18. Oktober 2011
Der Niedersächsische Landtag entscheidet
Eingabe-Nummer 02416/01/16
Sehr geehrter Herr Tjaden,
Ihre Eingabe, betr. Entschädigungsforderung, hat der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages beraten.
Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. 10. 2011 entsprechend der Empfehlung des Ausschusses abschließend entschieden. Er sieht sich nicht in der Lage, sich für Ihr Anliegen zu verwenden.
Rasche
Vizepräsident
Meine Antwort
Sehr geehrter Herr Rasche,
aus Ihrer Mitteilung schließe ich, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Pet 4-17-07-3001-02227) versehen haben muss, als mir dieser Ausschuss am 20. Juni 2011 mitteilte, meine Petition werde zuständigkeitshalber an den Niedersächsischen Landtag weitergeleitet.
Denn aus Ihren Zeilen kann ich nur schließen, dass der Niedersächsische Landtag nicht zuständig ist, denn sonst hätten Sie mir wohl eine Begründung für die Ablehnung meiner Entschädigungsforderung liefern müssen. "Kann sich nicht verwenden" bedeutet nach meinem Verständnis "ist nicht zuständig". Oder irre ich mich? Sollte ich mich nicht irren, dann informieren Sie bitte den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darüber, dass er nach Ihrer Auffassung zuständig ist.
Sollte ich mich irren, wäre also doch der Niedersächsische Landtag zuständig, müsste ich annehmen, dass sich in Hannover niemand mit dem niedersächsischen Justizministerium, das nie auf meine Aufforderungen zur Beschleunigung des Verfahrens reagiert hat, und mit der Staatsanwaltschaft Hannover, die nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim "aus unerfindlichen Gründen eineinhalb Jahre untätig" geblieben ist, anlegen will.
Für diesen Fall schlage ich vor: Sie versehen den Eingang des Niedersächsischen Landtages mit einem Schild. Auf dem könnte stehen: "Wir haben vor nichts Angst. Nur vor dem Justizministerium und der Staatsanwaltschaft Hannover."
Dann hätte ich auch eine Erklärung dafür, warum mich im November 2006 ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft Hannover ausgab, angerufen hat. Der versprach mir bei diesem Anruf eine Entschädigung, wenn ich nur etwas Geduld hätte. Geduld hatte ich, eine Entschädigung bekam ich nicht. Was Herrn Wendt wohl nicht kümmern musste. Denn wenn der gewusst hätte, dass sich niemand mit der Staatsanwaltschaft Hannover anlegt, hätte der auch gewusst, dass er versprechen darf, was er will...
es ist eine schweinierei, wie die mit einem unbescholtenen bürger umgehen, den man zu unrecht verfolgt hat. viele grüße aus burgdorf. nicht aufgeben.
AntwortenLöschenwenn ich das lese, beschleicht mich das gefühl, dass da etwas vertuscht werden soll...
AntwortenLöschen