Missbräuchlicher Gebrauch eines Küchengerätes?
"Der Angeklagte soll aus dem Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein niedriger Beweggrund." Sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der "Bild"-Redaktion aus Hannover, die sich in der heutigen Ausgabe mit der Frage beschäftigt "Warum ist das nur Totschlag?" Wir lernen also: Mord ist gar nicht so einfach (zu begehen).
Der erste Fall: Ein Ehemann muslimischen Glaubens vermutet, dass seine Ehefrau ihm nicht treu ist. Er wirft sie aus dem Fenster, sticht danach 25 Mal auf sie ein und schneidet ihr auch noch die Kehle durch.
Erst einmal kein klarer Fall von Mord, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2017: "Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass, Rache und/oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen."
Da wir alle viele Mörder kennen, die aus edler Gesinnung anderen so etwas Sinnloses wie das Leben nehmen, können wir dem BGH durchaus folgen. Nun wird es allerdings schwieriger. Ein Mörder muss auch noch wissen, dass es Motive gibt, die von der Gesellschaft, in der er lebt, um zu töten, nicht akzeptiert werden.
Daraus lernen wir: Man muss sich auskennen, wenn man aus niedrigen Gründen handeln will. Besagtem Ehemann ist übrigens zum Mord-Verhängnis geworden, dass er laut BGH seiner Frau "praktisch das Lebensrecht abgesprochen" hat.
Nun zum Klinge-Fall, der nur Totschlag sein soll: Ein 57-Jähriger lauert in Hannover seiner 35-jährigen Ex-Freundin auf, er sticht elfmal zu und macht sich aus dem Staub. Die Frau stirbt auf der Straße vor dem Haus, in dem sie wohnt. Und das hält die Staatsanwaltschaft nicht für verachtenswert und zeugt keinesfalls von einer Gesinnung "auf niedrigster Stufe"? Warum plädiert sie nicht gleich auf missbräuchlichen Gebrauch eines Küchengerätes mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einem Kochkursus der Volkshochschule?
P. S. Auch in München ist Mord gar nicht so einfach, erfahren Sie aus meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist"
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
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Montag, 22. Oktober 2018
Dienstag, 6. Februar 2018
Schnelle Strafen
Wie erzieht niedersächsische Justizministerin Kinder?
„Unsere Kinder bestrafen wir ja auch nicht erst Monate später, wenn sie etwas angestellt haben“, sagt heute die neue niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza in einem Interview mit „Bild“-Hannover. Einmal davon abgesehen, dass Richterinnen und Richter die Angeklagten wohl kaum so gut kennen oder kennenlernen können wie Eltern ihre Kinder, missfällt mir dieser Satz der 59-Jährigen, die einst Richterin in einem Staatsschutzsenat gewesen ist und eigentlich wissen müsste, dass man manchmal Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat ebenso schützen muss wie Kinder vor ihren Eltern.
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Dienstag, 5. Dezember 2017
Wieder Sickergrube
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| Wulff, Edathy, Kind - der Abzählreim der hannoverschen Staatsanwälte? |
3. Dezember 2017. "Nach BILD-Recherchen will die Staatsanwaltschaft wichtige Unterlagen beschlagnahmen lassen. Im Fall der Strafanzeige gegen u.a. Martin Kind (73) hat die Staatsanwaltschaft Hannover einen richterlichen Beschlagnahme- und Herausgabebeschluss beantragt."
So wirbt "Bild" Hannover gerade auf Facebook für eine höhere Auflage am Montag. Angeblich handelt es sich bei Hannover 96 um einen "Justizfall". Und wer sitzt in der Sickergrube? Wer hat dieses Mal die Durchsteckeritis?
96-Boss Martin Kind hat in den vergangenen Wochen vieles über sich ergehen lassen müssen. Doch vor dem Landgericht in Hannover hat sich noch jeder Vorwurf als heiße Luft erwiesen. Deshalb will es die Staatsanwaltschaft von Hannover nun wissen?
