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Dienstag, 18. November 2014

Der Fall Edathy (XIV)


Sitzung des niedersächsischen Landtages am 26. September 2014
Mündliche Anfrage Nr. 7

Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU):

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat mit dem Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 bei der Niedersächsischen Landesregierung angefragt, welche Personen zwischen dem 15. Oktober 2013 und dem 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird.

Die Niedersächsische Landesregierung übermittelte daraufhin dem Untersuchungsausschuss entsprechende Listen für das Justiz- und das Innenministerium.

Auf der Liste des Justizministeriums finden sich 21 Personen, und zwar aus dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Hannover.

Am 10. Februar 2014 wurde vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss Hannover gefasst (Geschäftszeichen 270 Gs 308/14), der die Durchsuchung der Wohnungen und Büros des Sebastian Edathy erlaubte, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Deutschen Bundestages war, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen festgestellt hat. Beschäftigte des Amtsgerichtes Hannover sind in der Liste der Landesregierung an den Bundestag nicht enthalten.

Die Liste für den Geschäftsbereich des Innenministeriums nennt 33 Personen, die im fraglichen Zeitraum Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hatten. Sechs Personen hiervon sollen Beschäftigte der PI Nienburg/Schaumburg gewesen sein, der Leiter der PI eingeschlossen.
Die Zeitung Die Harke aus Nienburg vom 19. Februar 2014 berichtet („Wie viele Polizisten waren informiert?") von Aussagen der Pressesprecherin der PI Nienburg, dass sieben Mitarbeiter des Fachkommissariates Kenntnis von den Ermittlungen gehabt hätten. Der Polizeipräsident ist nicht Mitarbeiter des Fachkommissariates 1.

Die Harke berichtet in der gleichen Ausgabe weiterhin, dass möglicherweise auch Streifenpolizisten von den Vorermittlungen gegen Sebastian Edathy gewusst hätten. Mehrere Beamte hätten gegenüber der Zeitung Die Harke erklärt, seit Längerem davon Bescheid gewusst zu haben.

Ich frage die Landesregierung:
  1. Ist die Auskunft der Landesregierung an den Deutschen Bundestag, die keine Beschäftigten des Amtsgerichtes Hannover mit Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy bis zum 10. Februar 2014 nennt, zutreffend?
  2. Wie viele und welche Personen der PI Nienburg/Schaumburg haben wann bis zum 10. Februar 2014 Kenntnis über die Vorermittlungen und Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten?
  3. Hat die Landesregierung inzwischen Fehler an der Liste festgestellt, die sie dem 2. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestages übersandt hat, und hat sie diese dem Bundestag gegenüber eingeräumt? Wenn ja, welche?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat die Niedersächsische Landesregierung mit seinem Beweisbeschluss 18 (27) 9 vom 4.7.2014 um Benennung aller Personen gebeten, „die in niedersächsischen Landesbehörden der Geschäftsbereiche Inneres und Justiz sowie der Staatskanzlei ab dem 15. Oktober 2013 bis zum 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt hatten, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird, und zugleich mitzuteilen, wann diese Personen jeweils auf welche Art und Weise Kenntnis erlangt haben".

Mit Schreiben vom 26. August 2014 an dessen Vorsitzende hat die Niedersächsische Staatskanzlei dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ein Verzeichnis derjenigen Personen übermittelt, die bis zum 9.2.2014, 24.00 Uhr, entsprechende Kenntnis erlangt hatten. Die Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses ist dabei so verstanden worden, dass die Benennung der Personen erfordert war, die bis zu dem genannten Stichtag über die in dem Beschluss genannten Kenntnisse verfügten.

Richter und sonstige Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover befinden sich nicht unter den mitgeteilten Personen, da die Staatsanwaltschaft Hannover bis zum Ablauf des 9.2.2014 nicht an das Amtsgericht Hannover herangetreten ist. Vielmehr ist dies erst am 10.2.2014 geschehen, als ein Durchsuchungsbeschluss für von dem Angeschuldigten Edathy genutzte Räumlichkeiten beantragt wurde.

Am 10. 2. 2014 wurden die Akten durch den Dezernenten, dem beim Amtsgericht Hannover zuständigen Ermittlungsrichter, persönlich übergeben. Der beantragte Durchsuchungsbeschluss erging noch am Vormittag desselben Tages unter dem Aktenzeichen 270 Gs 308/14. Ausgefertigt worden ist der Beschluss von einer Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Weitere Personen waren mit dem Vorgang nicht befasst. Der zuständige Ermittlungsrichter hat die Vorgänge vielmehr selbst transportiert und auch die Ausfertigung des Beschlusses persönlich überwacht. Der zuständige Abteilungsrichter ist am Nachmittag des 10.2.2014 durch den Ermittlungsrichter über das Verfahren informiert worden. Die Namen der insoweit beim Amtsgericht Hannover mit dem Vorgang befassten Personen sind dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss bereits mitgeteilt worden.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Antwort ist zutreffend. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.

Zu Frage 2:
Im Rahmen der Bearbeitung des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 des 2. Untersuchungs-ausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde seitens der Polizeidirektion Göttingen von sechs Polizeibeamten berichtet, die in der Polizei-inspektion Nienburg/Schaumburg dienstlich am 15.10.2013 Kenntnis über die (Vor-) Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten haben.
Es handelt sich dabei um den Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg sowie fünf Polizeibeamte des dortigen Zentralen Kriminaldienstes.

In dem Artikel („Wie viele Polizisten waren informiert?") der Zeitung Die Harke vom 19.02.2014 wird durch den Leiter der Polizeiinspektion korrekt dargestellt, dass „sieben Mitarbeiter" mit dem Fall befasst gewesen seien. Neben seiner eigenen Person und der des Leiters des Zentralen Kriminaldienstes waren dies vier Polizeibeamte des Fachkommissariates 1. Darüber hinaus wurde ein weiterer Mitarbeiter der Polizeiinspektion mit der Abklärung der Meldeverhältnisse betraut, dem aus Gründen der Geheimhaltung ausdrücklich kein Hintergrundwissen hierzu bekannt gemacht wurde.

Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat keine Fehler im Zusammenhang mit der Liste festgestellt.

Edathy muss vor Gericht

18. November 2014. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.
Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
tagesschau

Kommentar von Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten: heute.de schreibt: "Außerdem sollen nach ZDF-Informationen nicht nur einige von Edathys E-Mail-Konten unwiderruflich gelöscht sein, sondern auch der Inhalt seiner Cloud." - "Cloud" habe ich nie benutzt, E-Mail-Konten nicht gelöscht, aber wenn`s der öffentlichen Hinrichtung dient...

Der Fall Edathy (XV): Die Harke der "Harke"

Zum Beginn der Serie

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