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Donnerstag, 4. April 2024

Nur ein Wendt

Aber der ist es nicht gewesen

2. Januar 2013. Zweimal habe ich die Staatsanwaltschaft von Hannover gefragt, ob ich im November 2006 von einem Rechtspfleger mit Namen Wendt belogen worden bin, als mir eine Entschädigung versprochen wurde, oder ob es sich um den Chef persönlich handelte. Nach zwei Monaten eiert nun Staatsanwalt Türkay herum. Er schreibt: "...aufgrund des Umstandes, dass die Akten des Verfahrens 3744 Js 59979/03 nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden, (kann) heute nicht mehr nachvollzogen werden, wer damals Gesprächspartner des von Ihnen erwähnten Telefonats war. Abgesehen von dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Wendt, gibt es keinen anderen Bediensteten mit dem Namen Wendt  bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Ich gehe nicht davon aus, dass es Herr Leitender Oberstaatsanwalt Wendt war, der mit Ihnen im November 2006 telefonierte, weil die Abwicklung von Asservaten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Behördenleiters fällt." Dann bedauert Türkay noch, dass er mir keine "günstigere Mitteilung" machen könne.

Ich kann wirklich nicht beurteilen, ob es für eine Staatsanwaltschaft günstiger ist, wenn dort zwei Leute Wendt heißen, oder ob man sich eine Staatsanwaltschaft wünschen sollte, die nur einen Wendt beschäftigt. Keinesfalls jedoch sollte man sich eine Staatsanwaltschaft wie die von Hannover wünschen, die sich um Hinweise der Polizei nicht kümmert, wenn es um die sachgemäße Lagerung von Computern geht, wie das in meinem Fall die Kripo von Garbsen 2004 der mir vorliegenden Akte zufolge zweimal getan hat.

Im November 2006 habe ich übrigens einmal auch mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft von Hannover gesprochen, der sich Morich nannte. Wie oft, Herr Türkay, gibt es den bei Ihnen? Oder gehen Sie davon aus, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover niemals jemanden einstellen würde, der Morich heißt?

Staatsanwalt Türkay rät mir abschließend, dass ich einen Anwalt einschalten sollte, falls ich der Meinung sei, noch nicht verjährte Schadenersatzansprüche zu haben. Gegen wen soll ich die geltend machen? Wer garantiert mir dafür, dass Türkay im Klagefalle nicht behaupten würde, dass es die Staatsanwaltschaft von Hannover gar nicht gibt, weil in Hannover keine Ermittlungsbehörde existiere, die ordentliche Arbeit leiste?

Siehe auch: Talentierter Krimi-Autor (Diesen Artikel habe ich heute - 12. Mai 2017 - per Brief an den Behördenchef Dr. Henning Meier geschickt.)

Weiterer Lesetipp:
Fax an Türkay

Freitag, 31. März 2017

Staatsanwalt will nicht?

Briefverkehr mit Justizministerium

Hoffentlich läuft es nicht wie mit der Staatsanwaltschaft von Hannover. Die hat auf Eingaben von mir erst mit einem Anruf eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, reagiert und mir dann irgendwann mitgeteilt, bei der Staatsanwaltschaft von Hannover gebe es gar keinen Rechtspfleger, der so heißt. Glauben Sie nicht?

Hier weiterlesen

Freitag, 1. Januar 2016

Sprichwörter

Weltmeisterschaften-Staatsanwälte

Wenn aller guten Dinge drei sind, dann gilt das vielleicht auch für die schlechten. Obwohl: Als die deutsche Fußball-Nationalelf am 6. Juni 1962 bei der Weltmeisterschaft gegen den Gastgeber Chile spielte, hielten die Südamerikaner den Deutschen das Sprichwort “Was zweimal nicht gelingt, gelingt beim dritten Mal” entgegen, denn bis dahin hatte es zwischen diesen beiden Mannschaften zwei Begegnungen gegeben, die von den Deutschen gewonnen worden waren. Nach dem Spiel galt das deutsche Sprichwort. Die Herberger-Elf gewann mit 2 : 0. Für Sepp Herberger war es die letzte WM, für Hans Schäfer, der 1954 ebenfalls das “Wunder von Bern” geschafft hatte, auch.

