Sonntag, 19. Dezember 2010

Danke, Frau McAllister














18. November 2010

Sehr geehrte Frau McAllister,

ich danke Ihnen abschließend für Ihren Einsatz. Er hat ebenfalls nichts gebracht. Das Justizministerium von Niedersachsen bestreitet zwar gar nicht, dass ich von der Staatsanwaltschaft Hannover im November 2006 bei Anrufen eines Rechtspflegers, der sich Wendt genannt hat, belogen worden bin, dennoch antwortete mir das Ministerium mit Schreiben vom 16. November 2010: "Ihre Eingabe vom 10. November 2010 an Frau McAllister - Ihre Eingabe, die als Gegenvorstellung gegen meinen Bescheid vom 4. November 2010 zu werten ist, habe ich geprüft, jedoch keinen Grund gefunden, meinen Bescheid zu ändern. Neues tatsächliches Vorbringen, das zu einer gegenüber früher anderen Beurteilung führen könnte, vermag ich Ihrer Eingabe nicht zu entnehmen. Weiteren Bescheid zu dem bekannten Sachverhalt kann ich Ihnen nicht in Aussicht stellen, weil dieser nunmehr abschließend geprüft ist." Das Schreiben hat das Zeichen 4121 E - 402.79/07.

Nun könnte ich zwar auf einen Widerspruch zum Schreiben des Justizministeriums vom 4. November 2010 hinweisen, aber was würde das bringen? Denn darin steht: "Einen Bescheid haben Sie bislang nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen." Laut Schreiben vom 16. November 2010 habe ich also am 4. November 2010 doch einen Bescheid bekommen?

Ich halte fest: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat laut Landgericht Hildesheim ein Verfahren gegen mich verschleppt, in dieser Zeit verlor ich drei Jobs, dann bekam ich meinen Computer zurück und stellte fest, dass dieser während der Lagerung Macken bekommen hatte, und am 4. November 2010 bekam ich keinen Bescheid, der am 16. November 2010 zu einem Bescheid geworden ist.
Begriffen: Ich hätte von Anfang an sagen sollen: Alles o. k., gegen die Staatsanwaltschaft von Hannover komme ich nicht an, ich füge mich in mein Schicksal. Das, sehr geehrte Frau McAllister, gilt nun wohl auch für Sie als Schirmherrin der Opferhilfe Niedersachsen und als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten.

Sie haben mir am 8. November 2010 noch geschrieben: "Dennoch ist es eine Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht, auf solche Beschwerden wie die von Ihnen erhobene angemessen zu reagieren." Das hat das Ministerium doch auch 2004, 2005 und 2006 nicht getan. Warum sollte das Justizministerium von Niedersachsen 2010 damit anfangen?

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später

10. November 2010
Mail an
Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am  Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Sehr geehrte Frau McAllister,

ich danke Ihnen herzlich für Ihre Antwort vom 8. November 2010. Das niedersächsische Justizministerium hat mir bereits mit Schreiben vom 4. November 2010 geantwortet. Meine Eingabe wurde als Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet und abgelehnt.

Darüber machte ich mir öffentliche Gedanken am 5. November 2010 auf www.pressemitteilung.ws. Der Text:

Wer am 3. November 2003 in Burgdorf eine Beschlagnahme von zwei Computern hat, der muss sich am 5. November 2010 über eine merkwürdige Antwort des niedersächsischen Justizministeriums auf eine offene mail an die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten nicht wundern?

Geschrieben habe ich am 27. Oktober 2010 an Dunja McAllister, weil ich erfahren hatte, dass sie Schirmherrin der Opferhilfe geworden war. Diese Organisation kümmert sich um Opfer von Kriminalität.

Ich schilderte der Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten, was mir seit dem 3. November 2003 geschehen ist, als morgens um sieben Uhr meine Wohnungstür aufgehebelt wurde und zwei Kripobeamte mit städtischen Zeugen vor meinem Bett standen. Der Vorwurf: die Verbreitung von Kinderpornografie. Mitgenommen wurden meine beiden Computer, außerdem zwei Dutzend CD´s.

Sofort schaltete ich einen Anwalt aus Burgdorf ein, der aber nicht in die Pötte kam, weil er die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Hannover abwarten wollte. Also bemühte ich mich selbst bei der Kripo von Garbsen um die Herausgabe von Dateien für eine Zeitschrift, die ich am 1. November 2003 gegründet hatte. Die benötigte ich für die zweite Ausgabe, die am 15. November 2003 erscheinen sollte. Ich bekam die Dateien nicht. Die Zeitschrift starb jung.

Ein Bekannter empfahl mir daraufhin eine Anwältin aus Hannover, die Akteneinsicht forderte. Die wurde ihr nach über einem halben Jahr gewährt. Was in der Akte stand, wusste ich aber bereits. Es hatte schon in der Zeitung gestanden.

