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Freitag, 15. September 2023

Vor 20 Jahren

 

Veröffentlicht auf www.facebook.com/heinzpeter.tjaden









Alles nur Zufall?
Staatsanwaltschaft zum Gericht getragen

Wenn man unschuldig ist
Weckt man den Irrsinn der Staatsanwaltschaft Hannover

Montag, 1. März 2021

Das flotte Schwarze

Die Geschichte
eines Medien-
und Justizskandals.
Bettina Wulff düst wieder durch Hannover und Großburgwedel

Diese Geschichte ist für alle gut ausgegangen: Die Ex-Frau des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff düst wieder durch Hannover  und Großburgwedel. In einem neuen schwarzen Cabrio. Berichtet mir ein Bekannter. Für den flotten Schwarzen hat Bettina Wulff einen Führerschein. Den hat sie dem Vernehmen nach jetzt wieder bekommen. Dafür musste sie einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, denn sie hatte sich betrunken hinters Lenkrad geklemmt. 

Auch ich bin  oft durch Hannover und Großburgwedel gedüst. Aber nie in einem schwarzen Cabrio, sondern meistens mit einem Fahrrad. Dafür musste ich 2006 einen mindestens doppelten Wendt als Chef der Staatsanwaltschaft Hannover akzeptieren, der mich belog, als er mir eine Entschädigung für ein Verfahren versprach, das bei der Staatsanwaltschaft Hannover in Vergessenheit geraten war, als meine Unschuld feststand. 

Seit dem 1. Februar 2021 wohne ich auf Madeira in einem Haus am Atlantik. Vom Balkon aus sehe ich das Meer, in der Küche treffe ich die Mitglieder unserer Wohngemeinschaft, aber einen doppelten Wendt sehe ich schon lange nicht mehr. 

Ich gönne Bettina Wulff das flotte Schwarze, wie ich mir die versprochene Entschädigung und die wegen diverser Verleumdungen verlorenen Rentenpunkte gegönnt hätte. Siehe auch 

Sonntag, 11. Oktober 2020

Nirgendwo Robert Redford

Staatsanwälte spenden nicht

So kann es einem ergehen, der "Staatsanwälte küsst man nicht" zu seinen Lieblingsfilmen zählt, doch 2003, 2004, 2005 und 2006 bekam er es nicht mit Robert Redford als Staatsanwalt, Debra Winger als Anwältin und Daryl Hannah als Performancekünstlerin zu tun, sondern mit der Staatsanwaltschaft Hannover. Die war bereits bekannt für eine schlechte Performance, die 1986 sicherlich nicht verfilmt worden wäre. 

Von komisch-romantisch konnte ergo keine Rede sein, sondern eher von unfähig-verlogen: Die Geschichte begann am 3. November 2003 durchaus Hollywood-reif. Um 7 Uhr morgens standen zwei Kripo-Beamte vor seinem Bett. Obwohl schon im Frühjahr 2004 feststand, dass der Staatsanwaltschaft Hannover nicht einmal ein kleiner Fisch ins Netz gegangen war, ließ man ihn weiter zappeln, man reagierte auf keine einzige Wortmeldung, ließ jede Frage unbeantwortet, es sei denn, die Presse rief an. Bis er Ende 2005 mit einem Anwalt über die Sache sprach, dem die Geschichte nicht geheuer vorkam, was diesen Anwalt zu einer Bitte um Akteneinsicht veranlasste. Die hätte sicherlich auch Debra Winter geäußert und Robert Redford hellhörig gemacht. Die Performance wäre also noch zu retten gewesen, man hätte sich bei ihm entschuldigen und den Schaden wieder gut machen können (Schadenersatz für die Lebensversicherung,  die er 2004 vorzeitig und somit mit Verlust aufgelöst hat und Schmerzensgeld für die Folgen der falschen Beschuldigung).

Doch, was bereits schlecht war, wollte die Staatsanwaltschaft Hannover unbedingt noch schlechter machen. Bevor sein Anwalt Akteneinsicht bekam, wurde er angeklagt-ohne ein einziges Beweismittel. Ergebnis: Freispruch aus tatsächlichen Gründen. Den die Staatsanwaltschaft Hannover nicht akzeptierte. Sie trickste sich mit der Behauptung, ihn mit absoluter Sicherheit doch noch überführen zu können,  zum Landgericht Hildesheim, und gab sich dort nicht die geringste Mühe, diese Behauptung zu untermauern. Nicht nur das erboste den Richter.

