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Montag, 1. März 2021

Das flotte Schwarze

Die Geschichte
eines Medien-
und Justizskandals.
Bettina Wulff düst wieder durch Hannover und Großburgwedel

Diese Geschichte ist für alle gut ausgegangen: Die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff düst wieder durch Hannover  und Großburgwedel. In einem neuen schwarzen Cabrio. Berichtet mir ein Bekannter. Für den flotten Schwarzen hat Bettina Wulff einen Führerschein. Den hat sie dem Vernehmen nach jetzt wieder bekommen. Dafür musste sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, denn sie hatte sich betrunken hinters Lenkrad geklemmt. 

Auch ich bin  oft durch Hannover und Großburgwedel gedüst. Aber nie in einem schwarzen Cabrio, sondern meistens mit einem Fahrrad. Dafür musste ich 2006 einen mindestens doppelten Wendt als Chef der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, der mich belog, als er mir eine Entschädigung für ein Verfahren versprach, das bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Vergessenheit geraten war, als meine Unschuld feststand. 

Seit dem 1. Februar 2021 wohne ich auf Madeira in einem Haus am Atlantik. Vom Balkon aus sehe ich das Meer, in der Küche treffe ich die Mitglieder unserer Wohngemeinschaft, aber einen doppelten Wendt sehe ich schon lange nicht mehr. 

Ich gönne Bettina Wulff das flotte Schwarze, wie ich mir die versprochene Entschädigung und die wegen diverser Verleumdungen verlorenen Rentenpunkte gegönnt hätte. Siehe auch 

Freitag, 24. Januar 2020

Bedeutungslos

Sexuelle Belästigung an Multi-Media-Schule

Ein Lehrer betatscht in der hannoverschen Multimedia-BBS  16- bis 18-jährige Schüler und bekommt nach einer Disziplinarklage der Landesschulbehörde keine Pension mehr. Entscheidet jetzt das Verwaltungsgericht. Bis dahin sind vier Jahre vergangen. An die belästigten Schüler zahlte der 67-Jährige 15 000 Euro Schmerzensgeld, die Gefängnisstrafe, die er bekam, wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

In der "Bild"-Zeitung wird dieser Sittenstrolch "Skandal-Lehrer" genannt, erwähnt wird in dem Prozessbericht auch die Staatsanwaltschaft Hannover, und zwar so: "Die unangemessenen Streicheleien stufte die Staatsanwaltschaft als strafrechtlich bedeutungslos ein."

Ähnlich bedeutungslos sind für diese Skandal-Behörde wohl auch die Lügen, die man mir nach der Verschleppung eines Ermittlungsverfahrens erzählt hat, wobei sich diese Behörde bis heute nicht einmal einig ist, wie viele Lügner sie im November 2006 beschäftigte. Einer von ihnen hatte sogar behauptet, dass man vor Gericht garantiert meine Schuld beweisen werde. Aber auch er legte dem Gericht kein einziges Beweismittel vor. Weil es keins gab. 

Aus dieser Behauptung saugen bis heute anonyme blogger Honig. Sie kostete mich nicht nur die versprochene Entschädigung, sondern auch zehn Rentenjahre! Ich löste meine Lebensversicherung auf, um von 2004 bis 2006 finanziell über die Runden zu kommen und wurde Hartz-IV-Empfänger...

Übrigens: Vor dem Landgericht Hildesheim entschuldigte sich im Oktober 2006 der Anklagevertreter bei mir für das, was mir geschehen war. Wenige Tage später wurde ich von einem seiner Kollegen, der sich am Telefon Wendt nannte, belogen...

Meine Geschichte (bei Wordpress bisher 800 Bestnoten)

Strafantrag gegen issue  

Dienstag, 14. Mai 2019

Krankenhaus-Schreie

Bei Anruf schon tot?

30. März 2016. Schreie einer Sterbenden aus dem Vinzenz-Krankenhaus in Hannover. "Dagmar!" Dann "Lothar". Dagmar L. hört diese Schreie am Telefon. Die 61-Jährige ist in Zweibrücken angerufen worden. Eine Frauenstimme teilt ihr mit, dass ihre Mutter soeben gestorben sei. Am 15. Januar 2015, kurz vor 7 Uhr morgens. Die Anruferin verhaspelt sich. Dagmar L.´s Mutter sei bereits kalt. Sie atme nicht mehr. Die Frauenstimme sagt aber auch: "Sie liegt im Sterben." 

Knapp drei Wochen später erstattet Dagmar L. bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft in Hannover weitergeleitet.

Die Mutter von Dagmar L. zieht am 15. September 2014 in den Eilenriedestift in Hannover. Eva K. (82) wird am 7. Januar 2015 mit Verdacht auf Schlaganfall ins Vinzenzkrankenhaus gebracht. Dagmar L. telefoniert noch am gleichen Tag mit der behandelnden Ärztin Dr. R. "Ich habe Ihre Mutter noch nicht untersucht, aber ein Schlaganfall ist es nicht", sagt die Ärztin. Dagmar L. hält täglichen Kontakt mit dem Krankenhaus, die Auskünfte sind mager. 

Das Ehepaar L. fährt am 10. Januar 2015 nach Hannover, Eva K. hat eine Beule am Kopf. Sie ist gestürzt, leidet unter Atemnot, hat Wasser in den Beinen. In dem Drei-Bett-Zimmer liegen vier Patienten. Nach diesem Besuch sind Telefongespräche mit der 82-Jährigen kaum noch möglich. Die Mutter von Dagmar L. bekommt starke Beruhigungsmittel, berichtet eine hochbetagte Bettnachbarin.

Besorgniserregendes erzählt am 14. Januar 2015 auch Elke A. vom Eilenriedestift, die Eva K. besucht hat und Dagmar L. danach anruft. Die 82-Jährige habe schräg nach vorn gebeugt in ihrem Bett gesessen, der Sauerstoffschlauch in ihrer Nase sei abgeknickt gewesen: "Ich habe den Schlauch wieder gerichtet." Sofort greift Dagmar L. zum Telefon, die Ärztin R. sagt: "Es besteht keine Lebensgefahr für Ihre Mutter."

15. Januar 2015, Eva K. ist tot, das Ehepaar L. macht sich wieder auf den Weg nach Hannover, trifft gegen 15.30 Uhr ein, in einer Kantine des Krankenhauses findet ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin Dr. R. und mit dem Oberarzt Dr. K. statt. Die Frage, wo Eva K. jetzt sei, beantwortet Dr. K. laut Strafantrag so: "Im Tiefkühlfach. Da unten ist es nicht gemütlich." Die Frage nach Notfallmaßnahmen beantwortet er so: "Ach, wissen Sie, bei einer 82-Jährigen mit Patientenverfügung..." Dagmar L.: "Dem Krankenhaus hat gar keine Patientenverfügung meiner Mutter vorgelegen." 

