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Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand. 
 

Donnerstag, 13. Februar 2014

Der Fall Edathy (II)

Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy (Pressestatement)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie Aufklärung darüber haben wollen, welchen Stand die Ermittlungen in Sachen des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy haben. Glauben Sie mir: mir geht es nicht anders.

Ermittlungen haben aber selten blitzschnelle Ergebnisse. Die Staatsanwaltschaft Hannover wertet gegenwärtig die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen aus. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Daher vermag ich Sie - zu meinem Bedauern - über den Sachstand nicht konkreter zu unterrichten. Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Ergebnisse aus laufenden Ermittlungsverfahren bekannt zu geben - sie darf dies auch nicht. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft Hannover, dies zu tun, sobald Ergebnisse vorliegen. Ich habe keinen Zweifel, dass dies geschehen wird.

Für mich und genauso für die Staatsanwaltschaft gilt: wir respektieren die Unschuldsvermutung, die für Herrn Edathy streitet.

Soweit an mich die Behauptung herangetragen wird, es seien Teile der Akte an die Öffentlichkeit bzw. an Sie - die Medien - gelangt, wird dies in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einbezogen. Glauben Sie mir: Ich werde jeden Nachdruck aufwenden, um hier zu Aufklärungsergebnissen zu kommen. Ich werde mir laufend berichten lassen und Sie informieren, sobald mir weitere verlässliche Erkenntnisse vorliegen.

Soweit Fragen zur strafrechtlichen Einordnung der behaupteten Informationen vom ehemaligen Innenminister Friedrich an den damaligen Abgeordneten Gabriel gestellt werden, wird dieser Vorgang von der Staatsanwaltschaft Hannover strafrechtlich bewertet. Eine Entscheidung über die Einleitung eines formellen Verfahrens ist noch nicht getroffen worden. Auch darüber werden Sie - sobald berichtsfähige Informationen vorliegen - unterrichtet werden.

Die Entscheidungen über die Durchsuchungen wurden durch Richter in richterlicher Unabhängigkeit getroffen. Sie wissen alle, dass sich eine Kommentierung von mir aus diesem Grund verbietet.

Die Staatskanzlei wurde durch den Staatssekretär am Montag allgemein über das Verfahren informiert, da mit Presseanfragen zu rechnen war. Zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass auch Herr Edathy bereits Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren hatte.

Behauptung von Jörg Fröhlich dementiert

Strafrechtlerin: Vorgehen der Staatsanwaltschaft Hannover verfassungs- und rechtswidrig

Samstag, 16. März 2013

Wulff soll zahlen

Dann wird Ermittlungsverfahren eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und Filmproduzent David Groenewold steht angeblich kurz vor dem Ende. Das Verfahren werde eingestellt, wenn beide bis zu 50 000 Euro zahlen, berichtet das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ unter Berufung auf Justizkreise. Die Behörde habe den Verteidigern der beiden am vergangenen Freitag diesen Deal vorgeschlagen.
Hier weiterlesen

Dann hätte die Staatsanwaltschaft von Hannover auch genug Schotter, um mir eine Entschädigung für meine falsch gelagerten Computer zu zahlen. Die vergammelten bei der Kripo in Garbsen, obwohl sie dort gar nicht ein Jahr bzw. drei Jahre hätten stehen dürfen.

Finanziert werden könnte auch ein Grundkursus für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte aus Hannover über rechtsstaatliche Verfahren, die nicht in die Länge gezogen werden dürfen, nur weil jemand vergessen hat, gegen wen er gerade ermittelt...

Montag, 9. Juli 2012

Kein Brummkreisel

Im Juli 2007 wird das Burgdorfer Amtsgericht der Lüge bezichtigt

Nicht einmal einen Brummkreisel hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages für mich bestellt, Bundespräsident Joachim Gauck reagierte nicht, ob das Bundesverfassungsgericht inzwischen meine Verfassungsbeschwerde wiedergefunden hat, ist mir nicht bekannt.

Bekannt ist mir dagegen, dass Strafanträge gegen Richterinnen und Richter selten etwas bringen. Die werden meistens mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Gerichte abgelehnt. Zu solchen Strafanträgen habe ich auch keine Veranlassung gesehen. Besonders fassungslos über das Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover war das Landgericht von Hildesheim. Dass jemand ohne Beweismittel angeklagt und in eine Berufungsverhandlung gescheucht werden kann, ist bis dahin wohl eher unbekannt gewesen. Auch einen Strafantrag gegen die hannoversche Staatsanwaltschaft ist mir nie in den Sinn gekommen.

