Dienstag, 25. Juni 2019

Dürfen die das publik machen?

Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft Hannover vom 25. Juni 2019

Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln gegen einen 51 Jahre alten Mann wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. Der Tatverdächtige ist am Donnerstag (13. 6. 2019) auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in Ronnenberg festgenommen worden und befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
Der 51-Jährige war als Betreuer an einer Schule in Ronnenberg beschäftigt und leitete dort unter anderem eine Fußball AG. Nach aktuellem Ermittlungsstand soll er talentierten Kindern und Jugendlichen Leistungsförderung versprochen haben.
Er soll in diesem Zusammenhang vorgegeben haben, eine gesundheitliche Begutachtung durchführen zu müssen. Dafür soll er sich in der Vergangenheit mit mehreren Schülern jeweils einzeln in einem Hotel im Stadtteil Bornum getroffen haben. Im Rahmen der dort durchgeführten Untersuchung soll er die Jungen unsittlich berührt haben.
Nach aktuellem Stand sind den Ermittlungsbehörden acht potentielle Opfer (zwölf bis 18 Jahre alt) bekannt. Die Überprüfungen zu möglichen weiteren Opfern dauern derzeit an. Der Tatverdächtige wurde am Donnerstag nach einem Hinweis von betroffenen Eltern festgenommen.
Im Rahmen einer Durchsuchung des Hotelzimmers und seiner Wohnung im Umland von Hannover wurden Datenträger sichergestellt, die jetzt ausgewertet werden.
Ein Richter ordnete am Freitag (14. 6. 2019) Untersuchungshaft gegen den Mann an. Die Ermittlungen dauern an.

Unschuldsvermutung

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.

Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und wird heute von den meisten Ländern der Welt zumindest dem Anspruch nach anerkannt. Sie findet sich bereits in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention setzt dies in ihrem Artikel 6 völkerrechtlich verbindlich um.

Im deutschen Recht ist die Unschuldsvermutung im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt, sie ergibt sich allerdings aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Sie endet nicht bereits mit einer Verurteilung eines Angeklagten, sondern erst mit der Rechtskraft dieser Verurteilung.

Dienstag, 14. Mai 2019

Krankenhaus-Schreie

Bei Anruf schon tot?

30. März 2016. Schreie einer Sterbenden aus dem Vinzenz-Krankenhaus in Hannover. "Dagmar!" Dann "Lothar". Dagmar L. hört diese Schreie am Telefon. Die 61-Jährige ist in Zweibrücken angerufen worden. Eine Frauenstimme teilt ihr mit, dass ihre Mutter soeben gestorben sei. Am 15. Januar 2015, kurz vor 7 Uhr morgens. Die Anruferin verhaspelt sich. Dagmar L.´s Mutter sei bereits kalt. Sie atme nicht mehr. Die Frauenstimme sagt aber auch: "Sie liegt im Sterben." 

Knapp drei Wochen später erstattet Dagmar L. bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken Strafantrag wegen unterlassener Hilfeleistung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Die Akte wird an die Staatsanwaltschaft in Hannover weitergeleitet.

Die Mutter von Dagmar L. zieht am 15. September 2014 in den Eilenriedestift in Hannover. Eva K. (82) wird am 7. Januar 2015 mit Verdacht auf Schlaganfall ins Vinzenzkrankenhaus gebracht. Dagmar L. telefoniert noch am gleichen Tag mit der behandelnden Ärztin Dr. R. "Ich habe Ihre Mutter noch nicht untersucht, aber ein Schlaganfall ist es nicht", sagt die Ärztin. Dagmar L. hält täglichen Kontakt mit dem Krankenhaus, die Auskünfte sind mager. 

Das Ehepaar L. fährt am 10. Januar 2015 nach Hannover, Eva K. hat eine Beule am Kopf. Sie ist gestürzt, leidet unter Atemnot, hat Wasser in den Beinen. In dem Drei-Bett-Zimmer liegen vier Patienten. Nach diesem Besuch sind Telefongespräche mit der 82-Jährigen kaum noch möglich. Die Mutter von Dagmar L. bekommt starke Beruhigungsmittel, berichtet eine hochbetagte Bettnachbarin.