Die Staatsanwaltschaft von Hannover stellt das Ermittlungsverfahren am 12. November 2015 ein. Verhört worden sind die Ärztin Dr. P., die Dagmar L. am Todestag ihrer Mutter angerufen hat, und die Krankenschwester M., die sich in der Todesnacht um Eva K. gekümmert hat. Die von Dagmar L. benannten Zeugen werden nicht gehört. Die "genaue Todesursache" kann nicht mehr festgestellt werden, teilt die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, weil die 82-Jährige eingeäschert worden sei.

Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Zweifel an der Qualifikation des Gutachters A. äußert. Der stellt bei der Beleuchtung der Ereignisse im Vinzenzkrankenhaus fest: Die 82-Jährige hat ein falsches Medikament bekommen, in der Krankenakte gibt es keine Hinweise auf eine versuchte Reanimation. Vorsatz kann die Staatsanwaltschaft von Hannover jedoch nicht entdecken, mögliche Ursachen seien "fachliche Mängel" oder "mangelnde Sorgfalt": "Mag die Untätigkeit eines Arztes auch pflichtwidrig sein und einen Sorgfaltspflichtverstoß darstellen, so lässt sich aus fachlichen oder persönlichen Mängeln oder zu oberflächlicher Prüfung noch kein Unterlassungsvorsatz ableiten."

Dagmar L. hat bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle am 4. Januar 2016 Einspruch eingelegt. Ein Aktenzeichen gibt es noch nicht. "Mein Vertrauen in die Justiz ist erschüttert", sagt sie. Ihre Mutter hat an ihrem Todestag gar nicht den Namen ihrer Tochter und ihres Mannes geschrien, behauptet das Vinzenz-Krankenhaus. Im Flur hätten während des Anrufs von Dr. P. zwei verwirrte Patientinnen gestanden, die Namen gerufen haben. Dazu Dagmar L.: "Mein Mann ist Ohrenzeuge des Telefongespräches. Auch er hat die Namen Dagmar und Lothar gehört."

Az. der Staatsanwaltschaft Hannover NZS 2172 Js 14586/15

Bericht kann hier ausgedruckt werden

Verfahren eingestellt/Anwalt vergisst OP

14. Juni 2016. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. In der Begründung heißt es: "Der Sachverständige Dr. W. hat nach Auswertung der Behandlungsunterlagen - abgesehen von der Überdosierung des Medikaments Unazid und dem Verzicht auf die gebotenen Reanimationsversuche - keine weiteren Anhaltspunkte für Behandlungs- oder Diagnosefehler festgestellt. Der Sachverständige hat dabei auch ein Röntgenbild der Lunge vom 13. 1. 2015 berücksichtigt." Weitere "objektive Beweismittel" gebe es nicht.

Die von Dagmar L. benannten Zeugen können nach Auffassung der Generalstaatsanwalt kein Licht ins Dunkel bringen. Auch der Ehemann von Dagmar L. könne das nicht. Bei strafrechtlichen Ermittlungen führten auch die "Dokumentationsmängel in den Behandlungsunterlagen" der Toten nicht zu einer Umkehr der Beweislast. 

Derweil ist Dagmar L. auf der Suche nach einem neuen Anwalt, weil der bisherige das Mandat niedergelegt hat. Bei dieser Suche ist laut Dagmar L. auch dies geschehen: "Ein Rechtsanwalt gab mir einen Termin für nächste Woche, rief dann aber nach 30 Minuten nochmals an und stornierte den Termin. Er habe vergessen, dass er diese Woche noch eine Operation habe und dann lange ausfalle."

Aus einem anderen Vinzenz-Krankenhaus: Kind wird Pflegefall 

Vinzenz-Krankenhaus Hanau: Rentnerin bekommt 70 000 Euro Hier klicken

Wieder Merkwürdiges aus dem Vinzenz-Krankenhaus

Der K.o.-Tropfen-Fall aus der Silvesternacht zieht immer weitere Kreise. Nach dem Verschwinden beziehungsweise der Entsorgung der Blutproben im Vinzenzkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Hannover ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte Sprecherin Kathrin Söfker auf NP-Anfrage am Montag.
Die Anklagebehörde ermittelt zunächst gegen keinen konkreten Beschuldigten, so Söfker: „Das Verfahren richtet sich gegen unbekannt.“

Neue Presse Hannover, 29. April 2019

Dienstag, 6. Februar 2018

Schnelle Strafen

Wie erzieht niedersächsische Justizministerin Kinder?
„Unsere Kinder bestrafen wir ja auch nicht erst Monate später, wenn sie etwas angestellt haben“, sagt heute die neue niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza in einem Interview mit „Bild“-Hannover. Einmal davon abgesehen, dass Richterinnen und Richter die Angeklagten wohl kaum so gut kennen oder kennenlernen können wie Eltern ihre Kinder, missfällt mir dieser Satz der 59-Jährigen, die einst Richterin in einem Staatsschutzsenat gewesen ist und eigentlich wissen müsste, dass man manchmal Bürgerinnen und Bürger vor dem Staat ebenso schützen muss wie Kinder vor ihren Eltern.

Dienstag, 18. April 2017

Lesesäle fehlen noch

Coverzeichnung
"Tanzende
Bäume":
Monka Schmidt-Rinke
Krimi mit Verbesserungsvorschlag

"Es wundert mich, dass es bei der Staatsanwaltschaft von Hannover noch keine öffentlichen Lesesäle gibt, in denen alle die Akten lesen dürfen. Die immer erst an die Presse weiterleiten zu müssen, ist doch irgendwie umständlich", sagt er und wiegt den dicken Umschlag in seiner Hand. "Außerdem, wer liest denn noch Zeitungen?"

Aus Heinz-Peter Tjaden, "Die Mörderin, die unschuldig ist", ein Fortsetzungskrimi, die ersten beiden Bücher sind bereits erhältlich. Hier klicken

Vielleicht wird dann auch dieser Vermisste wiedergefunden

Zum Autor

Heinz-Peter Tjaden, geboren in Wilhelmshaven, lebt seit drei Jahren wieder in der Region Hannover. Nach dem Abitur hat er in Mainz Volkswirtschaft und Publizistik studiert, er arbeitete für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Fach- und Kulturzeit-schriften, seine erste Erzählung „Insel des Zweifels“ über ein Mädchen, das von einer Sekte psychisch zerstört wird, wurde ein Erfolg, der auch für den Autor überraschend kam, denn diese Erzählung erschien zuerst in einem Selbstverlag. Diese Erzählung wurde sogar verfilmt.

Mit einem schlampigen und teilweise sogar vergessenen Ermittlungsverfahren brachte ihn die Staatsanwaltschaft Hannover ab 2003 um drei Jobs, weil die Schlampereien der Staatsanwaltschaft Verleumdern Vorschub leisteten. Darüber war die Staatsanwaltschaft informiert, kümmerte sich aber nicht darum. Als die Unschuld des Autors auch öffentlich vor Gericht bestätigt wurde, flüchtete sich die Staatsanwaltschaft von Hannover in Lügen, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.

Der Autor wich auf das Internet aus und hielt sich mit blogs und mit seinen ironischen Erzählungen, außerdem mit Sachbüchern einigermaßen über Wasser. Kritiker und Schriftsteller spendeten ihm Lob.

Besonders viel Lob brachten ihm neben „Insel des Zweifels“ die Geschichte einer merkwürdigen Flucht nach einer Atomkatas-trophe („Tödliche Wolke“, erhältlich bei Amazon) und die Geschichte eines Spitzbuben, der mit der Leitung einer Sonderkommission betraut wird, ein (veröffentlicht in „Ich packe mein Buch“, ebenfalls erhältlich bei Amazon).

Und dann wären da noch „Zerstreutes Wohnen-Ein Ratgeber für alle ab 70“ und „Wenn Zahlen Streit bekommen“ (ein lustiges Mathe-Bilderbuch für Kinder), die bei Amazon von den Leserinnen und Lesern Bestnoten bekamen und weiter im Programm sind.


Mittwoch, 19. Oktober 2016

Tot in einem Fass

Foto: Polizei Hannover
Gemeinsame Presseerklärung von Kripo und Staatsanwaltschaft

Hannover. Die Kriminalpolizei in Hannover hat ein Tötungsdelikt aus dem Jahr 1992 geklärt. Demnach steht ein heute 52-Jähriger im Verdacht, seine damals 26 Jahre alte Ehefrau getötet zu haben. Den mumifizierten Leichnam hat die Polizei nach einem Geständnis des Mannes - eingeschweißt in einem Metallfass - aufgefunden.

Am 10. Februar 1992 war die im Stadtteil Mitte lebende, damals 26 Jahre alte Franziska Sander letztmalig gesehen worden. Eine Vermisstenanzeige wurde seinerzeit nicht erstattet. Hinweise auf eine Straftat zum Nachteil der Verschwundenen ergaben sich zum damaligen Zeitpunkt nicht. Vielmehr stand im Raum, dass sie sich von ihrem Mann getrennt hatte und ins Ausland gezogen war. Aufgrund der sich darstellenden Gesamtumstände, wurden vor diesem Hintergrund keine Ermittlungen geführt.

Nachdem es bis 2013 noch immer kein Lebenszeichen von Franziska Sander gegeben hatte, wandte sich die Familie an die Polizei und erstattete eine Vermisstenanzeige. Daraufhin nahm die Kriminalpolizei Hannover ihre Ermittlungen auf. Es folgten umfangreiche Überprüfungen und Recherchen - unter anderem zahlreiche Vernehmungen im Umfeld der Frau.

Als sich der Ehemann im Rahmen einer Vernehmung im Frühjahr 2016 in Widersprüche verwickelte, geriet er in Verdacht, seine Ehefrau umgebracht zu haben. Beamte des Zentralen Kriminaldienstes suchten den seit geraumer Zeit in Neumünster (Schleswig-Holstein) lebenden 52-Jährigen Mitte September auf. 

Als sie ihn mit ihrem Verdacht konfrontiert hatten, gestand er, seine damalige Ehefrau während eines Streits erwürgt zu haben. Im Rahmen seiner Vernehmung schilderte er auch, sie nach der Tat in Hannover in ein Metallfass gelegt und dieses zugeschweißt zu haben. 

Das Fass, so seine weitere Aussage, nahm er bei seinem Umzug mit nach Neumünster und stellte es in eine von ihm angemietete Garage. Die Angaben wurden zur Gewissheit: Nachdem Polizisten am 13. September 2016 in dieser Garage ein Metallfass mit den sterblichen Überresten der Frau gefunden hatten, nahmen sie den Tatverdächtigen fest.

Die juristische Bewertung durch die Staatsanwaltschaft Hannover ergab, dass die Tat derzeit als Totschlag bewertet werden muss. Da Totschlag nach 20 Jahren verjährt und die Tat bereits 24 Jahre zurückliegt, musste der Beschuldigte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Die Getötete, Franziska Sander, wohnte von 1982 bis 1985 in einem Frauenwohnheim der Caritas, Ellernstraße 28, im hannoverschen Zooviertel. Anschließend lebte sie bis zu ihrem Verschwinden 1992 mit ihrem späteren Ehemann (Hochzeit 1988) unter der Adresse Lavesstraße 16 in Hannover zusammen.
Zur Ermittlung der Hintergründe der Tat suchen die Beamten nun Personen, die in dieser Zeit Kontakt zu Franziska Sander hatten und bitten sie, sich mit dem Kriminaldauerdienst Hannover unter der Rufnummer 0511 109-5555 in Verbindung zu setzen.

Montag, 22. Februar 2016

Kaputt gemacht

Ein erfolgreicher Kinderverein aus Burgdorf

27. September 2012. Eine Wochenzeitung aus Burgdorf, die vor 25 Jahren gegründet worden ist, würdigt in ihrer Jubiläumsausgabe auch die Kinderfeste, die der Verein "Hilfe für Kinder in Burgdorf und Umgebung" von 2000 bis 2003 organisiert hat. Ich war Vorsitzender des Vereins, als meine Computer beschlagnahmt wurden, bereiteten wir gerade das achte Kinderfest vor. Da der Burgdorfer CDU-Ratsherr Paul Rohde "an einige Interessierte" eine mail verschickte, in der er über die Wohnungsdurchsuchung berichtete, veröffentlichte der "Anzeiger für Burgdorf und Lehrte" (eine Beilage von "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und "Neue Presse Hannover") am 7. November 2003 einen Artikel. Mein Name wurde zwar nicht genannt, da der Redakteur aber unsere Kinderfeste erwähnte, war klar, wer gemeint war.

