Mit welchem Fall beschäftigt sich der Niedersächsische Landtag?
Präsident des Niedersächsischen Landtages
Herrn Rasche
Postfach 4407
30044 Hannover
Ihr Zeichen II/73-02416/01/16
Eingabe-Nr. 02416/01/16
Bundestag Pet-ID 25249
Sehr geehrter Herr Rasche,
Prolog
Heute vor acht Jahren, 7 Uhr morgens in Burgdorf: Eine Frau und ein Mann stehen vor meinem Bett, geben sich als Kripobeamte aus, werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Mit dabei sind zwei städtische Zeugen. Meine Wohnung wird durchsucht, beschlagnahmt werden meine beiden Computer und CD´s mit Bildbearbeitungsprogrammen und mit Fotos von Kinderfesten, die wir in Burgdorf organisiert haben.
In den nächsten Tagen geht unser Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf” den Bach hinunter, das von uns geplante achte Kinderfest fällt aus. Die Kripo von Garbsen rückt Dateien, die ich auf einem meiner Computer für eine am 1. November 2003 gegründete Zeitung gespeichert habe, nicht heraus.
Aus der Presse erfahre ich Neuigkeiten über meinen Fall, meine Anwältin protestiert dagegen bei der Staatsanwaltschaft in Hannover, denn sie hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen. Nach einem halben Jahr hat sie die Akte, nimmt Stellung. Es geht um eine Datei an drei Stellen eines meiner beiden Computer.
Da sich bis zum 3. November 2004 nichts weiter getan hat, wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht mir eine Stellungnahme. Die bekomme ich nicht.
Die Kripo von Garbsen gibt mir einen meiner beiden Computer zurück, dazu die beschlagnahmten CD´s. Begründung: “Nichts Tatrelevantes drauf.”
Erscheint ein weiterer Bericht über meinen Fall, leite ich den an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Reagiert wird nicht.
Auch am zweiten Jahrestag der Computerbeschlagnahme wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht eine Stellungnahme. Bekomme ich nicht.
Dann schalte ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven ein, der verlangt Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagt mich an, bevor mein Anwalt die Akte hat. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft von Hannover die CD´s auf, die ich längst wiederhabe, weil nichts Tatrelevantes drauf ist.
Gründonnerstag 2006 werde ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus “tatsächlichen Gründen” freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Berufung ein, wird vom Landgericht Hildesheim zur Rücknahme der Berufung aufgefordert. Das Oberlandesgericht von Celle entscheidet, dass die Berufung nicht abgelehnt werden könne, weil mir nichts Gravierendes vorgeworfen wird. Zu rechnen sei allenfalls mit einem Bußgeld.
Das Hildesheimer Landgericht stellt Ende September 2006 das Verfahren ein, kritisiert die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover und stellt fest: Die Datei, um die es geht, ist gar nicht kinderpornografisch...Man hätte mich also nie anklagen dürfen.
Ich schalte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Wieder vergehen drei Jahre, bis sich der Gerichtshof für nicht zuständig erklärt.
Aus dem Internet erfahre ich, dass die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen ist. Ich schildere ihr meinen Fall. Sie antwortet, dass sie mein Schreiben an das niedersächsische Justizministerium weiterleiten werde. Das sei die Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaft Hannover. Wir schreiben den 8. November 2010.
Ihre Antwort
Mit Datum vom 1. November 2011 teilen Sie mir mit, der Landtag könne sich nicht für mich verwenden, Grundlage sei “die Mitteilung des Justizministeriums in der Stellungnahme zu Ihrer Eingabe” gewesen, dass sich “Verzögerungen in der Bearbeitung des Vorgangs” ergeben hätten, weil sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu oft mit meinem Fall beschäftigen musste.
Welchen Vorgang meinen Sie bzw. das Justizministerium? Die Beschlagnahme meiner Computer? Kann nicht sein. Denn da ist die Staatsanwaltschaft Hannover nach Einschätzung des Hildesheimer Landgerichtes viel zu lange untätig gewesen. Auch jährliche Erinnerungen können wohl kaum als Eingabeflut bewertet werden. Außerdem hat sich das Justizministerium nie um meine Beschwerden gekümmert. Sonst hätte ich doch wohl die versprochenen Stellungnahmen bekommen....
Meinen Sie also den Vorgang, der mit der Weiterleitung meines Schreibens an die Gattin des niedersächsischen Ministerpräsidenten entstanden ist? Hat sich Dunja McAllister geirrt, als sie meinte, diese Weiterleitung könne nützlich sein?
Dann schreiben Sie noch: “Zum anderen hat der Landtag bekanntlich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.” Habe ich etwa gegen meinen Freispruch oder gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert? Welche gerichtlichen Entscheidungen meinen Sie also in meinem Fall?
Ich habe mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der bekanntermaßen der Auffassung gewesen ist, der Niedersächsische Landtag sei zuständig. Irren sich in meiner Sache etwa alle? Jeder, der mir irgendwie helfen will, läuft auf?
Vor langer Zeit habe ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Man ahnt, was geschehen ist: nichts. Ich habe bis heute nicht einmal eine Bestätigung, dass meine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist...
Opfer ist schuld (II)
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