Dienstag, 18. November 2014

Der Fall Edathy (XIV)


Sitzung des niedersächsischen Landtages am 26. September 2014
Mündliche Anfrage Nr. 7

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat mit dem Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 bei der Niedersächsischen Landesregierung angefragt, welche Personen zwischen dem 15. Oktober 2013 und dem 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird.

Die Niedersächsische Landesregierung übermittelte daraufhin dem Untersuchungsausschuss entsprechende Listen für das Justiz- und das Innenministerium.

Auf der Liste des Justizministeriums finden sich 21 Personen, und zwar aus dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Hannover.

Am 10. Februar 2014 wurde vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss Hannover gefasst (Geschäftszeichen 270 Gs 308/14), der die Durchsuchung der Wohnungen und Büros des Sebastian Edathy erlaubte, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Deutschen Bundestages war, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen festgestellt hat. Beschäftigte des Amtsgerichtes Hannover sind in der Liste der Landesregierung an den Bundestag nicht enthalten.

Die Liste für den Geschäftsbereich des Innenministeriums nennt 33 Personen, die im fraglichen Zeitraum Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hatten. Sechs Personen hiervon sollen Beschäftigte der PI Nienburg/Schaumburg gewesen sein, der Leiter der PI eingeschlossen.
Die Zeitung Die Harke aus Nienburg vom 19. Februar 2014 berichtet („Wie viele Polizisten waren informiert?") von Aussagen der Pressesprecherin der PI Nienburg, dass sieben Mitarbeiter des Fachkommissariates Kenntnis von den Ermittlungen gehabt hätten. Der Polizeipräsident ist nicht Mitarbeiter des Fachkommissariates 1.

Die Harke berichtet in der gleichen Ausgabe weiterhin, dass möglicherweise auch Streifenpolizisten von den Vorermittlungen gegen Sebastian Edathy gewusst hätten. Mehrere Beamte hätten gegenüber der Zeitung Die Harke erklärt, seit Längerem davon Bescheid gewusst zu haben.

Ich frage die Landesregierung:
  1. Ist die Auskunft der Landesregierung an den Deutschen Bundestag, die keine Beschäftigten des Amtsgerichtes Hannover mit Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy bis zum 10. Februar 2014 nennt, zutreffend?
  2. Wie viele und welche Personen der PI Nienburg/Schaumburg haben wann bis zum 10. Februar 2014 Kenntnis über die Vorermittlungen und Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten?
  3. Hat die Landesregierung inzwischen Fehler an der Liste festgestellt, die sie dem 2. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestages übersandt hat, und hat sie diese dem Bundestag gegenüber eingeräumt? Wenn ja, welche?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat die Niedersächsische Landesregierung mit seinem Beweisbeschluss 18 (27) 9 vom 4.7.2014 um Benennung aller Personen gebeten, „die in niedersächsischen Landesbehörden der Geschäftsbereiche Inneres und Justiz sowie der Staatskanzlei ab dem 15. Oktober 2013 bis zum 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt hatten, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird, und zugleich mitzuteilen, wann diese Personen jeweils auf welche Art und Weise Kenntnis erlangt haben".

Mit Schreiben vom 26. August 2014 an dessen Vorsitzende hat die Niedersächsische Staatskanzlei dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ein Verzeichnis derjenigen Personen übermittelt, die bis zum 9.2.2014, 24.00 Uhr, entsprechende Kenntnis erlangt hatten. Die Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses ist dabei so verstanden worden, dass die Benennung der Personen erfordert war, die bis zu dem genannten Stichtag über die in dem Beschluss genannten Kenntnisse verfügten.

Richter und sonstige Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover befinden sich nicht unter den mitgeteilten Personen, da die Staatsanwaltschaft Hannover bis zum Ablauf des 9.2.2014 nicht an das Amtsgericht Hannover herangetreten ist. Vielmehr ist dies erst am 10.2.2014 geschehen, als ein Durchsuchungsbeschluss für von dem Angeschuldigten Edathy genutzte Räumlichkeiten beantragt wurde.

Am 10. 2. 2014 wurden die Akten durch den Dezernenten, dem beim Amtsgericht Hannover zuständigen Ermittlungsrichter, persönlich übergeben. Der beantragte Durchsuchungsbeschluss erging noch am Vormittag desselben Tages unter dem Aktenzeichen 270 Gs 308/14. Ausgefertigt worden ist der Beschluss von einer Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Weitere Personen waren mit dem Vorgang nicht befasst. Der zuständige Ermittlungsrichter hat die Vorgänge vielmehr selbst transportiert und auch die Ausfertigung des Beschlusses persönlich überwacht. Der zuständige Abteilungsrichter ist am Nachmittag des 10.2.2014 durch den Ermittlungsrichter über das Verfahren informiert worden. Die Namen der insoweit beim Amtsgericht Hannover mit dem Vorgang befassten Personen sind dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss bereits mitgeteilt worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Antwort ist zutreffend. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu Frage 2:
Im Rahmen der Bearbeitung des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 des 2. Untersuchungs-ausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde seitens der Polizeidirektion Göttingen von sechs Polizeibeamten berichtet, die in der Polizei-inspektion Nienburg/Schaumburg dienstlich am 15.10.2013 Kenntnis über die (Vor-) Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten haben.
Es handelt sich dabei um den Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg sowie fünf Polizeibeamte des dortigen Zentralen Kriminaldienstes.

In dem Artikel („Wie viele Polizisten waren informiert?") der Zeitung Die Harke vom 19.02.2014 wird durch den Leiter der Polizeiinspektion korrekt dargestellt, dass „sieben Mitarbeiter" mit dem Fall befasst gewesen seien. Neben seiner eigenen Person und der des Leiters des Zentralen Kriminaldienstes waren dies vier Polizeibeamte des Fachkommissariates 1. Darüber hinaus wurde ein weiterer Mitarbeiter der Polizeiinspektion mit der Abklärung der Meldeverhältnisse betraut, dem aus Gründen der Geheimhaltung ausdrücklich kein Hintergrundwissen hierzu bekannt gemacht wurde.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat keine Fehler im Zusammenhang mit der Liste festgestellt.

