Montag, 2. März 2015

Sebastian Edathy (XVII)

Informanten in Niedersachsen?

20. Februar 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 21 der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU):

Die Abgeordnete hatte gefragt:

Die HAZ berichtete am 6. Februar 2015 unter dem Titel „Hartmann: Edathys Quelle sitzt in Niedersachsen": „In der Affäre um den früheren SPD-Politiker Sebastian Edathy hat der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann über seinen Anwalt die niedersächsischen Justizbehörden beschuldigt, interne Vorgänge weitergegeben zu haben." Weiter heißt es in dem Artikel: „Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bekräftigte, dass er keine Informationen zu dem Verfahren preisgegeben habe." In dem Bericht heißt es zudem: „Edathy hat nach eigener Darstellung schon am 25. November 2014 geahnt, dass die Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung erwäge. Erst zwei Tage später aber habe das Bundeskriminalamt davon erfahren, wie der frühere BKA-Chef Ziercke erklärt hat. ‚Die Information, die Edathy am 25. November hatte, kam nicht von Ziercke oder gar Hartmann. Sie hat Edathy erreicht, bevor sie noch das BKA erreichte', erklärte der Anwalt. ‚Fest steht, dass Edathy Informanten in Niedersachsen hatte.'"

Ich frage die Landesregierung:
  1. Welche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung haben wem im BKA (Funktionsbezeichnung genügt) wann (Datum und genaue Uhrzeit) welche Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy gegeben, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden?
  2. Welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niedersächsischer Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und sonstiger Behörden und Ministerien (Funktionsbezeichnung genügt) und welche Staatssekretärinnen/Staatssekretäre und welche Mitglieder der Landesregierung wurden von wem (Landesbedienstete und Nichtlandesbedienstete) wann (Datum und genaue Uhrzeit) vor den am 10. Februar 2014 bzw. 12. Februar 2014 erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen in Bezug auf das Edathy-Verfahren, die Operation Selm und/oder Verfahren im Zusammenhang mit der kanadischen Firma Azov aus welchem tatsächlichen oder behaupteten Grund bzw. Anlass mit welchem genauen Inhalt und Wortlaut und welchem Ergebnis angerufen, angesprochen, angemailt oder in anderer Weise kontaktiert?
  3. Mit Blick darauf, dass die Spitze der Bundes-SPD dem Edathy-Ausschuss des Bundestags ihre Kommunikationsdaten von und über Sebastian Edathy in schriftlicher Form aushändigen will: Wird die Landesregierung die Kommunikationsdaten der Regierungsmitglieder sowie der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in Bezug auf den Fall und das Verfahren Edathy dem Rechtsausschuss des Landtags aushändigen, um den Verdacht auszuräumen, dass Informationen aus diesem Personenkreis an unbefugte Dritte weiter gegeben worden seien?
Ministerin Niewisch-Lennartz beantwortet die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:
Dem MI sowie dessen nachgeordnetem Bereich sind das von der Staatsanwaltschaft gegen Sebastian Edathy eröffnete Ermittlungsverfahren sowie die in diesem Zusammenhang beabsichtigten Exekutivmaßnahmen erst unmittelbar am 10.02.2014 bekannt geworden. Zum konkreten Ermittlungsverfahren sind an das BKA keine Informationen weitergegeben worden. Allerdings wurde das BKA bereits am 15.10.2013 darüber informiert, dass der Name des damaligen MdB Sebastian Edathy auf der von dort übersandten Liste verzeichnet war. Eine detaillierte Darstellung zum Informationsfluss ist der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

Zwischen dem die Ermittlungen leitenden OStA Klinge (Staatsanwaltschaft Hannover) und dem BKA bestand im Rahmen der Vorprüfung eines Anfangsverdachts gelegentlich telefonischer Kontakt. Die Telefonate betrafen im Wesentlichen die Behandlung der damals noch ausstehenden restlichen „Kategorie 2" Verfahren im Rahmen der dortigen Zentralstellenzuständigkeit. Entsprechende Telefonate fanden am 13.11., 25.11, 26.11. und 06.12.2013 statt. Aufgrund der vergangenen Zeit kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden, ob es darüber hinaus weitere Telefonate gab, welche aber jedenfalls zum selben Thema erfolgten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover sich am Morgen des 10.02.2014 entschieden hatte, unverzüglich Durchsuchungsmaßnahmen beim damaligen Beschuldigten Sebastian Edathy durchzuführen, bestand kein Kontakt zum BKA.