Besorgniserregendes erzählt am 14. Januar 2015 auch Elke A. vom Eilenriedestift, die Eva K. besucht hat und Dagmar L. danach anruft. Die 82-Jährige habe schräg nach vorn gebeugt in ihrem Bett gesessen, der Sauerstoffschlauch in ihrer Nase sei abgeknickt gewesen: "Ich habe den Schlauch wieder gerichtet." Sofort greift Dagmar L. zum Telefon, die Ärztin R. sagt: "Es besteht keine Lebensgefahr für Ihre Mutter."

15. Januar 2015, Eva K. ist tot, das Ehepaar L. macht sich wieder auf den Weg nach Hannover, trifft gegen 15.30 Uhr ein, in einer Kantine des Krankenhauses findet ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin Dr. R. und mit dem Oberarzt Dr. K. statt. Die Frage, wo Eva K. jetzt sei, beantwortet Dr. K. laut Strafantrag so: "Im Tiefkühlfach. Da unten ist es nicht gemütlich." Die Frage nach Notfallmaßnahmen beantwortet er so: "Ach, wissen Sie, bei einer 82-Jährigen mit Patientenverfügung..." Dagmar L.: "Dem Krankenhaus hat gar keine Patientenverfügung meiner Mutter vorgelegen." 

Die Staatsanwaltschaft von Hannover stellt das Ermittlungsverfahren am 12. November 2015 ein. Verhört worden sind die Ärztin Dr. P., die Dagmar L. am Todestag ihrer Mutter angerufen hat, und die Krankenschwester M., die sich in der Todesnacht um Eva K. gekümmert hat. Die von Dagmar L. benannten Zeugen werden nicht gehört. Die "genaue Todesursache" kann nicht mehr festgestellt werden, teilt die Staatsanwaltschaft von Hannover mit, weil die 82-Jährige eingeäschert worden sei.

Das Ermittlungsverfahren wird eingestellt, obwohl die Staatsanwaltschaft von Hannover keine Zweifel an der Qualifikation des Gutachters A. äußert. Der stellt bei der Beleuchtung der Ereignisse im Vinzenzkrankenhaus fest: Die 82-Jährige hat ein falsches Medikament bekommen, in der Krankenakte gibt es keine Hinweise auf eine versuchte Reanimation. Vorsatz kann die Staatsanwaltschaft von Hannover jedoch nicht entdecken, mögliche Ursachen seien "fachliche Mängel" oder "mangelnde Sorgfalt": "Mag die Untätigkeit eines Arztes auch pflichtwidrig sein und einen Sorgfaltspflichtverstoß darstellen, so lässt sich aus fachlichen oder persönlichen Mängeln oder zu oberflächlicher Prüfung noch kein Unterlassungsvorsatz ableiten."

Dagmar L. hat bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle am 4. Januar 2016 Einspruch eingelegt. Ein Aktenzeichen gibt es noch nicht. "Mein Vertrauen in die Justiz ist erschüttert", sagt sie. Ihre Mutter hat an ihrem Todestag gar nicht den Namen ihrer Tochter und ihres Mannes geschrien, behauptet das Vinzenz-Krankenhaus. Im Flur hätten während des Anrufs von Dr. P. zwei verwirrte Patientinnen gestanden, die Namen gerufen haben. Dazu Dagmar L.: "Mein Mann ist Ohrenzeuge des Telefongespräches. Auch er hat die Namen Dagmar und Lothar gehört."

Az. der Staatsanwaltschaft Hannover NZS 2172 Js 14586/15

Bericht kann hier ausgedruckt werden

Verfahren eingestellt/Anwalt vergisst OP

14. Juni 2016. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. In der Begründung heißt es: "Der Sachverständige Dr. W. hat nach Auswertung der Behandlungsunterlagen - abgesehen von der Überdosierung des Medikaments Unazid und dem Verzicht auf die gebotenen Reanimationsversuche - keine weiteren Anhaltspunkte für Behandlungs- oder Diagnosefehler festgestellt. Der Sachverständige hat dabei auch ein Röntgenbild der Lunge vom 13. 1. 2015 berücksichtigt." Weitere "objektive Beweismittel" gebe es nicht.

