonntag, 19. August 2012

Exklusivbericht

Ermittlungen gegen Glaeseker: Von wegen schlechte Figur!

"Welt online" stellt heute die dreiste Behauptung auf, dass weder die Ermittler noch die Beteiligten, als da sind der ehemalige niedersächsische Ministerpräsident und Alt-Bundespräsident Christian Wulff und sein ehemaliger "siamesischer Zwilling" Olaf Glaeseker, eine gute Figur machen. Sollte damit auch die Staatsanwaltschaft von Hannover gemeint sein, wäre diese Behauptung sogar eine Unverschämtheit. Aus eigener Erfahrung weiß ich, wie vorzüglich die ermittelt.

Meine Recherchen haben indes ein ganz anderes, sehr positives Bild ergeben: Bekanntermaßen laufen die Ermittlungen gegen Glaeseker schon länger als die gegen Wulff, weil er schlicht und einfach eher entlassen worden ist. Schon nach zwei Monaten fand die Staatsanwaltschaft heraus, was unter "Nord-Süd-Dialog" zu verstehen war. Dann schnappte man sich den Computer des Verdächtigen. Glücklicherweise bekam im Februar 2012 ein Staatsanwalt auch noch Besuch von seinem achtjährigen Enkel, der seinem Opa erklärte, wie man einen Computer hochfährt. Wenige Minuten später wurde der Computer mit dem Fahrstuhl vom zweiten in den vierten Stock hochgefahren.

Dort hatte inzwischen ein in die Computerbranche eingeschleuster V-Mann erfahren, dass ein Rechner mehrere Laufwerke haben kann. Also entfernte ein eilends herbeigerufener Mechaniker das Computergehäuse und holte alles heraus, was auch nur annähernd nach einem Laufwerk aussah. Diese Teile wurden nebeneinandergelegt und mit Buchstaben versehen. Das dritte von links war demnach das Laufwerk C mit wahrscheinlich wichtigen Dateien. Das jedoch ließ sich mit nichts öffnen. Was für jeden Experten verständlich ist.

Außerdem hatte Glaeseker die Laufwerke nicht mit Hinweisen wie "Infos über Wulff", "Infos über Schmidt" und "Infos über Sponsoren" versehen. Was schon bei drei Laufwerken die Fehlerquote versechsfacht. Somit ist aus der Glaeseker-Affäre inzwischen eine Sechs-Affäre geworden. Nun sucht die Staatsanwaltschaft im Vergnügungsviertel von Hannover nach einer heißen Spur - dringend tatverdächtig sind alle Zuhälter, Prostituierten und Wirte, deren Vornamen mit "C" beginnen. Jeder Dritte von links ist am verdächtigsten.

Wenn jetzt noch jemand die Staatsanwaltschaft darauf hinweist, dass auch der Vorname von Wulff mit "C" beginnt, ist der Fall gelöst.






Donnerstag, 16. August 2012

Busemann bei Staatsanwaltschaft Hannover

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums - die Fälschung

Hannover - 15. August 2012. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat bei einem Besuch der hannoverschen Staatsanwaltschaft die Arbeit dieser Behörde gelobt, mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, mit dem Celler Generalstaatsanwalt Dr. Franz Lüttig und mit den Vorsitzenden der Personal- und Staatsanwaltsvertretungen diskutierte der Minister über die Einrichtung neuer Abteilungen, damit nicht nur in seltenen Fällen Akten verschwinden, denn immer noch sei die Zahl der unschuldig Eingesperrten zu gering, ein weiteres Thema waren die in Hannover angesiedelten Zentralstellen für Terrorismusbekämpfung, die wahrhaft Erstaunliches leisteten, wenn jemand behaupte, er werde von einer Nachbarin belästigt, auch eine noch größere Spezialisierung bei der Strafverfolgung fände das Wohlgefallen des niedersächsischen Justizministers, denn es sei inzwischen viel zu lange her, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mit dem Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden jemanden ohne Beweismittel vor Gericht gestellt habe.