Noch am gleichen Tage rief Leo Reinke (CDU), damals Stadtdirektor von Burgdorf, meinen Stellvertreter im Verein an. Reinke wusste nicht, dass ich im gleichen Zimmer saß, weil wir mit Festvorbereitungen beschäftigt waren. Mein Stellvertreter ließ mich mithören. Leo Reinke sagte: "Ich will Herrn Tjaden im Haus der Jugend weder beim Aufbau noch während des Festes oder danach sehen." Das Haus der Jugend ist in Burgdorf eine städtische Einrichtung.

Das Hausverbot durchsetzen musste Leo Reinke allerdings nicht. Die Hälfte der Einrichtungen, die sich am achten Kinderfest beteiligen wollte, sprang ab - das Fest platzte. Da die Staatsanwaltschaft Hannover das Ermittlungsverfahren verschleppte, wir auch nach einem halben Jahr immer noch nichts wussten, liquidierten wir den Verein nach sieben Festen mit einem Reinerlös von 12 500 Euro, der Einrichtungen aus Burgdorf zugute kam. Dazu sagte Alfred Baxmann (SPD) als Bürgermeister und Schirmherr der Kinderfeste: "Die Stadt ist ärmer geworden."

Vorher hatte Rohde bereits erfahren, dass ich einen Job bei einem Gewerkschaftsverein in Aussicht hatte. Also rief er eine Gewerkschaftsvertreterin an - ich bekam den Job nicht...

22. Februr 2016. Ein paar wenige Fotos von unseren Kinderfesten in Burgdorf

Freitag, 5. Juni 2015

Straftaten der Justiz

Göttinger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren ein

7. November 2014. Angezeigt worden ist die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht zum ersten Mal, weil im Fall Wulff Merkwürdiges geschah. Ein Anzeigenerstatter aus Bayern konnte noch ausgetrickst werden, indem man ihn zu einem Verdächtigen machte. Doch mit einem Anwalt aus Bonn ist das der Staatsanwaltschaft von Hannover wohl nicht so leicht möglich.

Gernot Fritz hat intensiv recherchiert, bis er im Sommer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Verletzung von Privatgeheimnissen durch Amtsträger stellte. Der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" von heute zufolge, ist nun etwas geschehen, worüber der Kommentator Michael B. Berger nur staunen kann: "Jetzt wird die Affäre Wulff doch noch einmal aufgerollt - allerdings unter ganz anderen Vorzeichen. Dass die Staatsanwaltschaft Göttingen ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, ist ein überaus bemerkenswerter Vorgang." Berger sagt es. Skandale der Staatsanwaltschaft aus Hannover sind nichts Ungewöhnliches, aber Ermittlungen, die auch stattfinden, sind ungewöhnlich. Das Justizministerium von Niedersachsen könnte also dieses Mal bei der Skandal-Vertuschung versagt haben.

Berger meint dazu: "Bei den Ermittlungen geht es gar nicht mehr um Wulff. Sondern um das Grundvertrauen in das Handeln der Staatsanwaltschaft, das manchmal auf eine harte Probe gestellt wird." Wenn zum Beispiel Informationen an die Medien "durchgesteckt" werden, die noch nicht in die Öffentlichkeit gehören.

Aber: Werden die Straftäter aus dem Haus der Staatsanwälte und/oder aus dem niedersächsischen Justizministerium auch überführt? Daran darf durchaus gezweifelt werden. Die Staatsanwaltschaft von Göttingen ist zwar sicher, dass es Straftaten gegeben hat (so die "Hannoversche Allgemeine Zeitung"), aber sie hat es mit erfahrenen Straftätern zu tun...

Dazu auch lesen: "Zwei Schweinchen und ein Anzeiger" Die Geschichte eines Medien- und Justizskandals mit Lügen der Staatsanwaltschaft von Hannover Hier klicken

Ermittler im Fokus

Jetzt steht allerdings nicht mehr der Ex-Bundespräsident im Fokus, sondern diejenigen, die einst gegen ihn ermittelten. Gegen sie hat die Staatsanwaltschaft Göttingen ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verletzung von Dienstgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren läuft nach Angaben von Stefan Studenroth, Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen, bereits seit einigen Wochen.

NDR, 19. Januar 2015

Erklärung der niedersächsischen Justizministerin

20. Februar 2015. Die Staatsanwaltschaft Göttingen führt seit mehreren Monaten ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsident a.D. Christian Wulff.

Aus gleichem Grunde führt die Staatsanwaltschaft Göttingen seit Mitte Dezember 2014 ein Verfahren im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy.

Ich möchte Sie wegen der besonderen Bedeutung der Sache darüber informieren, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen nach umfangreichen Vorermittlungen nun zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein strafrechtlicher Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Herrn Dr. Frank Lüttig, besteht. Ihm wird vorgeworfen, als früherer Leiter der Strafrechtsabteilung im Niedersächsischen Justizministerium sowie als Generalstaatsanwalt in acht Fällen in strafbarer Weise Geheiminformationen an Dritte weitergegeben zu haben. Sieben Fälle davon betreffen geheime Informationen aus dem Verfahren gegen Herrn Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff. Ein Fall betrifft das laufende Verfahren gegen Herrn Edathy.

Die Ermittlungen richten sich darüber hinaus gegen eine zweite Person, deren Namen ich Ihnen derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen jedoch nicht nennen darf.

Ich bin mir der Bedeutung meiner Erklärung vor diesem Hohen Haus sehr bewusst. Und deshalb lassen Sie mich anfügen: In diesem, wie in jedem anderen Ermittlungsverfahren gilt die Unschuldsvermutung - also auch hier. So schwer der Vorwurf auch heute auf den Schultern der Justiz lastet, so wichtig ist die vollständige und lückenlose Aufklärung der Vorwürfe. Wir sollten deshalb die Staatsanwaltschaft Göttingen ihre Ermittlungen in Ruhe zu Ende führen lassen. Selbstverständlich werde ich Sie über den weiteren Fortgang unterrichten.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Ermittlungsverfahren gegen Lüttig eingestellt

1. Juni 2015. „Ich habe heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber informiert, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat.
Die Staatsanwaltschaft hat heute den Abgeordneten in vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet. Ich danke der ermittelnden Staatsanwaltschaft für ihre gewissenhafte Arbeit. Die strafrechtlichen Vorwürfe wurden intensiv geprüft, insbesondere zahlreiche Akten ausgewertet und viele Zeugen vernommen. Die Staatsanwaltschaft hat überzeugend dargelegt, warum sie von einem Anfangsverdacht ausgegangen ist. Ebenso richtig und konsequent ist es nun, die Ermittlungen wieder einzustellen, weil Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hat die Staatsanwaltschaft Göttingen heute Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig bekanntgegeben. Er nimmt seine Dienstgeschäfte als Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle wieder auf.
Die Staatsanwaltschaft hat ohne Ansehen der Person über mehrere Monate mit großer Sachlichkeit gegen einen ranghohen Vertreter der eigenen Berufsgruppe ermittelt. Das Justizministerium hat weder auf die Entscheidung zur Aufnahme der Ermittlungen noch auf die jetzt erfolgte Einstellung des Ermittlungsverfahrens politischen Einfluss genommen.
Es bleibt am Schluss eine große Belastung für die niedersächsische Justiz, dass es insbesondere in dem Strafverfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff eine Vielzahl von Indiskretionen gegeben hat. Es bleibt eine dringende Aufgabe, die genauen Umstände dieser Indiskretionen aufzuklären."

