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Donnerstag, 3. November 2011

Opfer ist schuld

3. November 2011
Mit welchem Fall beschäftigt sich der Niedersächsische Landtag?

Präsident des Niedersächsischen Landtages
Herrn Rasche
Postfach 4407

30044 Hannover

Ihr Zeichen II/73-02416/01/16
Eingabe-Nr. 02416/01/16
Bundestag Pet-ID 25249

Sehr geehrter Herr Rasche,

Prolog

Heute vor acht Jahren, 7 Uhr morgens in Burgdorf: Eine Frau und ein Mann stehen vor meinem Bett, geben sich als Kripobeamte aus, werfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor. Mit dabei sind zwei städtische Zeugen. Meine Wohnung wird durchsucht, beschlagnahmt werden meine beiden Computer und CD´s mit Bildbearbeitungsprogrammen und mit Fotos von Kinderfesten, die wir in Burgdorf organisiert haben.

In den nächsten Tagen geht unser Verein “Hilfe für Kinder in Burgdorf” den Bach hinunter, das von uns geplante achte Kinderfest fällt aus. Die Kripo von Garbsen rückt Dateien, die ich auf einem meiner Computer für eine am 1. November 2003 gegründete Zeitung gespeichert habe, nicht heraus.

Aus der Presse erfahre ich Neuigkeiten über meinen Fall, meine Anwältin protestiert dagegen bei der Staatsanwaltschaft in Hannover, denn sie hat immer noch keine Akteneinsicht bekommen. Nach einem halben Jahr hat sie die Akte, nimmt Stellung. Es geht um eine Datei an drei Stellen eines meiner beiden Computer.

Da sich bis zum 3. November 2004 nichts weiter getan hat, wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht mir eine Stellungnahme. Die bekomme ich nicht.

Die Kripo von Garbsen gibt mir einen meiner beiden Computer zurück, dazu die beschlagnahmten CD´s. Begründung: “Nichts Tatrelevantes drauf.”

Erscheint ein weiterer Bericht über meinen Fall, leite ich den an die Staatsanwaltschaft Hannover weiter. Reagiert wird nicht.

Auch am zweiten Jahrestag der Computerbeschlagnahme wende ich mich an das Justizministerium von Niedersachsen. Das verspricht eine Stellungnahme. Bekomme ich nicht.

Dann schalte ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven ein, der verlangt Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagt mich an, bevor mein Anwalt die Akte hat. Als Beweismittel führt die Staatsanwaltschaft von Hannover die CD´s auf, die ich längst wiederhabe, weil nichts Tatrelevantes drauf ist.

Gründonnerstag 2006 werde ich vom Burgdorfer Amtsgericht aus “tatsächlichen Gründen” freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Hannover legt Berufung ein, wird vom Landgericht Hildesheim zur Rücknahme der Berufung aufgefordert. Das Oberlandesgericht von Celle entscheidet, dass die Berufung nicht abgelehnt werden könne, weil mir nichts Gravierendes vorgeworfen wird. Zu rechnen sei allenfalls mit einem Bußgeld.

Das Hildesheimer Landgericht stellt Ende September 2006 das Verfahren ein, kritisiert die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover und stellt fest: Die Datei, um die es geht, ist gar nicht kinderpornografisch...Man hätte mich also nie anklagen dürfen.

Ich schalte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Wieder vergehen drei Jahre, bis sich der Gerichtshof für nicht zuständig erklärt.

Aus dem Internet erfahre ich, dass die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen ist. Ich schildere ihr meinen Fall. Sie antwortet, dass sie mein Schreiben an das niedersächsische Justizministerium weiterleiten werde. Das sei die Fachaufsicht für die Staatsanwaltschaft Hannover. Wir schreiben den 8. November 2010.

Ihre Antwort

Mit Datum vom 1. November 2011 teilen Sie mir mit, der Landtag könne sich nicht für mich verwenden, Grundlage sei “die Mitteilung des Justizministeriums in der Stellungnahme zu Ihrer Eingabe” gewesen, dass sich “Verzögerungen in der Bearbeitung des Vorgangs” ergeben hätten, weil sich die Staatsanwaltschaft Hannover zu oft mit meinem Fall beschäftigen musste.

Welchen Vorgang meinen Sie bzw. das Justizministerium? Die Beschlagnahme meiner Computer? Kann nicht sein. Denn da ist die Staatsanwaltschaft Hannover nach Einschätzung des Hildesheimer Landgerichtes viel zu lange untätig gewesen. Auch jährliche Erinnerungen können wohl kaum als Eingabeflut bewertet werden. Außerdem hat sich das Justizministerium nie um meine Beschwerden gekümmert. Sonst hätte ich doch wohl die versprochenen Stellungnahmen bekommen....

Meinen Sie also den Vorgang, der mit der Weiterleitung meines Schreibens an die Gattin des niedersächsischen Ministerpräsidenten entstanden ist? Hat sich Dunja McAllister geirrt, als sie meinte, diese Weiterleitung könne nützlich sein?

Dann schreiben Sie noch: “Zum anderen hat der Landtag bekanntlich aus verfassungsrechtlichen Gründen keine Möglichkeit, gerichtliche Entscheidungen zu überprüfen oder gar abzuändern.” Habe ich etwa gegen meinen Freispruch oder gegen die Einstellung des Verfahrens protestiert? Welche gerichtlichen Entscheidungen meinen Sie also in meinem Fall?


Ich habe mich erneut an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewendet, der bekanntermaßen der Auffassung gewesen ist, der Niedersächsische Landtag sei zuständig. Irren sich in meiner Sache etwa alle? Jeder, der mir irgendwie helfen will, läuft auf?

Vor langer Zeit habe ich mich auch an das Bundesverfassungsgericht gewendet. Man ahnt, was geschehen ist: nichts. Ich habe bis heute nicht einmal eine Bestätigung, dass meine Verfassungsbeschwerde eingegangen ist...

Opfer ist schuld (II) 

Mittwoch, 28. September 2011

Petitionsausschuss antwortet

25. Juni 2011
Petition 4-17-07-3001-022277

Betr. Staatsanwaltschaften
Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

für Ihr o. a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe abgesehen wird, da die Prüfung ergeben hat, dass für deren parlamentarische Bearbeitung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Landesvolksvertretung zuständig ist. Die Anschrift lautet

Landtag Niedersachsen
Postfach 44 07
30044 Hannover

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihre Eingabe dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in der vorgetragenen Angelegenheit unmittelbar an die Landesvolksvertretung zu richten.

25. Juni 2011
Mail an McAllister

Petition 4-17-07-3001-022277

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch Ihre Frau hat bereits versucht, mir zu helfen. Leider ohne Erfolg. Dabei geht es um ein verschlepptes Verfahren nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis mir der Prozess gemacht worden ist. Wenn ich nicht darauf gedrungen hätte, wäre mein "Fall" wohl in Vergessenheit geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover strickte für den Prozess eine Klageschrift zusammen, in der Beweismittel auftauchten, die am Prozesstag gar nicht in ihrem Besitz waren. Ich hatte sie längst wieder, weil sie meine Unschuld bewiesen. Folgerichtig endete der Prozess am Gründonnerstag 2006 mit einem Freispruch aus "tatsächlichen Gründen". Auch das Hildesheimer Landgericht zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover.

Anfang November 2006 schien der Spuk zu Ende zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover versprach mit telefonisch eine Entschädigung, hielt sich aber nicht an dieses Versprechen.

Beim Petionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich am 28. April 2011 als letzte Möglichkeit eine Eingabe gestartet. Die ist nun zuständigkeitshalber an den niedersächsischen Landtag weitergeleitet worden.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung.

Samstag, 1. Januar 2011

Neujahrswunsch

24. Dezember 2010
Für unbürokratische Lösung

Das Jugendamt von Münster versinkt wohl gerade in einer Fax-Flut, weil Unzählige Protest anmelden gegen das Vorgehen der Behörde. Ich habe den Protestlern dafür eine schriftliche Vorlage geliefert, die geht jetzt rund. Einige erkundigten sich, ob man den Text auch per mail verschicken könne. Kann man.

Auch in meinem Fall gibt es ein merkwürdiges Verhalten von Behörden: Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat mich belogen, das niedersächsische Justizministerium wimmelte mich ab, obwohl die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, Dunja McAllister, mir schriftlich versicherte, dass vom Ministerium eine angemessene Reaktion verlangt werden könne.

Nun meine Bitte: Schickt den folgenden Text an Dunja McAllister:

Opferhilfe Niedersachsen
Schirmherrin Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Fax 051161621034
bernd.olthoff@justiz.niedersachsen.de
Zeichen des Niedersächsischen Justizministeriums 4121 E 402.79/07

Sehr geehrte Frau McAllister,

wir kennen Herrn Tjaden als Zeitgenossen, der anderen hilft. So lieferte er in jüngerer Zeit dem Runden Tisch Heimerziehung Erfahrungsberichte ehemaliger Heimkinder, er springt für Eltern in die Bresche, wenn es Probleme mit Jugendämtern gibt und er tritt für ehemalige Drogenabhängige mit Rat und Tat ein. Dafür lässt er sich meistens nicht einmal die Kosten erstatten, weil er stets Rücksicht nimmt auf die finanzielle Situation der Betroffenen.

