Auch vor dem Bundesverfassungsgericht
Wenn mich schon die Staatsanwaltschaft Hannover in eine Warteschleife schicken kann, wenn auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu in der Lage ist, warum dann nicht auch das Bundesverfassungsgericht?
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit | |
15. Dezember 2009 |
Sehr geehrte Damen und Herren,
Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Einzelrichterentscheidung (M. Villiger) getroffen hat: „Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, da Sie es versäumt haben, Ihre dem Gerichtshof vorgetragenen Beschwerdepunkte vor den zuständigen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes,...geltend zu machen.“
Damit wird meine Akte mit der Beschwerde Nummer 12487/07 vom 16. März 2007 geschlossen und in einem Jahr vernichtet.
Ich stelle hiermit den Antrag, das Bundesverfassungsgericht möge bei diesem Gerichtshof meine Akte anfordern. Eine Akte gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Aktenzeichen 13 Ns 3744 Js 59979/03. Auch diese Akte möge zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.
Die Tatsachen: Ein Schlüsseldienst hat am 3. November 2003 gegen 7 Uhr morgens meine Wohnungstür aufgehebelt. Zwei Kripobeamte standen vor meinem Bett und warfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor.
Obwohl ich alle Jahre wieder beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft nachhakte, kam es weder zur Einstellung des Verfahrens noch zur Anklage. Über den Stand der Dinge wurde ich – wenn überhaupt – aus der Presse informiert, weil die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Journalistenfragen zu meinem Fall beantwortete.
Ende 2005 schaltete ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht forderte. Die bekam er aber erst, als die Staatsanwaltschaft Hannover nun doch Anklage erhoben hatte. Als Beweismittel wurden beispielsweise CD´s aufgeführt, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil die Kripo Garbsen bei Hannover nichts Relevantes gefunden hatte.
Der Prozess vor dem Burgdorfer Amtsgericht am Gründonnerstag 2006 dauerte zweieinhalb Stunden. Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung ein, die der Vorsitzende Richter erst gar nicht zulassen wollte. In der Verhandlung stellte dieser Richter fest, dass es das Verfahren gegen mich nie hätte geben dürfen. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft Hannover eine viel zu lange Untätigkeit vor.
In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs verloren, weil mir der Kinderporno-Vorwurf nach hing. Entsprechende Hinweise wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover stets ignoriert.
Anfang November 2006 bekam ich meinen beschlagnahmten Computer zurück. Ich fuhr ihn hoch und stellte über 400 Fehler fest. Darüber beschwerte ich mich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Auf mein Schreiben reagierte die Staatsanwaltschaft Hannover mit Anrufen erst bei meiner Mutter, weil man mich dort vermutete, dann bei mir. Ein Herr Wendt bat mich um Stillhalten, er versprach mir eine Entschädigung laut Justizentschädigungsgesetz. Also unternahm ich nichts mehr.
Diese Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft Hannover so: Sie schaltete erneut das Landgericht Hildesheim ein und erwirkte einen Beschluss, mit dem mir die Zahlung einer Entschädigung verweigert wurde. Begründung: Ich hätte diesen Anspruch vor diesem Gericht nicht geltend gemacht. Das hatte ich aber nicht getan, weil mich Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover um Stillhalten gebeten hatte.
Die Öffentlichkeit habe ich laufend unter http://behoerdenmuehlen.beeplog.de informiert. Auf meine Vorwürfe reagierte niemand.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz-Peter Tjaden
Bis heute habe ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung für diese Verfassungsbeschwerde bekommen.
Bis heute habe ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung für diese Verfassungsbeschwerde bekommen.
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