Katz- und Maus-Spiel der Staatsanwaltschaft von Hannover
Sehr geehrter Herr Justizminister,
Sehr geehrter Herr Justizminister,
da mich allmählich das Gefühl beschleicht, dass die Staatsanwaltschaft
Hannover Katz- und Maus-Spiele bevorzugt, gebe ich meiner kurzen Darstellung die
Würze. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. November 2003 in Burgdorf bei
Hannover sind meine beiden Computer beschlagnahmt worden. Zwei Tage zuvor hatte
ich die erste Ausgabe einer neuen Zeitschrift auf den Markt gebracht, die
Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beiden
beschlagnahmten Computer. Auf meine Bitte, diese Dateien kopieren zu dürfen,
damit ich meine Zeitschrift nicht gleich wieder einstellen muss, reagierte die
Staatsanwaltschaft von Hannover nicht.
Das Ermittlungsverfahren dauerte drei Jahre. Den ersten Computer hatte ich
nach einem Jahr wieder bekommen, den zweiten nach drei Jahren! Dieser zweite
Computer hatte nur noch Schrottwert. Darüber informierte ich sogleich die
Staatsanwaltschaft von Hannover und bekam prompt einen Anruf, vorher war bereits
meine Mutter angerufen worden. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover,
der sich Wendt nannte und behauptete, Rechtspfleger zu sein, versprach mir eine
Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.
In den folgenden Jahren pochte ich immer wieder auf mein Recht, der
Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages und der Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages erklärten den jeweils anderen Ausschuss für zuständig.
Dieses Hin und Her endete vor einem Vierteljahr. Der Petitionsausschuss hat sich
für zuständig erklärt.
Seit wenigen Wochen bin ich im Besitz der Akte der Staatsanwaltschaft von
Hannover, in der alle Vorgänge aus den Jahren 2003 und 2004 dokumentiert werden.
Ich stellte fest, dass meine beiden Computer bei der Kripo von Garbsen gelagert
worden sind. Hinweise der Kripo, dass eine solche Lagerung gar nicht Sache der
Kripo sei und dringende Bitten um eine Lagerung bei der Staatsanwaltschaft von
Hannover wurden ignoriert.
Mit dieser Tatsache konfrontierte ich die Staatsanwaltschaft von Hannover,
außerdem stellte ich am 31. Oktober 2012 die Frage, ob es sich bei dem Anrufer
aus November 2006 tatsächlich um einen Rechtspfleger gehandelt hatte. Ich hätte
inzwischen die Vermutung, dass es sich um den Chef der Staatsanwaltschaft
gehandelt hatte.
Vorige Woche bekam ich ein Schreiben von Staatsanwalt Türkay. Meine Frage
zu dem Anrufer beantwortete er nicht, er teilte mir lediglich mit, dass er meine
Beschwerde "zuständigkeitshalber" an die Kripo von Garbsen weitergeleitet habe.
Mit der sprach ich gestern. Da sich die Kripo von Garbsen erst schlau machen
musste, versprach man mir einen Rückruf. Davon bekam ich am gestrigen Nachmittag
zwei. Endlich rührte sich also etwas. Der zweite Kripobeamte, der mich anrief,
hatte das Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen und war darüber ebenso
erstaunt wie ich. Wir waren uns einig, dass nicht die Kripo von Garbsen für die
Computerverschrottung per unsachgemäßer Lagerung verantwortlich zu machen ist,
sondern die Staatsanwaltschaft von Hannover, die nicht für eine ordnungsgemäße
Lagerung gesorgt hatte.
Dass wir miteinander gesprochen haben, will mir die Kripo Garbsen
schriftlich geben. Staatsanwalt Türkay habe ich darüber bereits informiert. Auch
er wird das Schreiben von der Kripo bekommen. Ich wiederhole noch einmal: Drei
Jahre hat das Ermittlungsverfahren, das 2004 immer wieder von der Presse
durchgehechelt worden ist, gedauert, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs. Den
Höhepunkt erreichte die gegen mich laufende Verleumdungskampagne, als der
Rechtsanwalt der hiesigen Lokalzeitung in einem öffentlichen Gebäude verkündete,
ich sei wohl vorbestraft.
Meine Erkenntnisse aus dem Aktenstudium habe ich in vier Flugblättern
zusammengefasst, die Sie sich über staatsanwaltschafthannover.blogspot.com
herunterladen können.
Letzte Anmerkung: In unregelmäßigen Abständen habe ich mich beim
niedersächsischen Justizministerium beschwert. Auf diese Beschwerden bekam ich
stets die Antwort, dass man die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bitten
werde. Jedes Schriftstück befindet sich in der mir vorliegenden Akte, der
Schriftwechsel mit dem Justizministerium aber nicht. Ich bekam auch nie eine
Stellungnahme...
Tatsächlich vorhanden
Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen
Tatsächlich vorhanden
Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen
hiesige lokalzeitung bedeutet doch wohl wilhelmshavener zeitung. die wird von rechtsanwalt imelmann vertreten. der verleumdet einen unbescholtenen bürger als vorbestraft? das nenne ich kriminelle energie...
AntwortenLöschenda haben sie recht. ich habe damals den verleger der wilhelmshavener zeitung darauf hingewiesen. keine reaktion. ich habe das auch in meiner broschüre über den fall erwähnt - ein exemplar bekam die wilhelmshavener zeitung. keine reaktion. keine entschuldigung. nichts. auch imelmann schrieb ich direkt an. keine reaktion...
AntwortenLöschenherr tjaden, das ist in wilhelmshaven doch so üblich.
AntwortenLöschenwas tun? fragt sich das jetzt die staatsanwaltschaft von hannover?
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