13. November 2010
Stadtdirektor erteilt Hausverbot
Der Anzeiger für Burgdorf hatte also groß über die Wohnungsdurchsuchung berichtet - und wir bereiteten das achte Kinderfest vor, das wir am 23. November 2003 im städtischen Haus der Jugend feiern wollten. Kein Vereinsmitglied hielt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hannover für zutreffend. Alle standen auf meiner Seite als Vorsitzender des Vereins.
Auch am 7. November 2003 saß ich mit dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden zusammen, als bei ihm das Telefon klingelte. Am Apparat war der damalige Burgdorfer Stadtdirektor Leo Reinke, der nicht ahnte, dass ich anwesend war. Ich verhielt mich mucksmäuschenstill, während Reinke die telefonische Anweisung gab: "Ich will den Tjaden weder beim Auf- noch beim Abbau im Haus der Jugend sehen."
Auch über dieses Hausverbot berichtete der Anzeiger. Ein SPD-Ratsherr stufte dieses Hausverbot in einem Leserbrief als Vorverurteilung ein. Leo Reinke ist heute Anwalt in Burgdorf.
Nach diesem Anruf ließ ich mein Amt ruhen, um das Kinderfest nicht zu gefährden. Trotzdem fand es nicht statt, weil Teilnehmer absprangen. Ein halbes Jahr später wurde der Verein aufgelöst.
Aus der Sache heraus hielten sich der Marktspiegel, der in Burgdorf mittwochs und samstags erscheint, und Bild Hannover. Ein Bild-Redakteur begründete seine Zurückhaltung so: "Was ich auch schreibe, es wird gegen dich verwendet. Wenn du aber verurteilt wirst, nagele ich dich fest."
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