Wenige Wochen später bekam ich von der Kripo in Garbsen einen meiner beiden Computer wieder und die beschlagnahmten CD´s. Man habe nichts Tatrelevantes gefunden.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover übte sich derweil in jahrelanger Untätigkeit, bis ich erneut einen Anwalt einschaltete. Nun kam der Stein ins Rollen: Die Staatsanwaltschaft von Hannover klagte mich im Frühjahr 2006 an und führte auch die CD´s als Beweismittel auf, die ich im September 2004 von der Kripo in Garbsen wieder bekommen hatte.

Es folgten am Gründonnerstag 2006 ein Freispruch aus tatsächlichen Gründen, das Landgericht von Hildesheim stellte knapp ein halbes Jahr später fest, dass der Vorwurf gegen mich völlig haltlos war. Der Vorsitzende Richter Brinkmann merkte in seiner Urteilsbegründung an, dass er sich die lange Untätigkeit der Staatsanwaltschaft Hannover nicht erklären könne.

Doch es geschah noch mehr Unerklärliches: Ein Herr Wendt, der sich als Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft in Hannover ausgab, versprach mir im November 2006 eine Entschädigung nach dem Justizentschädigungsgesetz. Da er mich zuhause beim ersten Versuch nicht erreicht hatte, rief er danach sogar meine Mutter an.

Das Versprechen ist gebrochen worden. Auch darauf wies ich die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten in meiner offenen mail vom 27. Oktober 2010 hin, weil ich mir von ihr unbürokratische Hilfe versprach. Ich täuschte mich. Meine mail landete gar nicht bei Dunja McAllister, sondern im niedersächsischen Justizministerium bei Dr. Hackner.

Sieben Jahre später (II)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
1. Fortsetzung

Der wertete meine offene mail als "Eingabe an Frau McAllister", entdeckte keinen "rechtlich begründeten Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht" (gegen wen?). Weiter schrieb er unter dem Zeichen 4121 E 402.79/07: "Insbesondere habe ich festgestellt, dass Ihnen dem Bericht der Staatsanwaltschaft Hannover zu Folge weder eine Entscheidung zugesagt noch der erbetene Beschluss früher zugesandt werden konnte."

Man kann mich auf den Kopf stellen, diesen Satz verstehe ich nicht. Was für einen Beschluss meint Dr. Hackner? Den stillschweigenden Beschluss der Staatsanwaltschaft Hannover, mich zweieinhalb Jahre lang schmoren und dann belügen zu lassen?

Noch kurioser ist der Schlussabsatz: "Einen Bescheid haben Sie bisher nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen. Ihre Beschwerde weise ich als unbegründet zurück."

Was ich unbürokratisch wollte, ist nun wieder bürokratisch geworden? Geschrieben habe ich schon seit Jahren nicht mehr an die Staatsanwaltschaft von Hannover, was für Unmutsäußerungen sind also gemeint? Die aus den Jahren 2004 und 2005? Außerdem bat mich jener Herr Wendt im November 2006 um Stillhalten. Ich solle nichts mehr tun, die Staatsanwaltschaft von Hannover zahle mir die Entschädigung auch so.

Dass dieses Versprechen gemacht worden ist, wird in dem Schreiben von Dr. Hackner gar nicht bestritten. Oder dieses Abstreiten versteckt sich irgendwo zwischen den Zeilen.

Meine offene mail an die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten

Artikel Ende
Warum meine an Sie gerichtete Eingabe im niedersächsischen Justizministerium gelandet ist, weiß ich inzwischen. Sie haben Sie weitergeleitet, geht aus Ihrem Schreiben vom 8. November 2010 hervor.

Von Anfang an habe ich meine Geschichte öffentlich gemacht. Am Tag der Wohnungsdurchsuchung war ich in Burgdorf bei Hannover Vorsitzender eines Vereins, der bis dahin sieben Kinderfeste organisiert hatte. Der Reinerlös, den wir an Einrichtungen spendeten, betrug bis dahin 12 500 Euro. Wir steckten gerade in den Vorbereitungen für das achte Kinderfest, als die Kripo in meinem Schlafzimmer auftauchte. Ein CDU-Ratsherr steckte anschließend in einer mail Journalisten die Geschichte, die Kripo von Garbsen versicherte mir seinerzeit, sie habe nichts verraten, weil mein "Fall viel zu lächerlich" sei.

Das erwies sich leider als Irrtum. Der Kinderverein ging den Bach runter, einen Job, der mir in Aussicht gestellt worden war, bekam ich nicht, weil die Presse eifrig berichtet hatte.

