Mail an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie an meine Bestellung eines Brummkreisels vom 27. Februar 2012
erinnern? Motto: “Kreiseln Sie sich doch einmal Ihren zuständigen Ausschuss”.
Außerdem habe ich für Sie noch eine Neuigkeit: Nach einer Anfrage, wo denn meine
Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 geblieben sei, antwortete mir das
Gericht Ende Mai 2012, sie sei in Karlsruhe nicht bekannt. Da mir nicht bekannt
ist, ob man eine Verfassungsbeschwerde außer als mail, Internet-Fax und auf dem
Postweg auch noch auf einem anderen Weg verschicken kann, frage ich Sie höflich,
ob es auf dem Markt inzwischen einen “Brummkreisel dir deine
Verfassungsbeschwerde durch die Wohnung, bevor sie woanders nicht ankommt” gibt.
Den hätte ich dann gern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Möglicherweise teilen Sie mir im Oktober 2015 mit, dass diese mail bei Ihnen
nicht angekommen ist.
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