Edathy muss vor Gericht

18. November 2014. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.
Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
tagesschau

Kommentar von Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten: heute.de schreibt: "Außerdem sollen nach ZDF-Informationen nicht nur einige von Edathys E-Mail-Konten unwiderruflich gelöscht sein, sondern auch der Inhalt seiner Cloud." - "Cloud" habe ich nie benutzt, E-Mail-Konten nicht gelöscht, aber wenn`s der öffentlichen Hinrichtung dient...

Der Fall Edathy (XV): Die Harke der "Harke"

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Freitag, 26. September 2014

Der Fall Edathy (XIII)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 25. 9. 2014, Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion "Immunität eines Bundestagsabgeordneten wurde verletzt - Erkennt die Justizministerin einen Fehler an?" (TOP 11b)
Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hannover erließ das Amtsgericht Hannover am 10. Februar 2014 einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohn- und Büroräume Sebastian Edathys. Diese wurden noch am gleichen Tage durchsucht. Wie sich das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 15. August 2014 äußerte, war Sebastian Edathy zu diesem Zeitpunkt noch Bundestagsabgeordneter der SPD und genoss den Schutz der Immunität nach Artikel 46 Abs. 2 des Grundgesetzes.

Die Frage, ob die Wohn- und Büroräume unter Verletzung der Immunität durchsucht wurden, war bereits mehrfach Gegenstand der Beratung im Landtag. So wurde die Landesregierung in einer Dringlichen Anfrage zum Mai-Plenum des Landtages gefragt: „Wie lange genoss Sebastian Edathy als Bundestagsabgeordneter Immunität?"

Die Justizministerin bezog sich in ihrer Antwort am 15. Mai 2014 zunächst auf eine Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2014: „Abschließend kann die Frage, ob Immunität bestand - ja oder nein? -, über die Eintragung im Bundesanzeiger hinaus nicht beantwortet werden. Eine abweichende Mitteilung zu dem Thema liegt, wie gesagt, nicht vor."

Das Bundesverfassungsgericht bewertet in seinem Beschluss vom 15. August 2014 die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung am 10. Februar 2014, folgendermaßen:
„Daraus folgt für den vorliegenden Fall, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts vom 10. Februar 2014 unter Verletzung der an diesem Tag noch bestehenden Immunität des Beschwerdeführers erlassen worden ist und dass auch der Beschluss des Landgerichts vom 1. April 2014 Artikel 46 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG insoweit verletzt, als er den Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts nicht korrigiert hat. Die Fachgerichte waren verpflichtet, den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gegen einen Beschuldigten, der jedenfalls unmittelbar vor dem Erlass der maßgeblichen Beschlüsse noch Abgeordneter des Deutschen Bundestages gewesen war, auch im Hinblick auf das Verfolgungshindernis der Immunität zu überprüfen. Angesichts des unmissverständlichen Wortlauts der maßgeblichen Vorschriften - insbesondere des § 47 Abs. 3 Satz 1 BWahlG - war offenkundig, dass weder Verlautbarungen des Beschuldigten auf seiner Homepage und seines Verteidigers in einem Schriftsatz noch eine vom Gesetz nicht vorgesehene Feststellung des Bundestagspräsidenten konstitutive Bedeutung für den Zeitpunkt der Mandatsbeendigung haben konnten. Dies hätten die zuständigen Gerichte prüfen und erkennen müssen."

Die Justizministerin begrüßte in einer Pressemitteilung vom 29. August 2014 die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte zur Frage der Zulässigkeit der Durchsuchung Folgendes mit: „Die seit Monaten im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen im Februar können damit ad acta gelegt werden."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Stimmt die Landesregierung dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes nicht zu, wonach die Immunität Sebastian Edathys durch den Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Hannover und den Beschluss des Landgerichtes Hannover verletzt wurde, oder warum spricht die Justizministerin in ihrer Pressemitteilung von einer „angeblichen" Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen?

  2. Ist es Aufgabe der jeweiligen Justizministerin oder des jeweiligen Justizministers, die Immunität der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und des Niedersächsischen Landtages zu schützen und die ihr unterstellten Staatsanwaltschaften entsprechend zu beaufsichtigen?

  3. Hätten die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Hannover am 10. Februar 2014 erkennen können und müssen, dass die ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände nicht ausreichten, um von einer Mandatsbeendigung ausgehen zu können?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Dringliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Januar bejahte die Staatsanwaltschaft Hannover in Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle einen Anfangsverdacht gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften. Die Staatsanwaltschaft entschied, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy einzuleiten.

Mit Schreiben vom 6. Februar wandte sich die Staatsanwaltschaft Hannover sodann an den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Sie zeigte in dem Schreiben die beabsichtigte Verfahrenseinleitung an.
Ebenfalls am 6. Februar erklärte Sebastian Edathy gegenüber einem Notar den Verzicht auf sein Bundestagsmandat. Die hierüber ausgefertigte Urkunde legte er am 7. Februar dem Präsidenten des Deutschen Bundestages vor. Er machte den erklärten Mandatsverzicht am 8. Februar auf seiner Internet-Homepage öffentlich.

Durch Schreiben vom 10. Februar bestätigte der Präsident des Deutschen Bundestags gegenüber Sebastian Edathy dessen Verzicht auf seine Mitgliedschaft im Bundestag und teilte ihm mit, dass er mit Ablauf des 6. Februar aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden sei.

