Samstag, 31. Mai 2014

Haus am Schlagloch

Tolles Angebot der Oldenburger Staatsanwaltschaft

Da wird doch der Peter Fox im CD-Player verrückt. Während dieser Sänger seit Jahren von einem Haus am See träumt, bietet mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg ein Haus am Schlagloch an. Warum soll ich jetzt noch die Staatsanwaltschaft von Hannover kritisieren, wenn ich doch eine andere Staatsanwaltschaft loben kann?

Vor ein paar Monaten erst bin ich nach Burgwedel bei Hannover umgezogen. Nun soll ich nach Wilhelmshaven zurückkehren. Angeboten wird mir dort nicht das Rathaus (der Turm wackelt, es besteht Einsturzgefahr), nicht die Stadthalle (dort zieht es wie Hechtsuppe, bei Sturm kann dort nur noch "Der fliegende Holländer" aufgeführt werden), sondern das Gefängnis. Das wird nachts hell erleuchtet und ist auch tagsüber zweifellos das schönste Gebäude von Wilhelmshaven. Die Straße hinter dem Gefängnis hat zwar viele Schlaglöcher, aber sonst...

Warum mir die Staatsanwaltschaft von Oldenburg dieses Angebot macht? Hier klicken

Freitag, 23. Mai 2014

Der Fall Edathy (VIII)

Auf einer Liste

Im Netz kursiert ein "offener Brief", den angeblich meine Familie und drei meiner vier Ehefrauen an mich gerichtet haben. Die Fälscher missbrauchen auch meine dritte Ehefrau, die am 25. Januar 2014 gestorben ist, als Kronzeugin, sie berufen sich auf falsche Behauptungen, die der heutige Burgwedeler Redakteur Martin Lauber am 7. November 2003 im "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" veröffentlicht hat, und sie setzen die Lüge in die Netz-Welt, mein Name stehe auf einer Liste mit Sebastian Edathy.

Weitere Informationen 

Der Fall Edathy (IX): "Die Harke" scheitert vor Verwaltungsgericht

Donnerstag, 15. Mai 2014

Der Fall Edathy (VII)

Landtags-Rede
Dringliche Anfrage - Vertuscht die Landesregierung Ermittlungpannen im Fall Edathy?
Sitzung am 15. Mai 2014 Top 20 b

Die Landesregierung hat das Hohe Haus bereits mehrfach ausführlich über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften unterrichtet.

In der Plenarsitzung im Februar war das Ermittlungsverfahren Gegenstand einer Aktuellen Stunde sowie von zwei Dringlichen Anfragen. Darüber hinaus wurde der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen durch mich selbst, durch meinen Staatssekretär sowie zuletzt in der vergangenen Woche durch den zuständigen Abteilungsleiter im Justizministerium zum jeweiligen Stand des Ermittlungsverfahrens sowie zu Einzelfragen unterrichtet.

Nun gibt es einen neuen Sachverhalt: Am Nachmittag des vergangenen Freitags, dem 9. Mai, wandte sich der Verteidiger des Herrn Edathy an das Justizministerium mit einer Mitteilung. Er habe erfahren, dass der Mandatsverzicht seines Mandanten nicht schon am 7. Februar - wie bislang angenommen - wirksam geworden sei. Der Mandatsverzicht sei erst mit Ablauf des 10. Februar 2014 wirksam geworden.

Das Schreiben gab der Verteidiger, Herr Rechtsanwalt Noll, zugleich an die Presse weiter.
Der neue Sachverhalt ist Gegenstand Ihrer Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, und hieran knüpfen sich Ihre Fragen.

Zu Frage 1:
Die Durchsuchungen der Geschäfts- und Privaträume des Beschuldigten Edathy am 10. Februar 2014 beruhen auf Durchsuchungsbeschlüssen des Amtsgerichts Hannover vom selben Tag.
Diese Beschlüsse hat der Beschuldigte Edathy mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angegriffen. Das Landgericht Hannover hat am 1. April 2014 die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover bestätigt.

Gegen diese Entscheidung hat Herr Edathy - Presseberichten zufolge - Anfang Mai Verfassungsbeschwerde erhoben. Er soll nach Presseberichten argumentieren, das Amtsgericht Hannover habe zu Unrecht einen Anfangsverdacht angenommen.

