Vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Die Salbe, die ich dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geschickt habe, wirkt wohl immer noch. Die Beweglichkeit ist gestiegen, fehlt nur noch die Tatkraft, um der Staatsanwaltschaft von Hannover nach all den Lügen auf die Füße der kurzen Beine zu treten.
Heute habe ich vom Petitionsausschuss diese Mitteilung bekommen (Bild 33):
"Staatsanwaltschaften Pet 4-17-07-3001-02227
Sehr geehrter Herr Tjaden,
ich bestätige den Eingang Ihrer Schreiben. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld.
Birgit Neulen
Oberamtsrätin"
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Donnerstag, 28. Februar 2013
Donnerstag, 21. Februar 2013
An die neue...
...Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz,
4121 E - 402.200/11
Sehr geehrte Frau Ministerin Niewisch-Lennartz,
ich freue mich, dass Niedersachsen eine neue Justizministerin hat, denn mich beschleicht das Gefühl, dass ich von den Mitarbeitern Ihres Vorgängers veräppelt worden bin.
Seit über sechs Jahren kämpfe ich um eine Entschädigung. Dazu ist mir am 2. Januar 2013 unter dem obigen Geschäftszeichen mitgeteilt worden, mein Fall sei nunmehr "hinreichend geprüft" worden.
Wie diese Prüfung erfolgt sein soll, ist mir ein Rätsel. Die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover ist vernichtet worden, da das Ermittlungsverfahren gegen mich im September 2006 eingestellt worden ist, die Kripo Garbsen hat mir versichert, dass sie keine Daten mehr habe.
Ich kenne die Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover seit knapp fünf Monaten. Aus ihr geht hervor, dass meine am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer unsachgemäß gelagert worden sind. Auf entsprechende Hinweise in 2004 hat die Staatsanwaltschaft von Hannover nie reagiert.
Schon während des Ermittlungsverfahrens habe ich mich mehrfach beim Justizministerium über die Dauer beschwert. Meine Beschwerden sind nicht einmal zur Akte genommen worden.
Ich habe meinen Fall auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com dokumentiert.
Dokumente dieses Justizskandals
4121 E - 402.200/11
Sehr geehrte Frau Ministerin Niewisch-Lennartz,
ich freue mich, dass Niedersachsen eine neue Justizministerin hat, denn mich beschleicht das Gefühl, dass ich von den Mitarbeitern Ihres Vorgängers veräppelt worden bin.
Seit über sechs Jahren kämpfe ich um eine Entschädigung. Dazu ist mir am 2. Januar 2013 unter dem obigen Geschäftszeichen mitgeteilt worden, mein Fall sei nunmehr "hinreichend geprüft" worden.
Wie diese Prüfung erfolgt sein soll, ist mir ein Rätsel. Die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover ist vernichtet worden, da das Ermittlungsverfahren gegen mich im September 2006 eingestellt worden ist, die Kripo Garbsen hat mir versichert, dass sie keine Daten mehr habe.
Ich kenne die Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover seit knapp fünf Monaten. Aus ihr geht hervor, dass meine am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer unsachgemäß gelagert worden sind. Auf entsprechende Hinweise in 2004 hat die Staatsanwaltschaft von Hannover nie reagiert.
Schon während des Ermittlungsverfahrens habe ich mich mehrfach beim Justizministerium über die Dauer beschwert. Meine Beschwerden sind nicht einmal zur Akte genommen worden.
Ich habe meinen Fall auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com dokumentiert.
Dokumente dieses Justizskandals
Donnerstag, 24. Januar 2013
Warum lügen sie? (II)
Computer über zwei Jahre im falschen Lager
Ich wiederhole noch einmal: Die Kripo von Garbsen hat die Staatsanwaltschaft von Hannover "um dringende Übersendung einer Annahmeverfügung/Entscheidung zu vorstehenden Asservaten" gebeten. Der Brief ging am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein (was man durchaus doppelsinnig verstehen kann). Unzulässig gelagert wurden bis dahin meine beiden am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer, mehrere Disketten, CD´s und ein Notizbuch. Danach wurde einer meiner beiden Computer freigegeben, ich bekam auch alle Disketten, CD´s und das Notizbuch zurück.
Anfang 2005 forderte der Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover meine Akte an, weil ich im Netz als "Kinderschänder" (Bild 23) verleumdet worden war. Die Anforderung stammt vom 6. Januar 2005, an die Staatsanwaltschaft von Hannover zurückgegeben wurde meine Akte am 11. Januar 2005. Aus der Prüfung folgten keine Anweisungen.