Aus dem Internet haben wir nun erfahren, was Herr Tjaden seit dem 3. November 2003 mit der Staatsanwaltschaft Hannover und mit dem Niedersächischen Justizministerium erlebt hat. Trotz seiner Proteste dauerte ein Ermittlungsverfahren gegen ihn fast zweieinhalb Jahre, bis er seinen zweiten Computer wieder hatte, vergingen drei Jahre. Dieser Computer war bei der Rückgabe beschädigt. Das Hildesheimer Landgericht merkte an, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover aus unerfindlichen Gründen lange Zeit untätig geblieben sei.

In dieser Zeit hat Herr Tjaden drei Jobs gleich wieder verloren, weil das Verfahren immer wieder öffentliches Thema war. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover lieferte der Presse sogar Informationen, bevor die Anwältin von Herrn Tjaden Akteneinsicht bekommen hatte. Auf einen Protest der Anwältin gegen diese Öffentlichkeitsarbeit wurde auch nicht reagiert.

Niemand hat bis heute bestritten, dass Herrn Tjaden von einem Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz versprochen worden ist. Bestritten wird auch nicht, dass dieses Versprechen gebrochen worden ist.

Sehr geehrte Frau McAllister,

lassen Sie bitte nicht locker, bis eine unbürokratische Lösung gefunden worden ist.

Frohes Fest

Name/Unterschrift

An alle Fax- und mail-Absender: Teilt mir bitte mit, wenn ihr aktiv geworden seid. Danke.

heinzpetertjaden@arcor.de

Sonntag, 19. Dezember 2010

Danke, Frau McAllister














18. November 2010

Sehr geehrte Frau McAllister,

ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.

Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?

Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.

Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später

10. November 2010
Mail an
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am  Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau McAllister,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort vom 8. November 2010. Das niedersächsische Justizministerium hat mir bereits mit Schreiben vom 4. November 2010 geantwortet. Meine Eingabe wurde als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und abgelehnt.

Darüber machte ich mir öffentliche Gedanken am 5. November 2010 auf www.pressemitteilung.ws. Der Text:

Wer am 3. November 2003 in Burgdorf eine Beschlagnahme von zwei Computern hat, der muss sich am 5. November 2010 über eine merkwürdige Antwort des niedersächsischen Justizministeriums auf eine offene mail an die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten nicht wundern?

Geschrieben habe ich am 27. Oktober 2010 an Dunja McAllister, weil ich erfahren hatte, dass sie Schirmherrin der Opferhilfe geworden war. Diese Organisation kümmert sich um Opfer von Kriminalität.

Ich schilderte der Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, was mir seit dem 3. November 2003 geschehen ist, als morgens um sieben Uhr meine Wohnungstür aufgehebelt wurde und zwei Kripobeamte mit städtischen Zeugen vor meinem Bett standen. Der Vorwurf: die Verbreitung von Kinderpornografie. Mitgenommen wurden meine beiden Computer, außerdem zwei Dutzend CD´s.

Sofort schaltete ich einen Anwalt aus Burgdorf ein, der aber nicht in die Pötte kam, weil er die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Hannover abwarten wollte. Also bemühte ich mich selbst bei der Kripo von Garbsen um die Herausgabe von Dateien für eine Zeitschrift, die ich am 1. November 2003 gegründet hatte. Die benötigte ich für die zweite Ausgabe, die am 15. November 2003 erscheinen sollte. Ich bekam die Dateien nicht. Die Zeitschrift starb jung.

Ein Bekannter empfahl mir daraufhin eine Anwältin aus Hannover, die Akteneinsicht forderte. Die wurde ihr nach über einem halben Jahr gewährt. Was in der Akte stand, wusste ich aber bereits. Es hatte schon in der Zeitung gestanden.

Wenige Wochen später bekam ich von der Kripo in Garbsen einen meiner beiden Computer wieder und die beschlagnahmten CD´s. Man habe nichts Tatrelevantes gefunden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover übte sich derweil in jahrelanger Untätigkeit, bis ich erneut einen Anwalt einschaltete. Nun kam der Stein ins Rollen: Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagte mich im Frühjahr 2006 an und führte auch die CD´s als Beweismittel auf, die ich im September 2004 von der Kripo in Garbsen wieder bekommen hatte.

