Dienstag, 22. November 2011

Das Opfer ist schuld (III)

23. November 2011
Petitionsausschuss des Bundestages leitet Prüfung ein

Beim niedersächsischen Landtag, beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft von Hannover bin ich mit meinen Eingaben auf Grund gelaufen. Also habe ich mich wieder an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der sich bislang für nicht zuständig erklärt hat. Heute bekam ich diese Antwort:

"Betr.: Staatsanwaltschaften, Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011, Ihre Online-Petition vom 18. 10. 2011 und Ihre e-mail 19. 10. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

aufgrund Ihres weiteren Schreibens habe ich nunmehr eine Prüfung eingeleitet. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reuther."

Darauf habe ich erwidert:

"Sehr geehrter Herr Reuther,

Pet. 4-17-07-3001-022277,

ich lasse Ihnen weitere Dokumente zukommen. Wie Sie wissen, sind am 3. November 2003 in Burgdorf meine beiden Computer, fünf Disketten, 28 CD-Rom und ein kleines Notizbuch beschlagnahmt worden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover rührte sich nicht einmal, als meine Anwältin am 21. September 2004 der Staatsanwaltschaft mitteilte, dass ein Unbekannter auf meinen Internet-Seiten einen Link mit dem Titel "Kinderschänder Tjaden in Wilhelmshaven" eingerichtet hatte.

Am gleichen Tage teilte mir die Kripo von Garbsen mit, dass ich bei der Polizeinspektion Hannover-Land einen meiner beiden beschlagnahmten Computer wieder abholen könne. Ich bat die Kripo daraufhin, man möge den Computer zum Polizeirevier von Burgdorf bringen. Dort werde er von einem Bekannten abgeholt.

So geschah es. Die Polizei händigte meinem Bekannten den Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Rom und das kleine Notizbuch aus, weil nichts Tatrelevantes gefunden worden war.

Und was führte die Staatsanwaltschaft Hannover am 23. Februar 2006 in ihrer Anklageschrift (NZS 3744 Js 59979/03) als Beweismittel auf? Meinen zweiten beschlagnahmten Computer, die fünf Disketten, die 28 CD-Roms und das kleine Notizbuch! Von der Datei, die sich auf diesem Computer befand, gab es eine Schwarzweiß-Kopie in Passfoto-Größe. Dazu merkte das Hildesheimer Landgericht am 20. Juli 2006 an: "Ich gehe davon aus, dass die Person älter als 14 Jahre ist. Jedenfalls lässt sich - auch aufgrund der schlechten Qualität der Ablichtung - nicht zweifelsfrei feststellen, dass die Person unter 14 Jahre alt ist."

Ergo: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich ohne jedes Beweismittel angeklagt, das Verfahren über zwei Jahre verschleppt...

3 Kommentare:

  1. Drücke die Daumen, dass Sie nicht weiter von Pontius zu Pilatus geschickt werden.

    AntwortenLöschen
  2. hoffentlich deutet die dauer auf eine sorgfältige prüfung hin.

    AntwortenLöschen
  3. das alles ist im vergleich zu dem von mir erlebten noch sehr harmlos....
    zwar nicht in ähnlicher sache jedoch aufdeckend eines mißstandes in bestehendem recht Vorsätzlich, sind mir vorsätzlich und unter voll beabsichtigter absicht zur warnung
    bereits 3 mal sogenannte " bekannte " zum zwecke des nachweises einer von mir ausgehenden Pseudogefahr gesammt worden.
    der letzte "besuch" endete für mich mit einer erkennungsdiestlichen erfassung, der einstellung meiner anzeige (7 tage nach anzeigenstellung, also recht flott...es geht halt doch wenn es sein soll....)nach meinem vorherigen KKH aufenthalt mit 4 Schädel und 3 Rippenfrakturen. so macht halt heute jeder nur dann und das, was ihm gesagt wird um der verantwortungsangst einer bearbeitung zu entgehen....

    AntwortenLöschen