Am 10. Februar teilte Edathys Verteidiger der Staatsanwaltschaft Hannover mit, dass sein Mandant am Freitag zuvor sein Bundestagsmandat niedergelegt habe.
In Kenntnis des Mandatsverzichts beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover am selben Tag beim Amtsgericht Hannover einen Durchsuchungsbeschluss. Der erging antragsgemäß. Er wurde am selben Tag vollstreckt.
Das Landgericht Hannover verwarf am 1. April die Beschwerden des damaligen Beschuldigten Edathy gegen die vom Amtsgericht Hannover erlassenen Durchsuchungsbeschlüsse - es waren insgesamt fünf.
Auf die Gegenvorstellung von Sebastian Edathy entschied das Landgericht Hannover am 28. Mai, dass mit Ablauf des 6. Februar keine Immunität des Beschuldigten nach Art. 46 Absatz 2 Grundgesetz mehr bestanden habe, die der Anordnung der Beschlüsse entgegenstünde.
Edathy legte Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich in dem Beschluss vom 15. August zu verschiedenen Rügen Edathys.
Zur Rüge der Verletzung der Immunität erklärte das Bundesverfassungsgericht, Edathy sei am 10. Februar noch Mitglied des Deutschen Bundestags gewesen.
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. Februar und der bestätigende Beschluss des Landgerichts Hannover sei unter Verletzung von Art. 46 Absatz 2 Grundgesetz zustande gekommen. Entscheidungserheblich war das letztlich aber nicht, weil Edathy die Rüge der Immunitätsverletzung in seinen Beschwerden nicht vorgebracht hatte. Das hätte er aber tun müssen.

Die weiteren Rügen, es habe kein Anfangsverdacht vorgelegen und die Durchsuchungen seien unverhältnismäßig gewesen, waren unbegründet. Die Ausführungen des Landgerichts zur Annahme eines Anfangsverdachts werden aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet. Auch hält das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung des Landgerichts, dass die angeordneten Durchsuchungen verhältnismäßig waren, für plausibel und nachvollziehbar.

Auch der Rüge, Edathy werde durch die Beschlagnahme seiner E-Mails und der Verkehrsdaten seiner Internetkommunikation in seinem Grundrecht aus Art. 10 Absatz 1 Grundgesetz verletzt, folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August hat Klarheit geschaffen zu bis dahin kontrovers diskutierten Rechtsfragen.
Hierzu gehört auch die Frage zur Dauer der Immunität des ehemaligen Abgeordneten Edathy. Die Landesregierung ist als vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird deshalb von der Landesregierung uneingeschränkt respektiert und befolgt.

Zu Frage 2:
Ja.

Zu Frage 3:
Mit dem Beschluss vom 15. August hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte fehlerhaft war. Damit reichten die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Umstände aus Rechtsgründen nicht aus, um von einer Mandatsbeendigung bereits am 10. Februar auszugehen.
Mein Haus trägt dafür Sorge, dass in der niedersächsischen Justiz auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit bei der Handhabe in Fällen des Mandatsverzichts von Abgeordneten besteht.

Der Fall Edathy (XIV): Kleine Anfrage im niedersächsischen Landtag

Montag, 1. September 2014

Der Fall Edathy (XII)

Durchsuchung illegal?

16. August 2014. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy postet soeben auf seinen Facebook-Seiten:

Ist seit Monaten klar. Aber wenn der "Focus" es im August bringt, sind das plötzlich "News"...

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2014-bundestag-raeumt-irrtum-in-edathy-affaere-ein_id_4063986.html


Der Bundestag korrigierte das Datum des Ausscheidens von Edathy aus dem Bundestag auf den 10. Februar 2014. An diesem Tag leitete die Staatsanwaltschaft von Hannover Ermittlungen ein. Möglicherweise genoss Edathy da noch Immunität.

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

29. August 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Gericht in Karlsruhe mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet."

T-online

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums

29. August 2014. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Sebastian Edathy mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert ist. Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.


Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: „Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun der Weg frei für die Aufklärung der eigentlichen Sache, um die es geht. Die seit Monaten im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen im Februar können damit ad acta gelegt werden."

Anmerkung: Die Ministerin sagt die Unwahrheit. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ist noch nicht vollständig geklärt. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls hingewiesen. Edathy müsse wegen der Immunitäts-Frage aber erst einmal den ordentlichen juristischen Weg gehen.

1. September 2014. Sebastian Edathy hat diesen Kommentar aus der "Süddeutschen Zeitung" auf seinen Facebook-Seiten verlinkt:

Existenzen werden vernichtet

Das Verfahren hätte den Karlsruher Richtern die Gelegenheit geboten, den Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern der Republik ein paar Maßstäbe an die Hand zu geben, an denen sie sich orientieren können, bevor sie eine Kinderporno-Razzia anordnen. Denn wenn der Fall Edathy eines zeigt, dann dies: Beim Thema Kinderpornografie genügt schon der Schatten eines Verdachts, um Existenzen zu vernichten.

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Der Fall Edathy (XIII): Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion

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Sonntag, 20. Juli 2014

Christian Wulff

Weint Wulff in 11 oder 12 Jahren wegen Staatsanwalt Türkay?
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff erwartet nach seinem Freispruch im Korruptionsprozess eine Entschädigung vom Land Niedersachsen. "Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen", sagte Wulff dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Eine "Prüfung durch angesehene Juristen" habe "klar ergeben, dass ich mit einer Klage auf Staatshaftung des Landes Niedersachsen große Aussicht auf Erfolg hätte". Wulff setzte hinzu: "Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen. Es wird hoffentlich eine angemessene Anerkennung von Kosten der Verteidigung geben, wenn auf der anderen Seite 14 Monate lang 24 Ermittler tätig sind."
Melden heute die Medien. Ein wenig Schmerzensgeld für den Rücktritt vom Bundespräsidenten-Amt bekommt Christian Wulff aber schon. So schlappe 200 000 Euro im Jahr. Wie dem aber auch sei: Wulff sollte aus meinem Fall lernen. Hier klicken Sollte ihm der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eine Entschädigung am Telefon versprechen, wird daraus nichts. Entweder behauptet diese Behörde in ein paar Jahren, sie habe gar keine Telefone oder Wulff bekommt im Jahre 2020 oder 2021 die Mitteilung, dass nun 25 Ermittler eingesetzt werden, um nach dem Anrufer aus dem Haus der Staatsanwälte zu suchen, den es aber wahrscheinlich gar nicht gibt. Was diese 25 Ermittler im Jahre 2025 oder 2026 tatsächlich feststellen werden. Wenn Staatsanwalt Türkay das übernimmt, tränen Wulff die Augen...Hier klicken



Donnerstag, 17. Juli 2014

Der Fall Edathy (XI)

Daumen zeigt nach unten?
FAZ und Tagesspiegel?
Lieber kauf' ich mir nen Igel.

