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Donnerstag, 3. Januar 2013

Dienstaufsicht

Justizministerium sieht keinen Anlass für Maßnahmen

Nun hat mir auch das niedersächsische Justizministerium geantwortet. Meine mail vom 18. Dezember 2012 lag angeblich Justizminister Bernd Busemann vor, der die Beantwortung Dr. Hackner überließ (Foto 29). Der schreibt: "Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe waren bereits mehrmals Gegenstand der Überprüfung durch mich, zuletzt im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe vom 28. April 2011 an den Niedersächsischen Landtag, ohne dass sich dabei ein rechtlich begründeter Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht ergeben hätte."

Damals hat man mich von Pontius zu Pilatus geschickt. Der von mir angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leitete meine Eingabe am 20. Juni 2011 an den Niedersächsischen Landtag weiter, da der Rechtsausschuss dieses Parlaments für meine Sache zuständig sei. Dieser Ausschuss teilte mir am 13. Oktober 2011 mit, dass er sich für mein Anliegen "nicht verwenden" könne. Um die Beweglichkeit der beiden Ausschüsse weiter zu fördern, schickte ich dem Petitionsausschuss am 11. September 2012 ein Päckchen mit Salbe, das ich prompt wieder zurück bekam (Fotos 18 bis 21). Aber immerhin wurde mir eine erneute Überprüfung zugesagt.

Außerdem schreibt mir Dr. Hackner: "Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich auch Ihrem neuerlichen Schreiben nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid vermag ich Ihnen in dieser Angelegenheit daher nur noch in Aussicht zu stellen, wenn sie wesentlich neue Tatsachen vortragen, denn der Sachverhalt ist nunmehr ausreichend geprüft."

Da muss Dr. Hackner so manches übersehen haben. Denn am 18. Dezember 2012 habe ich dem niedersächsischen Justizministerium mitgeteilt, dass mir nunmehr die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus 2003 und 2004 vorliege. Aus dieser Akte gehe hervor, dass meine beschlagnahmten Computer nicht sachgemäß gelagert worden seien (Foto 25). Das ist kein "neues tatsächliches Vorbringen"?

In dieser Akte fehlt übrigens der Briefwechsel, den ich mit dem niedersächsischen Justizministerium geführt habe. So hat mir ein Ministeriumsmitarbeiter mit Namen Bakker am 4. Oktober 2004 (Foto 14) versichert, er werde eine Beschwerde von mir an den Oberstaatsanwalt weiterleiten. Erkundigt hatte ich mich nach dem Stand des Verfahrens, das damals schon fast ein Jahr dauerte. Eine Antwort darauf habe ich nie bekommen. Warum fehlt dieser Briefwechsel in der Akte?

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen


Dienstag, 18. Dezember 2012

An den Justizminister

Katz- und Maus-Spiel der Staatsanwaltschaft von Hannover
Sehr geehrter Herr Justizminister,

da mich allmählich das Gefühl beschleicht, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Katz- und Maus-Spiele bevorzugt, gebe ich meiner kurzen Darstellung die Würze. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover sind meine beiden Computer beschlagnahmt worden. Zwei Tage zuvor hatte ich die erste Ausgabe einer neuen Zeitschrift auf den Markt gebracht, die Dateien für die zweite Ausgabe befanden sich auf einem meiner beiden beschlagnahmten Computer. Auf meine Bitte, diese Dateien kopieren zu dürfen, damit ich meine Zeitschrift nicht gleich wieder einstellen muss, reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht.

Das Ermittlungsverfahren dauerte drei Jahre. Den ersten Computer hatte ich nach einem Jahr wieder bekommen, den zweiten nach drei Jahren! Dieser zweite Computer hatte nur noch Schrottwert. Darüber informierte ich sogleich die Staatsanwaltschaft von Hannover und bekam prompt einen Anruf, vorher war bereits meine Mutter angerufen worden. Ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich Wendt nannte und behauptete, Rechtspfleger zu sein, versprach mir eine Entschädigung. Dieses Versprechen wurde gebrochen.

In den folgenden Jahren pochte ich immer wieder auf mein Recht, der Rechtsausschuss des Niedersächsischen Landtages und der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erklärten den jeweils anderen Ausschuss für zuständig. Dieses Hin und Her endete vor einem Vierteljahr. Der Petitionsausschuss hat sich für zuständig erklärt.

Seit wenigen Wochen bin ich im Besitz der Akte der Staatsanwaltschaft von Hannover, in der alle Vorgänge aus den Jahren 2003 und 2004 dokumentiert werden. Ich stellte fest, dass meine beiden Computer bei der Kripo von Garbsen gelagert worden sind. Hinweise der Kripo, dass eine solche Lagerung gar nicht Sache der Kripo sei und dringende Bitten um eine Lagerung bei der Staatsanwaltschaft von Hannover wurden ignoriert.

