Freitag, 21. September 2012

Salbe wieder da

Petitionsausschuss sagt erneute Prüfung zu

Die Salbe, die ich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. September 2012 geschickt habe, habe ich wieder. Meine Postbotin stand heute mit einem Päckchen aus Berlin vor meiner Wohnungstür.

Völlig wirkungslos ist die Salbe der Pharma Naturheilmittel Ehrlich GmbH aus Bad Wurzach jedoch nicht geblieben. In einem Begleitschreiben wurde mir erneut eine Prüfung meines Falles zugesagt, der am 3. November 2003 mit einer Durchsuchung meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover begann und fast drei Jahre später zumindest juristisch vor dem Landgericht in Hildesheim endete. Richter und Schöffen stellten damals einstimmig fest,  dass eine angeblich kinderpornografische Datei, die ich verbreitet haben sollte, gar nicht kinderpornografisch war. Vorher hatte mich bereits das Burgdorfer Amtsgericht aus "tatsächlichen Gründen" freigesprochen, weil ich bewies, dass ich diese Datei gar nicht verbreitet hatte. Angeklagt worden war ich von der Staatsanwaltschaft Hannover ohne jedes Beweismittel. Fast zweieinhalb Jahre hatte die Staatsanwaltschaft von Hannover meinen Fall verschleppt, sie klagte mich auch erst an, als ich zum zweiten Mal einen Anwalt einschaltete, der meine Akte anforderte. Die bekam er erst, als ich bereits verklagt worden war. Ich verteidigte mich vor Gericht allein.

Da die Staatsanwaltschaft von Hannover im ersten halben Jahr stets nur die Medien mit Informationen versorgt hatte, nicht aber meine damalige Anwältin und mich, inszenierten ein paar Leute eine Verleumdungskampagne gegen mich, die mich drei Jobs kostete. 2004 kehrte ich in meine Heimatstadt Wilhelmshaven zurück, auch dort holte mich diese Geschichte ein. Der Anwalt der "Wilhelmshavener Zeitung" behauptete im Februar 2005 auf einem Gerichtsflur, dass ich "wohl vorbestraft" sei.

Alle meine Versuche, das Verfahren zu beschleunigen oder überhaupt in Gang zu bringen, scheiterten jahrelang, die Verfahrensbevollmächtigte der Bundesregierung äußerte Verständnis für meine Ungeduld, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verwies mich nach fast drei Jahren auf die deutschen Instanzen. Schon im November 2006 hatte mir ein Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich Wendt nannte, erst meine Mutter und dann mich anrief, eine Entschädigung versprochen, wenn ich kurze Zeit still hielte. Was ich leider tat.

Im Juni 2011 wendete ich mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der meinen Fall an den niedersächsischen Landtag weiterleitete. Der erklärte sich für nicht zuständig,  der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sagte mir deshalb am 16. November 2011 eine weitere Prüfung zu, die am 20. Februar 2012 mit dem Bescheid endete, der Ausschuss habe "keine Möglichkeit, auf Behörden einzuwirken, die der Landesaufsicht unterliegen".

Nun ist die Salbe nach Berlin gereist und wieder zurückgekehrt - und jetzt kann der Petitionsausschuss der Staatsanwaltschaft Hannover auf die Füße treten?

Die von-Pontius-zu-Pilatus-Schreiben

Dienstag, 11. September 2012

Salbe für Ausschuss

Petitionsausschuss bekommt dieses Päckchen.
Foto: Heinz-Peter Tjaden



















"Pflegende Therapiebegleitung" für Kersten Steinke

Da der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf meinen Vorschlag vom 27. Februar 2012 nicht reagiert hat, bekommt die Ausschussvorsitzende Kersten Steinke heute ein Päckchen von mir. Den Ausschuss bat ich damals um Zusendung eines Brummkreisels, weil nach meiner Erfahrung eine Eingabe nach Berlin schicken so sinnlos ist wie auszukreiseln, ob man jemals angehört wird oder nicht.

In meinem Fall haben der niedersächsische Landtag und der Bundestag die Zuständigkeit für meinen Fall jeweils dem anderen Parlament zugeschoben. Salbe könnte dagegen helfen. Die Heilstoffe stammen aus dem Bad Wurzacher Moor. More kann niemand für eine "pflegende Therapiebegleitung" (so die Herstellerangabe) tun. Hat Kersten Steinke erst diese Salbe im Nacken, sitze ich ihr auch nicht mehr im selben.