Dass ich  2007 den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einschalten wollte, habe ich bereits geschildert. Doch am 24. Mai 2007 teilte mir die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, sie könne "nichts veranlassen", weil meine Akte "zur Zeit beim Amtsgericht in Burgdorf" sei. Das hatte mich Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Warum war meine Akte über ein Jahr später wieder bei diesem Amtsgericht?

Das ist gar nicht wahr, teilte mir das Burgdorfer Amtsgericht mit, die Akte ist nicht mehr hier. Also schaltete ich am 20. Juni 2007 die Onlinewache des Landeskriminalamtes von Niedersachsen ein. Weitergeleitet wurde mein Schreiben an die hannoversche Staatsanwältin Fischer, die meine Beschwerde als Strafantrag gegen die Staatsanwältin Kretzschmar wertete, die das Ermittlungsverfahren gegen mich verschlampt hatte.

Staatsanwältin Fischer stellte das von ihr selbst eingeleitete Ermittlungsverfahren umgehend wieder ein und bezichtigte das Amtsgericht von Burgdorf in ihrem Einstellungsbeschluss vom 27. Juli 2007 der falschen Auskunft, wenn man es milde ausdrückt, der Lüge, wenn man es auf den Punkt bringt. Die hannoversce Staatsanwältin schrieb: "Letztendlich sind die Akten hier erst wieder im Juli 2007 eingegangen." Ein genaues Datum nannte sie nicht.

Nachgehakt 


Montag, 27. Februar 2012

Brummkreisel

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26. Februar 2012
Offene mail an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages und an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages

Im vorigen und in diesem noch jungen Jahr hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages von Berlin nach Hannover geschickt. Dort sei ich mit meiner Forderung nach einer Entschädigung für ein von der Staatsanwaltschaft Hannover verschlepptes Verfahren richtig. Was der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages verneinte. Also schaltete sich wieder der Petitionsausschuss ein, der erneut zu dem Ergebnis kam, Hannover sei doch wohl zuständig.

Bisher noch gar nicht erwähnt habe ich, dass bei der Staatsanwaltschaft von Hannover das Ermittlungsverfahren wahrscheinlich sogar in Vergessenheit geraten wäre, wenn ich nicht in unregelmäßigen Abständen Erinnerungsbriefe verschickt hätte. Bis die Staatsanwaltschaft endlich eine Klageschrift zusammenbastelte mit Beweismitteln, die es gar nicht gab, und mit Beweismitteln, die keine waren.

Ein ehemaliger Richter hat einmal gesagt, dass man sich den Gang zur Justiz sparen könne. Würfeln sei ebenso gut - und zeitsparender. Da habe ich mir gedacht: Ich bitte sie um Zusendung eines Brummkreisels mit Etiketten "Bundestag zuständig" und "Landtag zuständig". Den Kreisel lasse ich alle sechs Monate kreiseln, um festzustellen, welche Antwort ich von wem bekäme, wenn ich noch eine Eingabe schriebe.

Brummkreisel bekommen Sie hier.

Eingabe 02416/01/16 Niedersächsischer Landtag
Eingabe 4-17-07-3001-022277 Deutscher Bundestag

Die mail-Adresse für alle, die auch gern einen Brummkreisel hätten, weil sie sich mit irgendeiner Behörde herumschlagen.

vorzimmer.peta@bundestag.de

27. Februar 2012
Von Pontius zu Pilatus
Lesen Sie doch einmal selbst...

27. Februar 2012
Wenn ich diesen Namen...
...schon höre

20. Juli 2012
Nachgehakt
Kein Brummkreisel

Montag, 23. Januar 2012

Entschädigungsrecht

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Pet 4-17-07-3001-02227

Sehr geehrter Herr Reuther,

Sie haben mir heute eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz zukommen lassen, in der die Gesetzeslage geschildert wird. Ihr Anschreiben zu dieser Stellungnahme endet mit dem Absatz "Ihre Eingabe wird damit als abschließend beantwortet angesehen. sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern. Ich bitte dann noch konkret mitzuteilen, was noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung sein soll."

Zur Gesetzeslage kann ich mich nicht gegenteilig äußern. Dass der Deutsche Bundestag am 29. September 2011 das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlossen hat, um die rechtliche Situation von Betroffenen zu verbessern, nehme ich zur Kenntnis. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwiefern die versprochene Prüfung meines Falles stattgefunden hat.

