Freitag, 20. Juli 2012

Nachgehakt

Mail an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie an meine Bestellung eines Brummkreisels vom 27. Februar 2012 erinnern? Motto: “Kreiseln Sie sich doch einmal Ihren zuständigen Ausschuss”. Außerdem habe ich für Sie noch eine Neuigkeit: Nach einer Anfrage, wo denn meine Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 geblieben sei, antwortete mir das Gericht Ende Mai 2012, sie sei in Karlsruhe nicht bekannt. Da mir nicht bekannt ist, ob man eine Verfassungsbeschwerde außer als mail, Internet-Fax und auf dem Postweg auch noch auf einem anderen Weg verschicken kann, frage ich Sie höflich, ob es auf dem Markt inzwischen einen “Brummkreisel dir deine Verfassungsbeschwerde durch die Wohnung, bevor sie woanders nicht ankommt” gibt. Den hätte ich dann gern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Möglicherweise teilen Sie mir im Oktober 2015 mit, dass diese mail bei Ihnen nicht angekommen ist.

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