Weiter geht es

Sieben Jahre später (III)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
2. Fortsetzung

Als das Amtsgericht in Burgdorf und das Landgericht in Hildesheim ("völlig haltloser Vorwurf") den Fall zu den Akten gelegt hatten, schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Darüber berichtete ich am 25. Januar 2008 auf www.readers-edition.de - und zwar so:

Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist gehört wird (…)”, heißt es in Artikel 6 der seit über 50 Jahren geltenden Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Richtschnur ist für die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Zum letzten Mal geändert wurde diese Konvention vor knapp zehn Jahren, die 41 Richter sind nach eigenem Bekunden überlastet, weil die Zahl der Beschwerden sprunghaft gestiegen sei - von 5.979 im Jahre 1998 auf 13.858 im Jahre 2001.

Daraus folgt offenbar: Der Artikel 6, der für die Rechtsprechung der nationalen Gerichte gelten soll, gilt nicht mehr für den Menschengerichtshof, weil dieser zu Entscheidungen in einer “angemessenen Frist” nicht mehr in der Lage ist. Damit stellt sich die Frage nach dem Sinn dieser Einrichtung.

Schleppender Kampf

Wie schleppend der Kampf um das Menschenrecht auf ein Verfahren in angemessener Frist werden kann, erfahre ich am eigenen Leib.

Da in Deutschland ein Ermittlungsverfahren gegen mich bis zur Einstellung fast drei Jahre gedauert hat, da außerdem das Hildesheimer Landgericht mit Urteil vom 19. September 2006 Zweifel daran anmeldete, ob eine Anklage in meinem Fall überhaupt zulässig gewesen ist (Az. 13 Ns 3744 Js 59979/03), schaltete ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

Dazu fehlte mir schließlich noch die schriftliche Abschrift des Hildesheimer Urteils. Eine Zeitlang war dieses Urteil angeblich verschwunden, gefunden wurde es von der Staatsanwaltschaft Hannover schließlich am 17. Juli 2007. Die Begründung für die lange Suche: “Der Einstellungsbeschluss befindet sich lediglich im Protokoll der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hildesheim.”

Handschriftliche Änderungen

Dieser Beschluss machte auf mich einen merkwürdigen Eindruck, denn er wies elf handschriftliche Änderungen auf.

Aber dennoch: Endlich hatte ich alle Unterlagen zusammen für die Beschwerde in Straßburg, angelegt worden war dort die Akte schon am 16. März 2007.

Im November 2007 hakte ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach und erkundigte mich nach dem Stand der juristischen Dinge. Darauf bekam ich bis heute keine Antwort (Beschwerde Nummer 12487/07).

Inzwischen habe ich längst den 4. Jahrestag der Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Deutschland gefeiert, und ich frage mich, wie ich jetzt noch laut Artikel 41 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten “gerecht entschädigt” werden soll für den Verlust von drei Arbeitsplätzen in der Ermittlungszeit und für zweieinhalb Jahre als Hartz-IV-Empfänger…

Artikel Ende
Das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist inzwischen beendet. Man teilte mir in diesem Jahr mit, dass man für mich erst etwas tun könne, wenn ich in Deutschland alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte.

Sieben Jahre später (IV)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
3. Fortsetzung

Also legte ich Verfassungsbeschwerde ein - am 15. Dezember 2009:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Einzelrichterentscheidung (M. Villiger) getroffen hat: „Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, da Sie es versäumt haben, Ihre dem Gerichtshof vorgetragenen Beschwerdepunkte vor den zuständigen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes,...geltend zu machen.“

Damit wird meine Akte mit der Beschwerde Nummer 12487/07 vom 16. März 2007 geschlossen und in einem Jahr vernichtet.

Ich stelle hiermit den Antrag, das Bundesverfassungsgericht möge bei diesem Gerichtshof meine Akte anfordern. Eine Akte gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Aktenzeichen 13 Ns 3744 Js 59979/03. Auch diese Akte möge zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Die Tatsachen: Ein Schlüsseldienst hat am 3. November 2003 gegen 7 Uhr morgens meine Wohnungstür aufgehebelt. Zwei Kripobeamte standen vor meinem Bett und warfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor.

Obwohl ich alle Jahre wieder beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft nachhakte, kam es weder zur Einstellung des Verfahrens noch zur Anklage. Über den Stand der Dinge wurde ich – wenn überhaupt – aus der Presse informiert, weil die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Journalistenfragen zu meinem Fall beantwortete.

Ende 2005 schaltete ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht forderte. Die bekam er aber erst, als die Staatsanwaltschaft Hannover nun doch Anklage erhoben hatte. Als Beweismittel wurden beispielsweise CD´s aufgeführt, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil die Kripo Garbsen bei Hannover nichts Relevantes gefunden hatte.