Hätte es bereits vor neun Jahren diese Spezialisierung gegeben - so der Minister - wäre die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht auch noch vor dem Landgericht in Hildesheim mit der geplanten Strafverfolgung eines unbescholtenen Bürgers gescheitert. Immerhin sei es Manfred Wendt und seinen Mitarbeitern jedoch gelungen, die berufliche Existenz von Tjaden zu vernichten und ganz nebenbei einen Verein zu liquidieren, der in Burgdorf bei Hannover sieben Kinderfeste mit einem Reinerlös von 12 500 Euro organisiert hatte. Dieser Reinerlös sei Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtugen zugute gekommen, nicht der Staatsanwaltschaft von Hannover, womit Tjaden als Vorsitzender dieses Vereins bereits vor der Beschlagnahme seiner Computer deutlich gemacht habe, dass er die Arbeit von Manfred Wendt und seiner Kolleginnen und Kollegen nicht für förderungswürdig halte.



Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums - das Original

Hannover - 15. August 2012. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann besuchte heute (15.08.2012) die Staatsanwaltschaft Hannover, um sich vor Ort über den Aufbau und die Arbeitsweise der größten niedersächsischen Staatsanwaltschaft zu informieren.

Zusammen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, dem Celler Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig sowie mit den Vorsitzenden der Personal- und Staatsanwaltsvertretungen besprach der Minister u.a. die Einrichtung neuer Abteilungen, eine Änderung der Organisationsstruktur, die Funktion der dort angesiedelten Zentralstellen für Terrorismusbekämpfung, für Betäubungsmittelstrafsachen und Sexualstrafsachen sowie weitere Möglichkeiten einer Spezialisierung der Strafverfolgung. Ferner erörterte er das Fortbildungsprojekt „Qualitätsoffensive der Staatsanwaltschaften".

Mit Blick auf die augenblickliche Diskussion um die Belastung der Justiz verwies Busemann zunächst auf die gegenwärtig rückläufigen Tendenzen bei den Eingangszahlen, weshalb ein verantwortungsvolles Handeln gefordert sei, schließlich würden zusätzliche Neueinstellungen den Landeshaushalt über viele Jahre belasten. „Gerade die vielfältigen Aufgaben, die bei der Staatsanwaltschaft in Hannover wahrgenommen und hervorragend erledigt werden, haben mir gezeigt, wie unabdingbar Anleitung, Erfahrung und Koordinierung bei der Bearbeitung von Strafverfahren sind. Ich verfolge daher mit Nachdruck das Ziel, Ressourcen durch Änderungen in den Behörden- und Besoldungsstrukturen zu erschließen, um so die Arbeit der Justiz weiter zu verbessern", so Busemann.

Zur Information:

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat aktuell 363 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 101 Staatsanwälte/innen und 25 Amtsanwälte/innen. Zudem verfügt die Ermittlungsbehörde über 34 Rechtspfleger/innen, 22 Wachtmeister/innen, 174 Mitarbeiter/innen in den Serviceeinheiten sowie jeweils drei Buchhalter/innen und Wirtschaftsreferenten/innen.
Organisatorisch ist die Staatsanwaltschaft Hannover zurzeit in 21 Rechtsabteilungen und eine Verwaltungsabteilung gegliedert. In der Hauptstelle Volgersweg befinden sich 12 Rechtsabteilungen und die Verwaltungsabteilung; die übrigen neun Abteilungen sind in der Nebenstelle Vahrenwalder Straße ansässig. Hinzu kommt das Archiv am Alten Flughafen mit 3.500 qm Lagerfläche.

Mittwoch, 15. August 2012

Wirkungsvoll

Die schlampige Arbeit der Staatsanwaltschaft von Hannover zeigt immer noch Wirkung. Dazu dieser Bericht:

Schweigen trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Lüneburg?

Will Serdar Saris, ehemals Fraktionschef der Grünen in der Regionsversammlung Hannover, als neuer Geschäftsführer der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und als Geschäftsführer der Step gGmbH das alles hinter sich lassen? Erst ist Matthias Lange in Lüneburg als Geschäftsführer entlassen worden, Nachfolgerin wurde zum 1. Januar 2011 Gisela van der Heijden, die von der Finneck-Stiftung bei Erfurt kam.

Da ich damals schon seit zweieinhalb Jahren auf familiensteller.blogspot.com über die zur Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg gehörende Therapeutische Gemeinschaft (TG) Wilschenbruch berichtete, wollte die neue Geschäftsführerin bereits im Januar 2011 Kontakt mit mir aufnehmen. Das hat der damalige TG-Leiter Ruthard Stachowske verhindert, versicherte Gisela van der Heijden am 2. November 2011 in einer eidesstattlichen Versicherung. Zu der Zeit arbeiteten die Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg und ich bereits eng zusammen, Stachowske war entlassen worden.