Danach gab sich die Staatsanwaltschaft Hannover eine Weile zerknirscht, versprach ihm Wiedergutmachung-aber auch das war nur unfähig-verlogen. Nun will er nach Funchal umziehen und stellt sich vor, wie komfortabel dieser Umzug wäre, wenn er seine Lebensversicherung noch hätte. Die ließe er sich vor dem Abflug auszahlen. Nun könnte die Staatsanwaltschaft mit Spenden - für die sie keine Spendenbescheinigung bekäme - einiges wieder gut machen. Doch dann hieße der Film wohl "Staatsanwälte spenden nicht" und würde weiter auf "Wenn Zeitungsenten abheben-Ein Medien- und Justizskandal" fußen...





Montag, 5. Mai 2014

Leserbrief

Neue Presse Hannover
Per Mail
Betr. Kommentar auf Seite 1, 5. Mai 2014, "Politiker ruiniert sich systematisch den Ruf"
“Er (gemeint ist der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy) könnte sich ja auch zu den immer schwerer werdenden Vorwürfen äußern – er wird wissen, warum er es nicht tut”, heißt es in dem Kommentar von Christian Lomoth. Warum sollte er? Die Veröffentlichung des Abschlussberichtes ist ein weiterer Justizskandal – und gegen den wehrt sich Sebastian Edathy. Er tut also, was derzeit zu tun ist. Schließlich steht er nicht vor Gericht. Und noch sind wir nicht so weit, dass die Medien Prozesse führen.

Wie Presse und Justiz gelegentlich versuchen, einen Ruf zu ruinieren, weiß ich aus Erfahrung. 2003 ist mir die Verbreitung einer (!) kinderpornografischen Datei vorgeworfen worden. Daraus machte die Burgdorfer Beilage von NP/HAZ einen Bericht, der eine halbe Zeitungsseite füllte. Ein paar Tage später wurde behauptet, ich sei als Vorsitzender eines Vereins zurückgetreten, der in Burgdorf Kinderfeste organisierte.

Dann wurde das Ermittlungsverfahren verschleppt. Die Presse wurde regelmäßig mit falschen Informationen versorgt, meine Anwältin dagegen bekam von der Staatsanwaltschaft Hannover keine Antworten – über ein halbes Jahr lang. Fast drei Jahre später stellte das Hildesheimer Landgericht fest, dass die umstrittene Datei gar nicht kinderpornografisch war, als Vorsitzender des Vereins war ich nie zurückgetreten. Das war eine freie Erfindung der Burgdorfer Beilage gewesen. Muss ich noch erwähnen, dass keine einzige Zeitung über diese freie Erfindung und über das Urteil des Hildesheimer Landgerichtes berichtet hat? Sicher nicht...

Mittwoch, 28. September 2011

Petitionsausschuss antwortet

25. Juni 2011
Petition 4-17-07-3001-022277

Betr. Staatsanwaltschaften
Bezug: Ihre öffentliche Petition vom 28. 4. 2011

Sehr geehrter Herr Tjaden,

für Ihr o. a. Schreiben danke ich Ihnen.

Dazu teile ich Ihnen mit, dass von einer Veröffentlichung Ihrer Eingabe abgesehen wird, da die Prüfung ergeben hat, dass für deren parlamentarische Bearbeitung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Landesvolksvertretung zuständig ist. Die Anschrift lautet

Landtag Niedersachsen
Postfach 44 07
30044 Hannover

Ich habe deshalb, Ihr Einverständnis voraussetzend, Ihre Eingabe dorthin übersandt und bitte, weitere Zuschriften in der vorgetragenen Angelegenheit unmittelbar an die Landesvolksvertretung zu richten.

25. Juni 2011
Mail an McAllister

Petition 4-17-07-3001-022277

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

auch Ihre Frau hat bereits versucht, mir zu helfen. Leider ohne Erfolg. Dabei geht es um ein verschlepptes Verfahren nach der Beschlagnahme meiner Computer am 3. November 2003. Fast drei Jahre hat es gedauert, bis mir der Prozess gemacht worden ist. Wenn ich nicht darauf gedrungen hätte, wäre mein "Fall" wohl in Vergessenheit geraten.

Die Staatsanwaltschaft Hannover strickte für den Prozess eine Klageschrift zusammen, in der Beweismittel auftauchten, die am Prozesstag gar nicht in ihrem Besitz waren. Ich hatte sie längst wieder, weil sie meine Unschuld bewiesen. Folgerichtig endete der Prozess am Gründonnerstag 2006 mit einem Freispruch aus "tatsächlichen Gründen". Auch das Hildesheimer Landgericht zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Staatsanwaltschaft Hannover.

Anfang November 2006 schien der Spuk zu Ende zu sein. Die Staatsanwaltschaft Hannover versprach mit telefonisch eine Entschädigung, hielt sich aber nicht an dieses Versprechen.

Beim Petionsausschuss des Deutschen Bundestages habe ich am 28. April 2011 als letzte Möglichkeit eine Eingabe gestartet. Die ist nun zuständigkeitshalber an den niedersächsischen Landtag weitergeleitet worden.

Ich hoffe auf eine gütliche Einigung.