Mit dieser Tatsache konfrontierte ich die Staatsanwaltschaft von Hannover, außerdem stellte ich am 31. Oktober 2012 die Frage, ob es sich bei dem Anrufer aus November 2006 tatsächlich um einen Rechtspfleger gehandelt hatte. Ich hätte inzwischen die Vermutung, dass es sich um den Chef der Staatsanwaltschaft gehandelt hatte.

Vorige Woche bekam ich ein Schreiben von Staatsanwalt Türkay. Meine Frage zu dem Anrufer beantwortete er nicht, er teilte mir lediglich mit, dass er meine Beschwerde "zuständigkeitshalber" an die Kripo von Garbsen weitergeleitet habe. Mit der sprach ich gestern. Da sich die Kripo von Garbsen erst schlau machen musste, versprach man mir einen Rückruf. Davon bekam ich am gestrigen Nachmittag zwei. Endlich rührte sich also etwas. Der zweite Kripobeamte, der mich anrief, hatte das Schreiben von Staatsanwalt Türkay bekommen und war darüber ebenso erstaunt wie ich. Wir waren uns einig, dass nicht die Kripo von Garbsen für die Computerverschrottung per unsachgemäßer Lagerung verantwortlich zu machen ist, sondern die Staatsanwaltschaft von Hannover, die nicht für eine ordnungsgemäße Lagerung gesorgt hatte.

Dass wir miteinander gesprochen haben, will mir die Kripo Garbsen schriftlich geben. Staatsanwalt Türkay habe ich darüber bereits informiert. Auch er wird das Schreiben von der Kripo bekommen. Ich wiederhole noch einmal: Drei Jahre hat das Ermittlungsverfahren, das 2004 immer wieder von der Presse durchgehechelt worden ist, gedauert, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs. Den Höhepunkt erreichte die gegen mich laufende Verleumdungskampagne, als der Rechtsanwalt der hiesigen Lokalzeitung in einem öffentlichen Gebäude verkündete, ich sei wohl vorbestraft.

Meine Erkenntnisse aus dem Aktenstudium habe ich in vier Flugblättern zusammengefasst, die Sie sich über staatsanwaltschafthannover.blogspot.com herunterladen können.

Letzte Anmerkung: In unregelmäßigen Abständen habe ich mich beim niedersächsischen Justizministerium beschwert. Auf diese Beschwerden bekam ich stets die Antwort, dass man die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme bitten werde. Jedes Schriftstück befindet sich in der mir vorliegenden Akte, der Schriftwechsel mit dem Justizministerium aber nicht. Ich bekam auch nie eine Stellungnahme...

Tatsächlich vorhanden

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen




Donnerstag, 16. August 2012

Busemann bei Staatsanwaltschaft Hannover

Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums - die Fälschung

Hannover - 15. August 2012. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann hat bei einem Besuch der hannoverschen Staatsanwaltschaft die Arbeit dieser Behörde gelobt, mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, mit dem Celler Generalstaatsanwalt Dr. Franz Lüttig und mit den Vorsitzenden der Personal- und Staatsanwaltsvertretungen diskutierte der Minister über die Einrichtung neuer Abteilungen, damit nicht nur in seltenen Fällen Akten verschwinden, denn immer noch sei die Zahl der unschuldig Eingesperrten zu gering, ein weiteres Thema waren die in Hannover angesiedelten Zentralstellen für Terrorismusbekämpfung, die wahrhaft Erstaunliches leisteten, wenn jemand behaupte, er werde von einer Nachbarin belästigt, auch eine noch größere Spezialisierung bei der Strafverfolgung fände das Wohlgefallen des niedersächsischen Justizministers, denn es sei inzwischen viel zu lange her, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover mit dem Wilhelmshavener Redakteur und Schriftsteller Heinz-Peter Tjaden jemanden ohne Beweismittel vor Gericht gestellt habe.

Hätte es bereits vor neun Jahren diese Spezialisierung gegeben - so der Minister - wäre die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht auch noch vor dem Landgericht in Hildesheim mit der geplanten Strafverfolgung eines unbescholtenen Bürgers gescheitert. Immerhin sei es Manfred Wendt und seinen Mitarbeitern jedoch gelungen, die berufliche Existenz von Tjaden zu vernichten und ganz nebenbei einen Verein zu liquidieren, der in Burgdorf bei Hannover sieben Kinderfeste mit einem Reinerlös von 12 500 Euro organisiert hatte. Dieser Reinerlös sei Schulen, Kindergärten und anderen Einrichtugen zugute gekommen, nicht der Staatsanwaltschaft von Hannover, womit Tjaden als Vorsitzender dieses Vereins bereits vor der Beschlagnahme seiner Computer deutlich gemacht habe, dass er die Arbeit von Manfred Wendt und seiner Kolleginnen und Kollegen nicht für förderungswürdig halte.



Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums - das Original

Hannover - 15. August 2012. Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann besuchte heute (15.08.2012) die Staatsanwaltschaft Hannover, um sich vor Ort über den Aufbau und die Arbeitsweise der größten niedersächsischen Staatsanwaltschaft zu informieren.

Zusammen mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Manfred Wendt, dem Celler Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig sowie mit den Vorsitzenden der Personal- und Staatsanwaltsvertretungen besprach der Minister u.a. die Einrichtung neuer Abteilungen, eine Änderung der Organisationsstruktur, die Funktion der dort angesiedelten Zentralstellen für Terrorismusbekämpfung, für Betäubungsmittelstrafsachen und Sexualstrafsachen sowie weitere Möglichkeiten einer Spezialisierung der Strafverfolgung. Ferner erörterte er das Fortbildungsprojekt „Qualitätsoffensive der Staatsanwaltschaften".

Mit Blick auf die augenblickliche Diskussion um die Belastung der Justiz verwies Busemann zunächst auf die gegenwärtig rückläufigen Tendenzen bei den Eingangszahlen, weshalb ein verantwortungsvolles Handeln gefordert sei, schließlich würden zusätzliche Neueinstellungen den Landeshaushalt über viele Jahre belasten. „Gerade die vielfältigen Aufgaben, die bei der Staatsanwaltschaft in Hannover wahrgenommen und hervorragend erledigt werden, haben mir gezeigt, wie unabdingbar Anleitung, Erfahrung und Koordinierung bei der Bearbeitung von Strafverfahren sind. Ich verfolge daher mit Nachdruck das Ziel, Ressourcen durch Änderungen in den Behörden- und Besoldungsstrukturen zu erschließen, um so die Arbeit der Justiz weiter zu verbessern", so Busemann.

Zur Information:

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat aktuell 363 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon sind 101 Staatsanwälte/innen und 25 Amtsanwälte/innen. Zudem verfügt die Ermittlungsbehörde über 34 Rechtspfleger/innen, 22 Wachtmeister/innen, 174 Mitarbeiter/innen in den Serviceeinheiten sowie jeweils drei Buchhalter/innen und Wirtschaftsreferenten/innen.
Organisatorisch ist die Staatsanwaltschaft Hannover zurzeit in 21 Rechtsabteilungen und eine Verwaltungsabteilung gegliedert. In der Hauptstelle Volgersweg befinden sich 12 Rechtsabteilungen und die Verwaltungsabteilung; die übrigen neun Abteilungen sind in der Nebenstelle Vahrenwalder Straße ansässig. Hinzu kommt das Archiv am Alten Flughafen mit 3.500 qm Lagerfläche.

Dienstag, 17. Januar 2012

Was für ein Unsinn

Betr. Wulff: Keinen Einfluss genommen auf Staatsanwaltschaft

Hannover. „Das Niedersächsische Justizministerium hat hinsichtlich der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover, derzeit kein Ermittlungsverfahren gegen den Bundespräsidenten Christian Wulff einzuleiten, weder Weisungen erteilt noch auf andere Weise Einfluss genommen", so der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann heute in Hannover.

Anlass zu dieser Klarstellung seien Presseanfragen, in denen Mutmaßungen und Unterstellungen in diese Richtung geäußert worden seien. „Das weise ich mit Nachdruck zurück", sagte Busemann. Die Staatsanwaltschaft prüfe den Sachverhalt anhand der vorliegenden Fakten und entscheide gemäß der Rechtslage unabhängig von Amt und Person.

Gemäß § 152 Strafprozessordnung (StPO) muss ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, „sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen. Sind diese nicht erkennbar, darf nach dem so genannten Legalitätsprinzip kein Verfahren eingeleitet werden.

„Behauptete Verstöße gegen das Niedersächsische Ministergesetz (MinG ND) fallen nicht in die Zuständigkeit der Justiz", so Busemann. Im Übrigen sei § 5 Abs. 4 des MinG nicht strafbewehrt. Danach dürfen „die Mitglieder der Landesregierung, auch nach Beendigung ihres Amtsverhältnisses, keine Belohnungen und Geschenke in Bezug auf ihr Amt annehmen".

Was für ein unsinniger Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Hannover darf nicht einmal Vernunft annehmen...