Es gibt bislang keine verfassungsgerichtliche Entscheidung zur Frage, welche Tatsachen vorliegen müssen, um einen Anfangsverdacht für den Besitz kinderpornographischer Bilder zu begründen. Die Landesregierung ist auch nicht berufen, anstelle des Bundesverfassungsgerichts hierzu eine rechtsverbindliche Einschätzung abzugeben.

Und nun stellt sich die neue Frage, ob die Durchsuchungen jedenfalls dann rechtswidrig waren, wenn der Beschuldigte Edathy am 10. Februar 2014 noch Abgeordneter war.

Während der Dauer ihres Mandats genießen Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach Artikel 46 des Grundgesetzes Immunität. Sie können, soweit der Immunitätsschutz reicht, ohne Genehmigung des Deutschen Bundestages strafrechtlich nicht verfolgt werden.
Im Strafverfahren bildet die Immunität deshalb ein Verfahrenshindernis.

Die Immunität endet unter anderem dann, wenn der Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet. Etwa durch Verzicht auf das Mandat. Im Falle eines Verzichts auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erlischt das Mandat mit der Entscheidung des Bundestagspräsidenten. Die ergeht in der Form einer Bestätigung der Verzichtserklärung. So sieht es das Bundeswahlgesetz vor.

Das Ausscheiden des Abgeordneten aus dem Bundestag wird sodann im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Der Bundeswahlleiter hat im Bundesanzeiger vom 26. Februar 2014 bekannt gegeben, dass der Abgeordnete Edathy mit Ablauf des 6. Februar 2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden ist.

Von dieser amtlichen Bekanntmachung geht die Landesregierung auch aus Respekt vor dem Präsidenten des Bundestags aus. Auf dessen Mitteilung muss die Eintragung beruhen.
Ist diese amtliche Bekanntmachung richtig, stellt sich mit Blick auf die Immunität des Sebastian Edathy die Frage der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungen nicht.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung abschließend zu bewerten, ob die amtliche Bekanntmachung inhaltlich richtig oder falsch ist. Eine Bestätigung des Bundestagspräsidenten über einen anderen Zeitpunkt des Ausscheidens von Herrn Edathy liegt bislang nicht vor.

Eine Bemerkung erlauben Sie mir noch: Wir interessieren uns doch alle für die Frage, ob mögliche Erkenntnisse aus den Durchsuchungen am 10. Februar im Ermittlungsverfahren wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften verwertbar sind. Auch dann, wenn Sebastian Edathy an diesem Tag noch Abgeordneter gewesen sein sollte. -- Ja, sie sind verwertbar, wenn man der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt.

Etwas anderes gälte nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft vorsätzlich die Immunität eines Abgeordneten verletzt hätte. Aber dafür gibt es, meine Damen und Herren, nicht die geringsten Anhaltspunkte! -- Es war der Beschuldigte selbst, der seinen Verzicht auf das Bundestagsmandat mit Wirkung zum 7. Februar 2014 öffentlich gemacht hatte.

Im Übrigen beruhen die weiteren Durchsuchungen und Sicherungsmaßnahmen nach dem 10. Februar, auch die im Deutschen Bundestag selbst, auf Durchsuchungsbeschlüssen, die nach dem 10. Februar beantragt worden sind. All diese Maßnahmen werden von der Frage „Immunität ja oder nein" nicht berührt.

Zu den Fragen 2 und 3:
Die Klärung der Immunitätsfrage hängt von der Wirksamkeit und inhaltlichen Richtigkeit der amtlichen Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger ab. Diese Frage ist Gegenstand der Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Fachabteilung meines Hauses.

Auf dieser Grundlage kann bislang nicht von wesentlichen Versäumnissen der Staatsanwaltschaft gesprochen werden.

Edathy (VIII): Mein Name steht auf der gleichen Liste?

