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Samstag, 19. November 2011

Opfer ist schuld (II)

19. November 2011
Verzögerungen gehen auf meine Kappe?

Das niedersächsische Justizministerium hat mir laut Schreiben des Niedersächsischen Landtages vom 1. November 2011 vorgeworfen, ich hätte die Dauer des Verfahrens mit einer "Vielzahl" von Eingaben verlängert. Soll wohl heißen: Der Staatsanwaltschaft von Hannover kann man keinen Vorwurf machen.

Doch auch hier wird geschwindelt. Gründonnerstag 2006 bin ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden. Mein Computer hat während der Verhandlung im Zimmer der Richterin gestanden. Im Juli 2006 weist das Hildesheimer Landgericht einen Berufungsantrag der Staatsanwaltschaft Hannover zurück.

Darauf weise ich die Staatsanwaltschaft Hannover am 21. Juli 2006 hin und fordere die Herausgabe meines Computers. Zur Antwort bekomme ich am 25. Juli 2006: "In obengenannter Sache wird mitgeteilt, dass hier ein Beschluss des Landgerichts Hildesheim nicht bekannt ist und daher eine Herausgabe des Computers nicht erfolgen kann."

Den Computer bekomme ich erst Anfang November 2006 zurück.

Im Mai 2007 will ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten. Für die Eingabe fehlt mir der Einstellungsbeschluss des Hildesheimer Landgrichtes. Ich bitte das Landgericht Hildesheim um Zusendung. Eine Antwort bekomme ich von der Staatsanwaltschaft Hannover. Die schreibt am 24. Mai 2007: "...die Akte befindet sich zur Zeit beim Amtsgericht Burgdorf und daher kann von hier nichts veranlasst werden."

Doch auch das Burgdorfer Amtsgericht hat meine Akte nicht. Ich erfahre, dass sie am 27. März 2007 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ausgetragen worden sei. Seit zwei Monaten weiß niemand, wo sich meine Akte befindet?

Und all dies habe ich verschuldet?

Das Opfer ist schuld (III)

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