Bei juristisch korrektem Vorgehen dürfte kein Journalist auch nur ahnen, was geschieht. Und die Behauptung, "Bild" habe recherchiert, ist lächerlich. Bei diesem Boulevardblatt muss sich eine Plaudertasche gemeldet haben. Einer dieser Zeitgenossen, die sich nicht gern sehen lassen, sondern sich lieber in dunklen Ecken herumdrücken. Das könnte natürlich auch ein Staatsanwalt sein. Ein Richter ist eher unwahrscheinlich.
Ein guter Ruf ist schnell zerstört. So gesehen muss sich die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Gedanken machen...
Denn sie wissen nicht einmal, wen sie beschäftigen.
Martin Kind wehrt sich gegen Verleumdungen
| Neue Presse Hannover, 5. Dezember 2017 |
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Montag, 11. Januar 2016
Zeichen für Justizopfer
Erneute Kandidatur von Christian Wulff
Im Dezember 2013 hat die “Bild”-Zeitung die Frage gestellt, ob der Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt erforderlich gewesen ist. Damals meinte eine knappe Mehrheit: War er nicht! Anfang Januar 2016 nannte die “‘Bild”-Zeitung fünf Gründe gegen eine erneute Kandidatur von Joachim Gauck, der bisher noch nicht erklärt hat, ob er nächstes Jahr wieder kandidieren wird oder nicht. Gauck habe sein Thema “Freiheit” abgearbeitet, ein neues falle seinen Beratern noch nicht ein. Das neue Thema könnte lauten: “Alle Weltreligionen gehören genauso zu Deutschland wie die Aufklärung”. Mit seinem Satz “Der Islam gehört zu Deutschland” hat Wulff einen Anfang gemacht, dem er weitere Schritte folgen lassen könnte.
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Im Dezember 2013 hat die “Bild”-Zeitung die Frage gestellt, ob der Rücktritt von Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt erforderlich gewesen ist. Damals meinte eine knappe Mehrheit: War er nicht! Anfang Januar 2016 nannte die “‘Bild”-Zeitung fünf Gründe gegen eine erneute Kandidatur von Joachim Gauck, der bisher noch nicht erklärt hat, ob er nächstes Jahr wieder kandidieren wird oder nicht. Gauck habe sein Thema “Freiheit” abgearbeitet, ein neues falle seinen Beratern noch nicht ein. Das neue Thema könnte lauten: “Alle Weltreligionen gehören genauso zu Deutschland wie die Aufklärung”. Mit seinem Satz “Der Islam gehört zu Deutschland” hat Wulff einen Anfang gemacht, dem er weitere Schritte folgen lassen könnte.
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Freitag, 2. Mai 2014
Der Fall Edathy (VI)
Leserbeiräte für Schnellverfahren
Macht doch endlich Schluss mit diesen komplizierten Verfahren, die Vorverurteilung klappt doch schon, sie muss nur noch zur Verurteilung werden. Jede Zeitung richtet einen Leserbeirat ein, der über jede Ermittlung informiert wird und innerhalb einer Woche ohne Anhörung des Beschuldigten sein Urteil spricht.
Was bislang geschieht, ist doch nur halber Kram. Da gerät ein Pfarrer aus Lauchheim in Kinderporno-Verdacht und ein Ermittler erzählt der "Bild"-Zeitung, was bei dem 39-Jährigen angeblich gefunden worden ist. Das Landeskriminalamt von Niedersachsen verfasst einen Abschlussbericht, der unverzüglich von der "Süddeutschen Zeitung" publik gemacht wird. Demnach hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy doch 21 kinderpornografische Dateien gesammelt. Fehlt doch die Würze. Siehe oben.
Dass die Leute, die in solchen Fällen die Medien informieren, gegen die Gesetze verstoßen, interessiert doch niemanden. Wenn das in der Türkei passieren würde, gäbe es ein paar verbale Ohrfeigen von Bundespräsident Gauck, passiert so was in Deutschland, hüllt sich dieser Staatsoberhaupt-Darsteller in Schweigen. Der will sich doch nicht vor der eigenen Haustür den Mund verbrennen. Der wischt sich lieber am Bosporus den rechtsstaatlichen Mund ab.