Aus dem Jahre 2005 gibt es ansonsten nur noch ein Schreiben von mir, in dem ich mich erkundigt habe, wann ich meinen zweiten Computer zurückbekomme. Dieser Brief ging am 1. September 2005 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein, beim Leitenden Oberstaatsanwalt am 2. September 2005.
Eines der letzten Schreiben in meiner Akte stammt von einem Anwalt aus Wilhelmshaven, den ich Anfang 2006 eingeschaltet habe, weil mich die Staatsanwaltschaft von Hannover augenscheinlich vergessen hatte. Dieser Anwalt forderte am 10. Februar 2006 Akteneinsicht. Zur Akte genommen wurde dieser Brief am 13. Februar 2006.
Die zuständige Staatsanwältin reagierte darauf am 23. Februar 2006 mit einer Verfügung. Erst einmal sollte der Zusatz "Vermögensabschöpfung" nachgetragen werden. Handschriftlich hielt diese Staatsanwaltschaft fest, dass sich mein zweiter Computer noch bei der Polizei befände. Außerdem solle eine Anklageschrift verfasst werden. Das geschah am gleichen Tage. Als Beweismittel aufgeführt wurden der beschlagnahmte Computer, die Disketten, die CD´s und das Notizbuch. Bis auf den zweiten Computer befand sich alles wieder in meinem Besitz...
Schlampiger kann man wohl kaum arbeiten...Mein zweiter Computer ist über zwei Jahre lang unzulässig gelagert worden. Bis dahin musste ich eine Zeitschrift wieder einstellen, wurde ich in Wilhelmshaven verleumdet, löste ich 2004 eine Lebensversicherung auf (Bild 31), um finanziell über die Runden zu kommen.
Ich wiederhole noch einmal: Die Kripo von Garbsen hat die Staatsanwaltschaft von Hannover "um dringende Übersendung einer Annahmeverfügung/Entscheidung zu vorstehenden Asservaten" gebeten. Der Brief ging am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein (was man durchaus doppelsinnig verstehen kann). Unzulässig gelagert wurden bis dahin meine beiden am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer, mehrere Disketten, CD´s und ein Notizbuch. Danach wurde einer meiner beiden Computer freigegeben, ich bekam auch alle Disketten, CD´s und das Notizbuch zurück.
Anfang 2005 forderte der Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover meine Akte an, weil ich im Netz als "Kinderschänder" (Bild 23) verleumdet worden war. Die Anforderung stammt vom 6. Januar 2005, an die Staatsanwaltschaft von Hannover zurückgegeben wurde meine Akte am 11. Januar 2005. Aus der Prüfung folgten keine Anweisungen.
Aus dem Jahre 2005 gibt es ansonsten nur noch ein Schreiben von mir, in dem ich mich erkundigt habe, wann ich meinen zweiten Computer zurückbekomme. Dieser Brief ging am 1. September 2005 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein, beim Leitenden Oberstaatsanwalt am 2. September 2005.
Eines der letzten Schreiben in meiner Akte stammt von einem Anwalt aus Wilhelmshaven, den ich Anfang 2006 eingeschaltet habe, weil mich die Staatsanwaltschaft von Hannover augenscheinlich vergessen hatte. Dieser Anwalt forderte am 10. Februar 2006 Akteneinsicht. Zur Akte genommen wurde dieser Brief am 13. Februar 2006.
Die zuständige Staatsanwältin reagierte darauf am 23. Februar 2006 mit einer Verfügung. Erst einmal sollte der Zusatz "Vermögensabschöpfung" nachgetragen werden. Handschriftlich hielt diese Staatsanwaltschaft fest, dass sich mein zweiter Computer noch bei der Polizei befände. Außerdem solle eine Anklageschrift verfasst werden. Das geschah am gleichen Tage. Als Beweismittel aufgeführt wurden der beschlagnahmte Computer, die Disketten, die CD´s und das Notizbuch. Bis auf den zweiten Computer befand sich alles wieder in meinem Besitz...
Schlampiger kann man wohl kaum arbeiten...Mein zweiter Computer ist über zwei Jahre lang unzulässig gelagert worden. Bis dahin musste ich eine Zeitschrift wieder einstellen, wurde ich in Wilhelmshaven verleumdet, löste ich 2004 eine Lebensversicherung auf (Bild 31), um finanziell über die Runden zu kommen.
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