Montag, 23. Januar 2012

Entschädigungsrecht

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Pet 4-17-07-3001-02227

Sehr geehrter Herr Reuther,

Sie haben mir heute eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz zukommen lassen, in der die Gesetzeslage geschildert wird. Ihr Anschreiben zu dieser Stellungnahme endet mit dem Absatz "Ihre Eingabe wird damit als abschließend beantwortet angesehen. sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. Ich bitte dann noch konkret mitzuteilen, was noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung sein soll."

Zur Gesetzeslage kann ich mich nicht gegenteilig äußern. Dass der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen hat, um die rechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern, nehme ich zur Kenntnis. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwiefern die versprochene Prüfung meines Falles stattgefunden hat.

Dem neuen Gesetz entsprechend habe ich die Verzögerung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover 2004 und 2005 regelmäßig gerügt, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte habe ich wegen einer Reform jahrelang warten müssen, bis sich diese Instanz für nicht zuständig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft von Hannover versprach mir beginnend mit dem 4. Oktober 2004 immer wieder eine Weiterleitung der Angelegenheit an den Leitenden Oberstaatsanwalt, der aber nie aktiv geworden ist, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen.

Zu meiner Eingabe 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte teilte mir die Verfahrensbevollmächtigte der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 18. Februar 2008 mit: "Sie haben vorgetragen, dass Ihre Individualbeschwerde mit der Nummer 12487/07 am 16. März 2007 in die Gerichtsakten genommen, aber bis heute nicht bearbeitet wurde. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz in dieser Angelegenheit nicht in Ihrem Sinne tätig zu werden vermag." (Az. IV M - 4110 II - R 5942/2005) Außerdem könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerdeflut nicht mehr bewältigen.

Ich bin also seit der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 stets von Pontius zu Pilatus geschickt worden und konnte mich seinerzeit schlechterdings auf ein Gesetz berufen, dass acht Jahre später beschlossen werden würde. Außerdem schmort beim  Bundesverfassungsgericht seit über zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde, deren Eingang bis heute noch nicht einmal bestätigt worden ist.

An des Pudels Kern traut sich offenbar niemand heran. Bis heute frage ich mich, warum ich nach der Rückgabe auch des letzten beschlagnahmten Computers im November 2006 von der Staatsanwaltschaft Hannover angerufen worden bin. Es meldete sich ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger ausgab. Vorher hatte er sogar meine Mutter angerufen, weil ich nicht zuhause war. Er versprach mir seinerzeit eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz und bat mich darum, bis dahin still zu halten. Das tat ich.

Merkwürdig ist auch, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover vor dem Landgericht in Hildesheim behauptet hatte, die Rückgabe meines Computers werde sich verzögern, weil sich die Löschung der Datei, die sich als untaugliches Beweismittel erwiesen hatte, schwierig gestalten würde. Als ich meinen Computer wieder hatte, sprach ich mit der Staatsanwaltschaft von Hannover über die Löschung der Datei. Ein Mitarbeiter, der sich Morich nannte, sagte: "Ich habe die Datei in den Papierkorb verschoben und den Inhalt des Papierkorbs gelöscht." So etwas dauert keine Minute.

Wenn sich der Petitionsausschuss meiner Sache wirklich annehmen will, müsste geprüft werden, wie dieses merkwürdige Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover zustande gekommen ist. Warum hat mich Herr Wendt belogen? Handelte er eigenmächtig? Warum tauchten in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover Beweismittel auf, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil sie nach Einschätzung der Kripo von Garbsen nicht "tatrelevant" waren? Warum wurde ich überhaupt angeklagt? Meines Wissens werden Verfahren, in denen es lediglich um eine Datei geht, regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe eingestellt. Warum hielt die Staatsanwaltschaft von Hannover die Presse auf dem Laufenden, während meine Anwältin die Akte noch gar nicht kannte? Warum reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover im Frühjahr 2004 nicht auf ein Schreiben meiner Anwältin, in dem sie sich über die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwerte? Warum wurde ich immer wieder öffentlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert, das nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim niemals hätte eingeleitet werden dürfen?

Warum beendet nicht endlich jemand die Angelegenheit mit einem annehmbaren Entschädigungsangebot? Reicht es nicht, dass ich während des Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren habe? Reicht es nicht, dass ein im Jahre 2000 von mir mitbegründeter Kinderverein, der bei sieben Kinderfesten für Einrichtungen in der Stadt Burgdorf ein Spendenaufkommen von 12 500 Euro erwirtschaftete, zerstört wurde?

Ich werde meinen Fall auch weiterhin auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com öffentlich machen.

Dienstag, 17. Januar 2012

Was für ein Unsinn

Betr. Wulff: Keinen Einfluss genommen auf Staatsanwaltschaft

Hannover. „Das Niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen", so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.

Anlass zu dieser Klarstellung seien Presseanfragen, in denen Mutmaßungen und Unterstellungen in diese Richtung geäußert worden seien. „Das weise ich mit Nachdruck zurück", sagte Busemann. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person.

Gemäß § 152 Strafprozessordnung (StPO) muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem so genannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.

„Behauptete Verstöße gegen das Niedersächsische Ministergesetz (MinG ND) fallen nicht in die Zuständigkeit der Justiz", so Busemann. Im Übrigen sei § 5 Abs. 4 des MinG nicht strafbewehrt. Danach dürfen „die Mitglieder der Landesregierung, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen".

Was für ein unsinniger Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Hannover darf nicht einmal Vernunft annehmen...