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Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später (III)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
2. Fortsetzung

Als das Amtsgericht in Burgdorf und das Landgericht in Hildesheim ("völlig haltloser Vorwurf") den Fall zu den Akten gelegt hatten, schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Darüber berichtete ich am 25. Januar 2008 auf www.readers-edition.de - und zwar so:

Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird (…)”, heißt es in Artikel 6 der seit über 50 Jahren geltenden Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Richtschnur ist für die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Zum letzten Mal geändert wurde diese Konvention vor knapp zehn Jahren, die 41 Richter sind nach eigenem Bekunden überlastet, weil die Zahl der Beschwerden sprunghaft gestiegen sei - von 5.979 im Jahre 1998 auf 13.858 im Jahre 2001.

Daraus folgt offenbar: Der Artikel 6, der für die Rechtsprechung der nationalen Gerichte gelten soll, gilt nicht mehr für den Menschengerichtshof, weil dieser zu Entscheidungen in einer “angemessenen Frist” nicht mehr in der Lage ist. Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Einrichtung.

Schleppender Kampf

Wie schleppend der Kampf um das Menschenrecht auf ein Verfahren in angemessener Frist werden kann, erfahre ich am eigenen Leib.

Da in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen mich bis zur Einstellung fast drei Jahre gedauert hat, da außerdem das Hildesheimer Landgericht mit Urteil vom 19. September 2006 Zweifel daran anmeldete, ob eine Anklage in meinem Fall überhaupt zulässig gewesen ist (Az. 13 Ns 3744 Js 59979/03), schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Dazu fehlte mir schließlich noch die schriftliche Abschrift des Hildesheimer Urteils. Eine Zeitlang war dieses Urteil angeblich verschwunden, gefunden wurde es von der Staatsanwaltschaft Hannover schließlich am 17. Juli 2007. Die Begründung für die lange Suche: “Der Einstellungsbeschluss befindet sich lediglich im Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim.”

Handschriftliche Änderungen

Dieser Beschluss machte auf mich einen merkwürdigen Eindruck, denn er wies elf handschriftliche Änderungen auf.

Aber dennoch: Endlich hatte ich alle Unterlagen zusammen für die Beschwerde in Straßburg, angelegt worden war dort die Akte schon am 16. März 2007.

Im November 2007 hakte ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach und erkundigte mich nach dem Stand der juristischen Dinge. Darauf bekam ich bis heute keine Antwort (Beschwerde Nummer 12487/07).

Inzwischen habe ich längst den 4. Jahrestag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland gefeiert, und ich frage mich, wie ich jetzt noch laut Artikel 41 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten “gerecht entschädigt” werden soll für den Verlust von drei Arbeitsplätzen in der Ermittlungszeit und für zweieinhalb Jahre als Hartz-IV-Empfänger…

Artikel Ende
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist inzwischen beendet. Man teilte mir in diesem Jahr mit, dass man für mich erst etwas tun könne, wenn ich in Deutschland alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte.

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