Freitag, 24. Januar 2020

Die Eingeschleusten

Kreisblatt als Flugblatt
Ein hochtalentierter Krimi-Autor als Staatsanwalt 
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Des Krimi-Autors Behörde
Wie sie lügt und es nicht kracht
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Bedeutungslos

Sexuelle Belästigung an Multi-Media-Schule

Ein Lehrer betatscht in der hannoverschen Multimedia-BBS  16- bis 18-jährige Schüler und bekommt nach einer Disziplinarklage der Landesschulbehörde keine Pension mehr. Entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Bis dahin sind vier Jahre vergangen. An die belästigten Schüler zahlte der 67-Jährige 15 000 Euro Schmerzensgeld, die Gefängnisstrafe, die er bekam, wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

In der "Bild"-Zeitung wird dieser Sittenstrolch "Skandal-Lehrer" genannt, erwähnt wird in dem Prozessbericht auch die Staatsanwaltschaft Hannover, und zwar so: "Die unangemessenen Streicheleien stufte die Staatsanwaltschaft als strafrechtlich bedeutungslos ein."

Ähnlich bedeutungslos sind für diese Skandal-Behörde wohl auch die Lügen, die man mir nach der Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens erzählt hat, wobei sich diese Behörde bis heute nicht einmal einig ist, wie viele Lügner sie im November 2006 beschäftigte. Einer von ihnen hatte sogar behauptet, dass man vor Gericht garantiert meine Schuld beweisen werde. Aber auch er legte dem Gericht kein einziges Beweismittel vor. Weil es keins gab. 

Aus dieser Behauptung saugen bis heute anonyme blogger Honig. Sie kostete mich nicht nur die versprochene Entschädigung, sondern auch zehn Rentenjahre! Ich löste meine Lebensversicherung auf, um von 2004 bis 2006 finanziell über die Runden zu kommen und wurde Hartz-IV-Empfänger...

Übrigens: Vor dem Landgericht Hildesheim entschuldigte sich im Oktober 2006 der Anklagevertreter bei mir für das, was mir geschehen war. Wenige Tage später wurde ich von einem seiner Kollegen, der sich am Telefon Wendt nannte, belogen...

Meine Geschichte (bei Wordpress bisher 800 Bestnoten)

Strafantrag gegen issue  

Dienstag, 25. Juni 2019

Dürfen die das publik machen?

Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft Hannover vom 25. Juni 2019

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln gegen einen 51 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Tatverdächtige ist am Donnerstag (13. 6. 2019) auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Ronnenberg festgenommen worden und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der 51-Jährige war als Betreuer an einer Schule in Ronnenberg beschäftigt und leitete dort unter anderem eine Fußball AG. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll er talentierten Kindern und Jugendlichen Leistungsförderung versprochen haben.
Er soll in diesem Zusammenhang vorgegeben haben, eine gesundheitliche Begutachtung durchführen zu müssen. Dafür soll er sich in der Vergangenheit mit mehreren Schülern jeweils einzeln in einem Hotel im Stadtteil Bornum getroffen haben. Im Rahmen der dort durchgeführten Untersuchung soll er die Jungen unsittlich berührt haben.
Nach aktuellem Stand sind den Ermittlungsbehörden acht potentielle Opfer (zwölf bis 18 Jahre alt) bekannt. Die Überprüfungen zu möglichen weiteren Opfern dauern derzeit an. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag nach einem Hinweis von betroffenen Eltern festgenommen.
Im Rahmen einer Durchsuchung des Hotelzimmers und seiner Wohnung im Umland von Hannover wurden Datenträger sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.
Ein Richter ordnete am Freitag (14. 6. 2019) Untersuchungshaft gegen den Mann an. Die Ermittlungen dauern an.

Unschuldsvermutung

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.

Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Sie findet sich bereits in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention setzt dies in ihrem Artikel 6 völkerrechtlich verbindlich um.

Im deutschen Recht ist die Unschuldsvermutung im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ergibt sich allerdings aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung.