Dienstag, 18. Dezember 2012

An den Justizminister

Katz- und Maus-Spiel der Staatsanwaltschaft von Hannover
Sehr geehrter Herr Justizminister,

da mich allmählich das Gefühl beschleicht, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Katz- und Maus-Spiele bevorzugt, gebe ich meiner kurzen Darstellung die Würze. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover sind meine beiden Computer beschlagnahmt worden. Zwei Tage zuvor hatte ich die erste Ausgabe einer neuen Zeitschrift auf den Markt gebracht, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beiden beschlagnahmten Computer. Auf meine Bitte, diese Dateien kopieren zu dürfen, damit ich meine Zeitschrift nicht gleich wieder einstellen muss, reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht.

Das Ermittlungsverfahren dauerte drei Jahre. Den ersten Computer hatte ich nach einem Jahr wieder bekommen, den zweiten nach drei Jahren! Dieser zweite Computer hatte nur noch Schrottwert. Darüber informierte ich sogleich die Staatsanwaltschaft von Hannover und bekam prompt einen Anruf, vorher war bereits meine Mutter angerufen worden. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich Wendt nannte und behauptete, Rechtspfleger zu sein, versprach mir eine Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

In den folgenden Jahren pochte ich immer wieder auf mein Recht, der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärten den jeweils anderen Ausschuss für zuständig. Dieses Hin und Her endete vor einem Vierteljahr. Der Petitionsausschuss hat sich für zuständig erklärt.

Seit wenigen Wochen bin ich im Besitz der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, in der alle Vorgänge aus den Jahren 2003 und 2004 dokumentiert werden. Ich stellte fest, dass meine beiden Computer bei der Kripo von Garbsen gelagert worden sind. Hinweise der Kripo, dass eine solche Lagerung gar nicht Sache der Kripo sei und dringende Bitten um eine Lagerung bei der Staatsanwaltschaft von Hannover wurden ignoriert.

Mit dieser Tatsache konfrontierte ich die Staatsanwaltschaft von Hannover, außerdem stellte ich am 31. Oktober 2012 die Frage, ob es sich bei dem Anrufer aus November 2006 tatsächlich um einen Rechtspfleger gehandelt hatte. Ich hätte inzwischen die Vermutung, dass es sich um den Chef der Staatsanwaltschaft gehandelt hatte.

Vorige Woche bekam ich ein Schreiben von Staatsanwalt Türkay. Meine Frage zu dem Anrufer beantwortete er nicht, er teilte mir lediglich mit, dass er meine Beschwerde "zuständigkeitshalber" an die Kripo von Garbsen weitergeleitet habe. Mit der sprach ich gestern. Da sich die Kripo von Garbsen erst schlau machen musste, versprach man mir einen Rückruf. Davon bekam ich am gestrigen Nachmittag zwei. Endlich rührte sich also etwas. Der zweite Kripobeamte, der mich anrief, hatte das Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen und war darüber ebenso erstaunt wie ich. Wir waren uns einig, dass nicht die Kripo von Garbsen für die Computerverschrottung per unsachgemäßer Lagerung verantwortlich zu machen ist, sondern die Staatsanwaltschaft von Hannover, die nicht für eine ordnungsgemäße Lagerung gesorgt hatte.

Dass wir miteinander gesprochen haben, will mir die Kripo Garbsen schriftlich geben. Staatsanwalt Türkay habe ich darüber bereits informiert. Auch er wird das Schreiben von der Kripo bekommen. Ich wiederhole noch einmal: Drei Jahre hat das Ermittlungsverfahren, das 2004 immer wieder von der Presse durchgehechelt worden ist, gedauert, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs. Den Höhepunkt erreichte die gegen mich laufende Verleumdungskampagne, als der Rechtsanwalt der hiesigen Lokalzeitung in einem öffentlichen Gebäude verkündete, ich sei wohl vorbestraft.

Meine Erkenntnisse aus dem Aktenstudium habe ich in vier Flugblättern zusammengefasst, die Sie sich über staatsanwaltschafthannover.blogspot.com herunterladen können.

Letzte Anmerkung: In unregelmäßigen Abständen habe ich mich beim niedersächsischen Justizministerium beschwert. Auf diese Beschwerden bekam ich stets die Antwort, dass man die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bitten werde. Jedes Schriftstück befindet sich in der mir vorliegenden Akte, der Schriftwechsel mit dem Justizministerium aber nicht. Ich bekam auch nie eine Stellungnahme...

Tatsächlich vorhanden

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen




4 Kommentare:

  1. hiesige lokalzeitung bedeutet doch wohl wilhelmshavener zeitung. die wird von rechtsanwalt imelmann vertreten. der verleumdet einen unbescholtenen bürger als vorbestraft? das nenne ich kriminelle energie...

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  2. da haben sie recht. ich habe damals den verleger der wilhelmshavener zeitung darauf hingewiesen. keine reaktion. ich habe das auch in meiner broschüre über den fall erwähnt - ein exemplar bekam die wilhelmshavener zeitung. keine reaktion. keine entschuldigung. nichts. auch imelmann schrieb ich direkt an. keine reaktion...

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  3. herr tjaden, das ist in wilhelmshaven doch so üblich.

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    1. was tun? fragt sich das jetzt die staatsanwaltschaft von hannover?

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