Der Prozess vor dem Burgdorfer Amtsgericht am Gründonnerstag 2006 dauerte zweieinhalb Stunden. Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung ein, die der Vorsitzende Richter erst gar nicht zulassen wollte. In der Verhandlung stellte dieser Richter fest, dass es das Verfahren gegen mich nie hätte geben dürfen. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft Hannover eine viel zu lange Untätigkeit vor.

In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs verloren, weil mir der Kinderporno-Vorwurf nach hing. Entsprechende Hinweise wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover stets ignoriert.

Anfang November 2006 bekam ich meinen beschlagnahmten Computer zurück. Ich fuhr ihn hoch und stellte über 400 Fehler fest. Darüber beschwerte ich mich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Auf mein Schreiben reagierte die Staatsanwaltschaft Hannover mit Anrufen erst bei meiner Mutter, weil man mich dort vermutete, dann bei mir. Ein Herr Wendt bat mich um Stillhalten, er versprach mir eine Entschädigung laut Justizentschädigungsgesetz. Also unternahm ich nichts mehr.

Diese Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft Hannover so: Sie schaltete erneut das Landgericht Hildesheim ein und erwirkte einen Beschluss, mit dem mir die Zahlung einer Entschädigung verweigert wurde. Begründung: Ich hätte diesen Anspruch vor diesem Gericht nicht geltend gemacht. Das hatte ich aber nicht getan, weil mich Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover um Stillhalten gebeten hatte.

Die Öffentlichkeit habe ich laufend unter http://behoerdenmuehlen.beeplog.de informiert. Auf meine Vorwürfe reagierte niemand.

Verfassungsbeschwerde Ende

Muss ich erwähnen, dass ich auf diese Verfassungsbeschwerde bis heute keine Antwort erhalten habe?

Nun haben Sie sich als Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten meiner Sache angenommen. Darüber freue ich mich sehr. Ich möchte keinesfalls, dass in meiner Sache der Amtsschimmel tot geritten wird. Ich würde gern endlich ein fröhliches Wiehern hören...

Vor vier Jahren









16. November 2010
Anklage ohne Überführungsstücke

Wieder einmal werde ich von der Justiz auf dem falschen Bein erwischt. Denn: CDU-Ratsherr Paul Rohde berichtet in seiner "Burgdorfer Umschau", dass gegen mich Anklage erhoben wird. Woher weiß er das?

Obwohl ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven eingeschaltet habe, der sich Ende Dezember 2005 an die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Akteneinsicht wendete, schickte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vom 23. Februar 2006 an eine Anwältin, die mich in der Anfangsphase vertreten hatte. Dort ging sie am 14. März 2006 ein. Und Rohde wusste bereits Bescheid?

Beim Lesen der Anklageschrift komme ich aus dem Wundern nicht mehr heraus. Als Zeuge geladen worden ist auch ein Kriminaloberkommissar aus Düsseldorf, der tatsächlich am Gründonnerstag 2006 im Burgdorfer Gerichtssaal erschien und sich verständlicherweise an nichts mehr erinnern konnte. Auch der geladene Kriminalkommissar aus Garbsen, der meine Computer untersucht hatte, war überfordert, als er von der Richterin nach Einzelheiten des Falles befragt wurde.

Lächerlich machte sich die Staatsanwaltschaft Hannover auch mit den "Überführungsstücken", die ab Seite 3 der Anklageschrift aufgeführt wurden. Der Rechner stand während der Verhandlung im Richterzimmer und wurde gar nicht angerührt, die in der Anklageschrift aufgeführten Disketten und CD-ROM waren längst wieder in meinem Besitz.

Zweieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung, dann beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hannover Freispruch, der mir vorübergehend Verdruss einbrachte, denn die Staatsanwaltschaft Hannover, die Jahre verpennt hatte, drückte mit diesem Antrag beim Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Hildesheim durch.

Wie flott die Staatsanwaltschaft Hannover plötzlich war! Der Beschluss des Landgerichtes Hildesheim, dass eine Berufungsverhandlung gar nicht infrage komme, ging am 26. Juli 2006 bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. 24 Stunden später legte die Staatsanwaltschaft Hannover sofortige Beschwerde dagegen ein.

Dieser sofortigen Beschwerde entsprach das OLG Celle am 14. August 2006. Die Begründung las sich wie ein Irrwitz. Die Richter stellten erst einmal fest: "Zwar ist die Entscheidung (des Landgerichtes Hildesheim, der Verf.) nach § 313 StPO nicht anfechtbar (§ 322 a StPO)." Doch dann hieß es: "Jedoch gilt dies nur dann, wenn es sich tatsächlich  um einen Fall der Annahmeberufung nach § 313 StPO handelt." Handelte es sich nach OLG-Auffassung aber nicht, denn: "Die Berufung der Staatsanwaltschaft bedurfte keine Annahme und konnte folglich auch nicht gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO als unzulässig verworfen werden. Zwar hatte das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft Hannover in der Hauptverhandlung nicht zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen angetragen, sondern Freispruch beantragt."