Taz und Rundschau, ARD?
Hm, Moment, ich sage: Ne.

"Bild" oder SZ genehm?
Wie spät ist es? Ich muss gehn.

Das Beste an nem Urteil sei...
So sagt man
Es macht ziemlich frei
Von dem was wir nicht wissen wollen
Wissen könnten oder sollen.

Der Daumen der nach unten zeigt
Der trifft bei mir auf Heiterkeit.
Hat der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gestern auf seinen Facebook-Seiten gepostet. Heute erhob die Staatsanwaltschaft von Hannover Anklage gegen den 44-Jährigen. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen. Auf einem Laptop, das Edathy im Februar 2014 als gestohlen gemeldet hat, sollen Links zu kinderpornografischen Internet-Seiten gefunden worden sein.

Der Anwalt von Sebastian Edathy hat erneut dagegen protestiert, dass die Medien früher informiert werden als sein Mandant und er. Die Anklageschrift sei nicht "tragfähig".

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Der Fall Edathy (XII): War Durchsuchung illegal?

Montag, 30. Juni 2014

Der Fall Edathy (X)

 



Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lokalzeitung "Die Harke"
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU)

Die Abgeordneten hatten gefragt:
In der Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 wurde in den dringlichen Anfragen der Fraktionen der CDU und FDP die Affäre um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy thematisiert. Dabei antwortete hauptsächlich die Justizministerin auf die meisten Fragen der Mitglieder des Landtages.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung an allen von der Justizministerin aufgestellten Tatsachenschilderungen fest und, wenn nein, an welchen nicht?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das Auftreten des Journalisten der Zeitung Die Harke aus Nienburg während der Durchsuchung der Wohnung Sebastian Edathys am 10. Februar 2014 heute?
3. Welches Ergebnis hat der von der Justizministerin angeforderte Bericht zur Erstellung von Fotos zu der Durchsuchung der Wohnung Sebastian Edathys?

Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Die Niedersächsische Landesregierung ist stets bestrebt, dem Informationsbedürfnis des Niedersächsischen Landtags in größtmöglichem Umfang Rechnung zu tragen und nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig Auskunft zu erteilen.

In der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtags hat die Landesregierung des­halb am 17. Februar 2014 die Anfragen der Fraktion der FDP (Drs. 17/1232) und der CDU (Drs. 17/1238) sowie die zusätzlich gestellten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dabei hat sie einerseits ihren seinerzeitigen Kenntnisstand zu Grunde gelegt. Andererseits durfte sie nach Artikel 24 Abs. 1 und 3 der Niedersächsischen Verfassung nur insoweit Auskunft erteilen, als weder Erfordernisse laufender strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch überwiegende Rechte Dritter entgegen­standen.

Auch in der Folge hat die Landesregierung dem Niedersächsischen Landtag, seinen Ausschüssen und Abgeordneten in der parlamentarisch vorgesehenen Form im Umfang des verfassungsrechtlich Zulässigen Auskunft erteilt. Umfassend zu den in der Plenarsitzung vom 24.2.2014 aufgeworfenen Fragen und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklung ist insbesondere in der Antwort der Landesregierung vom 16.6.2014 auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (LT-Az. II/725-732) Stellung genommen worden, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

Dies vorangeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:
Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.

Zu 2:
Das Verhalten des Journalisten der Zeitung Die Harke während der am 10.2.2014 erfolgten Durchsuchung der Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy ist Gegenstand des von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Hausfriedensbruchs eingeleiteten und inzwischen von der Staatsanwaltschaft Verden geführten Ermittlungsverfahrens 417 Js 21820/14. Die Ermittlungen dauern noch an, weshalb sich die Landesregierung derzeit einer Bewertung enthält.

Zu 3:
Der Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts in Hannover vom 4.3.2014 enthält eine Bewertung eines Presseartikels der Harke vom selben Tag „Der Platzverweis, den es nie gab ...." und Ausführungen zum Stand des Ermittlungsverfahrens. Außerdem ist ihm eine Sachverhaltsdarstellung des ermittlungsleitenden Oberstaatsanwalts beigefügt. Angaben zum jeweiligen Inhalt können mit Rücksicht auf das noch laufende Ermittlungsverfahren zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

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Der Fall Edathy (XI): Der Daumen zeigt nach unten?

Mittwoch, 4. Juni 2014

Der Fall Edathy (IX)


"Die Harke" scheitert vor Verwaltungsgericht

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover verneint Unterlassungsanspruch einer Nienburger Tageszeitung gegen Justizministerin wegen Äußerungen im Landtag anlässlich der „Edathy-Affäre"

Die niedersächsische Justizministerin beantwortete am 27. Februar 2014 im Landtag zwei dringliche Anfragen der Opposition, die den Ablauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall Edathy zum Gegenstand hatten. Im Hinblick auf die Durchsuchung der Rehburger Privatwohnung des Beschuldigten führte sie u. a. aus:

„... An diesem Tag fanden auch Durchsuchungsmaßnahmen statt, wobei sich ein Reporter, der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren hatte, Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und unerlaubt fotografische Aufnahmen gefertigt hatte. ..."

An anderer Stelle hieß es:
„... Dabei wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt. Ein Reporter, der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren, sich Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und unerlaubt fotografische Aufnahmen gefertigt hatte, wurde während der laufenden Maßnahme des Grundstücks verwiesen. ..."

Dagegen haben sich der Reporter und der Verlag, für deren Tageszeitung er tätig ist, gewendet und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, die auf Unterlassung dieser Äußerungen gerichtet ist. Die Darstellung der Justizministerin erwecke den Eindruck, dass der Reporter Absperrungen habe überwinden müssen, ein Fotografierverbot missachtet habe und infolgedessen des Grundstücks verwiesen worden sei. Dies sei jedoch nicht zutreffend. Vielmehr sei das Grundstück des Mehrfamilienhauses frei zugänglich gewesen, der Reporter in keiner Weise an den Aufnahmen gehindert und auch nicht zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert worden. Lediglich Letzteres war in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Beteiligten im Verfahren streitig.

