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Freitag, 6. Januar 2017

Hahnenkämpfe

Darüber weiß Antje Niewisch-
Lennartz nichts?
Von denen die niedersächsische Justizministerin nichts weiß?

Als mir der erste Richter im Jahre 2006 geraten hat, in einer Berufungsverhandlung mit einer Einstellung des Verfahrens vorlieb zu nehmen, obwohl er mich eigentlich erneut frei sprechen müsste, habe ich noch gedacht, dass ich mich verhört habe. Er sagte: "Die Fronten sind verhärtet. Die Staatsanwaltschaft Hannover würde vor dem Oberlandesgericht in Celle weitermachen." Dass es dieser Behörde nicht um Recht und Gesetz geht, dass sie statt dessen Hahnenkämpfe mit einem auch schon in erster Instanz Freigesprochenen anzetteln könnte, ging mir nicht in den Kopf. Doch ich lernte schnell dazu. Notgedrungen.

2013 wurde mir immer klarer, dass Staatsanwälte, die vor Kleinen Strafkammern Prozesse führen, wohl möglichst viele Verurteilungs-Kerben auf ihrem Juristen-Holz brauchen, bis sie endlich für spannendere Prozesse an Großen Strafkammern eingeteilt werden. Auch diese Staatsanwaltschaft fand sich mit meinem Freispruch nicht ab, weil angeblich ein Satz im Urteil fehlte, ging sie in Revision. Der Richter beraumte mehrere Verhandlungstermine an, obwohl die Sache, um die es ging, eigentlich eher lächerlich war, hörte so viele Zeuginnen und Zeugen wie möglich und sprach mich erneut frei. In einer Verhandlungspause sagte er zu mir: "Sie müssen vorsichtig sein. Die werden wieder versuchen, Ihnen etwas anzuhängen."

So geschah es 2016. Da ich inzwischen umgezogen war, stritten sich gleich zwei Staatsanwaltschaften um die Zuständigkeit, bis man mich endlich vor Gericht zerren konnte. Hatte die erste Staatsanwaltschaft noch das Verfahren ohne Verhandlung eingestellt, änderte die zweite Staatsanwaltschaft für den gleichen Tatvorwurf einfach die Tatzeit und schon hatte ich es wieder mit der Staatsanwaltschaft von Hannover zu tun, die auch vor Gericht nicht so recht einsehen wollte, dass ich nicht getan hatte, was man mir vorwarf. Eine Verurteilungs-Kerbe im Juristen-Holz schaffte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft aber nicht. 

Seither frage ich mich, worüber die niedersächsische Justizministerin eigentlich redet, wenn sie über die Justiz redet...

Montag, 12. November 2012

Stecken die weg


"Es wäre für die Staatsanwaltschaft ein Debakel, wenn sich herausstellte, dass der Verdacht hinten und vorn nicht reicht.

Wenn die Staatsanwaltschaft nun nach all dem bisherigen Aufwand auch noch die Wulff'schen Flitterwochen in die Ermittlungen einbezogen hätte, wäre dies ein Geständnis gewesen, dass das bisher so ist - und man daher auch noch den letzten Dreck zusammenkratzen muss."

Schreibt die "Süddeutsche Zeitung". 

Den letzten Dreck zusammenkratzen müssen, soll für die Staatsanwaltschaft mit einem Debakel im Ermittlungsverfahren gegen Christian Wulff enden? Da kennt die "Süddeutsche" aber das "Haus der Staatsanwälte" in Hannover nicht. Der Bau ist seinerzeit so schnell hochgezogen worden, dass sich die ersten Risse durch Wände und Decken zogen, als die Büros noch leer standen. Ich war dort 1989 zu einem persönlichen Gespräch mit einem Staatsanwalt und sprach leise, damit sich von der Decke keine Betonbrocken lösten und mich erschlugen. Davon hat sich das "Haus der Staatsanwälte" nie erholt...

Als mich das Burgdorfer Amtsgericht Gründonnerstag 2006 aus tatsächlichen Gründen freigesprochen hatte, kratzte die Staatsanwaltschaft von Hannover auch in meinem Fall den letzten Dreck zusammen. Nach einer Anklage ohne Beweismittel legte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht von Hildesheim Berufung ein, die abgelehnt wurde. Schon war die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht in Celle und drückte dort die Berufung durch, weil ein Richter eine Berufung nicht ablehnen könne, wenn die Schuld des Angeklagten dafür zu gering sei. Dann nagelte die Staatsanwaltschaft los und behauptete, man werde mich nun überführen.