In jenen August-Tagen des Jahres 2006 peilte die Staatsanwaltschaft Hannover laut OLG Celle "eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe" an. Wegen einer einzigen Datei, die nicht einmal - so später das Landgericht Hildesheim - kinderpornografisch war?

Ernst gemeint war dieses Ansinnen aber nicht.  Denn auch vor dem Landgericht in Hildesheim erschien ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich kaum auf die Verhandlung vorbereiten konnte: "Ich  habe die Akte gestern bekommen."

Nach der Verhandlung entschuldigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover bei mir: "Was Ihnen passiert ist, ist schlimm." Damit meinte er keinesfalls das Schneckentempo seiner Behörde...

Warteschleife

17. November 2010
Auch vor dem Bundesverfassungsgericht

Wenn mich schon die Staatsanwaltschaft Hannover in eine Warteschleife schicken kann, wenn auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dazu in der Lage ist, warum dann nicht auch das Bundesverfassungsgericht?

Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechtsstaatsprinzips der Verhältnismäßigkeit



15. Dezember 2009


Sehr geehrte Damen und Herren,

Zweieinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Einzelrichterentscheidung (M. Villiger) getroffen hat: „Der Gerichtshof hat festgestellt, dass der innerstaatliche Rechtsweg nicht gemäß den Erfordernissen des Artikels 35 Abs. 1 der Konvention erschöpft worden ist, da Sie es versäumt haben, Ihre dem Gerichtshof vorgetragenen Beschwerdepunkte vor den zuständigen deutschen Gerichten, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes,...geltend zu machen.“

Damit wird meine Akte mit der Beschwerde Nummer 12487/07 vom 16. März 2007 geschlossen und in einem Jahr vernichtet.

Ich stelle hiermit den Antrag, das Bundesverfassungsgericht möge bei diesem Gerichtshof meine Akte anfordern. Eine Akte gibt es auch bei der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Aktenzeichen 13 Ns 3744 Js 59979/03. Auch diese Akte möge zur Entscheidungsfindung herangezogen werden.

Die Tatsachen: Ein Schlüsseldienst hat am 3. November 2003 gegen 7 Uhr morgens meine Wohnungstür aufgehebelt. Zwei Kripobeamte standen vor meinem Bett und warfen mir die Verbreitung von Kinderpornografie vor.

Obwohl ich alle Jahre wieder beim niedersächsischen Justizministerium und bei der Staatsanwaltschaft nachhakte, kam es weder zur Einstellung des Verfahrens noch zur Anklage. Über den Stand der Dinge wurde ich – wenn überhaupt – aus der Presse informiert, weil die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Hannover Journalistenfragen zu meinem Fall beantwortete.

Ende 2005 schaltete ich einen Wilhelmshavener Anwalt ein, der Akteneinsicht forderte. Die bekam er aber erst, als die Staatsanwaltschaft Hannover nun doch Anklage erhoben hatte. Als Beweismittel wurden beispielsweise CD´s aufgeführt, die längst wieder in meinem Besitz waren, weil die Kripo Garbsen bei Hannover nichts Relevantes gefunden hatte.

Der Prozess vor dem Burgdorfer Amtsgericht am Gründonnerstag 2006 dauerte zweieinhalb Stunden. Ich wurde aus tatsächlichen Gründen frei gesprochen. Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Hannover Berufung ein, die der Vorsitzende Richter erst gar nicht zulassen wollte. In der Verhandlung stellte dieser Richter fest, dass es das Verfahren gegen mich nie hätte geben dürfen. Außerdem warf er der Staatsanwaltschaft Hannover eine viel zu lange Untätigkeit vor.

In dieser Zeit hatte ich bereits drei Jobs verloren, weil mir der Kinderporno-Vorwurf nach hing. Entsprechende Hinweise wurden von der Staatsanwaltschaft Hannover stets ignoriert.

Anfang November 2006 bekam ich meinen beschlagnahmten Computer zurück. Ich fuhr ihn hoch und stellte über 400 Fehler fest. Darüber beschwerte ich mich bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Auf mein Schreiben reagierte die Staatsanwaltschaft Hannover mit Anrufen erst bei meiner Mutter, weil man mich dort vermutete, dann bei mir. Ein Herr Wendt bat mich um Stillhalten, er versprach mir eine Entschädigung laut Justizentschädigungsgesetz. Also unternahm ich nichts mehr.