Die 1. Kammer hat den Antrag als unbegründet abgelehnt. Die Antragsteller haben die für den Unterlassungsanspruch erforderliche konkrete Gefahr der Wiederholung der in Rede stehenden Äußerungen nicht glaubhaft gemacht.

Im Übrigen ist den Antragstellern zwar zuzugeben, dass die angegriffenen Äußerungen bei isolierter Betrachtung geeignet sind, einen nicht durchweg zutreffenden Sachverhalt zu vermitteln. Bei der gebotenen Einbeziehung des sprachlichen Kontextes überwiegt jedoch der wertende Charakter der Äußerungen. Legt man dies zugrunde, kann ein Unterlassungsanspruch nicht schon wegen der in den Äußerungen enthaltenen tatsächlichen Elemente begründet sein, sondern könnte sich erst aus einer Abwägung der betroffenen Interessen der Beteiligten ergeben. Welches Ergebnis eine solche Interessenabwägung hätte, hat die Kammer aber offengelassen, weil es bereits an einer Wiederholungsgefahr fehlt.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Az.: 1 B 7660/14

Der Fall Edathy (X): Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lokalzeitung "Die Harke"

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Samstag, 31. Mai 2014

Haus am Schlagloch

Tolles Angebot der Oldenburger Staatsanwaltschaft

Da wird doch der Peter Fox im CD-Player verrückt. Während dieser Sänger seit Jahren von einem Haus am See träumt, bietet mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg ein Haus am Schlagloch an. Warum soll ich jetzt noch die Staatsanwaltschaft von Hannover kritisieren, wenn ich doch eine andere Staatsanwaltschaft loben kann?

Vor ein paar Monaten erst bin ich nach Burgwedel bei Hannover umgezogen. Nun soll ich nach Wilhelmshaven zurückkehren. Angeboten wird mir dort nicht das Rathaus (der Turm wackelt, es besteht Einsturzgefahr), nicht die Stadthalle (dort zieht es wie Hechtsuppe, bei Sturm kann dort nur noch "Der fliegende Holländer" aufgeführt werden), sondern das Gefängnis. Das wird nachts hell erleuchtet und ist auch tagsüber zweifellos das schönste Gebäude von Wilhelmshaven. Die Straße hinter dem Gefängnis hat zwar viele Schlaglöcher, aber sonst...

Warum mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg dieses Angebot macht? Hier klicken

Freitag, 23. Mai 2014

Der Fall Edathy (VIII)

Auf einer Liste

Im Netz kursiert ein "offener Brief", den angeblich meine Familie und drei meiner vier Ehefrauen an mich gerichtet haben. Die Fälscher missbrauchen auch meine dritte Ehefrau, die am 25. Januar 2014 gestorben ist, als Kronzeugin, sie berufen sich auf falsche Behauptungen, die der heutige Burgwedeler Redakteur Martin Lauber am 7. November 2003 im "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" veröffentlicht hat, und sie setzen die Lüge in die Netz-Welt, mein Name stehe auf einer Liste mit Sebastian Edathy.

Weitere Informationen 

Der Fall Edathy (IX): "Die Harke" scheitert vor Verwaltungsgericht

Donnerstag, 15. Mai 2014

Der Fall Edathy (VII)

Landtags-Rede
Dringliche Anfrage - Vertuscht die Landesregierung Ermittlungpannen im Fall Edathy?
Sitzung am 15. Mai 2014 Top 20 b

Die Landesregierung hat das Hohe Haus bereits mehrfach ausführlich über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften unterrichtet.

In der Plenarsitzung im Februar war das Ermittlungsverfahren Gegenstand einer Aktuellen Stunde sowie von zwei Dringlichen Anfragen. Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen durch mich selbst, durch meinen Staatssekretär sowie zuletzt in der vergangenen Woche durch den zuständigen Abteilungsleiter im Justizministerium zum jeweiligen Stand des Ermittlungsverfahrens sowie zu Einzelfragen unterrichtet.

Nun gibt es einen neuen Sachverhalt: Am Nachmittag des vergangenen Freitags, dem 9. Mai, wandte sich der Verteidiger des Herrn Edathy an das Justizministerium mit einer Mitteilung. Er habe erfahren, dass der Mandatsverzicht seines Mandanten nicht schon am 7. Februar - wie bislang angenommen - wirksam geworden sei. Der Mandatsverzicht sei erst mit Ablauf des 10. Februar 2014 wirksam geworden.

Das Schreiben gab der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Noll, zugleich an die Presse weiter.
Der neue Sachverhalt ist Gegenstand Ihrer Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, und hieran knüpfen sich Ihre Fragen.

Zu Frage 1:
Die Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume des Beschuldigten Edathy am 10. Februar 2014 beruhen auf Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Hannover vom selben Tag.
Diese Beschlüsse hat der Beschuldigte Edathy mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen. Das Landgericht Hannover hat am 1. April 2014 die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover bestätigt.

Gegen diese Entscheidung hat Herr Edathy - Presseberichten zufolge - Anfang Mai Verfassungsbeschwerde erhoben. Er soll nach Presseberichten argumentieren, das Amtsgericht Hannover habe zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen.

Es gibt bislang keine verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Frage, welche Tatsachen vorliegen müssen, um einen Anfangsverdacht für den Besitz kinderpornographischer Bilder zu begründen. Die Landesregierung ist auch nicht berufen, anstelle des Bundesverfassungsgerichts hierzu eine rechtsverbindliche Einschätzung abzugeben.

Und nun stellt sich die neue Frage, ob die Durchsuchungen jedenfalls dann rechtswidrig waren, wenn der Beschuldigte Edathy am 10. Februar 2014 noch Abgeordneter war.

Während der Dauer ihres Mandats genießen Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach Artikel 46 des Grundgesetzes Immunität. Sie können, soweit der Immunitätsschutz reicht, ohne Genehmigung des Deutschen Bundestages strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Im Strafverfahren bildet die Immunität deshalb ein Verfahrenshindernis.

Die Immunität endet unter anderem dann, wenn der Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet. Etwa durch Verzicht auf das Mandat. Im Falle eines Verzichts auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erlischt das Mandat mit der Entscheidung des Bundestagspräsidenten. Die ergeht in der Form einer Bestätigung der Verzichtserklärung. So sieht es das Bundeswahlgesetz vor.