Rede der niedersächsischen Justizministerin im Landtag zum FDP-Vorwurf, sie schade der Justiz

3. Juni 2015. Am Montag habe ich die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages darüber unterrichtet, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen das gegen Herrn Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig eingeleitete Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt hat. Die Staatsanwaltschaft hat den Abgeordneten in öffentlicher und vertraulicher Sitzung Einzelheiten aus dem Ermittlungsverfahren berichtet.

Sie hat überzeugend dargelegt, warum sie nach der Untersuchung von insgesamt 21 mutmaßlichen Fällen des Geheimnisverrats schließlich zu einem Anfangsverdacht in acht Fällen gegen Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig gekommen ist.

Sie hat ebenso überzeugend dargelegt, warum sie nach intensiver Prüfung der Vorwürfe, insbesondere nach Auswertung zahlreicher Akten und der Vernehmung vieler Zeugen aus der niedersächsischen Justiz letztlich zu dem Schluss gekommen ist, dass sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat. Ich möchte eines klarstellen: Es war richtig, einen Anfangsverdacht und ein Ermittlungsverfahren zu akzeptieren. Die Opposition geht fehl in ihrer irreführenden Behauptung, die Einstellung des Verfahrens bedeute, dass der ehemalige Beschuldigte fälschlicherweise beschuldigt worden ist.

Es ist Aufgabe einer Staatsanwaltschaft, belastende, aber auch entlastende Beweise zu sammeln. Dies ist im Laufe des Ermittlungsverfahrens geschehen und hat zu dem bekannten Ergebnis geführt.

Die Information über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen den Generalstaatsanwalt hat das Justizministerium während einer Parlamentswoche erreicht. Die Unterrichtung im Plenum war seinerzeit zwingend geboten.

Ich wiederhole: Die Unterrichtung im Plenum erfolgte, weil es sich um ein bundesweit einmaliges Verfahren gegen eine aufgrund seiner Amtsstellung herausgehobene Person der niedersächsischen Justiz handelte. Der damalige Beschuldigte, der Generalstaatsanwalt aus Celle, stand in Verdacht, in zwei politisch hoch brisanten Verfahren seine Amtspflichten elementar verletzt zu haben. Eines dieser Verfahren - ich darf daran erinnern - hat letztlich zum Rücktritt unseres Staatsoberhauptes geführt. Ein Grund mehr von vornherein peinlich darauf zu achten, jeden Verdacht einer geheimen oder gar politisch motivierten Ermittlung zu vermeiden. Eine Unterrichtung der Abgeordneten war unumgänglich.

Und ich bin mir sicher: Hätte ich mich für eine vertrauliche Unterrichtung im Rechtsausschuss entschieden, führten wir die Diskussion nun andersherum.

Es ist schon eine Groteske, wenn sich die Opposition beschwert, dass das Parlament als Ganzes unterrichtet wurde.

Weder die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch die Unterrichtung des Landtages schaden dem Ansehen der Justiz. Schaden nimmt die Justiz durch ein System von Indiskretionen.

Vielen Dank.


Ministerin antwortet auf CDU-Anfrage

5. Juni 2015. Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 7 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann, Thomas Adasch, Volker Meyer und Lutz Winkelmann und Karl-Heinz Klare (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In der Plenarsitzung am 20. Februar 2015 unterrichtete Justizministerin Niewisch-Lennartz den Landtag darüber, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen aufgrund eines bestehenden Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen in den Fällen Edathy und Wulff gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingeleitet habe. Die Unterrichtung durch die Justizministerin erfolgte ab 9:30 Uhr.

Am gleichen Morgen war allerdings bereits zuvor im Internet von mehreren Medien über den konkreten Inhalt der Unterrichtung der Justizministerin berichtet worden. So berichtete der NDR auf seiner Internetseite bei „NiedersachsenJETZT" bereits um 8:28 Uhr darüber; auf haz.de wurde um 8:13 Uhr eine entsprechende Meldung eingestellt.

Die Justizministerin sagte in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2015, dass es für sie „bitter" sei, dass noch vor ihrer Regierungserklärung in der Presse über die Eröffnung des Ermittlungsverfahrens gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle berichtet wurde.

Die Landesregierung antwortete auf eine Anfrage (Drucksache 17/3456), dass sie vor der Sitzung vom 20. Februar 2015 keine Informationen über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle an Journalisten gegeben habe.

1. Welche Personen (Funktionsbezeichnungen) hatten vor der Regierungserklärung der Justizministerin Kenntnis über den Anfangsverdacht gegen den Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle (aus welcher Quelle und seit wann)?

Für die erschöpfende Beantwortung der Frage müsste eine umfangreiche Einzelbefragung sämtlicher Landesbediensteter durchgeführt werden. Der damit verbundene Aufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage nicht zu leisten. Die Abfrage wurde deshalb auf die Bediensteten der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft sowie die Hausspitzen der Ministerien und der Staatskanzlei und deren jeweiliges Umfeld beschränkt.

Zudem sind von der Fragestellung auch diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder umfasst, die vor Beginn der Unterrichtung durch die Justizministerin, also vor etwa 9.30 Uhr, von dem Sachverhalt Kenntnis erlangt haben. Betroffen wäre demnach auch eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die gerade durch die frühzeitige Berichterstattung u.a. auf den Online-Angeboten von NDR und HAZ von dem Ermittlungsverfahren erfahren haben. Diese Personen kommen indes als Urheber der frühzeitigen Veröffentlichung gerade nicht in Betracht. Die nachfolgende Übersicht führt deshalb nur diejenigen Bediensteten des Landes und Regierungsmitglieder auf, die vor dem Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung am 20. Februar gegen 8.15 Uhr Kenntnis von dem Sachverhalt hatten.