Diese Zeit nutzte die Staatsanwaltschaft Hannover so: Sie schaltete erneut das Landgericht Hildesheim ein und erwirkte einen Beschluss, mit dem mir die Zahlung einer Entschädigung verweigert wurde. Begründung: Ich hätte diesen Anspruch vor diesem Gericht nicht geltend gemacht. Das hatte ich aber nicht getan, weil mich Herr Wendt von der Staatsanwaltschaft Hannover um Stillhalten gebeten hatte.

Die Öffentlichkeit habe ich laufend unter http://behoerdenmuehlen.beeplog.de informiert. Auf meine Vorwürfe reagierte niemand.

Mit freundlichen Grüßen


Heinz-Peter Tjaden

Bis heute habe ich nicht einmal eine Eingangsbestätigung für diese Verfassungsbeschwerde bekommen.

Montag, 15. November 2010

Rohdeismus

11. November 2010
"Pikante Fragen" an das Landeskriminalamt

Als die Kripobeamtin und der Kripobeamte am 3. November 2003 meine Computer unter den Arm geklemmt hatten und zu ihrem Fahrzeug wollten, merkte einer der beiden städtischen Zeugen noch an, er sei bei der Feuerwehr. Die Staatsanwaltschaft Hannover allerdings war nicht so schnell. Dabei hatte der Kripo-Beamte noch vermutet, dass ich Weihnachten meine Computer wieder hätte. Er meinte Weihnachten 2003, nicht Weihnachten 2006...

Da ich nie davon ausgegangen bin, dass die Kripo die Wohnungsdurchsuchung an die große Glocke gehängt hatte, fragte ich mich, warum der "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" als Beilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung/Neue Presse Hannover am 6. November 2003 davon wusste. Ich saß am Nachmittag dieses Donnerstages bei einem Mitglied des Vereins "Hilfe für Kinder in Burgdorf", als ein Anzeiger-Redakteur anrief. Er wollte mich sprechen, fragte mich nach der Durchsuchung und bat mich um eine Stellungnahme. Die bekam er. Ich hatte keine Erklärung für das Geschehene.

Am nächsten Tag steuerten jenes Vereinsmitglied und ich eine Tankstelle in Burgdorf an, als mein Handy klingelte. Ein Redakteur der Burgdorfer Wochenzeitung "Neue Woche" hatte den Artikel im Anzeiger gelesen, wollte mehr wissen und verriet mir, dass CDU-Ratsherr Paul Rohde eine mail verschickt hatte, in der er "Interessierte" auf die Wohnungsdurchsuchung aufmerksam gemacht hatte. Woher wusste Rohde, dass bei mir eine Wohnungsdurchsuchung stattgefunden hatte? Hatte einer der beiden städtischen Zeugen geplaudert? Das erfuhr ich nie. Trotz Anfragen an die Stadtverwaltung, die sich ahnungslos gab.

Paul Rohde schrieb sich fortan als Herausgeber des Monatsmagazins "Burgdorfer Umschau" die Finger wund. Dabei erging er sich in haarsträubenden Theorien und bezeichnete mich als "armselig". Jede Ausgabe ließ ich der Staatsanwaltschaft Hannover zukommen. Die wusste also von der Verleumdungskampagne, die in Burgdorf gegen mich lief.

Im Juni 2004 behauptete dieser CDU-Ratsherr "Das Netz um den ehemaligen Publizisten Heinz-Peter Tjaden wird enger." Damals gründete ich in Wilhelmshaven gerade mit anderen eine Wochenzeitung, war also alles andere als ein "ehemaliger Publizist". Wie aus heiterem Himmel stellte Paul Rohde in seinem Magazin "pikante Fragen an das Landeskriminalamt". Die lauteten: "Hat der die Computer im Falle Tjaden untersuchende Beamte jemals privaten Kontakt zu Tjaden gehabt? Ist auszuschließen, dass ein  in Sachen Tjaden ermittelnder LKA-Beamter mit Tjaden privaten Kontakt hatte oder hat?"

Da stand für mich fest: Nun hatte Rohde den Verstand verloren. Das Landeskriminalamt ermittelte gar nicht gegen mich, die Kripo hatte meine Computer bereits im März 2004 gecheckt. "Was Schlimmes" (die Richterin während der Verhandlung am Gründonnerstag 2006) war nicht gefunden worden. Von einer einzigen kinderpornografischen Datei war in der Presse die Rede, vor dem Landgericht in Hildesheim nicht mehr. Der Vorsitzende Richter verwies derlei ins Reich der virtuellen Ammenmärchen.