Es folgten am Gründonnerstag 2006 ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, das Landgericht von Hildesheim stellte knapp ein halbes Jahr später fest, dass der Vorwurf gegen mich völlig haltlos war. Der Vorsitzende Richter Brinkmann merkte in seiner Urteilsbegründung an, dass er sich die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover nicht erklären könne.

Doch es geschah noch mehr Unerklärliches: Ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft in Hannover ausgab, versprach mir im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz. Da er mich zuhause beim ersten Versuch nicht erreicht hatte, rief er danach sogar meine Mutter an.

Das Versprechen ist gebrochen worden. Auch darauf wies ich die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten in meiner offenen mail vom 27. Oktober 2010 hin, weil ich mir von ihr unbürokratische Hilfe versprach. Ich täuschte mich. Meine mail landete gar nicht bei Dunja McAllister, sondern im niedersächsischen Justizministerium bei Dr. Hackner.

Sieben Jahre später (IV)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
3. Fortsetzung

Also legte ich Verfassungsbeschwerde ein - am 15. Dezember 2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Einzelrichterentscheidung (M. Villiger) getroffen hat: „Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, da Sie es versäumt haben, Ihre dem Gerichtshof vorgetragenen Beschwerdepunkte vor den zuständigen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes,...geltend zu machen.“

Damit wird meine Akte mit der Beschwerde Nummer 12487/07 vom 16. März 2007 geschlossen und in einem Jahr vernichtet.

Ich stelle hiermit den Antrag, das Bundesverfassungsgericht möge bei diesem Gerichtshof meine Akte anfordern. Eine Akte gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Aktenzeichen 13 Ns 3744 Js 59979/03. Auch diese Akte möge zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Die Tatsachen: Ein Schlüsseldienst hat am 3. November 2003 gegen 7 Uhr morgens meine Wohnungstür aufgehebelt. Zwei Kripobeamte standen vor meinem Bett und warfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor.

Obwohl ich alle Jahre wieder beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft nachhakte, kam es weder zur Einstellung des Verfahrens noch zur Anklage. Über den Stand der Dinge wurde ich – wenn überhaupt – aus der Presse informiert, weil die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Journalistenfragen zu meinem Fall beantwortete.

Ende 2005 schaltete ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht forderte. Die bekam er aber erst, als die Staatsanwaltschaft Hannover nun doch Anklage erhoben hatte. Als Beweismittel wurden beispielsweise CD´s aufgeführt, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil die Kripo Garbsen bei Hannover nichts Relevantes gefunden hatte.

Der Prozess vor dem Burgdorfer Amtsgericht am Gründonnerstag 2006 dauerte zweieinhalb Stunden. Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung ein, die der Vorsitzende Richter erst gar nicht zulassen wollte. In der Verhandlung stellte dieser Richter fest, dass es das Verfahren gegen mich nie hätte geben dürfen. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft Hannover eine viel zu lange Untätigkeit vor.

In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs verloren, weil mir der Kinderporno-Vorwurf nach hing. Entsprechende Hinweise wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover stets ignoriert.

Anfang November 2006 bekam ich meinen beschlagnahmten Computer zurück. Ich fuhr ihn hoch und stellte über 400 Fehler fest. Darüber beschwerte ich mich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Auf mein Schreiben reagierte die Staatsanwaltschaft Hannover mit Anrufen erst bei meiner Mutter, weil man mich dort vermutete, dann bei mir. Ein Herr Wendt bat mich um Stillhalten, er versprach mir eine Entschädigung laut Justizentschädigungsgesetz. Also unternahm ich nichts mehr.

Diese Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft Hannover so: Sie schaltete erneut das Landgericht Hildesheim ein und erwirkte einen Beschluss, mit dem mir die Zahlung einer Entschädigung verweigert wurde. Begründung: Ich hätte diesen Anspruch vor diesem Gericht nicht geltend gemacht. Das hatte ich aber nicht getan, weil mich Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover um Stillhalten gebeten hatte.

Die Öffentlichkeit habe ich laufend unter http://behoerdenmuehlen.beeplog.de informiert. Auf meine Vorwürfe reagierte niemand.

Verfassungsbeschwerde Ende

Muss ich erwähnen, dass ich auf diese Verfassungsbeschwerde bis heute keine Antwort erhalten habe?

Nun haben Sie sich als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten meiner Sache angenommen. Darüber freue ich mich sehr. Ich möchte keinesfalls, dass in meiner Sache der Amtsschimmel tot geritten wird. Ich würde gern endlich ein fröhliches Wiehern hören...