KenntnisträgerQuelleDatum
Behördenleiter, GenStA Braunschweig Behördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Stellv. Behördenleiter, GenStA BraunschweigBehördenleiter GenStA Braunschweig13.02.2015, Entscheidung über Anfangsverdacht
Dezernent der GenStA BraunschweigBehördenleiter StA Göttingen und
ermittelnder Staatsanwalt StA Göttingen
06.02.2015, Vorbesprechung über einen sich abzeichnenden Anfangs-
verdacht
Ermittelnder Staatsanwalt, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Behördenleiter, StA GöttingenErmittlungsakteSich entwickelnd, Entscheidung am 13.02.2015
Geschäftsstellenbeamter StA GöttingenErmittlungsakte13.02.2015
Stellv. Behördenleiter, StA GöttingenBehördenleiterInformation über bevorstehende Entscheidung am 11.02.2015
Pressesprecher, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen19.02.2015
Stellv. Pressesprecherin, StA GöttingenStellv. Behördenleiter StA Göttingen20.02.2015
Generalstaatsanwalt, GenStA CelleStA Göttingen19.02.2015
Staatssekretär, MJGeneralstaatsanwalt, GenStA Braunschweig17.02.2015
Ministerin, MJStaatssekretär, MJ17.02.2015
LMR'in, Abt. IV MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
LMR'in , Abt. I MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Erster Pressesprecher, MJStaatssekretär, MJ18.02.2015
Zweite Pressesprecherin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Leiter des Ministerbüros, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Persönliche Referentin der Ministerin, MJMinisterin, MJ19.02.2015
Zweite Vorzimmerkraft der Ministerin, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
Sachbearbeiterin ÖA, MJBesprechung im Ministerbüro, MJ19.02.2015
MinisterpräsidentJustizministerin, Staatssekretär MJ19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretär, StKMinisterpräsident19.02.2015 nach Ende der Plenarsitzung
RegierungssprecherinStaatssekretär MJ,
Ministerpräsident
19.02.2015
Stellv. Ministerpräsident und Minister, MUMinisterpräsident19.02.2015 am Rande des Plenums
Staatssekretärin, StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Abteilungsleiter 1 StKStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Leiter des MP-BürosStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Persönlicher Referent MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Erste Vorzimmerkraft MPStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)
Zweiter stellv. RegierungssprecherStaatssekretär, StK20.02.2015 (in der Morgenrunde beim Staatssekretär StK ab 8.00 Uhr)

2. Hat die Landesregierung dienstliche Erklärungen von Kenntnisträgern eingeholt, ob und wenn ja, an wen sie wann diese Information innerhalb oder außerhalb der Landesverwaltung weitergeleitet haben?

Nein. Der Landesregierung ist kein Sachverhalt bekannt, der als Anknüpfungspunkt für die Einholung dienstlicher Erklärungen geeignet wäre.

3. Wer war vor der Regierungserklärung der Justizministerin zur Bekanntgabe des Anfangsverdachts gegen den Leiter der Generalsstaatsanwaltschaft Celle gegenüber Medien befugt?

Niemand. 
 

Montag, 21. Januar 2013

Auf die Pelle rücken

Als Kandidat bei der Oberbürgermeister-Wahl in Hannover werde ich nun der Staatsanwaltschaft auf die Pelle rücken.


Was macht die neue Justizministerin?

Sie haben gehievt, sie haben geächzt, bis die FDP sich fast den Kopf an der 10-Prozent-Mauer blutig geschlagen hätte. Doch es ist alles vergeblich gewesen. David McAllister bleibt nicht niedersächsischer Ministerpräsident, die Liberalen verlieren wieder den Kopf. Philipp Rösler bot heute seinen Rücktritt als Parteichef an. Rainer Brüderle soll (sich) übernehmen. 80 Prozent der FDP-Stimmen sind gestern bei der Landtagswahl in Niedersachsen “Leihstimmen” gewesen. Fanden Meinungsforscher heraus.

Herausgekommen ist dabei dennoch das Ende der schwarz-gelben Koalition an der Leine. Röslers Diagnose ist richtig: Der Patient ist nicht gesund geworden, er wurde nur auf eine neue Krankenstation gebracht.
Krank ist aber auch das parlamentarische System. Die größte Partei legte gar keinen Wert auf Sitze im Landtag. Über 40 Prozent der Wahlberechtigten gingen einfach nicht hin.

Wohlstand soll gerechter verteilt werden

Donnerstag, 30. August 2012

Wendt lernt

Wie hat die Staatsanwaltschaft von Hannover meine berufliche Existenz vernichtet - und wie hätte das verhindert werden können? Alles, was hier unter Annahme steht, entspricht der Wahrheit. Was unter Vorgehensweise steht, hat die Staatsanwaltschaft von Hannover unterlassen.

Ein Grundkursus für die Mitarbeiter von Manfred Wendt

Annahme: Übermittelt wird vom Landeskriminalamt in Düsseldorf eine mail eines Bürgers aus Witten, der mitteilt, er habe beim googeln unter "Attentat auf amerikanischen Präsidenten" eine Internet-Seite mit einer zweifelhaften Datei gefunden.

Vorgehensweise: Wir googeln "Attentat auf amerikanischen Präsidenten". Angezeigt werden uns weit über 500 000 Einträge. Hat der Hinweisgeber diese Einträge alle gelesen? Wir rufen den Hinweisgeber an oder lassen ihn von der örtlichen Polizei befragen.

Annahme: Der Hinweisgeber hat für die Internet-Seite mit der angeblich zweifelhaften Datei eine AOL-Adresse angegeben.

Vorgehensweise: Wir rufen AOL an und erkundigen uns nach Einzelheiten. Dabei erfahren wir, dass Internet-Seiten mit der angegebenen Adresse nicht öffentlich sind und von Suchmaschinen allerhöchstens dann gefunden werden können, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fallen.

Annahme: Der Beschuldigte kennt Leute in Witten, ist in dieser Stadt schon einmal oder mehrmals zu Besuch gewesen.

Vorgehensweise: Wir lassen den Beschuldigten von der örtlichen Polizei vernehmen. Der gibt zu Protokoll, dass er vor etwa zehn Jahren mit einer Mutter von zwei Kindern aus Witten zusammen gewesen sei. Die Kinder aus ihrer geschiedenen Ehe hießen mit Nachnamen genauso wie der Hinweisgeber.

Annahme: Wir haben es mit einer zweifelhaften Datei im Internet zu tun, die auf einer nichtöffentlichen Seite von einem Hinweisgeber aus Witten gefunden worden sein soll, der dafür im Zweifelsfalle erst einmal über 500 000 Einträge bei google gelesen haben müsste.