Das Ausscheiden des Abgeordneten aus dem Bundestag wird sodann im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der Bundeswahlleiter hat im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2014 bekannt gegeben, dass der Abgeordnete Edathy mit Ablauf des 6. Februar 2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden ist.

Von dieser amtlichen Bekanntmachung geht die Landesregierung auch aus Respekt vor dem Präsidenten des Bundestags aus. Auf dessen Mitteilung muss die Eintragung beruhen.
Ist diese amtliche Bekanntmachung richtig, stellt sich mit Blick auf die Immunität des Sebastian Edathy die Frage der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen nicht.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung abschließend zu bewerten, ob die amtliche Bekanntmachung inhaltlich richtig oder falsch ist. Eine Bestätigung des Bundestagspräsidenten über einen anderen Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Edathy liegt bislang nicht vor.

Eine Bemerkung erlauben Sie mir noch: Wir interessieren uns doch alle für die Frage, ob mögliche Erkenntnisse aus den Durchsuchungen am 10. Februar im Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verwertbar sind. Auch dann, wenn Sebastian Edathy an diesem Tag noch Abgeordneter gewesen sein sollte. -- Ja, sie sind verwertbar, wenn man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt.

Etwas anderes gälte nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft vorsätzlich die Immunität eines Abgeordneten verletzt hätte. Aber dafür gibt es, meine Damen und Herren, nicht die geringsten Anhaltspunkte! -- Es war der Beschuldigte selbst, der seinen Verzicht auf das Bundestagsmandat mit Wirkung zum 7. Februar 2014 öffentlich gemacht hatte.

Im Übrigen beruhen die weiteren Durchsuchungen und Sicherungsmaßnahmen nach dem 10. Februar, auch die im Deutschen Bundestag selbst, auf Durchsuchungsbeschlüssen, die nach dem 10. Februar beantragt worden sind. All diese Maßnahmen werden von der Frage „Immunität ja oder nein" nicht berührt.

Zu den Fragen 2 und 3:
Die Klärung der Immunitätsfrage hängt von der Wirksamkeit und inhaltlichen Richtigkeit der amtlichen Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger ab. Diese Frage ist Gegenstand der Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Fachabteilung meines Hauses.

Auf dieser Grundlage kann bislang nicht von wesentlichen Versäumnissen der Staatsanwaltschaft gesprochen werden.

Edathy (VIII): Mein Name steht auf der gleichen Liste?

Montag, 5. Mai 2014

Leserbrief

Neue Presse Hannover
Per Mail
Betr. Kommentar auf Seite 1, 5. Mai 2014, "Politiker ruiniert sich systematisch den Ruf"
“Er (gemeint ist der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy) könnte sich ja auch zu den immer schwerer werdenden Vorwürfen äußern – er wird wissen, warum er es nicht tut”, heißt es in dem Kommentar von Christian Lomoth. Warum sollte er? Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist ein weiterer Justizskandal – und gegen den wehrt sich Sebastian Edathy. Er tut also, was derzeit zu tun ist. Schließlich steht er nicht vor Gericht. Und noch sind wir nicht so weit, dass die Medien Prozesse führen.

Wie Presse und Justiz gelegentlich versuchen, einen Ruf zu ruinieren, weiß ich aus Erfahrung. 2003 ist mir die Verbreitung einer (!) kinderpornografischen Datei vorgeworfen worden. Daraus machte die Burgdorfer Beilage von NP/HAZ einen Bericht, der eine halbe Zeitungsseite füllte. Ein paar Tage später wurde behauptet, ich sei als Vorsitzender eines Vereins zurückgetreten, der in Burgdorf Kinderfeste organisierte.

Dann wurde das Ermittlungsverfahren verschleppt. Die Presse wurde regelmäßig mit falschen Informationen versorgt, meine Anwältin dagegen bekam von der Staatsanwaltschaft Hannover keine Antworten – über ein halbes Jahr lang. Fast drei Jahre später stellte das Hildesheimer Landgericht fest, dass die umstrittene Datei gar nicht kinderpornografisch war, als Vorsitzender des Vereins war ich nie zurückgetreten. Das war eine freie Erfindung der Burgdorfer Beilage gewesen. Muss ich noch erwähnen, dass keine einzige Zeitung über diese freie Erfindung und über das Urteil des Hildesheimer Landgerichtes berichtet hat? Sicher nicht...

Freitag, 2. Mai 2014

Der Fall Edathy (VI)

Leserbeiräte für Schnellverfahren

Macht doch endlich Schluss mit diesen komplizierten Verfahren, die Vorverurteilung klappt doch schon, sie muss nur noch zur Verurteilung werden. Jede Zeitung richtet einen Leserbeirat ein, der über jede Ermittlung informiert wird und innerhalb einer Woche ohne Anhörung des Beschuldigten sein Urteil spricht.

Was bislang geschieht, ist doch nur halber Kram. Da gerät ein Pfarrer aus Lauchheim in Kinderporno-Verdacht und ein Ermittler erzählt der "Bild"-Zeitung, was bei dem 39-Jährigen angeblich gefunden worden ist. Das Landeskriminalamt von Niedersachsen verfasst einen Abschlussbericht, der unverzüglich von der "Süddeutschen Zeitung" publik gemacht wird. Demnach hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy doch 21 kinderpornografische Dateien gesammelt. Fehlt doch die Würze. Siehe oben.

Dass die Leute, die in solchen Fällen die Medien informieren, gegen die Gesetze verstoßen, interessiert doch niemanden. Wenn das in der Türkei passieren würde, gäbe es ein paar verbale Ohrfeigen von Bundespräsident Gauck, passiert so was in Deutschland, hüllt sich dieser Staatsoberhaupt-Darsteller in Schweigen. Der will sich doch nicht vor der eigenen Haustür den Mund verbrennen. Der wischt sich lieber am Bosporus den rechtsstaatlichen Mund ab.

