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Montag, 23. Januar 2012

Entschädigungsrecht

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Pet 4-17-07-3001-02227

Sehr geehrter Herr Reuther,

Sie haben mir heute eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz zukommen lassen, in der die Gesetzeslage geschildert wird. Ihr Anschreiben zu dieser Stellungnahme endet mit dem Absatz "Ihre Eingabe wird damit als abschließend beantwortet angesehen. sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. Ich bitte dann noch konkret mitzuteilen, was noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung sein soll."

Zur Gesetzeslage kann ich mich nicht gegenteilig äußern. Dass der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen hat, um die rechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern, nehme ich zur Kenntnis. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwiefern die versprochene Prüfung meines Falles stattgefunden hat.

Dem neuen Gesetz entsprechend habe ich die Verzögerung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover 2004 und 2005 regelmäßig gerügt, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte habe ich wegen einer Reform jahrelang warten müssen, bis sich diese Instanz für nicht zuständig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft von Hannover versprach mir beginnend mit dem 4. Oktober 2004 immer wieder eine Weiterleitung der Angelegenheit an den Leitenden Oberstaatsanwalt, der aber nie aktiv geworden ist, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen.

Zu meiner Eingabe 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte teilte mir die Verfahrensbevollmächtigte der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 18. Februar 2008 mit: "Sie haben vorgetragen, dass Ihre Individualbeschwerde mit der Nummer 12487/07 am 16. März 2007 in die Gerichtsakten genommen, aber bis heute nicht bearbeitet wurde. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz in dieser Angelegenheit nicht in Ihrem Sinne tätig zu werden vermag." (Az. IV M - 4110 II - R 5942/2005) Außerdem könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerdeflut nicht mehr bewältigen.

Ich bin also seit der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 stets von Pontius zu Pilatus geschickt worden und konnte mich seinerzeit schlechterdings auf ein Gesetz berufen, dass acht Jahre später beschlossen werden würde. Außerdem schmort beim  Bundesverfassungsgericht seit über zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde, deren Eingang bis heute noch nicht einmal bestätigt worden ist.

An des Pudels Kern traut sich offenbar niemand heran. Bis heute frage ich mich, warum ich nach der Rückgabe auch des letzten beschlagnahmten Computers im November 2006 von der Staatsanwaltschaft Hannover angerufen worden bin. Es meldete sich ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger ausgab. Vorher hatte er sogar meine Mutter angerufen, weil ich nicht zuhause war. Er versprach mir seinerzeit eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz und bat mich darum, bis dahin still zu halten. Das tat ich.

Merkwürdig ist auch, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover vor dem Landgericht in Hildesheim behauptet hatte, die Rückgabe meines Computers werde sich verzögern, weil sich die Löschung der Datei, die sich als untaugliches Beweismittel erwiesen hatte, schwierig gestalten würde. Als ich meinen Computer wieder hatte, sprach ich mit der Staatsanwaltschaft von Hannover über die Löschung der Datei. Ein Mitarbeiter, der sich Morich nannte, sagte: "Ich habe die Datei in den Papierkorb verschoben und den Inhalt des Papierkorbs gelöscht." So etwas dauert keine Minute.

Wenn sich der Petitionsausschuss meiner Sache wirklich annehmen will, müsste geprüft werden, wie dieses merkwürdige Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover zustande gekommen ist. Warum hat mich Herr Wendt belogen? Handelte er eigenmächtig? Warum tauchten in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover Beweismittel auf, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil sie nach Einschätzung der Kripo von Garbsen nicht "tatrelevant" waren? Warum wurde ich überhaupt angeklagt? Meines Wissens werden Verfahren, in denen es lediglich um eine Datei geht, regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe eingestellt. Warum hielt die Staatsanwaltschaft von Hannover die Presse auf dem Laufenden, während meine Anwältin die Akte noch gar nicht kannte? Warum reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover im Frühjahr 2004 nicht auf ein Schreiben meiner Anwältin, in dem sie sich über die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwerte? Warum wurde ich immer wieder öffentlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert, das nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim niemals hätte eingeleitet werden dürfen?

Warum beendet nicht endlich jemand die Angelegenheit mit einem annehmbaren Entschädigungsangebot? Reicht es nicht, dass ich während des Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren habe? Reicht es nicht, dass ein im Jahre 2000 von mir mitbegründeter Kinderverein, der bei sieben Kinderfesten für Einrichtungen in der Stadt Burgdorf ein Spendenaufkommen von 12 500 Euro erwirtschaftete, zerstört wurde?

Ich werde meinen Fall auch weiterhin auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com öffentlich machen.

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später (III)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
2. Fortsetzung

Als das Amtsgericht in Burgdorf und das Landgericht in Hildesheim ("völlig haltloser Vorwurf") den Fall zu den Akten gelegt hatten, schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Darüber berichtete ich am 25. Januar 2008 auf www.readers-edition.de - und zwar so:

“Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird (…)”, heißt es in Artikel 6 der seit über 50 Jahren geltenden Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Richtschnur ist für die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Zum letzten Mal geändert wurde diese Konvention vor knapp zehn Jahren, die 41 Richter sind nach eigenem Bekunden überlastet, weil die Zahl der Beschwerden sprunghaft gestiegen sei - von 5.979 im Jahre 1998 auf 13.858 im Jahre 2001.

Daraus folgt offenbar: Der Artikel 6, der für die Rechtsprechung der nationalen Gerichte gelten soll, gilt nicht mehr für den Menschengerichtshof, weil dieser zu Entscheidungen in einer “angemessenen Frist” nicht mehr in der Lage ist. Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Einrichtung.

Schleppender Kampf

Wie schleppend der Kampf um das Menschenrecht auf ein Verfahren in angemessener Frist werden kann, erfahre ich am eigenen Leib.

Da in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen mich bis zur Einstellung fast drei Jahre gedauert hat, da außerdem das Hildesheimer Landgericht mit Urteil vom 19. September 2006 Zweifel daran anmeldete, ob eine Anklage in meinem Fall überhaupt zulässig gewesen ist (Az. 13 Ns 3744 Js 59979/03), schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Dazu fehlte mir schließlich noch die schriftliche Abschrift des Hildesheimer Urteils. Eine Zeitlang war dieses Urteil angeblich verschwunden, gefunden wurde es von der Staatsanwaltschaft Hannover schließlich am 17. Juli 2007. Die Begründung für die lange Suche: “Der Einstellungsbeschluss befindet sich lediglich im Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim.”

Handschriftliche Änderungen

Dieser Beschluss machte auf mich einen merkwürdigen Eindruck, denn er wies elf handschriftliche Änderungen auf.

Aber dennoch: Endlich hatte ich alle Unterlagen zusammen für die Beschwerde in Straßburg, angelegt worden war dort die Akte schon am 16. März 2007.

Im November 2007 hakte ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach und erkundigte mich nach dem Stand der juristischen Dinge. Darauf bekam ich bis heute keine Antwort (Beschwerde Nummer 12487/07).

Inzwischen habe ich längst den 4. Jahrestag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland gefeiert, und ich frage mich, wie ich jetzt noch laut Artikel 41 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten “gerecht entschädigt” werden soll für den Verlust von drei Arbeitsplätzen in der Ermittlungszeit und für zweieinhalb Jahre als Hartz-IV-Empfänger…

Artikel Ende
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist inzwischen beendet. Man teilte mir in diesem Jahr mit, dass man für mich erst etwas tun könne, wenn ich in Deutschland alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte.