Betr. Wulff: Keinen Einfluss genommen auf Staatsanwaltschaft
Hannover. „Das Niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen", so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.
Anlass zu dieser Klarstellung seien Presseanfragen, in denen Mutmaßungen und Unterstellungen in diese Richtung geäußert worden seien. „Das weise ich mit Nachdruck zurück", sagte Busemann. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person.
Gemäß § 152 Strafprozessordnung (StPO) muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem so genannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.
„Behauptete Verstöße gegen das Niedersächsische Ministergesetz (MinG ND) fallen nicht in die Zuständigkeit der Justiz", so Busemann. Im Übrigen sei § 5 Abs. 4 des MinG nicht strafbewehrt. Danach dürfen „die Mitglieder der Landesregierung, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen".
Was für ein unsinniger Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Hannover darf nicht einmal Vernunft annehmen...
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