Rote Ohren hatte dieser CDU-Ratsherr bei der Verhandlung vor dem Burgdorfer Amtsgericht bekommen. Anschließend dichtete er in seinem Magazin der Staatsanwaltschaft von Hannover eine "zweieinhalbjährige Arbeit" an, die ich zunichte gemacht hätte.

Zu dieser "zweieinhalbjährigen Arbeit" merkte das Landgericht Hildesheim am 23. Juni 2006 in einer "dringenden Empfehlung" an die Staatsanwaltschaft Hannover, "die Berufung zurückzunehmen", an: "...dass das Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft rund 1 1/2 Jahre lang ohne ersichtlichen Grund nicht betrieben worden ist." (Az. 13 Ns 3744 Js 59979/03)

Faires-Unfaires

13. November 2010
Stadtdirektor erteilt Hausverbot

Der Anzeiger für Burgdorf  hatte also groß über die Wohnungsdurchsuchung berichtet - und wir bereiteten das achte Kinderfest vor, das wir am 23. November 2003 im städtischen Haus der Jugend feiern wollten. Kein Vereinsmitglied hielt den Vorwurf der Staatsanwaltschaft Hannover für zutreffend. Alle standen auf meiner Seite als Vorsitzender des Vereins.

Auch am 7. November 2003 saß ich mit dem stellvertretenden Vereinsvorsitzenden zusammen, als bei ihm das Telefon klingelte. Am Apparat war der damalige Burgdorfer Stadtdirektor Leo Reinke, der nicht ahnte, dass ich anwesend war. Ich verhielt mich mucksmäuschenstill, während Reinke die telefonische Anweisung gab: "Ich will den Tjaden weder beim Auf- noch beim Abbau im Haus der Jugend sehen."

Auch über dieses Hausverbot berichtete der Anzeiger. Ein SPD-Ratsherr stufte dieses Hausverbot in einem Leserbrief als Vorverurteilung ein. Leo Reinke ist heute Anwalt in Burgdorf.

Nach diesem Anruf ließ ich mein Amt ruhen, um das Kinderfest nicht zu gefährden. Trotzdem fand es nicht statt, weil Teilnehmer absprangen. Ein halbes Jahr später wurde der Verein aufgelöst.

Aus der Sache heraus hielten sich der Marktspiegel, der in Burgdorf mittwochs und samstags erscheint, und Bild Hannover. Ein Bild-Redakteur begründete seine Zurückhaltung so: "Was ich auch schreibe, es wird gegen dich verwendet. Wenn du aber verurteilt wirst, nagele ich dich fest."

Attentat auf amerikanischen Präsidenten

12. November 2010
Vor dem Gesetz sind alle ungleich

Nach der Wohnungsdurchsuchung werden Burgdorfer Redakteure putzmunter, die Beilage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung/Neue Presse schießt sich auf den CDU-Ratsherrn Paul Rohde ein, Rohde wirft mit Dreck. Im Januar 2004 wird er von einem Anzeiger-Redakteur nach der mail gefragt, die er am 6. November 2003 an einige "Interessierte" verschickt hat. Seine Antwort laut Anzeiger vom 16. Januar 2004: "Das ist belangloser Kram. Ich habe die mail ganz wenigen geschickt, unter anderem an meine Tochter."

Diese Tochter ist in Burgdorf jedoch nicht irgendwer, sondern Geschäftsführerin der Wochenzeitung Neue Woche. Außerdem kann man mails weiterleiten, wie groß der Empfängerkreis ist, kann schon nach wenigen Tagen niemand mehr sagen.

Die Geschichte ins Rollen gebracht hat ein Mann aus Witten, der den gleichen Nachnamen trägt wie der Ex-Mann einer Ex-Freundin von mir. Er schickte am 8. Mai 2003 eine mail an das Landeskriminalamt in Düsseldorf und behauptete, er habe bei der Suche nach "Attentat auf amerikanischen Präsidenten" eine Internet-Seite von mir gefunden, auf der sich eine Datei befinde, die man sich einmal anschauen solle.

Diese Seite war auch nach der Wohnungsdurchsuchung noch im Netz. Warum war sie nicht gelöscht worden? Außerdem hatte sie eine komplizierte AOL-Adresse, die laut AOL-Auskunft per Suchmaschine nicht zu finden war. Für Rohde allerdings war diese Adresse nicht zu kompliziert. Er hatte sie in seiner mail vom 6. November 2003 angegeben und hinzugefügt: "Bei der Vergrößerung erscheint ein pornografisches Bild mit einem Mädchen."

Woher hatte Rohde die Internet-Adresse? Die war nur dem Landeskriminalamt in Düsseldorf, dem Mann aus Witten, der Staatsanwaltschaft Hannover, der Kripo aus Garbsen und dem Amtsgericht Burgdorf, das den Durchsuchungsbefehl ausgestellt hatte, bekannt.