Das führte bei der Berufungsverhandlung zu einem Wutanfall des Richters - der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover hatte vorsichtshalber meine Akte gar nicht analysiert. Die kenne er erst seit gestern, sagte er. Dass ich während eines verschleppten Ermittlungsverfahrens drei Jobs verloren hatte, interessierte die Staatsanwaltschaft von Hannover nicht die Bohne. Man belog mich einfach. Meine Beschwerden hatte schon vorher das niedersächsische Justizministerium gar nicht weitergeleitet. Die im Ministerium müssen sich gedacht haben, dass die Staatsanwaltschaft von Hannover sowieso nicht zur Vernunft gebracht werden kann.

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Christian Wulff wird also kein Debakel für die Staatsanwaltschaft von Hannover, sie ist business as usal...

Mittwoch, 17. November 2010

Vor vier Jahren









16. November 2010
Anklage ohne Überführungsstücke

Wieder einmal werde ich von der Justiz auf dem falschen Bein erwischt. Denn: CDU-Ratsherr Paul Rohde berichtet in seiner "Burgdorfer Umschau", dass gegen mich Anklage erhoben wird. Woher weiß er das?

Obwohl ich einen Anwalt aus Wilhelmshaven eingeschaltet habe, der sich Ende Dezember 2005 an die Staatsanwaltschaft Hannover wegen Akteneinsicht wendete, schickte die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vom 23. Februar 2006 an eine Anwältin, die mich in der Anfangsphase vertreten hatte. Dort ging sie am 14. März 2006 ein. Und Rohde wusste bereits Bescheid?

Beim Lesen der Anklageschrift komme ich aus dem Wundern nicht mehr heraus. Als Zeuge geladen worden ist auch ein Kriminaloberkommissar aus Düsseldorf, der tatsächlich am Gründonnerstag 2006 im Burgdorfer Gerichtssaal erschien und sich verständlicherweise an nichts mehr erinnern konnte. Auch der geladene Kriminalkommissar aus Garbsen, der meine Computer untersucht hatte, war überfordert, als er von der Richterin nach Einzelheiten des Falles befragt wurde.

Lächerlich machte sich die Staatsanwaltschaft Hannover auch mit den "Überführungsstücken", die ab Seite 3 der Anklageschrift aufgeführt wurden. Der Rechner stand während der Verhandlung im Richterzimmer und wurde gar nicht angerührt, die in der Anklageschrift aufgeführten Disketten und CD-ROM waren längst wieder in meinem Besitz.

Zweieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung, dann beantragte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Hannover Freispruch, der mir vorübergehend Verdruss einbrachte, denn die Staatsanwaltschaft Hannover, die Jahre verpennt hatte, drückte mit diesem Antrag beim Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Hildesheim durch.

Wie flott die Staatsanwaltschaft Hannover plötzlich war! Der Beschluss des Landgerichtes Hildesheim, dass eine Berufungsverhandlung gar nicht infrage komme, ging am 26. Juli 2006 bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. 24 Stunden später legte die Staatsanwaltschaft Hannover sofortige Beschwerde dagegen ein.

Dieser sofortigen Beschwerde entsprach das OLG Celle am 14. August 2006. Die Begründung las sich wie ein Irrwitz. Die Richter stellten erst einmal fest: "Zwar ist die Entscheidung (des Landgerichtes Hildesheim, der Verf.) nach § 313 StPO nicht anfechtbar (§ 322 a StPO)." Doch dann hieß es: "Jedoch gilt dies nur dann, wenn es sich tatsächlich  um einen Fall der Annahmeberufung nach § 313 StPO handelt." Handelte es sich nach OLG-Auffassung aber nicht, denn: "Die Berufung der Staatsanwaltschaft bedurfte keine Annahme und konnte folglich auch nicht gemäß § 313 Abs. 2 Satz 2 StPO als unzulässig verworfen werden. Zwar hatte das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen, jedoch hatte die Staatsanwaltschaft Hannover in der Hauptverhandlung nicht zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 30 Tagessätzen angetragen, sondern Freispruch beantragt."

In jenen August-Tagen des Jahres 2006 peilte die Staatsanwaltschaft Hannover laut OLG Celle "eine Verurteilung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe" an. Wegen einer einzigen Datei, die nicht einmal - so später das Landgericht Hildesheim - kinderpornografisch war?

Ernst gemeint war dieses Ansinnen aber nicht.  Denn auch vor dem Landgericht in Hildesheim erschien ein Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover, der sich kaum auf die Verhandlung vorbereiten konnte: "Ich  habe die Akte gestern bekommen."

Nach der Verhandlung entschuldigte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hannover bei mir: "Was Ihnen passiert ist, ist schlimm." Damit meinte er keinesfalls das Schneckentempo seiner Behörde...