Oft genug beschleicht mich das Gefühl, dass es gar nicht um Recht geht, sondern um Rechthaberei. Widerspricht jemand den Ermittlern, wird nach getreten. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff kann ein Lied davon singen. Der Mann ist frei gesprochen worden. Sofort lag der Staatsanwaltschaft von Hannover, die sich bis dahin mehr als einmal blamiert hatte, dieser Freispruch quer im Querulanten-Magen.
Kinderpornografie herstellen und verbreiten ist ein derart widerliches Verbrechen, dass Vorsicht geboten ist bei jedem Vorwurf. Was Ermittler so alles öffentlich verbreiten, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass an diesen Meldungen nichts, aber wirklich auch gar nichts dran gewesen ist, ist weiterhin der Unschuldige dran, nicht die Ermittler...
Der Fall Edathy (VII): Rede der niedersächsischen Justizministerin
Macht doch endlich Schluss mit diesen komplizierten Verfahren, die Vorverurteilung klappt doch schon, sie muss nur noch zur Verurteilung werden. Jede Zeitung richtet einen Leserbeirat ein, der über jede Ermittlung informiert wird und innerhalb einer Woche ohne Anhörung des Beschuldigten sein Urteil spricht.
Was bislang geschieht, ist doch nur halber Kram. Da gerät ein Pfarrer aus Lauchheim in Kinderporno-Verdacht und ein Ermittler erzählt der "Bild"-Zeitung, was bei dem 39-Jährigen angeblich gefunden worden ist. Das Landeskriminalamt von Niedersachsen verfasst einen Abschlussbericht, der unverzüglich von der "Süddeutschen Zeitung" publik gemacht wird. Demnach hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy doch 21 kinderpornografische Dateien gesammelt. Fehlt doch die Würze. Siehe oben.
Dass die Leute, die in solchen Fällen die Medien informieren, gegen die Gesetze verstoßen, interessiert doch niemanden. Wenn das in der Türkei passieren würde, gäbe es ein paar verbale Ohrfeigen von Bundespräsident Gauck, passiert so was in Deutschland, hüllt sich dieser Staatsoberhaupt-Darsteller in Schweigen. Der will sich doch nicht vor der eigenen Haustür den Mund verbrennen. Der wischt sich lieber am Bosporus den rechtsstaatlichen Mund ab.
Oft genug beschleicht mich das Gefühl, dass es gar nicht um Recht geht, sondern um Rechthaberei. Widerspricht jemand den Ermittlern, wird nach getreten. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff kann ein Lied davon singen. Der Mann ist frei gesprochen worden. Sofort lag der Staatsanwaltschaft von Hannover, die sich bis dahin mehr als einmal blamiert hatte, dieser Freispruch quer im Querulanten-Magen.
Kinderpornografie herstellen und verbreiten ist ein derart widerliches Verbrechen, dass Vorsicht geboten ist bei jedem Vorwurf. Was Ermittler so alles öffentlich verbreiten, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass an diesen Meldungen nichts, aber wirklich auch gar nichts dran gewesen ist, ist weiterhin der Unschuldige dran, nicht die Ermittler...
Der Fall Edathy (VII): Rede der niedersächsischen Justizministerin
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Donnerstag, 19. Dezember 2013
Wer den Wulff anklagt
Darf nicht für die Staatsanwaltschaft von Hannover arbeiten
"Bild" stellt schon die Frage, ob Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt zurücktreten musste. Eine knappe Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Rücktritt überflüssig war. Wie der Strafprozess gegen Christian Wulff? Die Staatsanwaltschaft von Hannover blamierte sich wieder einmal bis auf die Knochen. Was die Zeuginnen und Zeugen vor dem Landgericht in Hannover ausgesagt haben, werden sie auch den Staatsanwälten erzählt haben. Wenn man davon ausgeht, dass die auch wirklich alle verhört worden sind. Da kann man bei der Staatsanwaltschaft von Hannover allerdings nicht sicher sein.