Mit einem Bekannten suchte ich nach der Beschlagnahme meiner Computer fieberhaft nach der Seite, die Suche gestaltete sich schwierig, weil ich schon seit Monaten kein AOL-Kunde mehr war. Schließlich fanden wir ein Foto, das nicht größer war als ein Daumennagel. Ich rief AOL an und bat um Löschung. Die nahm Tage in Anspruch, weil sich das Foto auf einem amerikanischen Server befand.

Bei der Suche nach der Datei hatten wir auch "Attentat auf amerikanischen Präsidenten" eingegeben. google nannte uns mehrere 100 000 Einträge. Da stand für mich fest: So hatte der Mann aus Witten die Seite niemals gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch blieb untätig, sie reagierte auch nicht auf ein Schreiben meiner Anwältin vom 8. Mai 2003, in der sie wieder um Akteneinsicht bat und sich darüber beschwerte, dass sich die Staatsanwaltschaft Hannover mit ihrer Pressearbeit "unverantwortlich" verhalte. Meine Anwältin wusste nichts, Redakteure erfuhren ein wenig mehr.

Wieder rief ich AOL an und führte ein langes Gespräch mit einem Experten. Der erklärte mir, dass es 2003 noch zwei Möglichkeiten gegeben habe, Internetseiten ins Netz zu stellen. Die waren: Seiten, die für alle zugänglich sind, und Seiten, die privater Natur sind und nicht allen zugänglich. Wolle man auf solche privaten Seiten aufmerksam machen, müsse man schon den Link verschicken.

Meine Internet-Seiten jedoch waren jedem zugänglich, ich hatte sie bei AOL eingerichtet, um für meine Bücher und für unsere Kinderfeste zu werben. Die Adresse jedoch, die in Rohdes mail stand, war nicht öffentlich zugänglich. Hatte etwa jemand eine meiner öffentlichen Seiten kopiert, mit einer weiteren Datei versehen und dann als private Seite ins Netz gestellt?

Das sei durchaus möglich, sagte der AOL-Mitarbeiter. Wer das allerdings getan habe, sei nicht mehr herauszufinden.

Da hatten wir sie nun also: Einen Mann aus Witten, der eine Seite auf eine unmögliche Weise findet, Ermittler, denen das gar nicht auffällt und einen CDU-Ratsherrn, der per mail eine öffentlich nicht zugängliche Internet-Adresse verschickt und auf ein pornografisches Foto aufmerksam macht, für das laut Anzeiger vom 16. Januar 2004 gegolten hat: "Nach Recherchen des Anzeigers war die Datei auf der damals noch zugänglichen Homepage nur zu öffnen, wenn sie vorher aus dem Internet heruntergeladen worden war."

Merke: Im Internet ist die Datei so groß wie ein Daumennagel,  niemand kann sie erkennen. Woher hat Rohde also gewusst, was auf dem Foto zu sehen ist? Schlussfolgerung des Anzeigers: "Sollte Rohde nachgewiesen werden, dass er die Datei auch als Anhang seiner mail an einen größeren Personenkreis verschickte, könnte dies sogar mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden."

Die Staatsanwaltschaft Hannover jedoch stellte das Ermittlungsverfahren gegen Rohde blitzschnell wieder ein. Darauf reagierte der CDU-Ratsherr im Juni 2004 in seinem Monatsmagazin "Burgdorfer Umschau" mit einem Rundumschlag gegen den "heutigen Sozialhilfeempfänger Heinz-Peter Tjaden" und gegen den Anzeiger. Mich dagegen ließ man weiter schmoren, meine Anwältin wartete immer noch auf die Akte.

Seinerzeit wohnte ich bereits wieder in Wilhelmshaven, hatte meine Lebensversicherung aufgelöst, um nicht auf Sozialhilfe angewiesen zu sein, und befand mich als Redakteur in der Gründungsphase einer Wochenzeitung. Ich war also kein "heutiger Sozialhilfeempfänger".

Aber: Wenn Paul Rohde jemanden verleumdet, dann macht er das gründlich...

Hase und Igel

15. November 2010
Standard-Antworten

Da die Staatsanwaltschaft Hannover nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 eine unglaubliche Schläfrigkeit an den Tag gelegt hat, beschwerte ich mich darüber immer wieder beim niedersächsischen Justizministerium. Die Antworten glichen sich, der angeblich eingeschaltete Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover und der Generalstaatsanwalt aus Celle reagierten gar nicht.

Donnerstag, 11. November 2010

Dokumente

Der Anzeiger für Burgdorf (Beilage der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung und der Neuen Presse Hannover)
berichtet am 7. November 2003 auf einer halben Seite.







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