Missbräuchlicher Gebrauch eines Küchengerätes?
"Der Angeklagte soll aus dem Gefühl der Verzweiflung und Ausweglosigkeit gehandelt haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein niedriger Beweggrund." Sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge der "Bild"-Redaktion aus Hannover, die sich in der heutigen Ausgabe mit der Frage beschäftigt "Warum ist das nur Totschlag?" Wir lernen also: Mord ist gar nicht so einfach (zu begehen).
Der erste Fall: Ein Ehemann muslimischen Glaubens vermutet, dass seine Ehefrau ihm nicht treu ist. Er wirft sie aus dem Fenster, sticht danach 25 Mal auf sie ein und schneidet ihr auch noch die Kehle durch.
Erst einmal kein klarer Fall von Mord, entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahre 2017: "Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass, Rache und/oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen."
Da wir alle viele Mörder kennen, die aus edler Gesinnung anderen so etwas Sinnloses wie das Leben nehmen, können wir dem BGH durchaus folgen. Nun wird es allerdings schwieriger. Ein Mörder muss auch noch wissen, dass es Motive gibt, die von der Gesellschaft, in der er lebt, um zu töten, nicht akzeptiert werden.
Daraus lernen wir: Man muss sich auskennen, wenn man aus niedrigen Gründen handeln will. Besagtem Ehemann ist übrigens zum Mord-Verhängnis geworden, dass er laut BGH seiner Frau "praktisch das Lebensrecht abgesprochen" hat.
Nun zum Klinge-Fall, der nur Totschlag sein soll: Ein 57-Jähriger lauert in Hannover seiner 35-jährigen Ex-Freundin auf, er sticht elfmal zu und macht sich aus dem Staub. Die Frau stirbt auf der Straße vor dem Haus, in dem sie wohnt. Und das hält die Staatsanwaltschaft nicht für verachtenswert und zeugt keinesfalls von einer Gesinnung "auf niedrigster Stufe"? Warum plädiert sie nicht gleich auf missbräuchlichen Gebrauch eines Küchengerätes mit anschließender Sicherheitsverwahrung in einem Kochkursus der Volkshochschule?
P. S. Auch in München ist Mord gar nicht so einfach, erfahren Sie aus meinem Krimi "Die Mörderin, die unschuldig ist"
Schlampereien - Lügen - Verschleppung "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)
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Montag, 22. Oktober 2018
Freitag, 21. September 2018
Der Fehler
Jetzt haben sie die Bettina
Den Christian haben sie nicht gekriegt, aber mit der Bettina klappt es bestimmt. Oberstaatsanwalt Thomas Klinge hat der Presse gesteckt, dass sich die 44-Jährige etwas hat zuschulden kommen lassen, was stark an die ehemalige niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann erinnert. Allerdings soll neben der Bettina niemand gesessen haben.
Die 44-Jährige soll ihren Fehler bereits zugegeben haben. So was würde die Staatsanwaltschaft von Hannover nie machen. Zu dem laufenden Verfahren will der Anwalt von Bettina keine Angaben machen. Verständlicherweise. Zumal die Staatsanwaltschaft von Hannover schon alles verraten hat.
Wenn sich Staatsanwälte wichtig machen wollen
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