Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand.