Donnerstag, 13. Februar 2014

Der Fall Edathy (II)

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy (Pressestatement)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie Aufklärung darüber haben wollen, welchen Stand die Ermittlungen in Sachen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy haben. Glauben Sie mir: mir geht es nicht anders.

Ermittlungen haben aber selten blitzschnelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet gegenwärtig die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen aus. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher vermag ich Sie - zu meinem Bedauern - über den Sachstand nicht konkreter zu unterrichten. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren bekannt zu geben - sie darf dies auch nicht. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hannover, dies zu tun, sobald Ergebnisse vorliegen. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschehen wird.

Für mich und genauso für die Staatsanwaltschaft gilt: wir respektieren die Unschuldsvermutung, die für Herrn Edathy streitet.

Soweit an mich die Behauptung herangetragen wird, es seien Teile der Akte an die Öffentlichkeit bzw. an Sie - die Medien - gelangt, wird dies in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen. Glauben Sie mir: Ich werde jeden Nachdruck aufwenden, um hier zu Aufklärungsergebnissen zu kommen. Ich werde mir laufend berichten lassen und Sie informieren, sobald mir weitere verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

Soweit Fragen zur strafrechtlichen Einordnung der behaupteten Informationen vom ehemaligen Innenminister Friedrich an den damaligen Abgeordneten Gabriel gestellt werden, wird dieser Vorgang von der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich bewertet. Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden. Auch darüber werden Sie - sobald berichtsfähige Informationen vorliegen - unterrichtet werden.

Die Entscheidungen über die Durchsuchungen wurden durch Richter in richterlicher Unabhängigkeit getroffen. Sie wissen alle, dass sich eine Kommentierung von mir aus diesem Grund verbietet.

Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.

Behauptung von Jörg Fröhlich dementiert

Strafrechtlerin: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover verfassungs- und rechtswidrig

1 Kommentar:

  1. komisches statement. will die ministerin der öffentlichkeit erzählen, dass sie die staatsanwaltschaft hannover zur vernunft bringen kann, wenn es denn erforderlich wäre? ist doch lächerlich.

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