21. November 2014
Von Sebastian Edathy dokumentiert auf seinen Facebook-Seiten
Harke Redaktion
11:06
Hallo Herr Edathy,
Wären Sie bereit gegenüber der Harke-Redaktion eine Stellungnahme zur Entscheidung des Gerichtes abzugeben, die Anklage gegen Sie zuzulassen?
Mit freundlichen Grüßen, die Harke Redaktion
Sebastian Edathy
11:09
Ist das die Zeitung mit dem Redakteur, der Hausfriedensbruch begangen hat?
Harke Redaktion
11:11
Halle HErr Edathy,
diese Frage möchten wir nicht mit Ihnen diskutieren, stattdessen wollen wir ihnen die Gelegenheit geben, bei uns Stellung zu nehmen. Können wir Ihnen eine E-Mail schicken? Oder telefonieren? Oder wollen Sie uns hier erklären, wie sie zu der Entscheidung des Gerichtes stehen?
Sebastian Edathy
11:17
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
Harke Redaktion
11:21
Verraten Sie uns denn, ob Sie am 18. Dezember vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages erscheinen werden? Und später am 23. Februar vor dem Landgericht in Verden? Und noch eine Frage: Wo sind sie im Moment?
Sebastian Edathy
11:21
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
Amateure
Harke Redaktion
11:30
Wir lesen daraus, dass sie keine weitere Stellungnahme abgeben wollen. Sollten Sie es sich anders überlegen, nutzen Sie gerne die Gelegenheit und schicken uns eine Nachricht per Facebook oder per E-Mail an lokales@dieharke.de.
Sebastian Edathy
11:42
Folgender Hinweis. Wenn Sie mich zitieren, ausschließlich folgenden Satz: "Mit einer Zeitung, die einen Redakteur beschäftigt, der mutmaßlich Hausfriedensbruch verübt hat, führe ich keine Gespräche."
P. S. Sebastian Edathy versichert auf seinen Facebook-Seiten, dass er am 18. Dezember 2014 da sein wird.
Edathy erhebt schwere Vorwürfe vor Untersuchungsausschuss
18. Dezember 2014. In den ersten Minuten seiner Vernehmung erhob Edathy schwere Anschuldigungen gegen den früheren Präsidenten des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Ziercke soll Edathy nach dessen Darstellung auf dem Umweg über den SPD-Abgeordneten Hartmann regelmäßig über den Stand der Ermittlungen wegen Kinderporno-Verdachts informiert haben.
Spiegel online
Ex-BKA-Chef wird nervös
15. Januar 2015. Was ihn sichtlich nervös machte, war eine Frage des Abgeordneten Frank Tempel (Linke).
Tempel bat Ziercke, noch einmal den Inhalt eines Telefonats mit dem heutigen SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann am 17. Oktober 2013 zu schildern. Erst weigerte sich Ziercke zu antworten und verwies stattdessen auf den Wortlaut einer früheren Aussage zu dem Thema, die er 2014 im Innenausschuss gemacht hatte. Dann warf er die Frage auf, ob er nun womöglich einen Rechtsbeistand benötige. Die Ausschuss-Vorsitzende Eva Högl (SPD) schlug daraufhin eine Pause vor, um mit den anderen Ausschussmitgliedern über das weitere Vorgehen zu beraten.
Oppermann hatte erklärt, Ziercke habe ihm damals am Telefon bestätigt, dass gegen den damaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderpornografie ermittelt werde. Von Ziercke, der nach eigenen Aussage nur auf dem Dienstweg das Bundesinnenministerium informiert hatte, war dies umgehend dementiert worden. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz hatte diesen Vorfall später mit den Worten zusammengefasst: „Zwei Männer schweigen sich an und beide wissen danach Bescheid.“
Stuttgarter Nachrichten
Sebastian Edathy (XVI)
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
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Donnerstag, 15. Januar 2015
Donnerstag, 17. Juli 2014
Der Fall Edathy (XI)
Daumen zeigt nach unten?
FAZ und Tagesspiegel?
Lieber kauf' ich mir nen Igel.
Taz und Rundschau, ARD?
Hm, Moment, ich sage: Ne.
"Bild" oder SZ genehm?
Wie spät ist es? Ich muss gehn.
Das Beste an nem Urteil sei...
So sagt man
Es macht ziemlich frei
Von dem was wir nicht wissen wollen
Wissen könnten oder sollen.
Der Daumen der nach unten zeigt
Der trifft bei mir auf Heiterkeit.
Lieber kauf' ich mir nen Igel.
Taz und Rundschau, ARD?
Hm, Moment, ich sage: Ne.
"Bild" oder SZ genehm?
Wie spät ist es? Ich muss gehn.
Das Beste an nem Urteil sei...
So sagt man
Es macht ziemlich frei
Von dem was wir nicht wissen wollen
Wissen könnten oder sollen.
Der Daumen der nach unten zeigt
Der trifft bei mir auf Heiterkeit.
Hat der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy gestern auf seinen Facebook-Seiten gepostet. Heute erhob die Staatsanwaltschaft von Hannover Anklage gegen den 44-Jährigen. Ihm wird der Besitz von kinderpornografischen Fotos und Videos vorgeworfen. Auf einem Laptop, das Edathy im Februar 2014 als gestohlen gemeldet hat, sollen Links zu kinderpornografischen Internet-Seiten gefunden worden sein.
Der Anwalt von Sebastian Edathy hat erneut dagegen protestiert, dass die Medien früher informiert werden als sein Mandant und er. Die Anklageschrift sei nicht "tragfähig".
Zum Beginn der Serie
Der Fall Edathy (XII): War Durchsuchung illegal?