Dass sich diese Anklagebehörde wieder einmal als unfähig erweisen wird, habe ich bereits am 12. November 2012 geschrieben. Dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das jedoch nicht merken wird, aber auch. Den heutigen Wink des Richters mit dem Zaunpfahl hat sie auch nicht verstanden. Wie lange dieses Gerichtstheater auch noch dauern mag, es wird Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch enden. Dennoch will die Staatsanwaltschaft von Hannover eine Fortsetzung. Vielleicht besinnt sie sich aber auch an den Feiertagen.
Was bleibt ist die Geschichte eines peinlichen Bundespräsidenten, der auf eine "Bild"-Meldung vom 13. Dezember 2011 dermaßen dämlich reagiert hat, dass er schon deswegen nicht mehr tragbar war. Wulff hätte eigentlich nach dem Anruf beim "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sofort zurücktreten sollen, um sich die Medien-Schlacht zu ersparen. Dann würde man heute möglicherweise zwar sagen, dass der Wulff blass geblieben ist, aber dass der Nachfolger besser ist, könnte niemand behaupten.
Meine Anmerkungen vom 12. November 2012
Mein blog für den Bundespräsidenten-Darsteller Joachim Gauck
"Bild" stellt schon die Frage, ob Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt zurücktreten musste. Eine knappe Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Rücktritt überflüssig war. Wie der Strafprozess gegen Christian Wulff? Die Staatsanwaltschaft von Hannover blamierte sich wieder einmal bis auf die Knochen. Was die Zeuginnen und Zeugen vor dem Landgericht in Hannover ausgesagt haben, werden sie auch den Staatsanwälten erzählt haben. Wenn man davon ausgeht, dass die auch wirklich alle verhört worden sind. Da kann man bei der Staatsanwaltschaft von Hannover allerdings nicht sicher sein.
Dass sich diese Anklagebehörde wieder einmal als unfähig erweisen wird, habe ich bereits am 12. November 2012 geschrieben. Dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das jedoch nicht merken wird, aber auch. Den heutigen Wink des Richters mit dem Zaunpfahl hat sie auch nicht verstanden. Wie lange dieses Gerichtstheater auch noch dauern mag, es wird Einstellung des Verfahrens oder mit einem Freispruch enden. Dennoch will die Staatsanwaltschaft von Hannover eine Fortsetzung. Vielleicht besinnt sie sich aber auch an den Feiertagen.
Was bleibt ist die Geschichte eines peinlichen Bundespräsidenten, der auf eine "Bild"-Meldung vom 13. Dezember 2011 dermaßen dämlich reagiert hat, dass er schon deswegen nicht mehr tragbar war. Wulff hätte eigentlich nach dem Anruf beim "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann sofort zurücktreten sollen, um sich die Medien-Schlacht zu ersparen. Dann würde man heute möglicherweise zwar sagen, dass der Wulff blass geblieben ist, aber dass der Nachfolger besser ist, könnte niemand behaupten.
Meine Anmerkungen vom 12. November 2012
Mein blog für den Bundespräsidenten-Darsteller Joachim Gauck
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Mittwoch, 28. August 2013
Wulff will es wissen
Zieht noch rechtzeitig ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover um?
Also doch! Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff muss sich vor Gericht verantworten. Die Verantwortung hat das Landgericht von Hannover aber weiter heruntergeschraubt. Die staatsanwaltschaftliche Schraube blieb bei "Bestechlichkeit" hängen, Richter Frank Rosenow will Wulff "Vorteilsnahme" anhängen. Was aus dem Verfahren überhaupt wird, hat eineinhalb Jahre in der Luft gehangen. Zeitweise hingen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Hannover fest. Das kennt man nicht anders von ihr. Die Staatsanwälte konnten sogar einen Computer nicht hochfahren.
