Sonntag, 27. Mai 2012

Wie bei Clausthaler

Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...

"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).

Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.

In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.

Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.

Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.

Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?

Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...

Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.

Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."

Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.

P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.

Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover



Dienstag, 1. Mai 2012

Verfassungsbeschwerde

Verschwindet ebenfalls im Bermuda-Dreieck

Meine Geschichte bewegt sich in irgendeinem Bermuda-Dreieck, in dem sogar eine Verfassungsbeschwerde verschwunden ist. Da die Staatsanwaltschaft Hannover "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig geblieben war" (Landgericht Hildesheim im September 2006 in einem Einstellungsbeschluss), wendete ich mich erst einmal an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der auch nur knapp drei Jahre benötigte, um mir mitzuteilen, dass man nicht zuständig sei, weil ich in Deutschland noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Fiel mir das Bundesverfassungsgericht ein. Das bekam von mir am 15. Dezember 2009 eine Verfassungsbeschwerde wegen der "unerfindlichen Untätigkeit" der hannoverschen Staatsanwaltschaft.

Wie das mit einer Verfassungsbeschwerde läuft, steht in einem Merkblatt. Allerdings wehre ich mich nicht gegen ein bestimmtes Verhalten einer Behörde, sondern gegen ein Nichtverhalten, also gegen die Verschleppung eines Verfahrens, die nicht nur verfassungswidrig ist, sondern auch gegen europäisches Recht verstößt. Mit meinen Protesten gegen diese Untätigkeit bin ich weder beim niedersächsischen Justizministerium noch bei der Generalstaatsanwaltschaft durchgedrungen. Sie taten ebenfalls nichts, dewegen wurden der Staatsanwaltschaft von Hannover in Hildesheim die Leviten gelesen. Der Vorsitzende Richter hielt dem Vertreter der Staatsanwaltschaft eine Standpauke.

Und wer liest nun dem Bundesverfassungsgericht die Leviten, weil ich bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung für meine Verfassungsbeschwerde bekommen habe?

Fax an das Bundesverfassungsgericht vom 1. Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach fast drei Jahren Warten auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das mich schließlich an das Bundesverfassungsgericht verwies, habe ich am 15. Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei geht es um die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich, die im September 2006 vom Hildesheimer Landgericht gerügt worden ist.

Bis heute ist mir weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt worden noch gab es eine Entscheidung. Deswegen frage ich Sie nach dem Verbleib meines Schriftsatzes, der seit einigen Monaten auch der Ehefrau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen bekannt ist.
Sie können meine Verfassungsbeschwerde auch im Internet unter http://staatsanwaltschafthannover.blogspot.com nachlesen.

Eine Kopie meines Faxes bekommt Bundespräsident Joachim Gauck, der mit mir die Auffassung teilen dürfte, dass niemand das Recht hat, mich seit dem 3. November 2003 von Pontius zu Pilatus zu schicken. Zwischenzeitlich haben sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages gegenseitig die Zuständigkeits-Bälle zugeworfen, bis ich mich gefragt habe, warum jemand, der wegen dieser leidigen Geschichte drei Jobs verloren hat, verhöhnt werden soll. Auch diese Schreiben habe ich im Internet dokumentiert.

Immer wieder von Pontius zu Pilatus