Der eidesstattlichen Versicherung zufolge hat mich Stachowske Anfang 2011 als “pädophil” verleumdet. Das sei bei ihm schon fast gängige Praxis.

Soll alles unter den Teppich gekehrt werden?

Sonntag, 12. August 2012

Ziemlicher Hammer

Betr. Christian Wulff: Gibt es im "Haus der Staatsanwälte" zu Hannover eine Plaudertasche?

"Schreibt "Focus", ohne eine Quelle zu nennen. Als solche kommen allerdings nur Wulff selbst beziehungsweise sein Anwalt infrage oder aber eben die Staatsanwaltschaft in Hannover. Was ein ziemlicher Hammer wäre, der einen weiteren Scherbenhaufen verursachen könnte: In ihm fänden sich Zweifel an der Neutralität der Staatsanwälte in Sachen Präsidentenaffäre. Die hannoverschen Juristen bestätigten am Wochenende nur, dass Wulff in der Sache Glaeseker vernommen worden sei, zu Einzelheiten werde man sich hingegen nicht äußern."

Heißt es heute bei "Welt online". Angeblich soll sich der ehemalige Bundespräsident im Juni 2012 bei einer dreistündigen Vernehmung von seinem ehemaligen Sprecher distanziert haben. Wulff hat demnach behauptet, er wisse von nichts. Wie groß ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Plaudertasche im "Haus der Staatsanwälte" in der niedersächsischen Landeshauptstadt sitzt? Nach meiner Erfahrung: sehr groß. Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten, muss man nur die richtigen Kneipen im Gerichtsviertel kennen, um so mancherlei zu erfahren. Sogar Urteilsverkündigungen finden dort statt, bevor der Angeklagte davon erfährt.

Auch ich habe es nach der Beschlagnahme meiner beiden Computer am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover mit einer Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" zu tun bekommen. Als Lokalredakteur gehörte ich in der Kleinstadt zu den Prominenten. Erst einmal faselte das Lokalblatt Unsinniges zusammen. So hatte der Redakteur, der am 7. November 2003 als Erster über die Beschlagnahme berichtete, Bilder gegoogelt, die er unter meinem Namen fand. Nun ist eigentlich jedem bekannt, dass nicht alle Fotos von mir stammen müssen, nur weil sie von google oder einer anderen Suchmaschine mir zugeordnet werden. Das kann man sehr schnell feststellen, wenn man die Probe aufs Exempel macht. Das kümmerte diesen Redakteur aber nicht. In seinem Artikel zitierte er Bildunterschriften, die er anrüchig fand. Als ich nachhakte und ihn fragte, was denn auf diesen Fotos zu sehen sei, musste er gestehen: "Ich konnte sie nicht öffnen." Danach suchten ein Bekannter und ich nach diesen Fotos, fanden sie aber nirgendwo.

Inzwischen hatte ein Magazinmacher aus Burgdorf die Hetzjagd auf mich eröffnet, ein Optiker hängte sich an ihn dran und behauptete, ich hätte bei ihm Kontaktlinsen bestellt, aber nicht bezahlt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil ich beweisen konnte, dass er gelogen hatte. Den Tjaden machen wir fertig, lautete das Motto gewisser Kreise in Burgdorf bei Hannover, schon verlor ich den ersten Job. Dann zitierte das Lokalblatt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die behauptete, man habe auf einem meiner Computer eine Datei an drei verschiedenen Stellen gefunden. Meiner Anwältin wurde das erst über ein Vierteljahr später mitgeteilt. Allerdings war die Datei "zerstört".

Offenbar stammte sie von einem Computer, der jahrelang in einem Bürogebäude gestanden hatte. Den hatte ich zu einem Spottpreis gekauft, die Festplatte überspielten wir später auf die Festplatte meines neuen Computers. Dass sich die Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" nie bei meiner Anwältin oder bei mir entschuldigt hat, muss ich wohl kaum erwähnen.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat nicht nur einmal auf unglaubliche Weise Existenzen zerstört. Das macht aber nichts, denn das niedersächsische Justizministerium lässt die Dinge laufen. Falls nun Wulff wirklich erfahren sollte, wie diese Behörde, die ihm als Ministerpräsident von Niedersachsen unterstand, mit Ermittlungsergebnissen umgeht - dann wäre das fast schon tragisch. Dann müsste er sich sagen: "Ich hätte früher besser aufpassen müssen"...