"Bild" hätte die Ermittlungen schneller hinbekommen. Die Formulierung "von den sehr aufwendig geprüften Vorwürfen ist strafrechtlich eine Übernachtung in einem Münchner Luxushotel im Oktober 2008 übrig geblieben" in der heutigen Ausgabe klingt nach Vorwurf. Damals haben Wulff und der Filmemacher David Groenewold auf dem Oktoberfest einen genommen. Das Hotelzimmer soll der ab 1. November 2013 Angeklagte teilweise kostenlos angenommen haben. Was Wulff bestreitet. Er habe angenommen, das Hotelzimmer sei wirklich so preiswert.
Nun nimmt Wulff an, dass er freigesprochen wird. Einen Deal hat er nicht angenommen. "Wulff will´s wissen" kommentiert Nikolaus Blome auf "Bild"-Seite 2 dieses Verhalten, das eines Bundespräsidenten nicht immer würdig gewesen sei: "Christian Wulff musste zurücktreten, weil die Summe seiner politischen und privaten Fehltritte ihn als ersten Mann im Staate unmöglich gemacht hatte. Und es aufzugeben, war der letzte Dienst, den er diesem Amt noch erweisen konnte." Seine Frau erwies ihm danach die kalte Schulter, die bis dahin angeblich von geschenkten Designer-Klamotten behängt worden war.
Beim Filmemacher David Groenewold hing inzwischen die Staatsanwaltschaft von Hannover am Telefon. Das hing mit Angst vor dem Prozess zusammen, behauptet der Filmemacher auf Facebook. Kann sein, muss aber nicht. Kann sein, wenn der Ankläger aus Hannover kommt, muss aber nicht sein, wenn noch schnell ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover umzieht.
Also doch! Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff muss sich vor Gericht verantworten. Die Verantwortung hat das Landgericht von Hannover aber weiter heruntergeschraubt. Die staatsanwaltschaftliche Schraube blieb bei "Bestechlichkeit" hängen, Richter Frank Rosenow will Wulff "Vorteilsnahme" anhängen. Was aus dem Verfahren überhaupt wird, hat eineinhalb Jahre in der Luft gehangen. Zeitweise hingen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Hannover fest. Das kennt man nicht anders von ihr. Die Staatsanwälte konnten sogar einen Computer nicht hochfahren.
"Bild" hätte die Ermittlungen schneller hinbekommen. Die Formulierung "von den sehr aufwendig geprüften Vorwürfen ist strafrechtlich eine Übernachtung in einem Münchner Luxushotel im Oktober 2008 übrig geblieben" in der heutigen Ausgabe klingt nach Vorwurf. Damals haben Wulff und der Filmemacher David Groenewold auf dem Oktoberfest einen genommen. Das Hotelzimmer soll der ab 1. November 2013 Angeklagte teilweise kostenlos angenommen haben. Was Wulff bestreitet. Er habe angenommen, das Hotelzimmer sei wirklich so preiswert.
Nun nimmt Wulff an, dass er freigesprochen wird. Einen Deal hat er nicht angenommen. "Wulff will´s wissen" kommentiert Nikolaus Blome auf "Bild"-Seite 2 dieses Verhalten, das eines Bundespräsidenten nicht immer würdig gewesen sei: "Christian Wulff musste zurücktreten, weil die Summe seiner politischen und privaten Fehltritte ihn als ersten Mann im Staate unmöglich gemacht hatte. Und es aufzugeben, war der letzte Dienst, den er diesem Amt noch erweisen konnte." Seine Frau erwies ihm danach die kalte Schulter, die bis dahin angeblich von geschenkten Designer-Klamotten behängt worden war.
Beim Filmemacher David Groenewold hing inzwischen die Staatsanwaltschaft von Hannover am Telefon. Das hing mit Angst vor dem Prozess zusammen, behauptet der Filmemacher auf Facebook. Kann sein, muss aber nicht. Kann sein, wenn der Ankläger aus Hannover kommt, muss aber nicht sein, wenn noch schnell ein fähiger Staatsanwalt nach Hannover umzieht.
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Oktoberfest,
Staatsanwaltschaft Hannover,
Vorteilsnahme
Montag, 10. September 2012
Neue Enthüllungen
War Bettina Wulff mit einem Bundespräsidenten verheiratet?
