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Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand. 
 

Montag, 2. März 2015

Sebastian Edathy (XVII)

Informanten in Niedersachsen?

20. Februar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU):

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die HAZ berichtete am 6. Februar 2015 unter dem Titel „Hartmann: Edathys Quelle sitzt in Niedersachsen": „In der Affäre um den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann über seinen Anwalt die niedersächsischen Justizbehörden beschuldigt, interne Vorgänge weitergegeben zu haben." Weiter heißt es in dem Artikel: „Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er keine Informationen zu dem Verfahren preisgegeben habe." In dem Bericht heißt es zudem: „Edathy hat nach eigener Darstellung schon am 25. November 2014 geahnt, dass die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung erwäge. Erst zwei Tage später aber habe das Bundeskriminalamt davon erfahren, wie der frühere BKA-Chef Ziercke erklärt hat. ‚Die Information, die Edathy am 25. November hatte, kam nicht von Ziercke oder gar Hartmann. Sie hat Edathy erreicht, bevor sie noch das BKA erreichte', erklärte der Anwalt. ‚Fest steht, dass Edathy Informanten in Niedersachsen hatte.'"

Ich frage die Landesregierung:
  1. Welche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung haben wem im BKA (Funktionsbezeichnung genügt) wann (Datum und genaue Uhrzeit) welche Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy gegeben, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden?
  2. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung wurden von wem (Landesbedienstete und Nichtlandesbedienstete) wann (Datum und genaue Uhrzeit) vor den am 10. Februar 2014 bzw. 12. Februar 2014 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen in Bezug auf das Edathy-Verfahren, die Operation Selm und/oder Verfahren im Zusammenhang mit der kanadischen Firma Azov aus welchem tatsächlichen oder behaupteten Grund bzw. Anlass mit welchem genauen Inhalt und Wortlaut und welchem Ergebnis angerufen, angesprochen, angemailt oder in anderer Weise kontaktiert?
  3. Mit Blick darauf, dass die Spitze der Bundes-SPD dem Edathy-Ausschuss des Bundestags ihre Kommunikationsdaten von und über Sebastian Edathy in schriftlicher Form aushändigen will: Wird die Landesregierung die Kommunikationsdaten der Regierungsmitglieder sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Bezug auf den Fall und das Verfahren Edathy dem Rechtsausschuss des Landtags aushändigen, um den Verdacht auszuräumen, dass Informationen aus diesem Personenkreis an unbefugte Dritte weiter gegeben worden seien?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Dem MI sowie dessen nachgeordnetem Bereich sind das von der Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Edathy eröffnete Ermittlungsverfahren sowie die in diesem Zusammenhang beabsichtigten Exekutivmaßnahmen erst unmittelbar am 10.02.2014 bekannt geworden. Zum konkreten Ermittlungsverfahren sind an das BKA keine Informationen weitergegeben worden. Allerdings wurde das BKA bereits am 15.10.2013 darüber informiert, dass der Name des damaligen MdB Sebastian Edathy auf der von dort übersandten Liste verzeichnet war. Eine detaillierte Darstellung zum Informationsfluss ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Zwischen dem die Ermittlungen leitenden OStA Klinge (Staatsanwaltschaft Hannover) und dem BKA bestand im Rahmen der Vorprüfung eines Anfangsverdachts gelegentlich telefonischer Kontakt. Die Telefonate betrafen im Wesentlichen die Behandlung der damals noch ausstehenden restlichen „Kategorie 2" Verfahren im Rahmen der dortigen Zentralstellenzuständigkeit. Entsprechende Telefonate fanden am 13.11., 25.11, 26.11. und 06.12.2013 statt. Aufgrund der vergangenen Zeit kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, ob es darüber hinaus weitere Telefonate gab, welche aber jedenfalls zum selben Thema erfolgten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover sich am Morgen des 10.02.2014 entschieden hatte, unverzüglich Durchsuchungsmaßnahmen beim damaligen Beschuldigten Sebastian Edathy durchzuführen, bestand kein Kontakt zum BKA.

LOStA Dr. Fröhlich oder sonstige Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Hannover hatten im Hinblick auf das Edathy-Verfahren keinen Kontakt zum BKA.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte der LOStA Schierholt im Rahmen der Vorprüfung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den seinerzeitigen Bundestagsabgeordneten Edathy Kontakt zu Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT). Ob er in diesem Zusammenhang möglicherweise auch Kontakt zu Mitarbeitern des BKA hatte, ist ihm heute nicht mehr erinnerlich. Keinesfalls aber wurden Informationen über den Stand des Verfahrens weitergegeben, sondern allenfalls ergänzende Informationen zu weiteren Verfahren eingeholt.

Zwischen Kenntniserlangung von der beabsichtigten Durchsuchung am Vormittag des 10.02.2014 und der Durchführung (Beginn ca. 16:40 Uhr) bestand keinerlei Kontakt zu Mitarbeitern des BKA.
Von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Sekretären sind keine Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden, an das BKA weitergegeben worden.