Dem neuen Gesetz entsprechend habe ich die Verzögerung gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover 2004 und 2005 regelmäßig gerügt, auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte habe ich wegen einer Reform jahrelang warten müssen, bis sich diese Instanz für nicht zuständig erklärt hat. Die Staatsanwaltschaft von Hannover versprach mir beginnend mit dem 4. Oktober 2004 immer wieder eine Weiterleitung der Angelegenheit an den Leitenden Oberstaatsanwalt, der aber nie aktiv geworden ist, um das Ermittlungsverfahren zu beschleunigen.

Zu meiner Eingabe 12487/07 beim Europäischen Gerichtshof  für Menschenrechte teilte mir die Verfahrensbevollmächtigte der Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 18. Februar 2008 mit: "Sie haben vorgetragen, dass Ihre Individualbeschwerde mit der Nummer 12487/07 am 16. März 2007 in die Gerichtsakten genommen, aber bis heute nicht bearbeitet wurde. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium der Justiz in dieser Angelegenheit nicht in Ihrem Sinne tätig zu werden vermag." (Az. IV M - 4110 II - R 5942/2005) Außerdem könne der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerdeflut nicht mehr bewältigen.

Ich bin also seit der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 stets von Pontius zu Pilatus geschickt worden und konnte mich seinerzeit schlechterdings auf ein Gesetz berufen, dass acht Jahre später beschlossen werden würde. Außerdem schmort beim  Bundesverfassungsgericht seit über zwei Jahren eine Verfassungsbeschwerde, deren Eingang bis heute noch nicht einmal bestätigt worden ist.

An des Pudels Kern traut sich offenbar niemand heran. Bis heute frage ich mich, warum ich nach der Rückgabe auch des letzten beschlagnahmten Computers im November 2006 von der Staatsanwaltschaft Hannover angerufen worden bin. Es meldete sich ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger ausgab. Vorher hatte er sogar meine Mutter angerufen, weil ich nicht zuhause war. Er versprach mir seinerzeit eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz und bat mich darum, bis dahin still zu halten. Das tat ich.

Merkwürdig ist auch, dass der Vertreter der Staatsanwaltschaft von Hannover vor dem Landgericht in Hildesheim behauptet hatte, die Rückgabe meines Computers werde sich verzögern, weil sich die Löschung der Datei, die sich als untaugliches Beweismittel erwiesen hatte, schwierig gestalten würde. Als ich meinen Computer wieder hatte, sprach ich mit der Staatsanwaltschaft von Hannover über die Löschung der Datei. Ein Mitarbeiter, der sich Morich nannte, sagte: "Ich habe die Datei in den Papierkorb verschoben und den Inhalt des Papierkorbs gelöscht." So etwas dauert keine Minute.

Wenn sich der Petitionsausschuss meiner Sache wirklich annehmen will, müsste geprüft werden, wie dieses merkwürdige Verhalten der Staatsanwaltschaft von Hannover zustande gekommen ist. Warum hat mich Herr Wendt belogen? Handelte er eigenmächtig? Warum tauchten in der Klageschrift der Staatsanwaltschaft von Hannover Beweismittel auf, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil sie nach Einschätzung der Kripo von Garbsen nicht "tatrelevant" waren? Warum wurde ich überhaupt angeklagt? Meines Wissens werden Verfahren, in denen es lediglich um eine Datei geht, regelmäßig gegen Zahlung einer geringen Geldstrafe eingestellt. Warum hielt die Staatsanwaltschaft von Hannover die Presse auf dem Laufenden, während meine Anwältin die Akte noch gar nicht kannte? Warum reagierte die Staatsanwaltschaft von Hannover im Frühjahr 2004 nicht auf ein Schreiben meiner Anwältin, in dem sie sich über die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft von Hannover beschwerte? Warum wurde ich immer wieder öffentlich mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert, das nach Auffassung des Landgerichtes von Hildesheim niemals hätte eingeleitet werden dürfen?

Warum beendet nicht endlich jemand die Angelegenheit mit einem annehmbaren Entschädigungsangebot? Reicht es nicht, dass ich während des Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren habe? Reicht es nicht, dass ein im Jahre 2000 von mir mitbegründeter Kinderverein, der bei sieben Kinderfesten für Einrichtungen in der Stadt Burgdorf ein Spendenaufkommen von 12 500 Euro erwirtschaftete, zerstört wurde?

Ich werde meinen Fall auch weiterhin auf staatsanwaltschafthannover.blogspot.com öffentlich machen.

Mittwoch, 28. September 2011

Petition

25. Mai 2011
Danke für die Unterstützung

Ich bedanke mich bei allen, die sich beteiligt haben. Diese Petition hat auch der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen.