21. November 2014
Von Sebastian Edathy dokumentiert auf seinen Facebook-Seiten
Harke Redaktion
11:06
Hallo Herr Edathy,
Wären Sie bereit gegenüber der Harke-Redaktion eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gerichtes abzugeben, die Anklage gegen Sie zuzulassen?
Mit freundlichen Grüßen, die Harke Redaktion
Sebastian Edathy
11:09
Ist das die Zeitung mit dem Redakteur, der Hausfriedensbruch begangen hat?
Harke Redaktion
11:11
Halle HErr Edathy,
diese Frage möchten wir nicht mit Ihnen diskutieren, stattdessen wollen wir ihnen die Gelegenheit geben, bei uns Stellung zu nehmen. Können wir Ihnen eine E-Mail schicken? Oder telefonieren? Oder wollen Sie uns hier erklären, wie sie zu der Entscheidung des Gerichtes stehen?
Sebastian Edathy
11:17
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
Harke Redaktion
11:21
Verraten Sie uns denn, ob Sie am 18. Dezember vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages erscheinen werden? Und später am 23. Februar vor dem Landgericht in Verden? Und noch eine Frage: Wo sind sie im Moment?
Sebastian Edathy
11:21
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
Amateure
Harke Redaktion
11:30
Wir lesen daraus, dass sie keine weitere Stellungnahme abgeben wollen. Sollten Sie es sich anders überlegen, nutzen Sie gerne die Gelegenheit und schicken uns eine Nachricht per Facebook oder per E-Mail an lokales@dieharke.de.
Sebastian Edathy
11:42
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
P. S. Sebastian Edathy versichert auf seinen Facebook-Seiten, dass er am 18. Dezember 2014 da sein wird.
Edathy erhebt schwere Vorwürfe vor Untersuchungsausschuss
18. Dezember 2014. In den ersten Minuten seiner Vernehmung erhob Edathy schwere Anschuldigungen gegen den früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Ziercke soll Edathy nach dessen Darstellung auf dem Umweg über den SPD-Abgeordneten Hartmann regelmäßig über den Stand der Ermittlungen wegen Kinderporno-Verdachts informiert haben.
Spiegel online
Ex-BKA-Chef wird nervös
15. Januar 2015. Was ihn sichtlich nervös machte, war eine Frage des Abgeordneten Frank Tempel (Linke).
Tempel bat Ziercke, noch einmal den Inhalt eines Telefonats mit dem heutigen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am 17. Oktober 2013 zu schildern. Erst weigerte sich Ziercke zu antworten und verwies stattdessen auf den Wortlaut einer früheren Aussage zu dem Thema, die er 2014 im Innenausschuss gemacht hatte. Dann warf er die Frage auf, ob er nun womöglich einen Rechtsbeistand benötige. Die Ausschuss-Vorsitzende Eva Högl (SPD) schlug daraufhin eine Pause vor, um mit den anderen Ausschussmitgliedern über das weitere Vorgehen zu beraten.
