Dienstag, 18. Oktober 2011

Abgelehnt

18. Oktober 2011
Der Niedersächsische Landtag entscheidet

Eingabe-Nummer 02416/01/16

Sehr geehrter Herr Tjaden,

Ihre Eingabe, betr. Entschädigungsforderung, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages beraten.

Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 entsprechend der Empfehlung des Ausschusses abschließend entschieden. Er sieht sich nicht in der Lage, sich für Ihr Anliegen zu verwenden.

Rasche
Vizepräsident

Meine Antwort

Sehr geehrter Herr Rasche,

aus Ihrer Mitteilung schließe ich, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet 4-17-07-3001-02227) versehen haben muss, als mir dieser Ausschuss am 20. Juni 2011 mitteilte, meine Petition werde zuständigkeitshalber an den Niedersächsischen Landtag weitergeleitet.

Denn aus Ihren Zeilen kann ich nur schließen, dass der Niedersächsische Landtag nicht zuständig ist, denn sonst hätten Sie mir wohl eine Begründung für die Ablehnung meiner Entschädigungsforderung liefern müssen. "Kann sich nicht verwenden" bedeutet nach meinem Verständnis "ist nicht zuständig". Oder irre ich mich? Sollte ich mich nicht irren, dann informieren Sie bitte den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darüber, dass er nach Ihrer Auffassung zuständig ist.

Sollte ich mich irren, wäre also doch der Niedersächsische Landtag zuständig, müsste ich annehmen, dass sich in Hannover niemand mit dem niedersächsischen Justizministerium, das nie auf meine Aufforderungen zur Beschleunigung des Verfahrens reagiert hat, und mit der Staatsanwaltschaft Hannover, die nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig" geblieben ist, anlegen will.

Für diesen Fall schlage ich vor: Sie versehen den Eingang des Niedersächsischen Landtages mit einem Schild. Auf dem könnte stehen: "Wir haben vor nichts Angst. Nur vor dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Hannover."

Dann hätte ich auch eine Erklärung dafür, warum mich im November 2006 ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft Hannover ausgab, angerufen hat. Der versprach mir bei diesem Anruf eine Entschädigung, wenn ich nur etwas Geduld hätte. Geduld hatte ich, eine Entschädigung bekam ich nicht. Was Herrn Wendt wohl nicht kümmern musste. Denn wenn der gewusst hätte, dass sich niemand mit der Staatsanwaltschaft Hannover anlegt, hätte der auch gewusst, dass er versprechen darf, was er will...

Montag, 17. Oktober 2011

An den Ausschuss

17. Oktober 2011
Für Rechts- und Verfassungsfragen

Eingabe-Nr. 02416/01/16

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
ich schlage mich weiterhin mit den Folgen der Computerbeschlagnahme am 3. November 2003 herum. Dazu die jüngsten Informationen:
 
Gisela van der Heijden, seit Anfang des Jahres Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg, teilte mir gestern mit, dass der Anfang Juli 2011 fristlos entlassene Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch offenbar das Privatleben von Kritikern ausspioniert hat. Fand Ruthard Stachowske nichts, erfand er demnach drauflos.

Das ist nach Angaben von Gisela van der Heijden und nach meinen eigenen Recherchen der gegenwärtige Kenntnisstand: Über mich behauptete Stachowske, ich sei pädophil. Sobald ich das schriftlich habe, gehe ich gegen Stachowske strafrechtlich vor. Das wäre dann nur eine Strafanzeige mehr. Die gibt es inzwischen von mehreren Seiten. Hat am Samstag die "Landeszeitung für die Lüneburger Heide" berichtet.

In alten Akten fand die neue Geschäftsführerin der Sucht- und Jugendhilfe Lüneburg (Trägerin der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch) so mancherlei. Dazu gehörte auch ein Artikel, den ein Magazinmacher aus Burgdorf im Frühjahr 2004 geschrieben hat. In dieser Stadt bin ich bis Ende 2003 Lokalredakteur gewesen, zog dann nach Wilhelmshaven um und wirkte dort bei der Gründung einer Wochenzeitung mit. Dieser Magazinmacher behauptete dennoch, ich sei wohnungslos...Zur Stachowske-Sammlung gehört auch ein Artikel des "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" vom 7. November 2003. Berichtet wurde darüber, dass die Kripo meine Wohnung durchsucht hatte. Morgens um 7 Uhr stand die plötzlich neben meinem Bett, meine Wohnungstür war aufgehebelt worden.

Wenn ich nicht jedes Jahr beim Justizministerium des Landes Niedersachsen auf der Matte gestanden hätte, wäre meine Akte wohl längst verstaubt. Angeklagt wurde ich erst, als ich zum zweiten Mal einen Anwalt eingeschaltet hatte. In der Klageschrift der Staatsanwaltschaft Hannover wurden Beweismittel aufgeführt, die sie gar nicht mehr hatte, weil sie mir von der Kripo Garbsen bereits im Herbst 2004 zurückgegeben worden waren. Begründung: "Ist nichts Tatrelevantes dabei."
 
Vom Burgdorfer Amtsgericht wurde ich am Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen, die Staatsanwaltschaft Hannover ging in Berufung und behauptete, sie werde mich überführen. Vom Vorsitzenden Richter Brinkmann am Landgericht Hildesheim musste sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft sagen lassen, dass auch das einzige Beweismittel keins war.
 
Richter Brinkmann stellte das Verfahren ein. Er hätte mich auch ein zweites Mal frei gesprochen. Sagte aber: "Einstellung halte ich für besser. Die Fronten sind verhärtet. Spreche ich Sie frei, stehen Sie möglicherweise in einem halben Jahr vor dem Oberlandesgericht in Celle, weil die Staatsanwaltschaft Sie nicht in Ruhe lässt."
 
In der Urteilsbegründung merkte dieser Richter an, dass die Staatsanwaltschaft "aus unerfindlichen Gründen" eineinhalb Jahre gar nichts getan habe. In dieser Zeit hatte ich drei Jobs verloren. Das begann bereits im November 2003. Ich hatte am 1. November 2003 zum ersten Mal eine Zeitschrift herausgegeben, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beschlagnahmten Computer. Diese zweite Ausgabe sollte am 15. November 2003 erscheinen. Ich bat um diese Dateien. Meiner Bitte wurde nicht nachgekommen. Ich musste die Zeitschrift einstellen.