LOStA Dr. Fröhlich oder sonstige Beschäftigte der Staatsanwaltschaft Hannover hatten im Hinblick auf das Edathy-Verfahren keinen Kontakt zum BKA.

Von der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte der LOStA Schierholt im Rahmen der Vorprüfung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den seinerzeitigen Bundestagsabgeordneten Edathy Kontakt zu Mitarbeitern der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT). Ob er in diesem Zusammenhang möglicherweise auch Kontakt zu Mitarbeitern des BKA hatte, ist ihm heute nicht mehr erinnerlich. Keinesfalls aber wurden Informationen über den Stand des Verfahrens weitergegeben, sondern allenfalls ergänzende Informationen zu weiteren Verfahren eingeholt.

Zwischen Kenntniserlangung von der beabsichtigten Durchsuchung am Vormittag des 10.02.2014 und der Durchführung (Beginn ca. 16:40 Uhr) bestand keinerlei Kontakt zu Mitarbeitern des BKA.
Von Mitgliedern der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Sekretären sind keine Informationen zum Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy, insbesondere Informationen über beabsichtigte Durchsuchungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Zeitpunkt sowie über die Weiterleitung von Akten zwischen einzelnen Landesbehörden, an das BKA weitergegeben worden.

Zu 2.:
Mit der Antwort auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP „Edathygate - Wie steht die SPD zum Rechtsstaat?" (Drs. 17/1232) sowie der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) hat die Landesregierung umfassend darüber informiert, welche Mitglieder der Landesregierung über das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy sowie der damit im Zusammenhang stehenden Operation Selm informiert worden sind. In diesem Zusammenhang wird auf das Protokoll der 30. Plenarsitzung des Niedersächsischen Landtages vom 27.02.2014 (S. 2690 ff.) verwiesen.

Das BKA ist durch die Polizeiinspektion Nienburg nach Bekanntwerden des Abgeordnetenstatus von Sebastian Edathy erstmals am 15.10.2013 informiert worden. Parallel dazu wurde die ermittlungsführende Dienststelle im Landeskriminalamt Niedersachsen informiert.
Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Hannover führende OStA Klinge wurde am 28. 11. 2013 (Akteneinsichtsgesuch) sowie am 5. 12. 2013 (Sachstandsanfrage) durch den Verteidiger des ehemaligen MdB Sebastian Edathy, Rechtsanwalt Noll, kontaktiert. Mitteilungen gegenüber Rechtsanwalt Noll erfolgten nicht. OStA Klinge wurde ferner in der Zeit vom 28. 11. 2013 bis zum 10. 2. 2013 durch Rechtsanwalt Noll mit weiteren Sachstandsanfragen sowie Terminangeboten kontaktiert. Auch hier wurde nichts mitgeteilt, nur dass kein Ermittlungsverfahren anhängig sei. Diese Mitteilung erfolgte durch OStA Klinge gegenüber Rechtsanwalt Noll auch auf dessen persönliche Sachstandsanfrage am 22. 1. 2014. Darüber hinaus wurde OStA Klinge durch einen Sachbearbeiter des Dezernats 38 des LKA Niedersachsen am 3. 12. 2013 im Hinblick auf einen Kontaktversuch von Rechtsanwalt Noll gegenüber dem LKA Niedersachsen kontaktiert und es wurde das weitere Vorgehen abgesprochen.

Eine differenzierte Darstellung der Informationsweitergabe im Sinne der Fragestellung ergibt sich, soweit noch nachvollziehbar, aus der in der Anlage 2 beigefügten Tabelle.

Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle sind folgende Kontakte noch zu ermitteln:
Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt nach dem 15. 10. 2013 von einem OStA der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt (ZIT) in allgemeiner Form darauf hingewiesen worden, dass ein wohl presseträchtiges Verfahren auf die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zukommen werde. Ob ihm bei dieser Gelegenheit bereits ein Name genannt worden ist, ist ihm nicht erinnerlich.

GenStA Dr. Lüttig wurde am 21. 10. 2013 telefonisch und per E-Mail (Eingang bei der E-Mail-Poststelle der Generalstaatsanwaltschaft Celle um 12:51 Uhr) von GenStA Blumensatt (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) auf einen Prüfvorgang betreffend ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Edathy hingewiesen.
Mit Schreiben vom 3. 12. 2013, gerichtet an die Leitende Oberstaatsanwältin Ballnus, eingegangen bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle per Fax am selben Tage um 13:21 Uhr, fragte der spätere Verteidiger des Herrn Edathy, Rechtsanwalt Christian Noll, an, ob ein Verfahren gegen seinen Mandanten geführt werde.

Der im Rahmen der Aufgaben der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption für Grundsatzfragen im Bereich Cyber-Crime-Verfahren zuständige OStA ist sodann erneut nach seiner Erinnerung im November oder Dezember 2013 von Seiten des LKA gefragt worden, ob ein Verfahren gegen Herrn Edathy geführt werde. Eine abschließende Antwort konnte er nicht geben, da er zu jener Zeit noch keine Kenntnis vom Eingang der Akte bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte.

Der Wortlaut von Telefonaten kann nach dem erheblichen Zeitablauf nicht mehr wiedergegeben werden.

Lediglich ergänzend wird auf die bereits in der Antwort auf Frage 62 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) „190 offene Fragen im Fall Edathy" (Drs. 17/1642) verwiesen.

Zu 3.:

ie Landesregierung wird - wie bereits bisher - den Untersuchungsausschuss des Bundestages und den Rechtsausschuss des Landtages im Rahmen der diesen Ausschüssen jeweils zugewiesenen Untersuchungs- und Kontrollaufgaben unterstützen. Allerdings sind das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis absolut geschützt (arg. e contr. Art 27 Abs. 6 Satz 3 Niedersächsische Landesverfassung) und begrenzen insoweit im Einzelfall auch das parlamentarische Informationsbedürfnis.

Im Übrigen hat die Landesregierung keine Informationen an unbefugte Dritte weitergegeben.

Man mag es nicht glauben?

21. Februar 2015. Ein HAZ-Redakteur ist fassungslos. Hier klicken

57 wussten Bescheid

In den Fall Edathy waren deutlich mehr Personen in Niedersachsen eingeweiht als bislang bekannt. 57 Politiker, Ermittler und Amtsträger wussten bereits vor den Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten von dem Verdacht der Kinderpornografie. Dies geht aus einer Liste hervor, die dem NDR Fernsehmagazin Hallo Niedersachsen vorliegt.

NDR, 22. Februar 2015

Wird das Verfahren gegen Geldbuße eingestellt?

23. Februar 2015. Verteidiger und Richter sind für eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße, die Staatsanwaltschaft von Hannover fordert für diesen Fall ein Schuldbekenntnis von Sebastian Edathy.

Edathy legt Geständnis ab/Verfahren eingestellt

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat zugegeben, sich mit seinem dienstlichen Laptop kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet besorgt zu haben. Die Vorwürfe träfen zu, sagte Edathys Verteidiger Christian Noll am Montag vor dem Landgericht Verden. Daraufhin beschloss die Strafkammer des Landgerichts Verden, den Prozess gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro einzustellen.

Die Zeit, 2. März 2015

Sebastian Edathy am 2. März 2015 auf seinen Facebook-Seiten

Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen. - Ich weise darauf hin, dass ein "Geständnis" ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft war mit dem Wortlaut der Erklärung einverstanden. Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden.

Zum Beginn der Serie

Sebastian Edathy (XVIII)