Noch mehr Wunderbares

Sonntag, 20. Juli 2014

Christian Wulff

Weint Wulff in 11 oder 12 Jahren wegen Staatsanwalt Türkay?
Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff erwartet nach seinem Freispruch im Korruptionsprozess eine Entschädigung vom Land Niedersachsen. "Ich könnte Hunderttausende Euro Anwaltskosten als Schadensersatz vom Land Niedersachsen einklagen", sagte Wulff dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Eine "Prüfung durch angesehene Juristen" habe "klar ergeben, dass ich mit einer Klage auf Staatshaftung des Landes Niedersachsen große Aussicht auf Erfolg hätte". Wulff setzte hinzu: "Eigentlich will ich von dieser Art der Auseinandersetzung aber Abstand nehmen. Es wird hoffentlich eine angemessene Anerkennung von Kosten der Verteidigung geben, wenn auf der anderen Seite 14 Monate lang 24 Ermittler tätig sind."
Melden heute die Medien. Ein wenig Schmerzensgeld für den Rücktritt vom Bundespräsidenten-Amt bekommt Christian Wulff aber schon. So schlappe 200 000 Euro im Jahr. Wie dem aber auch sei: Wulff sollte aus meinem Fall lernen. Hier klicken Sollte ihm der Chef der Staatsanwaltschaft von Hannover eine Entschädigung am Telefon versprechen, wird daraus nichts. Entweder behauptet diese Behörde in ein paar Jahren, sie habe gar keine Telefone oder Wulff bekommt im Jahre 2020 oder 2021 die Mitteilung, dass nun 25 Ermittler eingesetzt werden, um nach dem Anrufer aus dem Haus der Staatsanwälte zu suchen, den es aber wahrscheinlich gar nicht gibt. Was diese 25 Ermittler im Jahre 2025 oder 2026 tatsächlich feststellen werden. Wenn Staatsanwalt Türkay das übernimmt, tränen Wulff die Augen...Hier klicken



Samstag, 8. Dezember 2012

Fax an Türkay

Und an die Kripo von Garbsen
Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Türkay,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. November 2012, das mich und wohl auch die Kripo von Garbsen gestern erreicht hat. Meine zweimal gestellte Frage, ob es sich bei dem Anrufer, der mir Anfang November 2006 telefonisch eine Entschädigung versprochen hat, tatsächlich um einen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover mit Namen Wendt oder vielmehr um den Chef der Staatsanwaltschaft Hannover handelte, wurde von Ihnen leider nicht beantwortet.

Mir liegt seit einigen Wochen die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus November und Dezember 2003, außerdem aus dem Jahre 2004 vor. Darin enthalten sind eine Hausmitteilung der Kripo Garbsen vom 8. März 2004 und ein Schreiben der Kripo Garbsen, das am 1. September 2004 bei der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen ist. Beide Male wurde auf die Lagerprobleme in Garbsen hingewiesen, die Staatsanwaltschaft Hannover wurde "dringend" um eine Entscheidung über die weitere Lagerung meiner beiden Computer gebeten, zumal die Polizei dafür nur vorübergehend zuständig sei.

Den ersten Computer, der sich bei der Datensicherung nicht einmal hochfahren ließ, bekam ich nach einem Jahr wieder, den zweiten nach drei Jahren. Bereits fünf Monate nach der Beschlagnahme meiner Computer hatten mich die Ermittlungen der Kripo Garbsen entlastet. Bei dem zweiten Computer handelte es um ein Siemens-Produkt, das ich am 12. November 2002 für 999 Euro gekauft hatte. Auf der Festplatte befand sich später auch ein Programm für die Erstellung von Zeitungen, das damals mehr als 2000 Euro kostete.

Nach der Rückgabe dieses Computers stellte ich erhebliche Mängel fest, die Staatsanwaltschaft von Hannover wurde darüber von mir sofort informiert. Deswegen rief mich Herr Wendt an. Er bat mich um ein paar Tage Geduld. Ich bekäme eine Entschädigung, wenn ich nicht weiter für Wirbel sorge. Den Computer konnte ich nur noch verschrotten.

Was die Kripo Garbsen nun zu diesem Vorgang sagen soll, ist mir ein Rätsel. Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat Ihrer Mitteilung zufolge die Akte vernichtet, auch die Polizei in Garbsen wird wohl kaum noch Dokumente aus dieser Zeit besitzen, zumal der Kripo Garbsen gar kein Vorwurf zu machen ist. Das bei der Staatsanwaltschaft Hannover am 1. September 2004 eingegangene Schreiben habe ich über meine Seiten staatsanwaltschafthannover.blogspot.com ausschnittsweise verlinkt.

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden

Eine Kopie dieses Faxes bekommt der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Wer bekommt den Schwarzen Peter?