Vorgehensweise: Wir bitten das Landeskriminalamt von Düsseldorf, uns Hinweise nur zu schicken, wenn sie einigermaßen glaubwürdig klingen. Keinesfalls tauchen wir an einem Montag um 7 Uhr morgens bei einem auf mehr als zweifelhafte Weise Beschuldigten auf, wir lassen auch nicht seine Wohnungstür aufhebeln, wir betreten auch nicht sein Schlafzimmer, wir reißen ihn nicht aus dem Schlaf. Wir haben nämlich längst einem Experten die Datei gezeigt, der uns sagt: Diese Datei ist gar nicht zweifelhaft...



Sonntag, 12. August 2012

Ziemlicher Hammer

Betr. Christian Wulff: Gibt es im "Haus der Staatsanwälte" zu Hannover eine Plaudertasche?

"Schreibt "Focus", ohne eine Quelle zu nennen. Als solche kommen allerdings nur Wulff selbst beziehungsweise sein Anwalt infrage oder aber eben die Staatsanwaltschaft in Hannover. Was ein ziemlicher Hammer wäre, der einen weiteren Scherbenhaufen verursachen könnte: In ihm fänden sich Zweifel an der Neutralität der Staatsanwälte in Sachen Präsidentenaffäre. Die hannoverschen Juristen bestätigten am Wochenende nur, dass Wulff in der Sache Glaeseker vernommen worden sei, zu Einzelheiten werde man sich hingegen nicht äußern."

Heißt es heute bei "Welt online". Angeblich soll sich der ehemalige Bundespräsident im Juni 2012 bei einer dreistündigen Vernehmung von seinem ehemaligen Sprecher distanziert haben. Wulff hat demnach behauptet, er wisse von nichts. Wie groß ist aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Plaudertasche im "Haus der Staatsanwälte" in der niedersächsischen Landeshauptstadt sitzt? Nach meiner Erfahrung: sehr groß. Läuft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Prominenten, muss man nur die richtigen Kneipen im Gerichtsviertel kennen, um so mancherlei zu erfahren. Sogar Urteilsverkündigungen finden dort statt, bevor der Angeklagte davon erfährt.

Auch ich habe es nach der Beschlagnahme meiner beiden Computer am 3. November 2003 in Burgdorf bei Hannover mit einer Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" zu tun bekommen. Als Lokalredakteur gehörte ich in der Kleinstadt zu den Prominenten. Erst einmal faselte das Lokalblatt Unsinniges zusammen. So hatte der Redakteur, der am 7. November 2003 als Erster über die Beschlagnahme berichtete, Bilder gegoogelt, die er unter meinem Namen fand. Nun ist eigentlich jedem bekannt, dass nicht alle Fotos von mir stammen müssen, nur weil sie von google oder einer anderen Suchmaschine mir zugeordnet werden. Das kann man sehr schnell feststellen, wenn man die Probe aufs Exempel macht. Das kümmerte diesen Redakteur aber nicht. In seinem Artikel zitierte er Bildunterschriften, die er anrüchig fand. Als ich nachhakte und ihn fragte, was denn auf diesen Fotos zu sehen sei, musste er gestehen: "Ich konnte sie nicht öffnen." Danach suchten ein Bekannter und ich nach diesen Fotos, fanden sie aber nirgendwo.

Inzwischen hatte ein Magazinmacher aus Burgdorf die Hetzjagd auf mich eröffnet, ein Optiker hängte sich an ihn dran und behauptete, ich hätte bei ihm Kontaktlinsen bestellt, aber nicht bezahlt. Seine Klage wurde abgewiesen, weil ich beweisen konnte, dass er gelogen hatte. Den Tjaden machen wir fertig, lautete das Motto gewisser Kreise in Burgdorf bei Hannover, schon verlor ich den ersten Job. Dann zitierte das Lokalblatt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die behauptete, man habe auf einem meiner Computer eine Datei an drei verschiedenen Stellen gefunden. Meiner Anwältin wurde das erst über ein Vierteljahr später mitgeteilt. Allerdings war die Datei "zerstört".

Offenbar stammte sie von einem Computer, der jahrelang in einem Bürogebäude gestanden hatte. Den hatte ich zu einem Spottpreis gekauft, die Festplatte überspielten wir später auf die Festplatte meines neuen Computers. Dass sich die Plaudertasche aus dem "Haus der Staatsanwälte" nie bei meiner Anwältin oder bei mir entschuldigt hat, muss ich wohl kaum erwähnen.

Die Staatsanwaltschaft von Hannover hat nicht nur einmal auf unglaubliche Weise Existenzen zerstört. Das macht aber nichts, denn das niedersächsische Justizministerium lässt die Dinge laufen. Falls nun Wulff wirklich erfahren sollte, wie diese Behörde, die ihm als Ministerpräsident von Niedersachsen unterstand, mit Ermittlungsergebnissen umgeht - dann wäre das fast schon tragisch. Dann müsste er sich sagen: "Ich hätte früher besser aufpassen müssen"...

Dienstag, 31. Juli 2012

Passiert in Laatzen

68-Jährige glaubt: "Ich werde von der Staatsanwaltschaft Hannover gemobbt"
 
Laatzen/Hannover – 31. Juli 2012 (tj). Sie wird von der Staatsanwaltschaft in Hannover gemobbt: Davon ist die 68-jährige Bärbel E. aus Laatzen überzeugt. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mehrere Staatsanwälte und einen Richter des Amtsgerichtes von Hannover hat sie jetzt dem niedersächsischen Justizminister Busemann ihr Leid geklagt. Hintergrund ist ein Nervenkrieg unter Nachbarn. “Warum beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft damit, warum wird nicht ein vom Gericht bestellter Schiedsmann eingeschaltet?” fragt sich die 68-Jährige.

Nervenkrieg ohne Ende?

Mittwoch, 23. November 2011

Intro



Wie ein Hamster im Rad

Heinz-Peter Tjaden, heute Internet-Redakteur in Wilhelmshaven, ist 2003 in einen ungeheuerlichen Verdacht gebracht worden: Verbreitung von Kinderpornografie auf einer seiner Homepages. Die Kripo dringt am 3. November 2003 um 7 Uhr morgens in seine Wohnung ein, beschlagnahmt völlig harmlose CD´s, dazu zwei Computer. Aus der Presse erfährt der Beschuldigte monatelang mehr als von den Ermittlungsbehörden, ohne ersichtlichen Grund verschleppt die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren, das Justizministerium des Landes Niedersachsen reagiert beschwichtigend auf Tjadens Proteste, Jahr für Jahr, erst als Heinz-Peter Tjaden Anfang 2006 wieder einen Anwalt einschaltet, der von der Staatsanwaltschaft Hannover Akteneinsicht verlangt, erhebt die Behörde Anklage, und zwar vor Akteneinsicht des Anwaltes von Tjaden.