Montag, 5. Mai 2014

Leserbrief

Neue Presse Hannover
Per Mail
Betr. Kommentar auf Seite 1, 5. Mai 2014, "Politiker ruiniert sich systematisch den Ruf"
“Er (gemeint ist der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy) könnte sich ja auch zu den immer schwerer werdenden Vorwürfen äußern – er wird wissen, warum er es nicht tut”, heißt es in dem Kommentar von Christian Lomoth. Warum sollte er? Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist ein weiterer Justizskandal – und gegen den wehrt sich Sebastian Edathy. Er tut also, was derzeit zu tun ist. Schließlich steht er nicht vor Gericht. Und noch sind wir nicht so weit, dass die Medien Prozesse führen.

Wie Presse und Justiz gelegentlich versuchen, einen Ruf zu ruinieren, weiß ich aus Erfahrung. 2003 ist mir die Verbreitung einer (!) kinderpornografischen Datei vorgeworfen worden. Daraus machte die Burgdorfer Beilage von NP/HAZ einen Bericht, der eine halbe Zeitungsseite füllte. Ein paar Tage später wurde behauptet, ich sei als Vorsitzender eines Vereins zurückgetreten, der in Burgdorf Kinderfeste organisierte.

Dann wurde das Ermittlungsverfahren verschleppt. Die Presse wurde regelmäßig mit falschen Informationen versorgt, meine Anwältin dagegen bekam von der Staatsanwaltschaft Hannover keine Antworten – über ein halbes Jahr lang. Fast drei Jahre später stellte das Hildesheimer Landgericht fest, dass die umstrittene Datei gar nicht kinderpornografisch war, als Vorsitzender des Vereins war ich nie zurückgetreten. Das war eine freie Erfindung der Burgdorfer Beilage gewesen. Muss ich noch erwähnen, dass keine einzige Zeitung über diese freie Erfindung und über das Urteil des Hildesheimer Landgerichtes berichtet hat? Sicher nicht...

Freitag, 2. Mai 2014

Der Fall Edathy (VI)

Leserbeiräte für Schnellverfahren

Macht doch endlich Schluss mit diesen komplizierten Verfahren, die Vorverurteilung klappt doch schon, sie muss nur noch zur Verurteilung werden. Jede Zeitung richtet einen Leserbeirat ein, der über jede Ermittlung informiert wird und innerhalb einer Woche ohne Anhörung des Beschuldigten sein Urteil spricht.

Was bislang geschieht, ist doch nur halber Kram. Da gerät ein Pfarrer aus Lauchheim in Kinderporno-Verdacht und ein Ermittler erzählt der "Bild"-Zeitung, was bei dem 39-Jährigen angeblich gefunden worden ist. Das Landeskriminalamt von Niedersachsen verfasst einen Abschlussbericht, der unverzüglich von der "Süddeutschen Zeitung" publik gemacht wird. Demnach hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Edathy doch 21 kinderpornografische Dateien gesammelt. Fehlt doch die Würze. Siehe oben.

Dass die Leute, die in solchen Fällen die Medien informieren, gegen die Gesetze verstoßen, interessiert doch niemanden. Wenn das in der Türkei passieren würde, gäbe es ein paar verbale Ohrfeigen von Bundespräsident Gauck, passiert so was in Deutschland, hüllt sich dieser Staatsoberhaupt-Darsteller in Schweigen. Der will sich doch nicht vor der eigenen Haustür den Mund verbrennen. Der wischt sich lieber am Bosporus den rechtsstaatlichen Mund ab.

Oft genug beschleicht mich das Gefühl, dass es gar nicht um Recht geht, sondern um Rechthaberei. Widerspricht jemand den Ermittlern, wird nach getreten. Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff kann ein Lied davon singen. Der Mann ist frei gesprochen worden. Sofort lag der Staatsanwaltschaft von Hannover, die sich bis dahin mehr als einmal blamiert hatte, dieser Freispruch quer im Querulanten-Magen.

Kinderpornografie herstellen und verbreiten ist ein derart widerliches Verbrechen, dass Vorsicht geboten ist bei jedem Vorwurf. Was Ermittler so alles öffentlich verbreiten, weiß ich aus eigener Erfahrung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass an diesen Meldungen nichts, aber wirklich auch gar nichts dran gewesen ist, ist weiterhin der Unschuldige dran, nicht die Ermittler...

Der Fall Edathy (VII): Rede der niedersächsischen Justizministerin