Die von Dagmar L. benannten Zeugen können nach Auffassung der Generalstaatsanwalt kein Licht ins Dunkel bringen. Auch der Ehemann von Dagmar L. könne das nicht. Bei strafrechtlichen Ermittlungen führten auch die "Dokumentationsmängel in den Behandlungsunterlagen" der Toten nicht zu einer Umkehr der Beweislast. 

Derweil ist Dagmar L. auf der Suche nach einem neuen Anwalt, weil der bisherige das Mandat niedergelegt hat. Bei dieser Suche ist laut Dagmar L. auch dies geschehen: "Ein Rechtsanwalt gab mir einen Termin für nächste Woche, rief dann aber nach 30 Minuten nochmals an und stornierte den Termin. Er habe vergessen, dass er diese Woche noch eine Operation habe und dann lange ausfalle."

Aus einem anderen Vinzenz-Krankenhaus: Kind wird Pflegefall 

Vinzenz-Krankenhaus Hanau: Rentnerin bekommt 70 000 Euro Hier klicken

Wieder Merkwürdiges aus dem Vinzenz-Krankenhaus

Der K.o.-Tropfen-Fall aus der Silvesternacht zieht immer weitere Kreise. Nach dem Verschwinden beziehungsweise der Entsorgung der Blutproben im Vinzenzkrankenhaus hat die Staatsanwaltschaft Hannover ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das bestätigte Sprecherin Kathrin Söfker auf NP-Anfrage am Montag.
Die Anklagebehörde ermittelt zunächst gegen keinen konkreten Beschuldigten, so Söfker: „Das Verfahren richtet sich gegen unbekannt.“

Neue Presse Hannover, 29. April 2019

Billige Justiz

Unschuldig arm. 
Deutsches Recht ist preiswert

In den USA hat ein Gericht einem Ehepaar zwei Milliarden Dollar Entschädigung zugesprochen, weil die Justiz einen direkten Zusammenhang zwischen einer Krebserkrankung und Glyphosat sieht. Die Gesundheit ist in den Staaten also viel wert. Das Recht übrigens auch. Justizirrtümer können sehr teuer werden. 

In Deutschland ist das anders. Hier zu Lande sind Gesundheit und Recht kaum etwas wert. Wer drei Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hat, muss froh sein, wenn die Haftentschädigung so hoch ist wie das Gehalt, das der Unschuldige als Beruftstätiger bekommen hätte. Als Hartz-IV-Empfänger müsste man sich schon fast lebenslänglich unschuldig wegsperren lassen, damit die Erben sich wenigstens über die Beerdigungskosten keine Sorgen machen müssen. 

In Hannover ist das noch anders. Da vergisst die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren trotz mehrfacher Erinnerungen meinerseits, erst ein von mir eingeschalteter Anwalt macht die Behörde zwei Jahre später munter, die Staatsanwaltschaft schustert eine Klageschrift zusammen, bevor mein Anwalt meine Akte hat und die Richterin versichert mir schon vor Verhandlungsbeginn, dass ich überhaupt nichts zu befürchten hätte. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft muss schon bei der ersten Nachfrage der Richterin nach den in der Klageschrift aufgeführten Beweismitteln eine Panne einräumen. Es gibt keine Beweismittel.

Nach dem Freispruch wird die Staatsanwaltschaft noch munterer. Sie behauptet gegenüber dem Landgericht in Hildesheim, sie könne meine Schuld einhundertprozentig beweisen. Der widerwillige Richter faltet den Vertreter der Staatsanwaltschaft zusammen, der meine Akte eigenen Angaben zufolge lediglich überflogen hat und sofort einer Einstellung des Verfahrens zustimmt.

