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Donnerstag, 3. Januar 2013

Dienstaufsicht

Justizministerium sieht keinen Anlass für Maßnahmen

Nun hat mir auch das niedersächsische Justizministerium geantwortet. Meine mail vom 18. Dezember 2012 lag angeblich Justizminister Bernd Busemann vor, der die Beantwortung Dr. Hackner überließ (Foto 29). Der schreibt: "Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe waren bereits mehrmals Gegenstand der Überprüfung durch mich, zuletzt im Zusammenhang mit Ihrer Eingabe vom 28. April 2011 an den Niedersächsischen Landtag, ohne dass sich dabei ein rechtlich begründeter Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht ergeben hätte."

Damals hat man mich von Pontius zu Pilatus geschickt. Der von mir angerufene Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages leitete meine Eingabe am 20. Juni 2011 an den Niedersächsischen Landtag weiter, da der Rechtsausschuss dieses Parlaments für meine Sache zuständig sei. Dieser Ausschuss teilte mir am 13. Oktober 2011 mit, dass er sich für mein Anliegen "nicht verwenden" könne. Um die Beweglichkeit der beiden Ausschüsse weiter zu fördern, schickte ich dem Petitionsausschuss am 11. September 2012 ein Päckchen mit Salbe, das ich prompt wieder zurück bekam (Fotos 18 bis 21). Aber immerhin wurde mir eine erneute Überprüfung zugesagt.

Außerdem schreibt mir Dr. Hackner: "Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich auch Ihrem neuerlichen Schreiben nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid vermag ich Ihnen in dieser Angelegenheit daher nur noch in Aussicht zu stellen, wenn sie wesentlich neue Tatsachen vortragen, denn der Sachverhalt ist nunmehr ausreichend geprüft."

Da muss Dr. Hackner so manches übersehen haben. Denn am 18. Dezember 2012 habe ich dem niedersächsischen Justizministerium mitgeteilt, dass mir nunmehr die Akte der Staatsanwaltschaft Hannover mit allen Vorgängen aus 2003 und 2004 vorliege. Aus dieser Akte gehe hervor, dass meine beschlagnahmten Computer nicht sachgemäß gelagert worden seien (Foto 25). Das ist kein "neues tatsächliches Vorbringen"?

In dieser Akte fehlt übrigens der Briefwechsel, den ich mit dem niedersächsischen Justizministerium geführt habe. So hat mir ein Ministeriumsmitarbeiter mit Namen Bakker am 4. Oktober 2004 (Foto 14) versichert, er werde eine Beschwerde von mir an den Oberstaatsanwalt weiterleiten. Erkundigt hatte ich mich nach dem Stand des Verfahrens, das damals schon fast ein Jahr dauerte. Eine Antwort darauf habe ich nie bekommen. Warum fehlt dieser Briefwechsel in der Akte?

Nur ein Wendt - aber der ist es nicht gewesen


Freitag, 20. Juli 2012

Nachgehakt

Mail an Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,
darf ich Sie an meine Bestellung eines Brummkreisels vom 27. Februar 2012 erinnern? Motto: “Kreiseln Sie sich doch einmal Ihren zuständigen Ausschuss”. Außerdem habe ich für Sie noch eine Neuigkeit: Nach einer Anfrage, wo denn meine Verfassungsbeschwerde vom 15. Dezember 2009 geblieben sei, antwortete mir das Gericht Ende Mai 2012, sie sei in Karlsruhe nicht bekannt. Da mir nicht bekannt ist, ob man eine Verfassungsbeschwerde außer als mail, Internet-Fax und auf dem Postweg auch noch auf einem anderen Weg verschicken kann, frage ich Sie höflich, ob es auf dem Markt inzwischen einen “Brummkreisel dir deine Verfassungsbeschwerde durch die Wohnung, bevor sie woanders nicht ankommt” gibt. Den hätte ich dann gern. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Möglicherweise teilen Sie mir im Oktober 2015 mit, dass diese mail bei Ihnen nicht angekommen ist.