Sonntag, 16. Februar 2014

Der Fall Edathy (IV)

Die fröhliche Pressekonferenz

"Nachdem Herr Edathy seinen Mandatsverzicht erklärt hatte, habe ich am 11. Februar 2014 Kontakt zu den Verantwortlichen des Bundestages aufgenommen, und wir haben sofort die entsprechenden IT-Daten dort sichern lassen. Das Abgeordnetenbüro von Herrn Edathy haben wir versiegeln lassen, dass insoweit kein Beweismittelverlust mehr droht."

Jörg Fröhlich, Chef der Staatsanwaltschaft Hannover, am 14. Februar 2014 während einer Pressekonferenz. Edathy legte sein Mandat am 7. Februar 2014 nieder. 

Edathys Bundestagsbüro (Raum 7743) im 7. Stock des Berliner Paul-Löbe-Hauses ist von den zuständigen Ermittlern weder durchsucht noch versiegelt worden. Es wurden bis heute auch keine Beweismittel sichergestellt...Schon am Mittwoch besichtigte "Nachrückerin" Gabriele Groneberg (SPD) ihr neues und Edathys altes Büro. Seine Sachen waren schon ausgeräumt.

"Bild am Sonntag", 16. Februar 2014

"Es gab in dem Ermittlungsverfahren von unserer Behörde eine Anfrage zur Daten- und Beweissicherung an die Bundestagsverwaltung. Erst am Freitagnachmittag haben wir erfahren, dass die Maßnahme nicht umgesetzt wurde."

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover am 15. Februar 2014 gegenüber "Bild am Sonntag"

Kommentar: Wenn Jörg Fröhlich am 11. Februar 2014 mit der Bundestagsverwaltung gesprochen (?) hätte, wäre ihm sicherlich mitgeteilt worden, dass Edathys Büro bereits ausgeräumt worden ist. Wäre das Büro am 11. Februar 2014 versiegelt worden, hätte Gabriele Groneberg das Büro auch nicht besichtigen können.

Der Fall Edathy (V): Justizministerin vor Innenausschuss

Der Fall Edathy (I)

Samstag, 15. Februar 2014

Der Fall Edathy (III)

Bundestags-Sprecher bestreitet Behauptung von Jörg Fröhlich

Immer wieder habe ich geschrieben, dass mich der Vorgänger von Jörg Fröhlich als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover belogen hat, bestritten wurde das nicht. Nun gibt es auch die ersten Merkwürdigkeiten im "Fall Edathy". Fröhlich behauptete, das Büro des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten sei versiegelt worden. Das bestritt jetzt ein Sprecher der Bundestagsverwaltung. Den kenne ich zwar nicht, aber unglaubwürdiger als die Staatsanwaltschaft von Hannover kann dieser Sprecher nicht sein.

Sebastian Edathy hüllt sich derweil auf seinen Facebook-Seiten in Schweigen. Es bleibt bei seiner Erklärung, dass er nie kinderpornografisches Material besessen oder sich verschafft habe. Das behauptet auch Fröhlich nicht , der sich allerdings in dunklen Andeutungen ergeht, Edathy könne gewarnt worden sein. Solche Äußerungen hat er als Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eigentlich zu unterlassen, denn der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete gilt nach deutschem Recht immer noch als unschuldig - und einem Unschuldigen darf nichts unterstellt werden. Doch deutsches Recht ist der Staatsanwaltschaft von Hannover auch in anderen Fällen weitgehend unbekannt geblieben.

Der Knochen Wulff ist abgenagt - nun soll ein anderer Politiker die Knochen hinhalten? Wenn Edathy wirklich Filme und Fotoserien von nackten Jungen bestellt haben sollte, ist er allenfalls ein Fall für einen guten Psychotherapeuten.

Der Fall Edathy (IV): Wird zum Fall Fröhlich?







Donnerstag, 13. Februar 2014

Der Fall Edathy (II)

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy (Pressestatement)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie Aufklärung darüber haben wollen, welchen Stand die Ermittlungen in Sachen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy haben. Glauben Sie mir: mir geht es nicht anders.