Zu den Prozessen schickt die Staatsanwaltschaft Hannover völlig unvorbereitete Vertreter, nach Freispruch vor dem Amtsgericht und Einstellung des Verfahrens vor dem Landgericht Hildesheim wird Tjaden von einem Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft Hannover belogen, von einem Anwalt der „Wilhelmshavener Zeitung“ (Dr. Cord Imelmann) ist er schon vorher öffentlich verleumdet worden - es liest sich wie ein schlechter Roman, doch es ist eine Dokumentation eines unglaublichen Justizskandals, die Heinz-Peter Tjaden unter dem Titel „Im Namen desVolkes? - Und plötzlich ein Kinderpornograf“ bei www.lulu.com veröffentlicht hat. Zu diesem fast schon atemberaubenden Skandal-Buch gelangt man über
http://stores.lulu.com/hwilmers

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Recht auf ein faires Verfahren

(1) Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder - soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält - wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.
(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;
d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;
e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Mittwoch, 28. September 2011

Petitionsausschuss antwortet

25. Juni 2011
Petition 4-17-07-3001-022277

Betr. Staatsanwaltschaften
Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

für Ihr o. a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe abgesehen wird, da die Prüfung ergeben hat, dass für deren parlamentarische Bearbeitung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Landesvolksvertretung zuständig ist. Die Anschrift lautet

Landtag Niedersachsen
Postfach 44 07
30044 Hannover

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihre Eingabe dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in der vorgetragenen Angelegenheit unmittelbar an die Landesvolksvertretung zu richten.

25. Juni 2011
Mail an McAllister

Petition 4-17-07-3001-022277

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch Ihre Frau hat bereits versucht, mir zu helfen. Leider ohne Erfolg. Dabei geht es um ein verschlepptes Verfahren nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis mir der Prozess gemacht worden ist. Wenn ich nicht darauf gedrungen hätte, wäre mein "Fall" wohl in Vergessenheit geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover strickte für den Prozess eine Klageschrift zusammen, in der Beweismittel auftauchten, die am Prozesstag gar nicht in ihrem Besitz waren. Ich hatte sie längst wieder, weil sie meine Unschuld bewiesen. Folgerichtig endete der Prozess am Gründonnerstag 2006 mit einem Freispruch aus "tatsächlichen Gründen". Auch das Hildesheimer Landgericht zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover.

Anfang November 2006 schien der Spuk zu Ende zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover versprach mit telefonisch eine Entschädigung, hielt sich aber nicht an dieses Versprechen.

Beim Petionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich am 28. April 2011 als letzte Möglichkeit eine Eingabe gestartet. Die ist nun zuständigkeitshalber an den niedersächsischen Landtag weitergeleitet worden.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung.

Mittwoch, 17. November 2010

Sieben Jahre später (II)

Stiftung Opferhilfe Niedersachsen
Die Schirmherrin
Dunja McAllister
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
1. Fortsetzung

Der wertete meine offene mail als "Eingabe an Frau McAllister", entdeckte keinen "rechtlich begründeten Anlass zu Maßnahmen der Dienstaufsicht" (gegen wen?). Weiter schrieb er unter dem Zeichen 4121 E 402.79/07: "Insbesondere habe ich festgestellt, dass Ihnen dem Bericht der Staatsanwaltschaft Hannover zu Folge weder eine Entscheidung zugesagt noch der erbetene Beschluss früher zugesandt werden konnte."

Man kann mich auf den Kopf stellen, diesen Satz verstehe ich nicht. Was für einen Beschluss meint Dr. Hackner? Den stillschweigenden Beschluss der Staatsanwaltschaft Hannover, mich zweieinhalb Jahre lang schmoren und dann belügen zu lassen?

Noch kurioser ist der Schlussabsatz: "Einen Bescheid haben Sie bisher nicht erhalten, weil Ihre Schreiben im Wesentlichen aus Unmutsäußerungen bestanden und kein konkretes Petitum erkennen ließen. Ihre Beschwerde weise ich als unbegründet zurück."

Was ich unbürokratisch wollte, ist nun wieder bürokratisch geworden? Geschrieben habe ich schon seit Jahren nicht mehr an die Staatsanwaltschaft von Hannover, was für Unmutsäußerungen sind also gemeint? Die aus den Jahren 2004 und 2005? Außerdem bat mich jener Herr Wendt im November 2006 um Stillhalten. Ich solle nichts mehr tun, die Staatsanwaltschaft von Hannover zahle mir die Entschädigung auch so.

Dass dieses Versprechen gemacht worden ist, wird in dem Schreiben von Dr. Hackner gar nicht bestritten. Oder dieses Abstreiten versteckt sich irgendwo zwischen den Zeilen.

Meine offene mail an die Frau des niedersächsischen Ministerpräsidenten

Artikel Ende
Warum meine an Sie gerichtete Eingabe im niedersächsischen Justizministerium gelandet ist, weiß ich inzwischen. Sie haben Sie weitergeleitet, geht aus Ihrem Schreiben vom 8. November 2010 hervor.

Von Anfang an habe ich meine Geschichte öffentlich gemacht. Am Tag der Wohnungsdurchsuchung war ich in Burgdorf bei Hannover Vorsitzender eines Vereins, der bis dahin sieben Kinderfeste organisiert hatte. Der Reinerlös, den wir an Einrichtungen spendeten, betrug bis dahin 12 500 Euro. Wir steckten gerade in den Vorbereitungen für das achte Kinderfest, als die Kripo in meinem Schlafzimmer auftauchte. Ein CDU-Ratsherr steckte anschließend in einer mail Journalisten die Geschichte, die Kripo von Garbsen versicherte mir seinerzeit, sie habe nichts verraten, weil mein "Fall viel zu lächerlich" sei.

Das erwies sich leider als Irrtum. Der Kinderverein ging den Bach runter, einen Job, der mir in Aussicht gestellt worden war, bekam ich nicht, weil die Presse eifrig berichtet hatte.

Weiter geht es

Montag, 15. November 2010

Hase und Igel

15. November 2010
Standard-Antworten

Da die Staatsanwaltschaft Hannover nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003 eine unglaubliche Schläfrigkeit an den Tag gelegt hat, beschwerte ich mich darüber immer wieder beim niedersächsischen Justizministerium. Die Antworten glichen sich, der angeblich eingeschaltete Leitende Oberstaatsanwalt von Hannover und der Generalstaatsanwalt aus Celle reagierten gar nicht.