Donnerstag, 19. Mai 2016

Nicht vorhandene Beleidigung

Verschollene Beleidigungen bei Facebook

Die Staatsanwaltschaft von Hannover schickt einem Hannoveraner einen Strafbefehl, weil er einen Bekannten Mitte vorigen Jahres auf seinen Facebook-Seiten beleidigt haben soll. "Habe ich nicht", legt der Gescholtene Widerspruch ein, die Sache landet vor Gericht. Dort werden dem Angeklagten nicht etwa beleidigende Auszüge seiner Facebook-Seiten vorgelegt, sondern von einer anderen Facebook-Seite. Der Hannoveraner weist darauf hin, dass er vor Gericht erschienen sei, um sich gegen den Vorwurf der Beleidigung auf seinen eigenen Facebook-Seiten zu wehren. So stehe es im Strafbefehl.

Der Richter findet einen salomonischen Ausweg: Der Angeklagte soll sich bei dem Beleidigten entschuldigen und die Beleidigungen löschen. Angeklagter und Bekannter geben sich die Hand. Das Verfahren wird auf Staatskosten eingestellt.

Der nicht mehr Angeklagte eilt nach Hause, will die Facebook-Seiten aufrufen, auf denen er seinen Bekannten beleidigt haben soll. Das gelingt ihm nicht. Er kommt nicht auf diese Seiten. Vor Gericht ist ihm auch der Name des angeblichen Administrators dieser Facebook-Seiten genannt worden. Also sucht er bei Facebook nach diesem Namen, doch der Gefundene ist gar nicht der Administrator der vor Gericht präsentierten Seiten.

Gedanklich streicht der nicht mehr Angeklagte den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover sogleich völlig aus seinem Gedächtnis. Vorher hat er sich aber noch vergewissert, dass seine Seiten bei Facebook noch existieren. An der Existenz der Staatsanwaltschaft von Hannover zweifelt er nicht.     

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