Dienstag, 31. Juli 2012

Passiert in Laatzen

68-Jährige glaubt: "Ich werde von der Staatsanwaltschaft Hannover gemobbt"
 
Laatzen/Hannover – 31. Juli 2012 (tj). Sie wird von der Staatsanwaltschaft in Hannover gemobbt: Davon ist die 68-jährige Bärbel E. aus Laatzen überzeugt. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere Staatsanwälte und einen Richter des Amtsgerichtes von Hannover hat sie jetzt dem niedersächsischen Justizminister Busemann ihr Leid geklagt. Hintergrund ist ein Nervenkrieg unter Nachbarn. “Warum beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft damit, warum wird nicht ein vom Gericht bestellter Schiedsmann eingeschaltet?” fragt sich die 68-Jährige.

Nervenkrieg ohne Ende?

Freitag, 20. Juli 2012

Nachgehakt

Mail an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie an meine Bestellung eines Brummkreisels vom 27. Februar 2012 erinnern? Motto: “Kreiseln Sie sich doch einmal Ihren zuständigen Ausschuss”. Außerdem habe ich für Sie noch eine Neuigkeit: Nach einer Anfrage, wo denn meine Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 geblieben sei, antwortete mir das Gericht Ende Mai 2012, sie sei in Karlsruhe nicht bekannt. Da mir nicht bekannt ist, ob man eine Verfassungsbeschwerde außer als mail, Internet-Fax und auf dem Postweg auch noch auf einem anderen Weg verschicken kann, frage ich Sie höflich, ob es auf dem Markt inzwischen einen “Brummkreisel dir deine Verfassungsbeschwerde durch die Wohnung, bevor sie woanders nicht ankommt” gibt. Den hätte ich dann gern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Möglicherweise teilen Sie mir im Oktober 2015 mit, dass diese mail bei Ihnen nicht angekommen ist.

Montag, 9. Juli 2012

Kein Brummkreisel

Im Juli 2007 wird das Burgdorfer Amtsgericht der Lüge bezichtigt

Nicht einmal einen Brummkreisel hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für mich bestellt, Bundespräsident Joachim Gauck reagierte nicht, ob das Bundesverfassungsgericht inzwischen meine Verfassungsbeschwerde wiedergefunden hat, ist mir nicht bekannt.

Bekannt ist mir dagegen, dass Strafanträge gegen Richterinnen und Richter selten etwas bringen. Die werden meistens mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt. Zu solchen Strafanträgen habe ich auch keine Veranlassung gesehen. Besonders fassungslos über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover war das Landgericht von Hildesheim. Dass jemand ohne Beweismittel angeklagt und in eine Berufungsverhandlung gescheucht werden kann, ist bis dahin wohl eher unbekannt gewesen. Auch einen Strafantrag gegen die hannoversche Staatsanwaltschaft ist mir nie in den Sinn gekommen.

Dass ich  2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten wollte, habe ich bereits geschildert. Doch am 24. Mai 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, sie könne "nichts veranlassen", weil meine Akte "zur Zeit beim Amtsgericht in Burgdorf" sei. Das hatte mich Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Warum war meine Akte über ein Jahr später wieder bei diesem Amtsgericht?

Das ist gar nicht wahr, teilte mir das Burgdorfer Amtsgericht mit, die Akte ist nicht mehr hier. Also schaltete ich am 20. Juni 2007 die Onlinewache des Landeskriminalamtes von Niedersachsen ein. Weitergeleitet wurde mein Schreiben an die hannoversche Staatsanwältin Fischer, die meine Beschwerde als Strafantrag gegen die Staatsanwältin Kretzschmar wertete, die das Ermittlungsverfahren gegen mich verschlampt hatte.

Staatsanwältin Fischer stellte das von ihr selbst eingeleitete Ermittlungsverfahren umgehend wieder ein und bezichtigte das Amtsgericht von Burgdorf in ihrem Einstellungsbeschluss vom 27. Juli 2007 der falschen Auskunft, wenn man es milde ausdrückt, der Lüge, wenn man es auf den Punkt bringt. Die hannoversce Staatsanwältin schrieb: "Letztendlich sind die Akten hier erst wieder im Juli 2007 eingegangen." Ein genaues Datum nannte sie nicht.