Haltbar ist diese Salbe bis 2014. So lange hätten mich sicherlich Land- und Bundestag noch hin- und hergescheucht, wenn ich geglaubt hätte, dass irgendwann doch noch ein Ausschuss der Staatsanwaltschaft von Hannover im Nacken sitzt, bis die endlich erklärt, warum in Deutschland jemand von ihr ohne ein einziges Beweismittel angeklagt werden kann - und zwar nach zweieinhalb Jahren Untätigkeit. In der Zeit habe ich drei Jobs verloren. Dagegen hilft allerdings keine Salbe...

Ob sich Kersten Steinke für mein Päckchen endlich mit einem Brummkreisel revanchiert, bleibt abzuwarten. Eine Einreibung hat sich dieser Ausschuss aber auf jeden Fall verdient...

Montag, 10. September 2012

Neue Enthüllungen

War Bettina Wulff mit einem Bundespräsidenten verheiratet?

Der von "Bild" zum Starreporter der "Süddeutschen Zeitung" ernannte Hans Leyendecker hat das Sendungsbewusstsein gewisser blogger beklagt, die Bettina Wulff in Rotlicht getaucht hätten. Er selbst sei als Angestellter eines Printmediums eher an Verendungsfrustsein erkrankt, da inzwischen jede Zeitung in Deutschland an Auflagenschwund leide. Mittlerweile kenne er jede Leserin und jeden Leser seiner Artikel persönlich.

Nun drohen im Internet weitere Enthüllungen über Bettina Wulff. Googelt man ihren Namen, erscheinen nicht nur die Zusätze "Prostituierte", "Escort" oder "Artemis", sondern angeblich auch "Bundespräsident". Deswegen soll die bislang ziemlich unbekannte Frau aus Großburgwedel Strafanzeige gegen google gestellt haben.

Dazu ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover: "Das kann ich nur bestätigen." Zu den Hintergründen könne er aber noch nichts sagen. So behaupte diese Bettina Wulff aus Großburgwedel, es habe einen Bundespräsidenten gegeben,  der Christian Wulff heiße. In einem Ermittlungsverfahren müsse nun erst einmal geklärt werden, ob das zutreffend sei.

Auch zu der in der Strafanzeige aufgestellten Behauptung, gegen diesen Christian Wulff gebe es ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft von Hannover, das im Frühjahr 2012 eingeleitet worden sei, könne er noch nichts sagen. Nicht ausschließen könne er, dass diese Behauptung zutreffend sei. Jedoch: "Ermittlungsverfahren, die älter sind als drei Monate, geraten bei uns wieder in Vergessenheit."

Dafür trage jener Christian Wulff die Verantwortung, falls es ihn tatsächlich jemals als Bundespräsident gegeben haben sollte. Wer sich nicht alle vier Wochen bei der Staatsanwaltschaft von Hannover danach erkundige, ob und seit wann gegen ihn ermittelt werde, müsse sich damit abfinden, dass Verfahren erst nach Jahren abgeschlossen werden, falls es diese gegeben haben sollte.

Sonntag, 9. September 2012

Wohnung ist unverletzlich

Aber die Kripo von Garbsen darf Tür aufhebeln lassen?

In der eigenen Wohnung soll man sich sicher fühlen, wer eine Wohnung betreten darf, bestimmt der Eigentümer bzw. Mieter. So steht es im Grundgesetz. Ausnahmen werden gesetzlich geregelt. Beispielsweise im Polizeigesetz.

§ 31
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen

(1) Die Polizei kann eine Wohnung gegen den Willen des Inhabers nur betreten, wenn dies zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen dringende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Während der Nachtzeit ist das Betreten nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr oder schweren Gesundheitsgefahr für einzelne Personen zulässig.

Aus dem Blickwinkel dieses Paragraphen betrachtet, hat die Kripo von Garbsen am 3. November 2003 illegal gehandelt, als sie sich gegen 7 Uhr morgens mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zu meiner Wohnung in Burgdorf bei Hannover verschaffte und mich aus dem Schlaf riss. Damals behauptete ein Kripo-Beamter, er habe vorher geklingelt. Das muss mehrere Minuten vor 7 Uhr morgens gewesen sein, denn es dürfte eine Zeitlang gedauert haben, bis die Kripo einen Schlüsseldienst auftreiben konnte.

Und wie wird Nachtzeit definiert? Im November ist es um 7 Uhr morgens in Norddeutschland noch dunkel - wie die Nacht. Außerdem musste niemand vor mir geschützt werden, ich war allein in der Wohnung. Auch eine dringende Gefahr für die Sicherheit und Ordnung bestand nicht.

Auch dieser offensichtliche Gesetzesverstoß dürfte zu den Gründen gehören, warum man mich seit Jahren von Pontius zu Pilatus schickt...