Oppermann hatte erklärt, Ziercke habe ihm damals am Telefon bestätigt, dass gegen den damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderpornografie ermittelt werde. Von Ziercke, der nach eigenen Aussage nur auf dem Dienstweg das Bundesinnenministerium informiert hatte, war dies umgehend dementiert worden. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz hatte diesen Vorfall später mit den Worten zusammengefasst: „Zwei Männer schweigen sich an und beide wissen danach Bescheid.“
Stuttgarter Nachrichten
Sebastian Edathy (XVI)
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
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Donnerstag, 15. Januar 2015
Dienstag, 18. November 2014
Der Fall Edathy (XIV)
| Sitzung des niedersächsischen Landtages am 26. September 2014 Mündliche Anfrage Nr. 7 Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU): Der Abgeordnete hatte gefragt: Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat mit dem Beweisbeschluss BB 18 (27) 9 bei der Niedersächsischen Landesregierung angefragt, welche Personen zwischen dem 15. Oktober 2013 und dem 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt haben, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornographischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird. Die Niedersächsische Landesregierung übermittelte daraufhin dem Untersuchungsausschuss entsprechende Listen für das Justiz- und das Innenministerium. Auf der Liste des Justizministeriums finden sich 21 Personen, und zwar aus dem Justizministerium, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und der Staatsanwaltschaft Hannover. Am 10. Februar 2014 wurde vom Amtsgericht ein Durchsuchungsbeschluss Hannover gefasst (Geschäftszeichen 270 Gs 308/14), der die Durchsuchung der Wohnungen und Büros des Sebastian Edathy erlaubte, obwohl dieser zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied des Deutschen Bundestages war, wie das Bundesverfassungsgericht inzwischen festgestellt hat. Beschäftigte des Amtsgerichtes Hannover sind in der Liste der Landesregierung an den Bundestag nicht enthalten. Die Liste für den Geschäftsbereich des Innenministeriums nennt 33 Personen, die im fraglichen Zeitraum Kenntnis der Ermittlungen gegen Sebastian Edathy hatten. Sechs Personen hiervon sollen Beschäftigte der PI Nienburg/Schaumburg gewesen sein, der Leiter der PI eingeschlossen. Die Zeitung Die Harke aus Nienburg vom 19. Februar 2014 berichtet („Wie viele Polizisten waren informiert?") von Aussagen der Pressesprecherin der PI Nienburg, dass sieben Mitarbeiter des Fachkommissariates Kenntnis von den Ermittlungen gehabt hätten. Der Polizeipräsident ist nicht Mitarbeiter des Fachkommissariates 1. Die Harke berichtet in der gleichen Ausgabe weiterhin, dass möglicherweise auch Streifenpolizisten von den Vorermittlungen gegen Sebastian Edathy gewusst hätten. Mehrere Beamte hätten gegenüber der Zeitung Die Harke erklärt, seit Längerem davon Bescheid gewusst zu haben. Ich frage die Landesregierung:
Der 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags hat die Niedersächsische Landesregierung mit seinem Beweisbeschluss 18 (27) 9 vom 4.7.2014 um Benennung aller Personen gebeten, „die in niedersächsischen Landesbehörden der Geschäftsbereiche Inneres und Justiz sowie der Staatskanzlei ab dem 15. Oktober 2013 bis zum 10. Februar 2014 davon Kenntnis erlangt hatten, dass sich der Name Sebastian Edathy auf einer Liste im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Erwerbs kinder- bzw. jugendpornografischer Schriften befindet bzw. dass gegen Sebastian Edathy strafrechtlich ermittelt wird, und zugleich mitzuteilen, wann diese Personen jeweils auf welche Art und Weise Kenntnis erlangt haben". Mit Schreiben vom 26. August 2014 an dessen Vorsitzende hat die Niedersächsische Staatskanzlei dem 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags ein Verzeichnis derjenigen Personen übermittelt, die bis zum 9.2.2014, 24.00 Uhr, entsprechende Kenntnis erlangt hatten. Die Beschlussfassung des Untersuchungsausschusses ist dabei so verstanden worden, dass die Benennung der Personen erfordert war, die bis zu dem genannten Stichtag über die in dem Beschluss genannten Kenntnisse verfügten. Richter und sonstige Mitarbeiter des Amtsgerichts Hannover befinden sich nicht unter den mitgeteilten Personen, da die Staatsanwaltschaft Hannover bis zum Ablauf des 9.2.2014 nicht an das Amtsgericht Hannover herangetreten ist. Vielmehr ist dies erst am 10.2.2014 geschehen, als ein Durchsuchungsbeschluss für von dem Angeschuldigten Edathy genutzte Räumlichkeiten beantragt wurde. Am 10. 2. 