Oft genug beschleicht mich das Gefühl, dass es gar nicht um Recht geht, sondern um Rechthaberei. Widerspricht jemand den Ermittlern, wird nach getreten. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff kann ein Lied davon singen. Der Mann ist frei gesprochen worden. Sofort lag der Staatsanwaltschaft von Hannover, die sich bis dahin mehr als einmal blamiert hatte, dieser Freispruch quer im Querulanten-Magen.

Kinderpornografie herstellen und verbreiten ist ein derart widerliches Verbrechen, dass Vorsicht geboten ist bei jedem Vorwurf. Was Ermittler so alles öffentlich verbreiten, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass an diesen Meldungen nichts, aber wirklich auch gar nichts dran gewesen ist, ist weiterhin der Unschuldige dran, nicht die Ermittler...

Der Fall Edathy (VII): Rede der niedersächsischen Justizministerin

Donnerstag, 13. März 2014

Der Fall Edathy (V)

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums

12. März 2014. Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat heute (Mittwoch) den Innenausschuss des Deutschen Bundestages über das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy unterrichtet. Sie wurde begleitet vom Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Dr. Frank Lüttig, und dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Hannover, Dr. Jörg Fröhlich. Die Unterrichtung fand in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Inhalt der Unterrichtung war im Wesentlichen der Verlauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, wie ihn die Ministerin dem Niedersächsischen Landtag in der Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 dargestellt hat.

Nach der Unterrichtung äußerte sich Niewisch-Lennartz gegenüber der Presse:

„Mir war es wichtig im Ausschuss klarzustellen: Die Kritik an der Staatsanwaltschaft ist maßlos überzogen; es gibt keine Anhaltspunkte für schwere Ermittlungsfehler. Eine politische Einflussnahme auf das Verfahren lehne ich ausdrücklich ab.

Jede Staatsanwaltschaft muss effektiv ermitteln, und sie muss dabei die Rechte des Beschuldigten wahren. Diese Arbeit musste die Staatsanwaltschaft Hannover hier unter erschwerten Bedingungen leisten. Denn weite Teile des Sachverhalts sind frühzeitig und ohne ihr Zutun in die Öffentlichkeit gelangt. Die Justiz hatte und hat gerade unter solchen Bedingungen schwierige Abwägungsentscheidungen zu treffen. Dafür braucht sie Raum, und den müssen wir ihr zugestehen. Sonst kann sie nicht arbeiten."

Anmerkungen
13. März 2014 (tj). Gestern hat die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz von den Grünen den Gang nach Kann-Hossa angetreten. Nach Berlin mitgenommen wurde sie von Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich aus Hannover und von Generalstaatsanwalt Frank Lüttig aus Celle. Vor dem Innenausschuss erkannte die Ministerin pflichtgemäß keine “eklatanten” Fehler ihrer Vorgesetzten, bei der anschließenden Flucht sah die Ministerin wieder reichlich mitgenommen aus. Fröhlich und Lüttig aber nicht. Die hatten Niewisch-Lennartz in die Mitte genommen, sonst wäre sie bei zufälligen Begegnungen mit Journalisten möglicherweise doch noch umgefallen. Nach Hannover zurückgekehrt, wurde die Ministerin in ihr Büro gebracht, wo sie sogleich weitere Texte von Fröhlich und Lüttig auswendig lernt, die sie vor dem Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages intus haben müsste, falls der Oberstaatsanwalt und der Generalstaatsanwalt einen solchen Ausschuss genehmigen.

Der Fall Edathy (I)

Der Fall Edathy (VI): Leserbeiräte für Schnellverfahren

Sonntag, 16. Februar 2014

Der Fall Edathy (IV)

Die fröhliche Pressekonferenz

"Nachdem Herr Edathy seinen Mandatsverzicht erklärt hatte, habe ich am 11. Februar 2014 Kontakt zu den Verantwortlichen des Bundestages aufgenommen, und wir haben sofort die entsprechenden IT-Daten dort sichern lassen. Das Abgeordnetenbüro von Herrn Edathy haben wir versiegeln lassen, dass insoweit kein Beweismittelverlust mehr droht."

Jörg Fröhlich, Chef der Staatsanwaltschaft Hannover, am 14. Februar 2014 während einer Pressekonferenz. Edathy legte sein Mandat am 7. Februar 2014 nieder. 

Edathys Bundestagsbüro (Raum 7743) im 7. Stock des Berliner Paul-Löbe-Hauses ist von den zuständigen Ermittlern weder durchsucht noch versiegelt worden. Es wurden bis heute auch keine Beweismittel sichergestellt...Schon am Mittwoch besichtigte "Nachrückerin" Gabriele Groneberg (SPD) ihr neues und Edathys altes Büro. Seine Sachen waren schon ausgeräumt.

"Bild am Sonntag", 16. Februar 2014

"Es gab in dem Ermittlungsverfahren von unserer Behörde eine Anfrage zur Daten- und Beweissicherung an die Bundestagsverwaltung. Erst am Freitagnachmittag haben wir erfahren, dass die Maßnahme nicht umgesetzt wurde."

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover am 15. Februar 2014 gegenüber "Bild am Sonntag"

Kommentar: Wenn Jörg Fröhlich am 11. Februar 2014 mit der Bundestagsverwaltung gesprochen (?) hätte, wäre ihm sicherlich mitgeteilt worden, dass Edathys Büro bereits ausgeräumt worden ist. Wäre das Büro am 11. Februar 2014 versiegelt worden, hätte Gabriele Groneberg das Büro auch nicht besichtigen können.

Der Fall Edathy (V): Justizministerin vor Innenausschuss

Der Fall Edathy (I)

Samstag, 15. Februar 2014

Der Fall Edathy (III)

Bundestags-Sprecher bestreitet Behauptung von Jörg Fröhlich

Immer wieder habe ich geschrieben, dass mich der Vorgänger von Jörg Fröhlich als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover belogen hat, bestritten wurde das nicht. Nun gibt es auch die ersten Merkwürdigkeiten im "Fall Edathy". Fröhlich behauptete, das Büro des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten sei versiegelt worden. Das bestritt jetzt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Den kenne ich zwar nicht, aber unglaubwürdiger als die Staatsanwaltschaft von Hannover kann dieser Sprecher nicht sein.

