Montag, 1. September 2014

Der Fall Edathy (XII)

Durchsuchung illegal?

16. August 2014. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy postet soeben auf seinen Facebook-Seiten:

Ist seit Monaten klar. Aber wenn der "Focus" es im August bringt, sind das plötzlich "News"...

http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-34-2014-bundestag-raeumt-irrtum-in-edathy-affaere-ein_id_4063986.html


Der Bundestag korrigierte das Datum des Ausscheidens von Edathy aus dem Bundestag auf den 10. Februar 2014. An diesem Tag leitete die Staatsanwaltschaft von Hannover Ermittlungen ein. Möglicherweise genoss Edathy da noch Immunität.

Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen

29. August 2014. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen zurückgewiesen. Die erhobenen Rügen "haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", teilte das Gericht in Karlsruhe mit. "Sie sind teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet."

T-online

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums

29. August 2014. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Sebastian Edathy mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert ist. Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.


Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: „Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun der Weg frei für die Aufklärung der eigentlichen Sache, um die es geht. Die seit Monaten im Raum stehenden Vorwürfe bezüglich der angeblichen Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungen im Februar können damit ad acta gelegt werden."

Anmerkung: Die Ministerin sagt die Unwahrheit. Die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung ist noch nicht vollständig geklärt. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls hingewiesen. Edathy müsse wegen der Immunitäts-Frage aber erst einmal den ordentlichen juristischen Weg gehen.

1. September 2014. Sebastian Edathy hat diesen Kommentar aus der "Süddeutschen Zeitung" auf seinen Facebook-Seiten verlinkt:

Existenzen werden vernichtet

Das Verfahren hätte den Karlsruher Richtern die Gelegenheit geboten, den Staatsanwälten und Ermittlungsrichtern der Republik ein paar Maßstäbe an die Hand zu geben, an denen sie sich orientieren können, bevor sie eine Kinderporno-Razzia anordnen. Denn wenn der Fall Edathy eines zeigt, dann dies: Beim Thema Kinderpornografie genügt schon der Schatten eines Verdachts, um Existenzen zu vernichten.

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Der Fall Edathy (XIII): Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion

Zum Beginn der Serie

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