Der von "Bild" zum Starreporter der "Süddeutschen Zeitung" ernannte Hans Leyendecker hat das Sendungsbewusstsein gewisser blogger beklagt, die Bettina Wulff in Rotlicht getaucht hätten. Er selbst sei als Angestellter eines Printmediums eher an Verendungsfrustsein erkrankt, da inzwischen jede Zeitung in Deutschland an Auflagenschwund leide. Mittlerweile kenne er jede Leserin und jeden Leser seiner Artikel persönlich.
Nun drohen im Internet weitere Enthüllungen über Bettina Wulff. Googelt man ihren Namen, erscheinen nicht nur die Zusätze "Prostituierte", "Escort" oder "Artemis", sondern angeblich auch "Bundespräsident". Deswegen soll die bislang ziemlich unbekannte Frau aus Großburgwedel Strafanzeige gegen google gestellt haben.
Dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover: "Das kann ich nur bestätigen." Zu den Hintergründen könne er aber noch nichts sagen. So behaupte diese Bettina Wulff aus Großburgwedel, es habe einen Bundespräsidenten gegeben, der Christian Wulff heiße. In einem Ermittlungsverfahren müsse nun erst einmal geklärt werden, ob das zutreffend sei.
Auch zu der in der Strafanzeige aufgestellten Behauptung, gegen diesen Christian Wulff gebe es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover, das im Frühjahr 2012 eingeleitet worden sei, könne er noch nichts sagen. Nicht ausschließen könne er, dass diese Behauptung zutreffend sei. Jedoch: "Ermittlungsverfahren, die älter sind als drei Monate, geraten bei uns wieder in Vergessenheit."
Dafür trage jener Christian Wulff die Verantwortung, falls es ihn tatsächlich jemals als Bundespräsident gegeben haben sollte. Wer sich nicht alle vier Wochen bei der Staatsanwaltschaft von Hannover danach erkundige, ob und seit wann gegen ihn ermittelt werde, müsse sich damit abfinden, dass Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, falls es diese gegeben haben sollte.
Der von "Bild" zum Starreporter der "Süddeutschen Zeitung" ernannte Hans Leyendecker hat das Sendungsbewusstsein gewisser blogger beklagt, die Bettina Wulff in Rotlicht getaucht hätten. Er selbst sei als Angestellter eines Printmediums eher an Verendungsfrustsein erkrankt, da inzwischen jede Zeitung in Deutschland an Auflagenschwund leide. Mittlerweile kenne er jede Leserin und jeden Leser seiner Artikel persönlich.
Nun drohen im Internet weitere Enthüllungen über Bettina Wulff. Googelt man ihren Namen, erscheinen nicht nur die Zusätze "Prostituierte", "Escort" oder "Artemis", sondern angeblich auch "Bundespräsident". Deswegen soll die bislang ziemlich unbekannte Frau aus Großburgwedel Strafanzeige gegen google gestellt haben.
Dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover: "Das kann ich nur bestätigen." Zu den Hintergründen könne er aber noch nichts sagen. So behaupte diese Bettina Wulff aus Großburgwedel, es habe einen Bundespräsidenten gegeben, der Christian Wulff heiße. In einem Ermittlungsverfahren müsse nun erst einmal geklärt werden, ob das zutreffend sei.
Auch zu der in der Strafanzeige aufgestellten Behauptung, gegen diesen Christian Wulff gebe es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover, das im Frühjahr 2012 eingeleitet worden sei, könne er noch nichts sagen. Nicht ausschließen könne er, dass diese Behauptung zutreffend sei. Jedoch: "Ermittlungsverfahren, die älter sind als drei Monate, geraten bei uns wieder in Vergessenheit."
Dafür trage jener Christian Wulff die Verantwortung, falls es ihn tatsächlich jemals als Bundespräsident gegeben haben sollte. Wer sich nicht alle vier Wochen bei der Staatsanwaltschaft von Hannover danach erkundige, ob und seit wann gegen ihn ermittelt werde, müsse sich damit abfinden, dass Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, falls es diese gegeben haben sollte.
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