Nachgehakt 


Sonntag, 27. Mai 2012

Wie bei Clausthaler

Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...

"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).

Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.

In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.

Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.

Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.

Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?

Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...

Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.

Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."

Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.

P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.

Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover



Dienstag, 1. Mai 2012

Verfassungsbeschwerde

Verschwindet ebenfalls im Bermuda-Dreieck

Meine Geschichte bewegt sich in irgendeinem Bermuda-Dreieck, in dem sogar eine Verfassungsbeschwerde verschwunden ist. Da die Staatsanwaltschaft Hannover "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig geblieben war" (Landgericht Hildesheim im September 2006 in einem Einstellungsbeschluss), wendete ich mich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch nur knapp drei Jahre benötigte, um mir mitzuteilen, dass man nicht zuständig sei, weil ich in Deutschland noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Fiel mir das Bundesverfassungsgericht ein. Das bekam von mir am 15. Dezember 2009 eine Verfassungsbeschwerde wegen der "unerfindlichen Untätigkeit" der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Wie das mit einer Verfassungsbeschwerde läuft, steht in einem Merkblatt. Allerdings wehre ich mich nicht gegen ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, sondern gegen ein Nichtverhalten, also gegen die Verschleppung eines Verfahrens, die nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch gegen europäisches Recht verstößt. Mit meinen Protesten gegen diese Untätigkeit bin ich weder beim niedersächsischen Justizministerium noch bei der Generalstaatsanwaltschaft durchgedrungen. Sie taten ebenfalls nichts, dewegen wurden der Staatsanwaltschaft von Hannover in Hildesheim die Leviten gelesen. Der Vorsitzende Richter hielt dem Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Standpauke.

Und wer liest nun dem Bundesverfassungsgericht die Leviten, weil ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Verfassungsbeschwerde bekommen habe?

Fax an das Bundesverfassungsgericht vom 1. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast drei Jahren Warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das mich schließlich an das Bundesverfassungsgericht verwies, habe ich am 15. Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, die im September 2006 vom Hildesheimer Landgericht gerügt worden ist.

Bis heute ist mir weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt worden noch gab es eine Entscheidung. Deswegen frage ich Sie nach dem Verbleib meines Schriftsatzes, der seit einigen Monaten auch der Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen bekannt ist.
Sie können meine Verfassungsbeschwerde auch im Internet unter http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com nachlesen.

Eine Kopie meines Faxes bekommt Bundespräsident Joachim Gauck, der mit mir die Auffassung teilen dürfte, dass niemand das Recht hat, mich seit dem 3. November 2003 von Pontius zu Pilatus zu schicken. Zwischenzeitlich haben sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages gegenseitig die Zuständigkeits-Bälle zugeworfen, bis ich mich gefragt habe, warum jemand, der wegen dieser leidigen Geschichte drei Jobs verloren hat, verhöhnt werden soll. Auch diese Schreiben habe ich im Internet dokumentiert.

Immer wieder von Pontius zu Pilatus

Samstag, 3. März 2012

Bei Wulff

3. März 2012
War die Staatsanwaltschaft von Hannover

Ist schon einmal erfreulich: Der Staatsanwalt von Hannover hat Großburgwedel gefunden. Auch die Sackgasse, in der das Haus von Altbundespräsident Christian Wulff steht, verfehlte er nicht. Von Wulff und seiner Frau Bettina in das Haus gelassen, ließ er auch nur Handys mitgehen. Verwechselte die nicht mit den Schokoladenriegeln, die für die Kinder bestimmt sind. Hätten die geheult...Was auf den Festplatten war, ließ er auf Festplatten kopieren.

Nach der Hausdurchsuchung erzählt der Staatsanwalt von Hannover den Medien, dass sechs Monate ins Land gehen werden, bevor belastbare Fakten vorhanden seien. Bei der Behauptung werde ich stutzig. Hat man nach der Durchsuchung meiner Wohnung am 3. November 2003 in Burgdorf auch behauptet. Stand sogar in der Zeitung. Die Kripo sagte damals: "Vor Weihnachten haben Sie Ihre Computer nicht wieder." Ich dachte da an Weihnachten 2003, nicht an Weihnachten 2006.

Stopp, bei Wulff hat der Staatsanwalt von Hannover die Computer im Haus gelassen. In meinem Fall beschlagnahmte man sogar einen Computer mit einer Festplatte, auf der keine einzige Datei war. Aber ich bin ja auch weder Altbundespräsident noch Ex-Ministerpräsident.