2014 wurden die Akten durch den Dezernenten, dem beim Amtsgericht Hannover zuständigen Ermittlungsrichter, persönlich übergeben. Der beantragte Durchsuchungsbeschluss erging noch am Vormittag desselben Tages unter dem Aktenzeichen 270 Gs 308/14. Ausgefertigt worden ist der Beschluss von einer Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. Weitere Personen waren mit dem Vorgang nicht befasst. Der zuständige Ermittlungsrichter hat die Vorgänge vielmehr selbst transportiert und auch die Ausfertigung des Beschlusses persönlich überwacht. Der zuständige Abteilungsrichter ist am Nachmittag des 10.2.2014 durch den Ermittlungsrichter über das Verfahren informiert worden. Die Namen der insoweit beim Amtsgericht Hannover mit dem Vorgang befassten Personen sind dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss bereits mitgeteilt worden. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Antwort ist zutreffend. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu Frage 2: Im Rahmen der Bearbeitung des Beweisbeschlusses 18 (27) 9 des 2. Untersuchungs-ausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurde seitens der Polizeidirektion Göttingen von sechs Polizeibeamten berichtet, die in der Polizei-inspektion Nienburg/Schaumburg dienstlich am 15.10.2013 Kenntnis über die (Vor-) Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erhalten haben. Es handelt sich dabei um den Leiter der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg sowie fünf Polizeibeamte des dortigen Zentralen Kriminaldienstes. In dem Artikel („Wie viele Polizisten waren informiert?") der Zeitung Die Harke vom 19.02.2014 wird durch den Leiter der Polizeiinspektion korrekt dargestellt, dass „sieben Mitarbeiter" mit dem Fall befasst gewesen seien. Neben seiner eigenen Person und der des Leiters des Zentralen Kriminaldienstes waren dies vier Polizeibeamte des Fachkommissariates 1. Darüber hinaus wurde ein weiterer Mitarbeiter der Polizeiinspektion mit der Abklärung der Meldeverhältnisse betraut, dem aus Gründen der Geheimhaltung ausdrücklich kein Hintergrundwissen hierzu bekannt gemacht wurde. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat keine Fehler im Zusammenhang mit der Liste festgestellt. Edathy muss vor Gericht 18. November 2014. Wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie muss der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy vor Gericht. Das Landgericht Verden ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover zu. Der erste Verhandlungstermin wurde für den 23. Februar angesetzt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Edathy war als Bundestagsabgeordneter im Februar zurückgetreten, wenige Tage, bevor die Ermittlungen öffentlich wurden.Das Gericht teilte mit, Edathy habe sich in sieben Fällen mit Hilfe eines dienstlichen Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
tagesschau
Kommentar von Sebastian Edathy auf seinen Facebook-Seiten: heute.de schreibt: "Außerdem sollen nach ZDF-Informationen nicht nur einige von Edathys E-Mail-Konten unwiderruflich gelöscht sein, sondern auch der Inhalt seiner Cloud." - "Cloud" habe ich nie benutzt, E-Mail-Konten nicht gelöscht, aber wenn`s der öffentlichen Hinrichtung dient... Der Fall Edathy (XV): Die Harke der "Harke" Zum Beginn der Serie | ||
Donnerstag, 17. Juli 2014
Der Fall Edathy (XI)
Daumen zeigt nach unten?
FAZ und Tagesspiegel?
Lieber kauf' ich mir nen Igel.
Taz und Rundschau, ARD?
Hm, Moment, ich sage: Ne.
"Bild" oder SZ genehm?
Wie spät ist es? Ich muss gehn.
Das Beste an nem Urteil sei...
So sagt man
Es macht ziemlich frei
Von dem was wir nicht wissen wollen
Wissen könnten oder sollen.
Der Daumen der nach unten zeigt
Der trifft bei mir auf Heiterkeit.
Lieber kauf' ich mir nen Igel.
Taz und Rundschau, ARD?
Hm, Moment, ich sage: Ne.
"Bild" oder SZ genehm?
Wie spät ist es? Ich muss gehn.
Das Beste an nem Urteil sei...
So sagt man
Es macht ziemlich frei
Von dem was wir nicht wissen wollen
Wissen könnten oder sollen.
Der Daumen der nach unten zeigt
Der trifft bei mir auf Heiterkeit.
Hat der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gestern auf seinen Facebook-Seiten gepostet. Heute erhob die Staatsanwaltschaft von Hannover Anklage gegen den 44-Jährigen. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen. Auf einem Laptop, das Edathy im Februar 2014 als gestohlen gemeldet hat, sollen Links zu kinderpornografischen Internet-Seiten gefunden worden sein.
Der Anwalt von Sebastian Edathy hat erneut dagegen protestiert, dass die Medien früher informiert werden als sein Mandant und er. Die Anklageschrift sei nicht "tragfähig".
Zum Beginn der Serie
Der Fall Edathy (XII): War Durchsuchung illegal?