Ermittlungen haben aber selten blitzschnelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet gegenwärtig die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen aus. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher vermag ich Sie - zu meinem Bedauern - über den Sachstand nicht konkreter zu unterrichten. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren bekannt zu geben - sie darf dies auch nicht. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hannover, dies zu tun, sobald Ergebnisse vorliegen. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschehen wird.

Für mich und genauso für die Staatsanwaltschaft gilt: wir respektieren die Unschuldsvermutung, die für Herrn Edathy streitet.

Soweit an mich die Behauptung herangetragen wird, es seien Teile der Akte an die Öffentlichkeit bzw. an Sie - die Medien - gelangt, wird dies in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen. Glauben Sie mir: Ich werde jeden Nachdruck aufwenden, um hier zu Aufklärungsergebnissen zu kommen. Ich werde mir laufend berichten lassen und Sie informieren, sobald mir weitere verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

Soweit Fragen zur strafrechtlichen Einordnung der behaupteten Informationen vom ehemaligen Innenminister Friedrich an den damaligen Abgeordneten Gabriel gestellt werden, wird dieser Vorgang von der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich bewertet. Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden. Auch darüber werden Sie - sobald berichtsfähige Informationen vorliegen - unterrichtet werden.

Die Entscheidungen über die Durchsuchungen wurden durch Richter in richterlicher Unabhängigkeit getroffen. Sie wissen alle, dass sich eine Kommentierung von mir aus diesem Grund verbietet.

Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.

Behauptung von Jörg Fröhlich dementiert

Strafrechtlerin: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover verfassungs- und rechtswidrig

Dienstag, 11. Februar 2014

Der Fall Edathy

Lokalredakteur fotografiert Wohnungsdurchsuchung

"Die öffentliche Behauptung, ich befände mich im Besitz kinderpornografischer Schriften bzw. hätte mir diese verschafft, ist unwahr. - Die Tatsache, dass bei einer nur auf Mutmaßungen beruhenden gestrigen Hausdurchsuchung in meiner Privatwohnung die Lokalpresse zugegen war, nehme ich zum Anlass, Strafanzeige zu erstatten. - Ich gehe davon aus, dass die Unschuldsvermutung auch für mich gilt. - Ein strafbares Verhalten liegt nicht vor."

Schreibt der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten.

"Rehburg/Nienburg. Gegen den ehemaligen heimischen SPD-Bundespolitiker Sebastian Edathy (Rehburg) laufen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Besitzes kinderpornografischen Materials. Das geht aus Kreisen der Landes-SPD hervor, die Montagabend in Loccum tagte. Es gelte zwar die Unschuldsvermutung, hieß es. Aber falls sich das Ganze bewahrheite, ´dann mit Schwung drauf´."

Heißt es in der Lokalzeitung "Die Harke". Der Lokalredakteur Stefan Reckleben ist dabei gewesen, als die Wohnung des Sozialdemokraten durchsucht wurde. Er machte ein Foto durch ein Fenster, er lichtete die geöffnete Wohnungstür ab. Wer hat ihn informiert? In seinem Artikel behauptet dieser Lokalredakteur, es müsse umfangreiche Vorermittlungen gegeben haben, bevor es zu dieser Durchsuchung kam.

Meine Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft von Hannover haben mich etwas anderes gelehrt. In meinem Fall gab es keine Vorermittlungen, die Kripo brach gleich meine Wohnungstür auf und riss mich aus dem Schlaf. Aus dem Schlaf gerissen wurde Sebastian Edathy nicht. Er war nicht anwesend. Zwei Kripobeame vor seinem Bett sind ihm also erspart geblieben.

Die Staatsanwaltschaft Hannover mauert erst einmal. Bei dem Wirbel, den dieser Fall nun macht, ein Skandal. Man lässt den Vorwurf durch die Medien wabern. Alle wünschen sich zwar eine schnelle Aufklärung - aber wir haben es hier mit der Staatsanwaltschaft von Hannover zu tun...In meinem Fall wurde die Lokalpresse laufend (falsch) informiert, meine Anwältin und ich erst nach über einem halben Jahr.

Pressestatement der niedersächsischen Justizministerin