Drei Jahre sind um, ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover ruft erst meine Mutter, dann mich an und verspricht eine Entschädigung, wenn ich ein paar Tage Geduld habe. Danach behauptet die Behörde, bei diesem Anruf müsse ich mich wohl irgendwie getäuscht haben. Eine Entschädigung bekomme ich nicht. Mir fehlen nun wegen Arbeitslosigkeit in dieser Zeit aufgrund fortwährender Verleumdungen, über die ich die Staatsanwaltschaft fortwährend informiert habe, ein paar Rentenjahre-was solls?

Nur ein Wendt

Dienstag, 30. April 2019

Kein Sommerloch

Vor wenigen Tagen
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Rosamunde Schostok reagiert optimistisch auf Ermittlungen

4. Juni 2018. "Ich halte die Fäden fest in der Hand." Hat Hannovers erfolgreichste Schriftstellerin, die sich als Oberbürgermeisterin ein Zubrot verdient, gesagt. Auch sonst gab sich Rosamunde Schostok, die vor ihrer Wahl noch Stefan Schostok hieß, beim Parteitag der SPD Hannover optimistisch. 

Doch: Seit Freitag ermittelt die Staatsanwaltschaft von Hannover, die in solchen Fällen gern mehr als 100 Ermittler einsetzt und neue Erkenntnisse schnellstmöglich an die Presse weiterleitet, gegen Harald Härke. Dieser Unglücksknabe wollte seiner Freundin einen besseren Job im Rathaus zuschanzen, auf finanzielle Wünsche reagierte er als Personaldezernent auch sonst wohlwollend. Dem Büroleiter von Rosamunde Schostok gewährte er finanzielle Vorteile, die leider mit den Gesetzen nicht vereinbar waren. Das rief die Staatsanwaltschaft von Hannover auf den Plan, während Rosamunde Schostok die Fäden in der Hand hielt.

Das könnte sich demnächst negativ auswirken. Denn Juristen rechnen damit, dass auch gegen Frank Herbert ermittelt wird. Wer - wie der Büroleiter der Oberbürgermeisterin - illegale Gehaltszulagen einsteckt, muss mit derlei Ungemach rechnen, während sich die Chefin um die Fäden kümmert.

Ob die Staatsanwaltschaft von Hannover auch etwas gegen Rosamunde Schostok einfädelt, werden wir schon bald der Presse entnehmen können, die 2018 kein Sommerloch fürchten muss.

Mehr aus Rosamundes Welt hier 

30. April 2019. Schostok hat sich heute in den Ruhestand verabschiedet, da die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage erheben will. Das Landgericht Hannover muss allerdings noch zustimmen.

Mein Kommentar dazu  

Montag, 1. April 2019

Porno-Qualitätskontrolle

Die IT-Polizei von morgen?
Sind private Fahnder besser als die Polizei?

Dass in Deutschland nur wenige Firmen schlechter arbeiten als die Staatsanwaltschaft von Hannover, glaube ich sofort. Trotzdem bin ich gegen eine Privatisierung der Justiz. 

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt zwei Verfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie für ein Pilotprojekt des niedersächsischen Justizministeriums ausgesucht hat, weil getestet werden soll, ob private Firmen bei der Fahndung bessere Dienste leisten als die Polizei, erstaunt mich trotzdem. 

Erstens habe ich gar nicht gewusst, dass es private Firmen gibt, die sich auf diese widerliche Arbeit spezialisiert haben, zweitens glaubte ich bis heute, dass die Verfolgung von Straftaten Sache des Staates ist. Dass für Polizistinnen und Polizisten die Auswertung solcher Daten eine unglaubliche Zumutung ist, kann niemand bezweifeln. Aber eine Zumutung bleibt auch privatisiert eine Zumutung und verstößt gegen alles, was ich über den Rechtsstaat gelernt habe. 

In Bayern und Berlin werden kinderpornografische Dateien schon privat ausgewertet, heißt es aus dem niedersächsischen Justizministerium. Die Firma "Fast Detect" aus Unterhaching sei ein Beispiel. Das hoffentlich nicht auch in Niedersachsen Schule macht...

Hätte "Fast Detect" den Wendt gefunden, den ich vergeblich gesucht habe?, frage ich mich nur am Rande.