Der Anwalt von Sebastian Edathy hat erneut dagegen protestiert, dass die Medien früher informiert werden als sein Mandant und er. Die Anklageschrift sei nicht "tragfähig".
Zum Beginn der Serie
Der Fall Edathy (XII): War Durchsuchung illegal?
Mittwoch, 4. Juni 2014
Der Fall Edathy (IX)
"Die Harke" scheitert vor Verwaltungsgericht
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover verneint Unterlassungsanspruch einer Nienburger Tageszeitung gegen Justizministerin wegen Äußerungen im Landtag anlässlich der „Edathy-Affäre"
Die niedersächsische Justizministerin beantwortete am 27. Februar 2014 im Landtag zwei dringliche Anfragen der Opposition, die den Ablauf der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Fall Edathy zum Gegenstand hatten. Im Hinblick auf die Durchsuchung der Rehburger Privatwohnung des Beschuldigten führte sie u. a. aus:
„... An diesem Tag fanden auch Durchsuchungsmaßnahmen statt, wobei sich ein Reporter, der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren hatte, Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und unerlaubt fotografische Aufnahmen gefertigt hatte. ..."
An anderer Stelle hieß es:
„... Dabei wurden verschiedene Beweismittel sichergestellt. Ein Reporter, der aus bislang ungeklärter Quelle von dem Durchsuchungstermin erfahren, sich Zutritt zu dem betreffenden Grundstück verschafft und unerlaubt fotografische Aufnahmen gefertigt hatte, wurde während der laufenden Maßnahme des Grundstücks verwiesen. ..."
Dagegen haben sich der Reporter und der Verlag, für deren Tageszeitung er tätig ist, gewendet und den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, die auf Unterlassung dieser Äußerungen gerichtet ist. Die Darstellung der Justizministerin erwecke den Eindruck, dass der Reporter Absperrungen habe überwinden müssen, ein Fotografierverbot missachtet habe und infolgedessen des Grundstücks verwiesen worden sei. Dies sei jedoch nicht zutreffend. Vielmehr sei das Grundstück des Mehrfamilienhauses frei zugänglich gewesen, der Reporter in keiner Weise an den Aufnahmen gehindert und auch nicht zum Verlassen des Grundstücks aufgefordert worden. Lediglich Letzteres war in tatsächlicher Hinsicht zwischen den Beteiligten im Verfahren streitig.
Die 1. Kammer hat den Antrag als unbegründet abgelehnt. Die Antragsteller haben die für den Unterlassungsanspruch erforderliche konkrete Gefahr der Wiederholung der in Rede stehenden Äußerungen nicht glaubhaft gemacht.
Im Übrigen ist den Antragstellern zwar zuzugeben, dass die angegriffenen Äußerungen bei isolierter Betrachtung geeignet sind, einen nicht durchweg zutreffenden Sachverhalt zu vermitteln. Bei der gebotenen Einbeziehung des sprachlichen Kontextes überwiegt jedoch der wertende Charakter der Äußerungen. Legt man dies zugrunde, kann ein Unterlassungsanspruch nicht schon wegen der in den Äußerungen enthaltenen tatsächlichen Elemente begründet sein, sondern könnte sich erst aus einer Abwägung der betroffenen Interessen der Beteiligten ergeben. Welches Ergebnis eine solche Interessenabwägung hätte, hat die Kammer aber offengelassen, weil es bereits an einer Wiederholungsgefahr fehlt.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Az.: 1 B 7660/14
Der Fall Edathy (X): Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lokalzeitung "Die Harke"
Zum Beginn der Serie
Freitag, 23. Mai 2014
Der Fall Edathy (VIII)
Auf einer Liste
Im Netz kursiert ein "offener Brief", den angeblich meine Familie und drei meiner vier Ehefrauen an mich gerichtet haben. Die Fälscher missbrauchen auch meine dritte Ehefrau, die am 25. Januar 2014 gestorben ist, als Kronzeugin, sie berufen sich auf falsche Behauptungen, die der heutige Burgwedeler Redakteur Martin Lauber am 7. November 2003 im "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" veröffentlicht hat, und sie setzen die Lüge in die Netz-Welt, mein Name stehe auf einer Liste mit Sebastian Edathy.
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