Erneute Kandidatur von Christian Wulff
Im Dezember 2013 hat die “Bild”-Zeitung die Frage gestellt, ob der Rücktritt
von Christian Wulff als Bundespräsident überhaupt erforderlich gewesen ist.
Damals meinte eine knappe Mehrheit: War er nicht! Anfang Januar 2016 nannte die
“‘Bild”-Zeitung fünf Gründe gegen eine erneute Kandidatur von Joachim Gauck, der
bisher noch nicht erklärt hat, ob er nächstes Jahr wieder kandidieren wird oder
nicht. Gauck habe sein Thema “Freiheit” abgearbeitet, ein neues falle seinen
Beratern noch nicht ein. Das neue Thema könnte lauten: “Alle Weltreligionen
gehören genauso zu Deutschland wie die Aufklärung”. Mit seinem Satz “Der Islam
gehört zu Deutschland” hat Wulff einen Anfang gemacht, dem er weitere Schritte
folgen lassen könnte.
Hier
klicken
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
Posts mit dem Label Joachim Gauck werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Joachim Gauck werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Montag, 11. Januar 2016
Zeichen für Justizopfer
Labels:
Bild-Zeitung,
Bundespräsident,
Christian Wulff,
Freiheit,
Islam,
Joachim Gauck,
Justiz,
Justizopfer,
Medien,
Staatsanwaltschaft Hannover
Sonntag, 26. Januar 2014
Das Schweigen des Gauck
“Wanderer, kommst du zum Schloss Bellevue, dann verkünde dorten, dass du hast einen Bundespräsidenten säuseln hören, wie das Gehalt es ihm befahl.” (nach Simonides von Keos)
Es begab sich zu einer Zeit, als mich die Staatsanwaltschaft von Hannover lange genug an der Nase herumgeführt hatte, also schrieb ich am 15. Dezember 2009 eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht, nach deren Verbleib ich mich zweieinhalb Jahre später erkundigte, doch die Beschwerde war verschwunden, was mich dazu bewog, den Bundespräsidenten zu informieren, der sich in Schweigen hüllte, das auch anhielt, als ich ihn über meinen Protest gegen das Verschwinden meiner Verfassungsbeschwerde in Kenntnis setzte, die Gauck offenbar gar nicht haben wollte.
“Die bloße Mahnung an die Richter, nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen, genügt nicht. Es müssten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen sein darf.” (Karl Kraus)
Mehr zum Schweigen von Gauck
Eine Petition zum Schweigen von Gauck
Sonntag, 27. Mai 2012
Wie bei Clausthaler
Verfassungsbeschwerde verschwunden - kann ja mal vorkommen...
"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).
Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.
In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.
Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.
Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.
Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?
Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...
Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.
Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."
Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.
P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.
Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover
"Der Eingang einer Verfassungsbeschwerde von Ihnen vom 15. Dezember 2009 kann hier leider nicht festgestellt werden." Schreibt mir die Regierungsangestellte Göckede im Namen des Bundesverfassungsgerichtes (AR 3383/12).
Ist wohl wie bei Clausthaler. So, wie es vorkommen kann, dass ein Gast dieses alkoholfreie Bier noch nicht kennt, kann es beim Bundesverfassungsgericht vorkommen, dass eine Verfassungsbeschwerde, die ich als Internet-Fax, als mail und auf dem Postweg nach Karlsruhe geschickt habe, nicht ankommt. Ebenso vorkommen kann es, dass die Regierungsangestellte Göckede mit ihrer Antwort beweist, dass sie meine Erinnerung nicht gelesen haben kann. Diese Erinnerung habe ich auch Bundespräsident Joachim Gauck geschickt. Der könnte notfalls bestätigen, dass ich mit meiner Vermutung nicht ganz falsch liege.
In meiner Erinnerung vom 1. Mai 2012 habe ich das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass es in meiner Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 um ein Verhalten geht, das vom Landgericht in Hildesheim gerügt worden ist. Außerdem habe ich dem Gericht einen Link zu meiner Verfassungsbeschwerde geschickt. Der nicht angeklickt worden sein kann. Wenn aber meine Erinnerung beim Bundesverfassungsgericht verschwunden ist, warum hat diese Regierungsangestellte dann nicht im Netz nachgelesen, was ich am 15. Dezember 2009 geschrieben habe? Ich habe mich über die Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Hannover beschwert. Das nimmt diese Regierungsangestellte einfach nicht nur Kenntnis.
Statt dessen antwortet sie mir: "Ergänzend wird bereits darauf hingewiesen, dass Ihrem Telefax entnommen wird, dass Sie sich wohl gegen eine Entscheidung des Landgerichtes Hildesheim von September 2006 wenden wollen." So was kann ja einmal vorkommen? In meiner Erinnerung erwähne ich ein Ermittlungsverfahren. Seit wann führen Gerichte Ermittlungsverfahren? In meiner Erinnerung weise ich auf eine Rüge des Landgerichtes Hildesheim hin. Die gar nicht nachgelesen wird.
Weiter schreibt die Regierungsangestellte Göckede, dass die "Einlegungs- und Begründungsfrist" für eine Verfassungsbeschwerde einen Monat betrage. Da hat das Bundesverfassungsgericht aber Glück gehabt. Meine Verfassungsbeschwerde ist nicht nur verschwunden, ich habe sie auch zu spät begründet.
Trotzdem heißt es an anderer Stelle: "Es wird Ihnen anheim gestellt, Ihre Verfassungsbeschwerde hier schriftlich einzureichen." Soll ich persönlich vorbeikommen, damit mir der Pförtner gleich sagen kann, dass ich vergeblich angereist bin?
Soll ich diesen unglaublichen Skandal noch einmal kurz zusammenfassen? Aber gern: Am 3. November 2003 hebeln Kripobeamte aus Garbsen meine Wohnungstür auf, sie stehen um 7 Uhr morgens neben meinem Bett, reißen mich aus dem Schlaf. Vorgeworfen wird mir die Verbreitung von Kinderpornografie. Angebliches Beweismittel ist eine einzige Datei! Nach über einem halben Jahr bekommt meine Anwältin endlich die Akte. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover hat bis dahin immer nur der Presse Auskunft gegeben...Ich verlor einen Job nach dem anderen...
Immer wieder schrieb ich deswegen an das niedersächsische Justizministerium, das mir eine Antwort des Generalstaatsanwaltes versprach, die ich nie bekommen habe. Zweieinhalb Jahre später bastelte die Staatsanwaltschaft Hannover eine Klageschrift zusammen, die ich vor Gericht zerfetzte. Ohne Anwalt. Ein halbes Jahr später stellte das Landgericht von Hildesheim fest, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover das Verfahren nicht nur verschleppt hatte, sie hatte mich auch zu Unrecht angeklagt. Also versprach mir ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover am Telefon eine gütliche Einigung, wenn ich mich still verhalte. Tat ich. Leider. Denn dieser Mitarbeiter, der sich Wendt nannte, hatte mich belogen.
Dazu fällt mir immer eine Begegnung ein, die ich im Dezember 2003 auf der Straße mit einem CDU-Mitglied hatte, das für einen großen Hamburger Verlag arbeitet. Dieses CDU-Mitglied sagte: "Das ist die größte Intrige, von der ich jemals gehört habe."
Auch diesen Beitrag schicke ich nicht nur an das Bundesverfassungsgericht, sondern auch an Bundespräsident Joachim Gauck.
P. S. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundespräsident antworten auf diesen Beitrag.
Teil II: Weitere Schlampereien der Staatsanwaltschaft von Hannover
Abonnieren
Posts (Atom)