Trotzdem wittere ich Gefahr für Christian Wulff. Wenn die "Bild"-Zeitung nicht jede Woche die Staatsanwaltschaft von Hannover anruft, geraten die Ermittlungen in Vergessenheit. Wie bei mir - und das trotz unregelmäßiger schriftlicher Erinnerungen meinerseits. Aber ich bin auch kein "Bild"-Redakteur. Und ohne Drohanruf bei "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann wäre Christian Wulff immer noch Bundespräsident. "Bild" wird die Ermittlungen also nicht vergessen.

Möglicherweise werden wir deshalb bis Anfang September 2012 mit Meldungen wie "Warum hat Wulff nie Merkel angerufen?" "Wulff bestellt per mail Pizza! Jede Woche!" "Durften die Kinder von Bettina und Christian Wulff nie an den Computer?" "Wer ist Melanie Schneider? Wulff schreibt geheimnisvoller Frau 243 mails" bei Laune gehalten.

Verdunklungsgefahr hat laut Staatsanwaltschaft von Hannover nie bestanden. Das mag für Christian Wulff zutreffen. Aber auch für die Staatsanwaltschaft von Hannover?

Montag, 27. Februar 2012

Brummkreisel

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26. Februar 2012
Offene mail an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages

Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.

Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.

Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.

Brummkreisel bekommen Sie hier.

Eingabe 02416/01/16 Niedersächsischer Landtag
Eingabe 4-17-07-3001-022277 Deutscher Bundestag

Die mail-Adresse für alle, die auch gern einen Brummkreisel hätten, weil sie sich mit irgendeiner Behörde herumschlagen.

vorzimmer.peta@bundestag.de

27. Februar 2012
Von Pontius zu Pilatus
Lesen Sie doch einmal selbst...

27. Februar 2012
Wenn ich diesen Namen...
...schon höre

20. Juli 2012
Nachgehakt
Kein Brummkreisel

Freitag, 24. Februar 2012

Irrsinn mit Methode?

24. Februar 2012
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Versprochene Prüfung ist gar nicht möglich?

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Angst davor, die Staatsanwaltschaft von Hannover anzurufen, dort zu fragen, ob ein Rechtspfleger, der sich 2006 Wendt genannt hat, tatsächlich existiert und den bei tatsächlicher Existenz zu fragen: "Haben Sie dem Tjaden im November 2006 eine Abfindung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen, wenn er sich für kurze Zeit still verhält"?

Da mir Dunja McAllister, Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, am 8. November 2010 geschrieben hat, dass es "Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften (ist), auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Deshalb habe ich Ihre Eingabe dorthin weitergeleitet, wo sie weiter bearbeitet wird", hoffte ich, dass endlich jemand meine Entschädigungsforderung wegen eines verschleppten Verfahrens gegen mich, ernsthaft prüft.  Dieses Verfahren endete 2006 mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor dem Amtsgericht in Burgdorf und mit einer Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim wegen Unhaltbarkeit des Vorwurfs.

Ich täuschte mich. Das Niedersächsische Justizministerium bügelte meine  Eingabe ab, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir am 20. Juni 2011 mit, der niedersächsische Landtag sei zuständig, der schrieb mir am 13. Oktober 2010, er könne sich für "mein Anliegen nicht verwenden", worauf mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. November 2011 versicherte, er werde eine Prüfung einleiten.

Aus dieser angeblichen Prüfung ist ein Windei geworden, denn heute bekam ich erneut Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Schreiben steht: "Der Deutsche Bundestag hat keine Möglichkeit, auf  Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen. Gegenüber der Volksvertretung eines Landes stehen dem Deutschen Bundestag keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse zu."

Das hat dieser Ausschuss am 16. November 2011 noch nicht gewusst? Und was wollte er prüfen? Wie gut meine Nerven sind - oder: Wann ich endlich merke, dass mich diese Volksvertreter fortwährend verarschen?

Vorsitzende des Petitionsausschusses ist übrigens ein Fraktionsmitglied der Linken, die derzeit Joachim Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt vorwirft, er vernachlässige soziale Themen...

Pet 4-17-07-3001-022277

Montag, 23. Januar 2012

Entschädigungsrecht

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Pet 4-17-07-3001-02227

Sehr geehrter Herr Reuther,

Sie haben mir heute eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz zukommen lassen, in der die Gesetzeslage geschildert wird. Ihr Anschreiben zu dieser Stellungnahme endet mit dem Absatz "Ihre Eingabe wird damit als abschließend beantwortet angesehen. sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. Ich bitte dann noch konkret mitzuteilen, was noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung sein soll."

