Montag, 27. Februar 2012

Brummkreisel

Preiswert bei Amazon.















26. Februar 2012
Offene mail an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages

Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.

Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.

Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.

Brummkreisel bekommen Sie hier.

Eingabe 02416/01/16 Niedersächsischer Landtag
Eingabe 4-17-07-3001-022277 Deutscher Bundestag

Die mail-Adresse für alle, die auch gern einen Brummkreisel hätten, weil sie sich mit irgendeiner Behörde herumschlagen.

vorzimmer.peta@bundestag.de

27. Februar 2012
Von Pontius zu Pilatus
Lesen Sie doch einmal selbst...

27. Februar 2012
Wenn ich diesen Namen...
...schon höre

20. Juli 2012
Nachgehakt
Kein Brummkreisel

Freitag, 24. Februar 2012

Irrsinn mit Methode?

24. Februar 2012
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Versprochene Prüfung ist gar nicht möglich?

Haben die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages Angst davor, die Staatsanwaltschaft von Hannover anzurufen, dort zu fragen, ob ein Rechtspfleger, der sich 2006 Wendt genannt hat, tatsächlich existiert und den bei tatsächlicher Existenz zu fragen: "Haben Sie dem Tjaden im November 2006 eine Abfindung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen, wenn er sich für kurze Zeit still verhält"?

Da mir Dunja McAllister, Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten und Schirmherrin der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, am 8. November 2010 geschrieben hat, dass es "Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften (ist), auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren. Die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft obliegt dem Niedersächsischen Justizministerium. Deshalb habe ich Ihre Eingabe dorthin weitergeleitet, wo sie weiter bearbeitet wird", hoffte ich, dass endlich jemand meine Entschädigungsforderung wegen eines verschleppten Verfahrens gegen mich, ernsthaft prüft.  Dieses Verfahren endete 2006 mit einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen vor dem Amtsgericht in Burgdorf und mit einer Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht in Hildesheim wegen Unhaltbarkeit des Vorwurfs.

Ich täuschte mich. Das Niedersächsische Justizministerium bügelte meine  Eingabe ab, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte mir am 20. Juni 2011 mit, der niedersächsische Landtag sei zuständig, der schrieb mir am 13. Oktober 2010, er könne sich für "mein Anliegen nicht verwenden", worauf mir der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 16. November 2011 versicherte, er werde eine Prüfung einleiten.

Aus dieser angeblichen Prüfung ist ein Windei geworden, denn heute bekam ich erneut Post vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. In diesem Schreiben steht: "Der Deutsche Bundestag hat keine Möglichkeit, auf  Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen. Gegenüber der Volksvertretung eines Landes stehen dem Deutschen Bundestag keine Weisungs- und Aufsichtsbefugnisse zu."

Das hat dieser Ausschuss am 16. November 2011 noch nicht gewusst? Und was wollte er prüfen? Wie gut meine Nerven sind - oder: Wann ich endlich merke, dass mich diese Volksvertreter fortwährend verarschen?

Vorsitzende des Petitionsausschusses ist übrigens ein Fraktionsmitglied der Linken, die derzeit Joachim Gauck als Kandidat für das Bundespräsidentenamt vorwirft, er vernachlässige soziale Themen...

Pet 4-17-07-3001-022277