Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...
"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).
Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.
In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.
Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.
Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.
Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?
Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...
Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.
Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."
Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.
P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.
Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover
dass in ihrem fall etwas verschwindet, ist doch nicht neu. als sie das urteil des landgerichtes hildesheim anforderten, musste das doch auch erst gesucht werden. die staatsanwaltschaft hannover behauptete sogar, sie kenne das urteil nicht. sie hatte aber einen staatsanwalt zur verhandlung geschickt. der den urteilsspruch verpennt hat?
AntwortenLöschendie existenz eines staatsorganes, das der staatsanwaltschaft von hannover die leviten liest, kann nicht festgestellt werden...
Löschenich habe das bundesverfassungsgericht zu einer sorgfältigen suche nach meiner verfassungsbeschwerde aufgefordert. bislang ohne reaktion. auch der bundespräsident reagiert überhaupt nicht.
AntwortenLöschenist bestimmt bei gauck und beim bundesverfassungsgericht in der ablage p gelandet...
AntwortenLöschendas bundesverfassungsgericht reagiert bislang nicht auf meine aufforderung, meine verfassungsbeschwerde sorgfältig zu suchen...
AntwortenLöschenvielleicht ist ihre aufforderung auch verschwunden...
AntwortenLöschenliest sich wie ein schlechter krimi.
Löschendie antwort an sich ist schon eine frechheit. eine verfassungsbeschwerde, die auf allen erdenklichen wegen eingelegt wird, kann nicht verschwinden - außerdem hätte man die schnell im internet aufrufen können...
AntwortenLöschen