Zu 2.:
Mit der Antwort auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP „Edathygate - Wie steht die SPD zum Rechtsstaat?" (Drs. 17/1232) sowie der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) hat die Landesregierung umfassend darüber informiert, welche Mitglieder der Landesregierung über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy sowie der damit im Zusammenhang stehenden Operation Selm informiert worden sind. In diesem Zusammenhang wird auf das Protokoll der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 27.02.2014 (S. 2690 ff.) verwiesen.

Das BKA ist durch die Polizeiinspektion Nienburg nach Bekanntwerden des Abgeordnetenstatus von Sebastian Edathy erstmals am 15.10.2013 informiert worden. Parallel dazu wurde die ermittlungsführende Dienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen informiert.
Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Hannover führende OStA Klinge wurde am 28. 11. 2013 (Akteneinsichtsgesuch) sowie am 5. 12. 2013 (Sachstandsanfrage) durch den Verteidiger des ehemaligen MdB Sebastian Edathy, Rechtsanwalt Noll, kontaktiert. Mitteilungen gegenüber Rechtsanwalt Noll erfolgten nicht. OStA Klinge wurde ferner in der Zeit vom 28. 11. 2013 bis zum 10. 2. 2013 durch Rechtsanwalt Noll mit weiteren Sachstandsanfragen sowie Terminangeboten kontaktiert. Auch hier wurde nichts mitgeteilt, nur dass kein Ermittlungsverfahren anhängig sei. Diese Mitteilung erfolgte durch OStA Klinge gegenüber Rechtsanwalt Noll auch auf dessen persönliche Sachstandsanfrage am 22. 1. 2014. Darüber hinaus wurde OStA Klinge durch einen Sachbearbeiter des Dezernats 38 des LKA Niedersachsen am 3. 12. 2013 im Hinblick auf einen Kontaktversuch von Rechtsanwalt Noll gegenüber dem LKA Niedersachsen kontaktiert und es wurde das weitere Vorgehen abgesprochen.

Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit noch nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle sind folgende Kontakte noch zu ermitteln:
Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt nach dem 15. 10. 2013 von einem OStA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) in allgemeiner Form darauf hingewiesen worden, dass ein wohl presseträchtiges Verfahren auf die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zukommen werde. Ob ihm bei dieser Gelegenheit bereits ein Name genannt worden ist, ist ihm nicht erinnerlich.

GenStA Dr. Lüttig wurde am 21. 10. 2013 telefonisch und per E-Mail (Eingang bei der E-Mail-Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Celle um 12:51 Uhr) von GenStA Blumensatt (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) auf einen Prüfvorgang betreffend ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy hingewiesen.
Mit Schreiben vom 3. 12. 2013, gerichtet an die Leitende Oberstaatsanwältin Ballnus, eingegangen bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle per Fax am selben Tage um 13:21 Uhr, fragte der spätere Verteidiger des Herrn Edathy, Rechtsanwalt Christian Noll, an, ob ein Verfahren gegen seinen Mandanten geführt werde.

Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist sodann erneut nach seiner Erinnerung im November oder Dezember 2013 von Seiten des LKA gefragt worden, ob ein Verfahren gegen Herrn Edathy geführt werde. Eine abschließende Antwort konnte er nicht geben, da er zu jener Zeit noch keine Kenntnis vom Eingang der Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte.

Der Wortlaut von Telefonaten kann nach dem erheblichen Zeitablauf nicht mehr wiedergegeben werden.

Lediglich ergänzend wird auf die bereits in der Antwort auf Frage 62 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) verwiesen.

Zu 3.:

ie Landesregierung wird - wie bereits bisher - den Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Rechtsausschuss des Landtages im Rahmen der diesen Ausschüssen jeweils zugewiesenen Untersuchungs- und Kontrollaufgaben unterstützen. Allerdings sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis absolut geschützt (arg. e contr. Art 27 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsische Landesverfassung) und begrenzen insoweit im Einzelfall auch das parlamentarische Informationsbedürfnis.

Im Übrigen hat die Landesregierung keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben.

Man mag es nicht glauben?

21. Februar 2015. Ein HAZ-Redakteur ist fassungslos. Hier klicken

57 wussten Bescheid

In den Fall Edathy waren deutlich mehr Personen in Niedersachsen eingeweiht als bislang bekannt. 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger wussten bereits vor den Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten von dem Verdacht der Kinderpornografie. Dies geht aus einer Liste hervor, die dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen vorliegt.

NDR, 22. Februar 2015

Wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt?

23. Februar 2015. Verteidiger und Richter sind für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, die Staatsanwaltschaft von Hannover fordert für diesen Fall ein Schuldbekenntnis von Sebastian Edathy.

Edathy legt Geständnis ab/Verfahren eingestellt

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. Daraufhin beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden, den Prozess gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro einzustellen.

Die Zeit, 2. März 2015

Sebastian Edathy am 2. März 2015 auf seinen Facebook-Seiten

Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. - Ich weise darauf hin, dass ein "Geständnis" ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

Zum Beginn der Serie

Sebastian Edathy (XVIII)

Donnerstag, 11. November 2010

Dokumente

Der Anzeiger für Burgdorf (Beilage der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse Hannover)
berichtet am 7. November 2003 auf einer halben Seite.







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