Sebastian Edathy hüllt sich derweil auf seinen Facebook-Seiten in Schweigen. Es bleibt bei seiner Erklärung, dass er nie kinderpornografisches Material besessen oder sich verschafft habe. Das behauptet auch Fröhlich nicht , der sich allerdings in dunklen Andeutungen ergeht, Edathy könne gewarnt worden sein. Solche Äußerungen hat er als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eigentlich zu unterlassen, denn der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete gilt nach deutschem Recht immer noch als unschuldig - und einem Unschuldigen darf nichts unterstellt werden. Doch deutsches Recht ist der Staatsanwaltschaft von Hannover auch in anderen Fällen weitgehend unbekannt geblieben.

Der Knochen Wulff ist abgenagt - nun soll ein anderer Politiker die Knochen hinhalten? Wenn Edathy wirklich Filme und Fotoserien von nackten Jungen bestellt haben sollte, ist er allenfalls ein Fall für einen guten Psychotherapeuten.

Der Fall Edathy (IV): Wird zum Fall Fröhlich?







Donnerstag, 13. Februar 2014

Der Fall Edathy (II)

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy (Pressestatement)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie Aufklärung darüber haben wollen, welchen Stand die Ermittlungen in Sachen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy haben. Glauben Sie mir: mir geht es nicht anders.

Ermittlungen haben aber selten blitzschnelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet gegenwärtig die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen aus. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher vermag ich Sie - zu meinem Bedauern - über den Sachstand nicht konkreter zu unterrichten. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren bekannt zu geben - sie darf dies auch nicht. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hannover, dies zu tun, sobald Ergebnisse vorliegen. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschehen wird.

Für mich und genauso für die Staatsanwaltschaft gilt: wir respektieren die Unschuldsvermutung, die für Herrn Edathy streitet.

Soweit an mich die Behauptung herangetragen wird, es seien Teile der Akte an die Öffentlichkeit bzw. an Sie - die Medien - gelangt, wird dies in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen. Glauben Sie mir: Ich werde jeden Nachdruck aufwenden, um hier zu Aufklärungsergebnissen zu kommen. Ich werde mir laufend berichten lassen und Sie informieren, sobald mir weitere verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

Soweit Fragen zur strafrechtlichen Einordnung der behaupteten Informationen vom ehemaligen Innenminister Friedrich an den damaligen Abgeordneten Gabriel gestellt werden, wird dieser Vorgang von der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich bewertet. Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden. Auch darüber werden Sie - sobald berichtsfähige Informationen vorliegen - unterrichtet werden.

Die Entscheidungen über die Durchsuchungen wurden durch Richter in richterlicher Unabhängigkeit getroffen. Sie wissen alle, dass sich eine Kommentierung von mir aus diesem Grund verbietet.

Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.

Behauptung von Jörg Fröhlich dementiert

Strafrechtlerin: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover verfassungs- und rechtswidrig

Dienstag, 11. Februar 2014

Der Fall Edathy

Lokalredakteur fotografiert Wohnungsdurchsuchung

"Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr. - Die Tatsache, dass bei einer nur auf Mutmaßungen beruhenden gestrigen Hausdurchsuchung in meiner Privatwohnung die Lokalpresse zugegen war, nehme ich zum Anlass, Strafanzeige zu erstatten. - Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. - Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor."

Schreibt der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten.

"Rehburg/Nienburg. Gegen den ehemaligen heimischen SPD-Bundespolitiker Sebastian Edathy (Rehburg) laufen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Besitzes kinderpornografischen Materials. Das geht aus Kreisen der Landes-SPD hervor, die Montagabend in Loccum tagte. Es gelte zwar die Unschuldsvermutung, hieß es. Aber falls sich das Ganze bewahrheite, ´dann mit Schwung drauf´."

Heißt es in der Lokalzeitung "Die Harke". Der Lokalredakteur Stefan Reckleben ist dabei gewesen, als die Wohnung des Sozialdemokraten durchsucht wurde. Er machte ein Foto durch ein Fenster, er lichtete die geöffnete Wohnungstür ab. Wer hat ihn informiert? In seinem Artikel behauptet dieser Lokalredakteur, es müsse umfangreiche Vorermittlungen gegeben haben, bevor es zu dieser Durchsuchung kam.

Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover haben mich etwas anderes gelehrt. In meinem Fall gab es keine Vorermittlungen, die Kripo brach gleich meine Wohnungstür auf und riss mich aus dem Schlaf. Aus dem Schlaf gerissen wurde Sebastian Edathy nicht. Er war nicht anwesend. Zwei Kripobeame vor seinem Bett sind ihm also erspart geblieben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover mauert erst einmal. Bei dem Wirbel, den dieser Fall nun macht, ein Skandal. Man lässt den Vorwurf durch die Medien wabern. Alle wünschen sich zwar eine schnelle Aufklärung - aber wir haben es hier mit der Staatsanwaltschaft von Hannover zu tun...In meinem Fall wurde die Lokalpresse laufend (falsch) informiert, meine Anwältin und ich erst nach über einem halben Jahr.

Pressestatement der niedersächsischen Justizministerin

Sonntag, 26. Januar 2014

Das Schweigen des Gauck















“Wanderer, kommst du zum Schloss Bellevue, dann verkünde dorten, dass du hast einen Bundespräsidenten säuseln hören, wie das Gehalt es ihm befahl.” (nach Simonides von Keos)

Es begab sich zu einer Zeit, als mich die Staatsanwaltschaft von Hannover lange genug an der Nase herumgeführt hatte, also schrieb ich am 15. Dezember 2009 eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht, nach deren Verbleib ich mich zweieinhalb Jahre später erkundigte, doch die Beschwerde war verschwunden, was mich dazu bewog, den Bundespräsidenten zu informieren, der sich in Schweigen hüllte, das auch anhielt, als ich ihn über meinen Protest gegen das Verschwinden meiner Verfassungsbeschwerde in Kenntnis setzte, die Gauck offenbar gar nicht haben wollte.

“Die bloße Mahnung an die Richter, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen, genügt nicht. Es müssten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf.” (Karl Kraus)

Mehr zum Schweigen von Gauck

Eine Petition zum Schweigen von Gauck