Zur Gesetzeslage kann ich mich nicht gegenteilig äußern. Dass der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen hat, um die rechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern, nehme ich zur Kenntnis. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwiefern die versprochene Prüfung meines Falles stattgefunden hat.

Dem neuen Gesetz entsprechend habe ich die Verzögerung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover 2004 und 2005 regelmäßig gerügt, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte habe ich wegen einer Reform jahrelang warten müssen, bis sich diese Instanz für nicht zuständig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft von Hannover versprach mir beginnend mit dem 4. Oktober 2004 immer wieder eine Weiterleitung der Angelegenheit an den Leitenden Oberstaatsanwalt, der aber nie aktiv geworden ist, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen.

Zu meiner Eingabe 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte teilte mir die Verfahrensbevollmächtigte der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 18. Februar 2008 mit: "Sie haben vorgetragen, dass Ihre Individualbeschwerde mit der Nummer 12487/07 am 16. März 2007 in die Gerichtsakten genommen, aber bis heute nicht bearbeitet wurde. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz in dieser Angelegenheit nicht in Ihrem Sinne tätig zu werden vermag." (Az. IV M - 4110 II - R 5942/2005) Außerdem könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerdeflut nicht mehr bewältigen.

Ich bin also seit der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 stets von Pontius zu Pilatus geschickt worden und konnte mich seinerzeit schlechterdings auf ein Gesetz berufen, dass acht Jahre später beschlossen werden würde. Außerdem schmort beim  Bundesverfassungsgericht seit über zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde, deren Eingang bis heute noch nicht einmal bestätigt worden ist.

An des Pudels Kern traut sich offenbar niemand heran. Bis heute frage ich mich, warum ich nach der Rückgabe auch des letzten beschlagnahmten Computers im November 2006 von der Staatsanwaltschaft Hannover angerufen worden bin. Es meldete sich ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger ausgab. Vorher hatte er sogar meine Mutter angerufen, weil ich nicht zuhause war. Er versprach mir seinerzeit eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz und bat mich darum, bis dahin still zu halten. Das tat ich.

Merkwürdig ist auch, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover vor dem Landgericht in Hildesheim behauptet hatte, die Rückgabe meines Computers werde sich verzögern, weil sich die Löschung der Datei, die sich als untaugliches Beweismittel erwiesen hatte, schwierig gestalten würde. Als ich meinen Computer wieder hatte, sprach ich mit der Staatsanwaltschaft von Hannover über die Löschung der Datei. Ein Mitarbeiter, der sich Morich nannte, sagte: "Ich habe die Datei in den Papierkorb verschoben und den Inhalt des Papierkorbs gelöscht." So etwas dauert keine Minute.

Wenn sich der Petitionsausschuss meiner Sache wirklich annehmen will, müsste geprüft werden, wie dieses merkwürdige Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover zustande gekommen ist. Warum hat mich Herr Wendt belogen? Handelte er eigenmächtig? Warum tauchten in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover Beweismittel auf, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil sie nach Einschätzung der Kripo von Garbsen nicht "tatrelevant" waren? Warum wurde ich überhaupt angeklagt? Meines Wissens werden Verfahren, in denen es lediglich um eine Datei geht, regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe eingestellt. Warum hielt die Staatsanwaltschaft von Hannover die Presse auf dem Laufenden, während meine Anwältin die Akte noch gar nicht kannte? Warum reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover im Frühjahr 2004 nicht auf ein Schreiben meiner Anwältin, in dem sie sich über die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwerte? Warum wurde ich immer wieder öffentlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert, das nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim niemals hätte eingeleitet werden dürfen?

Warum beendet nicht endlich jemand die Angelegenheit mit einem annehmbaren Entschädigungsangebot? Reicht es nicht, dass ich während des Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren habe? Reicht es nicht, dass ein im Jahre 2000 von mir mitbegründeter Kinderverein, der bei sieben Kinderfesten für Einrichtungen in der Stadt Burgdorf ein Spendenaufkommen von 12 500 Euro erwirtschaftete, zerstört wurde?

Ich werde meinen Fall auch weiterhin auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com öffentlich machen.