Der Anwalt von Sebastian Edathy hat erneut dagegen protestiert, dass die Medien früher informiert werden als sein Mandant und er. Die Anklageschrift sei nicht "tragfähig".
Zum Beginn der Serie
Der Fall Edathy (XII): War Durchsuchung illegal?
Donnerstag, 24. Januar 2013
Warum lügen sie? (II)
Computer über zwei Jahre im falschen Lager
Ich wiederhole noch einmal: Die Kripo von Garbsen hat die Staatsanwaltschaft von Hannover "um dringende Übersendung einer Annahmeverfügung/Entscheidung zu vorstehenden Asservaten" gebeten. Der Brief ging am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein (was man durchaus doppelsinnig verstehen kann). Unzulässig gelagert wurden bis dahin meine beiden am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer, mehrere Disketten, CD´s und ein Notizbuch. Danach wurde einer meiner beiden Computer freigegeben, ich bekam auch alle Disketten, CD´s und das Notizbuch zurück.
Anfang 2005 forderte der Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover meine Akte an, weil ich im Netz als "Kinderschänder" (Bild 23) verleumdet worden war. Die Anforderung stammt vom 6. Januar 2005, an die Staatsanwaltschaft von Hannover zurückgegeben wurde meine Akte am 11. Januar 2005. Aus der Prüfung folgten keine Anweisungen.
Aus dem Jahre 2005 gibt es ansonsten nur noch ein Schreiben von mir, in dem ich mich erkundigt habe, wann ich meinen zweiten Computer zurückbekomme. Dieser Brief ging am 1. September 2005 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein, beim Leitenden Oberstaatsanwalt am 2. September 2005.
Eines der letzten Schreiben in meiner Akte stammt von einem Anwalt aus Wilhelmshaven, den ich Anfang 2006 eingeschaltet habe, weil mich die Staatsanwaltschaft von Hannover augenscheinlich vergessen hatte. Dieser Anwalt forderte am 10. Februar 2006 Akteneinsicht. Zur Akte genommen wurde dieser Brief am 13. Februar 2006.
Die zuständige Staatsanwältin reagierte darauf am 23. Februar 2006 mit einer Verfügung. Erst einmal sollte der Zusatz "Vermögensabschöpfung" nachgetragen werden. Handschriftlich hielt diese Staatsanwaltschaft fest, dass sich mein zweiter Computer noch bei der Polizei befände. Außerdem solle eine Anklageschrift verfasst werden. Das geschah am gleichen Tage. Als Beweismittel aufgeführt wurden der beschlagnahmte Computer, die Disketten, die CD´s und das Notizbuch. Bis auf den zweiten Computer befand sich alles wieder in meinem Besitz...
Schlampiger kann man wohl kaum arbeiten...Mein zweiter Computer ist über zwei Jahre lang unzulässig gelagert worden. Bis dahin musste ich eine Zeitschrift wieder einstellen, wurde ich in Wilhelmshaven verleumdet, löste ich 2004 eine Lebensversicherung auf (Bild 31), um finanziell über die Runden zu kommen.
Ich wiederhole noch einmal: Die Kripo von Garbsen hat die Staatsanwaltschaft von Hannover "um dringende Übersendung einer Annahmeverfügung/Entscheidung zu vorstehenden Asservaten" gebeten. Der Brief ging am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein (was man durchaus doppelsinnig verstehen kann). Unzulässig gelagert wurden bis dahin meine beiden am 3. November 2003 beschlagnahmten Computer, mehrere Disketten, CD´s und ein Notizbuch. Danach wurde einer meiner beiden Computer freigegeben, ich bekam auch alle Disketten, CD´s und das Notizbuch zurück.
Anfang 2005 forderte der Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover meine Akte an, weil ich im Netz als "Kinderschänder" (Bild 23) verleumdet worden war. Die Anforderung stammt vom 6. Januar 2005, an die Staatsanwaltschaft von Hannover zurückgegeben wurde meine Akte am 11. Januar 2005. Aus der Prüfung folgten keine Anweisungen.
Aus dem Jahre 2005 gibt es ansonsten nur noch ein Schreiben von mir, in dem ich mich erkundigt habe, wann ich meinen zweiten Computer zurückbekomme. Dieser Brief ging am 1. September 2005 bei der Staatsanwaltschaft von Hannover ein, beim Leitenden Oberstaatsanwalt am 2. September 2005.
Eines der letzten Schreiben in meiner Akte stammt von einem Anwalt aus Wilhelmshaven, den ich Anfang 2006 eingeschaltet habe, weil mich die Staatsanwaltschaft von Hannover augenscheinlich vergessen hatte. Dieser Anwalt forderte am 10. Februar 2006 Akteneinsicht. Zur Akte genommen wurde dieser Brief am 13. Februar 2006.
Die zuständige Staatsanwältin reagierte darauf am 23. Februar 2006 mit einer Verfügung. Erst einmal sollte der Zusatz "Vermögensabschöpfung" nachgetragen werden. Handschriftlich hielt diese Staatsanwaltschaft fest, dass sich mein zweiter Computer noch bei der Polizei befände. Außerdem solle eine Anklageschrift verfasst werden. Das geschah am gleichen Tage. Als Beweismittel aufgeführt wurden der beschlagnahmte Computer, die Disketten, die CD´s und das Notizbuch. Bis auf den zweiten Computer befand sich alles wieder in meinem Besitz...
Schlampiger kann man wohl kaum arbeiten...Mein zweiter Computer ist über zwei Jahre lang unzulässig gelagert worden. Bis dahin musste ich eine Zeitschrift wieder einstellen, wurde ich in Wilhelmshaven verleumdet, löste ich 2004 eine Lebensversicherung auf (Bild 31), um finanziell über die Runden zu kommen.
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